Formaljuristisch hast du Recht, Ron. Eine Lizenz ist für 20 kWp nicht notwendig, aber ein Anschluss- und Einspeisevertrag sehr wohl. Der Fred-Ersteller sollte also beachten, dass man auch diese lizenzfreien Verträge nicht so ohne weiteres bekommt. Von dem was laut Gesetz bis 2020 an installierter Leistung geplant ist, ist derzeit ein mehrfaches beantragt, und das fast ausschließlich in Form von PV-Parks - also Lizenz hin oder her, ich bin nicht sonderlich optimistisch für Neuanträge solange die Kontingente nicht drastisch angehoben werden.
volle Zustimmung
Genniv schrieb, er habe Dachflächen, also geh ich mal von Eigentum aus und nicht von Mietdächern - somit juristisch überhaupt kein Problem. Statik ist für die Genehmigung auch kein Problem, bis 100 kW ist keine Baugenehmigung (auch keine sog. "Genehmigung für kleine Arbeiten") erforderlich, somit ist die Statik vorläufig mal (bis halt was passiert) auch Privatsache ...
Solange es Privatdaecher sind (hatte ich ueberlesen) gebe ich dir vollkommen recht.
Wie das mit Dachvermietung juristisch aussehen könnte würde mich übrigens auch brennend interessieren ...
Lach, da sind wir schon mal 2. Hatte jetzt mal unseren Anwalt gefragt, da kahm nur Achselzucken, der ist aber drauf angesetzt. Was da raus kommt .... mal abwarten...
Gruesse aus Thess
Ron






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