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Sonnenhund
Öfters hier

Angemeldet: 06.05.2007
Beiträge: 15
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Verfasst am:
05.12.2007, 21:38 |
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Liebes Forum,
meine Anlage wurde am 14.11.2007 begonnen (Module aufs Dach und dort verkabelt, WR installiert, AC Verkabelung gemacht und Einspeisezähler installiert). Leider ist die Anlage bis heute nicht fertiggestellt, da es Probleme bei der Kabeldurchführung durchs Flachdach gab. Mittlerweile ist eine Lösung gefunden und vorbereitet, d.h. Leerrohre vom Dach in den Keller verlegt, aber nun sagt mir der Installateur, dass er weitere Anlagen begonnen hat und er noch nicht sagen kann, wann er meine Anlage fertig machen kann (vermutlich erst in der vorletzten oder letzten Woche vor Weihnachten).
Daraufhin habe ich bei den Stadtwerken angerufen und die haben mir gesagt, dass zur Sicherung der Einspeisevergütung die Anlage abgenommen sein muss. Es reicht also nicht, wenn der Installateur die Fertigstellung und IB meldet.
Wie kann ich nun verhindern, dass mir durch ein evtl. Fehlen der Abnahme in 2007 der 2007er Vergütungssatz flöten geht?
Grüße, Sonnenhund |
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Verfasst am:
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
05.12.2007, 21:51 |
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Hallo Sonnenhund,
soweit hat das EVU recht. Würde das EVU die Inbetriebnahme / Abnahme ohne erkennbaren Grund verzögern - was sie ja nach EEG nicht dürfen - würde ich es auf einem Rechtstreit ankommen lassen.
In deinem Fall ist aber die Anlage gar nicht betriebsbereit, so gibt es bei einer Inbetriebnahme auch nur noch die dann gültige Einspeisevergütung.
Ich würde an deiner Stelle mit dem Solarteur sprechen und mir, sofern nicht im Vertrag schon aufgeführt, eine schriftliche Zusicherung der Fertigstellung und Abnahme durch das EVU noch vor Weihnachten geben lassen. Falls nicht findet eine Reduzierung des Gesamtpreises für die entgangene Einspeisevergütung statt.
Meine persönliche Meinung: hätte der Solarteur vor dem Angebot eine ausführliche Planung gemacht, so hätte er die Schwierigkeiten schon im Vorfeld erkennen und einplanen sollen. Die reine Verlegung der DC-Kabel sollte aber eigentlich keinen großen Aufwand mehr darstellen. Somit müsste die Sache in einen halben bis einen Tag zu erledigen sein. Ist aber schwer das hier übers Netz zu beurteilen.
Viele Grüße
Wolfgang |
_________________ Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e
Links: Meine PV-Anlagen |
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trzebi
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 11.05.2007
Beiträge: 1094
Wohnort: Rheinland Pfalz
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Verfasst am:
05.12.2007, 22:02 |
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| Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Sonnenhund,
soweit hat das EVU recht. Würde das EVU die Inbetriebnahme / Abnahme ohne erkennbaren Grund verzögern - was sie ja nach EEG nicht dürfen - würde ich es auf einem Rechtstreit ankommen lassen.
In deinem Fall ist aber die Anlage gar nicht betriebsbereit, so gibt es bei einer Inbetriebnahme auch nur noch die dann gültige Einspeisevergütung.
Ich würde an deiner Stelle mit dem Solarteur sprechen und mir, sofern nicht im Vertrag schon aufgeführt, eine schriftliche Zusicherung der Fertigstellung und Abnahme durch das EVU noch vor Weihnachten geben lassen. Falls nicht findet eine Reduzierung des Gesamtpreises für die entgangene Einspeisevergütung statt.
Meine persönliche Meinung: hätte der Solarteur vor dem Angebot eine ausführliche Planung gemacht, so hätte er die Schwierigkeiten schon im Vorfeld erkennen und einplanen sollen. Die reine Verlegung der DC-Kabel sollte aber eigentlich keinen großen Aufwand mehr darstellen. Somit müsste die Sache in einen halben bis einen Tag zu erledigen sein. Ist aber schwer das hier übers Netz zu beurteilen.
Viele Grüße
Wolfgang |
Jo sehe ich auch so-
ist schon traurig was da so los ist- Aufträge annehmen und dann nicht sorgfältig zuende führen - dann soll er es halt Samstag oder Sonntag machen - mal ganz krass gesagt- sorry geht nicht anders
Gruß |
_________________ der mit der Sonne tanzt............................. |
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Sonnenhund
Öfters hier

