Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

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Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon steve2010 » 13.04.2010, 09:12

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Hilfe, ich komme nicht weiter!

Ich habe einige große Dächer in Italien, die Eigentümer wollen gerne vermieten!
Ich habe einige Investoren die in Italien investieren möchten!

Nun mein Problem:
Ich habe mehrere Dach-Pachtverträge/Gestattungsverträge auf Deutsch aber keinen nach Italienischem Recht!
Kann mir hierbei jemand helfen????

Vielen Dank im Voraus! :lol:

Gruß
Steve2010
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Re: Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon Apu » 13.04.2010, 16:53

Jeder italienische Rechtsanwalt sollte das können... und die in Südtirol sprechen meist auch noch deutsch... nur mal so als Tipp...

Gruß Apu
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Re: Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon steve2010 » 19.04.2010, 16:06

Danke!!!!
doch die verlangen alle mind. 2500.- netto, des kann doch nicht sein!!
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Re: Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon Apu » 20.04.2010, 07:07

Ja, die verlangen Geld.... wie das bei Rechtsanwälten so ist. Aber wenn man was nicht selber machen kann kostet es Geld.... Alternativ auf deutsch schreiben und übersetzen lassen. Kostet auch Geld, jedoch können dabei die Feinheiten übersehen werden...

Gruß,

APu
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Re: Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon Euro Energie » 04.07.2010, 15:50

Melde dich, wir helfen dir! Wir sind ein Unternehmen in Italien.
Mail: [Mailadresse gelöscht]
Ciao
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Re: Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon traiderplus » 09.10.2010, 08:50

Hallo habe
Vertrag deutsch italenisch von Anwalt bei

unter [Mailadresse gelöscht]
Green Gewerbe GmbH
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Mail info@ge-fi.de
Handy 0049 171 456 00 55
Fax 0049 9077 950 328
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Re: Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon bernie296 » 09.12.2010, 19:33

Hallo suche auch dringend Dachflächen ´zu mieten wär da noch was zu haben? Mfg bernhard
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Re: Dach-Pachtvertrag mit Dienstbarkeit in Italien

Beitragvon summerof69 » 15.12.2010, 23:05

Meines Wissens gibts in Italien nicht die Möglichkeit der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - mit Ausnahme von Versorgungsträgern. Es gibt lediglich die Möglichkeit, einen langfristigen Mietvertrag abzuschließen. Diese müssen m.W. gegen nach meiner Kenntnis einer Gebühr in Höhe von ca. 2% der Miete registriert werden.

Ich würde um Rückinfo von den Italien-Spezialisten bitten, ob ich das richtig verstanden habe.

Welcher prozentuale Betrag der Einspeisevergütung erscheint in Italien eigentlich angemessen? Bei uns in Baden-Württemberg warens bisher 10% davon. Ist das marktfähig da unten?
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