Hier kann jeder seine eigene PV-Anlage vorstellen.
Moderator: Mod-Team
von Franz-F » 18.11.2011, 06:43
Sven_S hat geschrieben:@ all: Die Anlagen liegen ca 70 km außeinander, aber: (1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn: 1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, 2. sie Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen, 3. der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und 4. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind.
So wie ich das verstehe, tut der Standort nichts zur Sache. Es wird als eine Anlage gewertet, wenn eine gleichartige Erzeugung statt findet (PV) und die Anlagen innerhalb 12 Monaten in Betrieb genommen werden. Somit wird, nach meinem Verständniss der Vergütungssatz genommen, der zum Zeitpunkt, der Inbetriebnahme, des letzten Generators gültig ist. Bitte verbessert mich, wenn ich dass falsch Interpretiere.  LG aus dem vernebelten Sachsen Sven
Hallo, also da liegst du eindeutig falsch, hast du dich nicht mal mit deinem Solarteur drüber unterhalten, der hätte/ sollte es eigentlich wissen... § 19 Abs. 1 EEG 2009 ist eine und Aufzählung, keine oder. Du prüfst also die einzelnen Tatbestandsmerkmale unabhängig von einander durch, fange in deinem Beispiel mal unten an: Also die Rechtsfolge ist --> Eine Anlage! Tbm1: sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind. -->erfüllt undTbm2: der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird -->erfüllt undTbm3: sie Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen -->erfüllt undTbm4: sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, --nicht erfüllt, somit sind alle anderen Tatbestandsmerkmale unrelevant. Die Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs.1 sind nicht erfüllt, somit auch kein Enintritt der Rechtsfolge. Um es mal unabhängig vom Gesetz und nach deinem bisherigen Verständniss zu erläutern. Stellst du dir heute bei dir daheim ein Windrad in den Garten, da Tbm 1, 2 und 4 erfüllt sind, würde es ja auch eine Anlage sein.... Hoffe war verständlich  Oder ruf doch einfach mal bei deinem Netzbetreiber an, eon mitte z.B. fragt deinen Sachverhalt schon bei der Inbetriebnahme ab... Weitere Anlagen auf dem Grundstück? --> Nein. Keine weiteren Fragen
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Franz-F
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von Sven_S » 18.11.2011, 07:03
Guten Morgähn, ...hast du dich nicht mal mit deinem Solarteur drüber unterhalten, der hätte/ sollte es eigentlich wissen...
Bin nicht mal auf die Idee gekommen ihn zu fragen  Aber nach Deiner Erleuterug hat es "Klick" gemacht, manchmal fällt der Groschen Centweise. LG Sven
Anlage 1Inbetriebnahme: 30.12.10 Anlageninfo: 42x Aleo-S18/230; 1x SMA SB-4000TL; 1x SMA SB-5000TL; 1x SolarLog 500BT Anlage 2Inbetriebnahme: 15.12.11 Anlageninfo: 54x Aleo-S18/230; 1xSunways NT12000; 1x SolarLog 500 W-Lan
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von win_solar » 18.11.2011, 07:13
Hallo, ...und selbst wenn sich die Anlagen auf einem Grundstück befinden würden, könntest du sie vor Ablauf von 12 Monaten ans Netz bringen, da du ja insgesamt unter 30kWp bleibst. In diesem Fall gelten die beiden Generatoren als eineAnlage unter 30kWp, die Vergütungssätze werden anteilsmäßig berechnet. Das wäre nur ein Problem wenn die Addition beider Anlagen oberhalb 30kWp liegt, da sich dort die Vergütungssätze ändern! Berichtigt mich, wenn ich falsch liegen sollte. Gruß Win
2,4kWp BPsolar BP275F/Sunways NT2500 seit 2000 4,2kWp Heckert HS-PXL-210/Sunways NT3700 seit 2008 5,5kWp Axitec AC230P/Solarmax 6000S seit 2009 2,7kWp Suntech STP225/Solarmax 3000S seit 2010 2,2kWp Schott PolyProtect 180/SMA SB3800 (vorüberg.) seit 2011
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von Franz-F » 18.11.2011, 07:20
Hallo, völlig richtig. Unabhängig vom vorliegenden Sachverhalt, ist der Gedankengang nur relevat sofern man Vergütungsgrenzen innerhalb des Zeitraums überschreiten würde.... Beispiel: 9kWp am 1.1.11 installiert, man baut jetzt noch 30kWp "an", wenn man jetzt am 31.12.11 20kWp in (Teil-)Betrieb nimmt und am 01.01.12 die restlichen 10kWp, umgeht man § 19 Abs.1 EEG2009 und erhält für alle "3" Anlagen die Vergütung >30kWp. 
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von Rainbow » 19.11.2011, 22:00
Hi @ll, Sven_S hat geschrieben:So wie ich das verstehe, tut der Standort nichts zur Sache. Es wird als eine Anlage gewertet, wenn eine gleichartige Erzeugung statt findet (PV) und die Anlagen innerhalb 12 Monaten in Betrieb genommen werden. Somit wird, nach meinem Verständniss der Vergütungssatz genommen, der zum Zeitpunkt, der Inbetriebnahme, des letzten Generators gültig ist. Bitte verbessert mich, wenn ich dass falsch Interpretiere. 
Wie schon die Vorschreiber hier ganz klar gemacht haben, da liegst du falsch Sven_So. Schau, ich gebe dir ein Beispiel von meinen Anlagen. Am 6.10.2009 habe ich meine erste Anlage ans Netz gebracht. Erweiterung eins am 30.12.2009. Keine 100 Meter Luftlinie enfernt ging am 30.03.2010 die nächste Anlage ans Netz. Vergütung bei der ersten Anlage die für 2009 und bei der zweiten Anlage die für 2010. Ein anderes Grundstück reicht schon aus, bei mir stehen fünf weitere Häuser dazwischen, jedes hat sein eigenes Flurstück und das Problem was du siehst, ist eigentlich gar keines. Wo ich dir zustimmen würde wäre, der Gestzgeber könnte ja mal Gesetze auf den Markt bringen, die jeder Bürger auch gleich verstehen würde. Beim BGB, was 1900 in Kraft trat, war das so; war allerdings auch so gewollt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, ...... Den Satz mag jeder für sich selbst beenden. Rainbow
1. 42 Module Trina TSM 180-D, WR: 2 SMA SB 4000 TL 2. 20 Module Trina 175 Watt, WR: SMA SB 3000 TL 3. 12 Module Trina TSM 185-D, WR: SMA SB 2100 TL
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