Hallo Forum,
hat jemand Ahnung wie hoch die Einspeisevergütung in Italien ist und was das Thema Anmeldung und Genehmigung angeht.
Für nähere Infos wäre ich dankbar.
Gruß
MT
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ItalienModerator: Mod-Team
7 Beiträge
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Im allgemeinen ist die Bürokratie in Italien durchaus der Horror, aber die Vergütung ist interessant, da dir der Energieversorger deine Stromrechnung gegenrechnet. Aber wie gesagt das Thema ist komplex und nicht mit einem Satz erklärt. Es kommt auch drauf an wo die Anlage errichtet werden soll und was für eine es ist. Auf der og Seite sind links zur "GseL" die gibts auch in englisch.
Hallo!
Wie schon von meinen Vorgängern erwähnt, ist das Thema ziemlich komplex und leider nicht so strukturiert wie in Deutschland. In verschiedenen Regionen gibt es verschiedene Abläufe. Wenn Du in Italien tätig sein möchtest, dann ist es sehr empfehlenswert eine/n Italiener/in als Kontaktperson oder besser noch Projektpartner zu haben. Das wichtigste Förderinstrument ist das "conto energia" -dieses setzt sich aus dem Basistarif und zusätzlichen eventuellen Förderungen (Prämien) Die Vergütung wird, wie in Deutschland, auf über 20 Jahre garantiert. Der Basistarif ist gestaffelt nach Größe und Integration (Freifläche, Aufdach, integriert) Leistung Freifläche Nachträglich installiert Gebäudeintegriert 1-3 kWp 0,40 0,44 0,49 3-20 kWp 0,38 0,42 0,46 >20 kWp 0,36 0,40 0,44 (installiert bis 31.12.2008) Das Programm "Industria 2015" ist zur Steigerug der Wettbewerbsfähigkeit Italiens. Die Mittel sind: 1.: PII Projekte zur Industriellen Innovation 2.: Bildung von Unternehmensnetzwerken 3.: innovative Finazierungsmöglichkeiten für Unternehmen Interessant ist das PII, da dieses 200 Millionen Euro zur Finazierung der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen (darunter fällt auch die Photovoltaik) zur Vefügung stellt. Allerdings sind Sizilien, Kalabrien, Apullien, Kampanien nicht mehr im PII. Basilicata ist ein Grenzfall und die anderen Regionen sind noch bei PII. Zum Netzanschluss: EE haben Vorrang, auch wenn das Netz technisch den Strom nicht aufnehmen kann, es allerdings duch Änderungen möglich ist. Die Kosten des Netzanschlusses übernimmt das EVU, die Kosten des Netzausbaus muss man selbst übernehmen. Hierzu gibt es noch einige Punkte, wie beantragt wird, wann beantragt werden muss, die Zeitgrenzen, etc. Bezüglich des Genehigungsverfahren ist es in Italien ähnlich, wie in Deutschland, allerdings gibt es keine einheitliche Regelung, da in vielen Gemeinden die Verfahrensweise unterschiedlich ist, da es hier keine Regionenübegreifende Verordnung gab. Die Genehigungsphase teilt sich in: Bau- und Betriebsgenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung und das Autorizzazione Unica, welches alle Genehmigungen für den Bau der PV-Anlage abdeckt. Es gibt ebenfalls eine Liste, in dieser die Landschaftsschutzbeschränkungen der verschiedenen Regionen aufgelistet sind. (z.B.: Kalabrien: 44,6 der Gesamtfläche, Ligurien: 92%, Apulien: 19%) Man sieht, wie unterschiedlich die Festlegung ist! Zusätzlich muss man die regionalen Unterschiede der Genehigungsverfahren beachten, in Sizilien zum Beispiel ist es in vielen Gebieten nicht möglich PV-Anlagen zu errichten. Dort ist das es sehr schwierig. In Sardinien ist der Bau von Großanlagen sehr schwierig durchzuführen, im Gegenzug dazu sollen die Genehmigungsverfahren in Apulien rasch und leicht über die Bühne gehen. Weiters gibts noch einige zusätzliche Förderungen (wenn ein DAch aus Eternit/Asbest ersetzt wird, wenn zumindest 70% des Stromes selbst verbraucht werden) Ich nehme an die Einspeisevergütung ab 2009 (bis Ende 2010) wirst Du eh schon haben?! Das wars erstmals, am besten ist Du besorgst Dir erstmals den Gesetztesentwurf auf Deutsch) und dann einen guten Projektpartner, der dich in allen Belangen unterstützen kann. Ich hoffe, ich konnte Dir einen kleinen Einblick verschaffen, aber wie schon angemerkt ist das lange noch nicht alles, sondern hier bin ich trotz der langen Ausführung nur drüber gestriffen... In diesem Sinne, wünsche ich Dir viel Erfolg, bina
Hallo,
ich weiss das dieser Thread eigentlich schon alt ist. Aber eine kleine Frage dazu hätte ich dennoch. Es wird in dem EEG aus Italien erwähnt, daß bei Anlagen, die nach dem 1.1.2009 bis 31.12.2010 in Betrieb gehen die Einspeisevergütung jährlich 2% sinkt. Bezieht sich das auf den Tarif allgemein und bleibt dann über die 20 Jahre konstant oder sinkt die Vergütung die 20 Jahre lang je 2%, was ja ein Horror wäre?
In diesem Thread hat sich ein User mal bereit erklärt offene Fragen zu Italien zu beantworten:
http://www.photovoltaikforum.com/ftopic26667.html
Hallo,
die Einspeiseverguetung reduziert sich ab dem 01.01.2010 um 2 %, wird aber fuer einen Zeitraum von 20 Jahren dann auch gezahlt, wenn die Anlage noch in 2010 an Netz geht. Wie die Reduzierung nach dem 31.12.2010 aussieht kann man nicht sagen. Konkrete Informationen hierzu gibt es bislang noch nicht. Viele Gruesse Ulf
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