Inbetriebnahme Eon Bayern

  • Hallo PV Gemeinde,


    ich habe mich Anfang März dazu entschlossen eine PV Anlage zu installieren. Nach Rücksprache mit meinem Installateur hat dieser einen Einspeiseantrag am 07.März bei der E-ON Netzargentur in Schwandorf gestellt. Am 12. März hab ich telefonisch bei der E-ON in Schwandorf nachgefragt, ob der Antrag eingegangen ist. Diese bestätigten mir den 7. März und gaben unter vorbehalt an, dass ich meine Zusage ca. am 24. März erhalten werden.


    Aufgrund der bevorstehenden Kürzungen zum 1. April habe ich die Anlage installieren lassen ohne eine Zusage. Es handelt sich um eine PV Anlage mit 29,02 kw. Die Anlage war am 28. März fertig installiert. Leider habe ich immer noch keine Einspeisezusage erhalten. Mein Installateur hat dann heute, also am 29. März der E-ON die Fertigstellung mitgeteilt. Es wurde das Formblatt Fertigstellung einer PV -Anlage mit der Unterschrift eines Zeugen, sowie Lichtbilder der Anlage mit dem aktuellen Datum an E-ON gesandt.


    Ich habe heute nochmals bei der EON angerufen und die teilten mir mit, dass sie heute (Letzter Arbeitstag im März) die Anträge vom 7. März (mein Einspeiseantragsdatum) bearbeiten. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ich heute meine Zusage bekomme, da sehr viele Anträge an diesem Datum gestellt wurden. Nun weiß ich nicht ob ich noch Anspruch auf die Einspeisevergütung von 24,43 Cent haben oder nur noch 90 % und 16,5 Cent erhalte.



    Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem und einen ähnlichen Fall? Der Unterschried würde sich erheblich Finanziell auswirken. Ich habe ja alles in meiner Macht stehende getan, dass meine Anlage vor dem 1. April betriebsbereit is.


    Danke im vorraus für eure Antworten.

  • Die Einspeisezusage hat keine Auswirkung auf die Vergütung.


    Schlimmster Fall: Man bekommt eine Absage und kann die Anlage nicht mehr an dem aktuellen(!) Standort betreiben. Wenn die aber woanders aufbaut bekommt man trotzdem die gleiche Vergütung.

    • Offizieller Beitrag

    Willkommen im Forum,


    Hat der Solateur die Anlage schon in Betrieb genommen, also kurz ins Netz eingespeist oder Glühbirnen drangehalten?


    Falls nein, führe am besten morgen noch die Notinbetriebnahme mit Glühbirnen und Zeugen durch (elektrotechnische Grundkenntnisse nötig), damit die Vergütung sicher ist. Fotos von der Anlage werden anscheinend von vielen Netzbetreibern akzeptiert, aber ohne Inbetriebnahme gibts dann streng rechtlich gesehen nichtmehr die alte Vergütung.
    siehe:
    http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?f=69&t=75334

  • Zitat von Firewalker

    Die Einspeisezusage hat keine Auswirkung auf die Vergütung.


    Schlimmster Fall: Man bekommt eine Absage und kann die Anlage nicht mehr an dem aktuellen(!) Standort betreiben. Wenn die aber woanders aufbaut bekommt man trotzdem die gleiche Vergütung.


    Danke für die schnelle Antwort. Jedoch habe ich noch keine Zusage. Ich habe meinen Antrag am 7. März gestellt, aber E-ON hat es bis Dato nicht geschafft diese zu bearbeiten. Meine Frage: Zählt das Datum der Fertigstellung oder das Datum der Einspeisezusage ?

  • Die technische Betriebsbereitschaft UND vergütungstechnische Inbetriebnahme MUSS VOR dem Stichtag durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden. Wie das geht steht in dem verlinkten Thread ausführlich drin :idea: .


    Außerdem ist die Anmeldung der Anlage online bei der Bundesnetzagentur durch den Betreiber (!!) notwendig. Das ist sehr schnell erledigt.


    Falls die vergütungstechnische Inbetriebnahme noch nicht wie erforderlich durchgeführt wurde, hast du nur noch morgen die letzte Chance dieses noch zu tun.


    Die VNB's fordern eine Montage des Generators (Module), nach EEG ist dieses zwar nicht erforderlich, aber sicherlich besser wenn die Module auch montiert sind. Auf einem Foto kann man den Inbetriebnahmezeitpunkt NICHT rechtssicher dokumentieren, da z.B. ein von der Camera eingeprägtes Datum nicht dem tatsächlichen entsprechen muss. Ebenso ist es natürlich nicht rechtssicher dokumentiert wenn man eine Blödzeitung ins Bild hält, denn die kann ja auch von letzter Woche sein.
    Ich habe beispielhaft zusätzlich die Videos der vergütungstechnischen Inbetriebnahme auf eine Internetplattform hochgeladen. Dort kann man rechtssicher (!!) beweisen wann dieses Video hochgeladen wurde. Das ist nicht manipulierbar. Das ist aber nur noch mein "Joker".


    Sonnige Grüße
    Harvester66

    Sovello SVT 180 in 12/09 und Anlagenerw. 06/10 mit Suntech STP 205 -18/Ud => Fronius WR.
    Neu: 12,25 kWp IBC Monosol 245 ET wurde dank RöRö am 05.03.12 vergütungstechnisch in Betrieb gesetzt. Am Netz ab 26.07.12 mit Eigenverbrauchs- und FRE-Regelung.


  • Danke!


    Bei der Bundesnetzargentur habe ich meine Anlage noch am 28.03 online gemeldet. Akuteller Stand:


    Statusinformationen
    Aktueller Status (Stand: 30.03.2012):
    Reg.-Best. im Versand


    Die Fotos mit der montieren Anlage wurden ebenfalls im März (heute) an die EON übermittelt.


    "technische Betriebsbereitschaft UND vergütungstechnische Inbetriebnahme " was genau meinst du mit diesen Begriffen?


    Sorry das ich so oft nachfrage, aber ich bin neu auf diesem Gebiet .

    • Offizieller Beitrag

    ließ halt einfach den Verlinkten Thread oben... zweiteres meint die Glühbirne o.ä.


    bei mir war heut auch der Stadtwerkemensch da und hat gemeint, ihm reichts wenn er die Module auf dem Dach liegen sieht, weil er das von anderen EVU-Kollegen so gehört hat ;) unglaublich, da spielen die Gesetze keine Rolle...
    Trotzdem hab ich natürlich, als der weg war, noch die Inbetriebnahme mit Glühbirne gemacht. Sicher ist sicher.