Angemeldet: 06.05.2007
Beiträge: 15
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Verfasst am:
05.12.2007, 22:17 |
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Hallo Wolfgang,
danke für die rasche Antwort.
Mein Installateur hat mir versichert, dass er die Anlage noch vor Weihnachten in Betrieb setzen wird, unabhängig ob das EVU zur Abnahme bereit steht oder nicht. D.h. die Anlage wird einspeisen aber evtl. in diesem Jahr nicht mehr abgenommen.
Wie sieht es dann aus? Habe ich dann das Recht die 2007er Vergütung zu verlangen?
Gruß, Sonnenhund |
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meiseac
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2007
Beiträge: 161
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Verfasst am:
05.12.2007, 22:29 |
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Gut wenn die Anlage vor Weichnachten in Betrieb geht aber du kannst wohl kauf dein EVU dazu zwingen innerhalb von ein oder zwei Tagen bei dir auf der Matte zu stehen. bei mir (und ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem EVU) waren die innerhalb einer Woche nach Fertigstellung bei mir.
Aber wohlgemerkt am 19.09 2007 und nicht gerade vor oder direkt nach den Weichnachtsfeiertagen.
Also wenn du dem EVU kurz vor Weihnachten sagst die Anlage ist Betriebsbereit und möchte abgenommen werden und die antworten das sie aufgrund der anstehenden Feiertage sofort am 2. Januar kommen dann kannst du denen nicht einmal mutwillige Verzögerung vorwerfen.
Die Mitarbeiter werden am Jahresende wohl Urlaub haben und es wird nur eine Notmanschaft da sein. Aber für solche Fälle ?
Das ist aber alles nur meine ganz persönliche Meinung.
Viele Glück
meiseac |
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Sonnenhund
Öfters hier

Angemeldet: 06.05.2007
Beiträge: 15
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Verfasst am:
05.12.2007, 22:49 |
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ok, verstanden.
D.h. ich muss etwas Druck auf den Installateur ausüben, dass er die Anlage fertig macht.
Sollte das nicht fruchten, gibt es dann die Möglichkeit einen anderen Installateur mit der Fertigstellung zu beauftragen (vorausgesetzt man findet kurzfristig jemanden). Wie gesagt, es geht nur noch darum die Kabel durch die Leerrohre in den Keller zu ziehen und anzuklemmen.
Gruß, Sonnenhund |
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drmedbob
Stammmitglied

Angemeldet: 22.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Bayreuth
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Verfasst am:
05.12.2007, 23:25 |
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STOPPPPPPPPPPPPPPPP!!!!!!!!!!!!!!!!
Nach dem EEG ist die PV Anlage nur und ich Wiederhole NUR die Module bestandteil einer PV Anlage.
D.h. dein Solateur meldet die PV -Anlage Betriebsfertig wenn alle Module auf den Dach sind.
Dann hast du rechtlich die Anlage 2007 gebaut.
Kann dir aber nach deiner Aussage her schon mitteilen - das du dann die Clearingstelle benötigen oder wenn die nicht anerkannt wird - Gericht.
Am besten ist wenn die Anlage einspeist. Doch für die Einspeisevergütung sind nur die Module der ausschlaggebende Punkt |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
05.12.2007, 23:29 |
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ließ dir mal in aller Ruhe den §3 des EEG durch. Am besten mit den Erläuterungen des SFV unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm#anm3(2)inbetrieb
Ich bin der Meinung das weder der angeschlossene WR, noch die Einspeisung oder die Abnahme durch den VNB für die Höhe der Vergütung maßgeblich ist sondern lediglich das Datum der erstmaligen technischen Betriebsbereitschaft - und so wie ich deinen Beitrag gelesen habe sind die Anlagen (jedes Modul stellt eine eigene Anlage dar) technisch "im Betrieb". Sie sind auf dem Dach und produzieren Strom. Für den Betrieb sind nach §3 Abs. 2 Satz 2 letzter Nebensatz solche Dinge wie WR oder Netzanschluss nicht notwendig.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
05.12.2007, 23:55 |
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Also wenn man das EEG genau auslegt, habt ihr Recht aber wie sieht denn hier in der Praxis aus. Das EVU wird hier erstmal von der Inbetriebnahme nach eigener Abnahme ausgehen. Wir haben ja im Forum schön öfters Threads gehabt wo sich das EVU quergestellt hat eine Anlage ohne Abnahme anzuerkennen bzw. einspeisen zu lassen.
Sicherlich kommt es hier auch auf das Verhältnis zwischen Anlagenbauer und EVU an. Kennt man sich, kann es schon sein, dass das EVU auch durch die Feiertage die Inbetriebnahme im Dezember anerkennt. Steht das EVU mit PV-Anlagenbereibern auf Kriegspfad - soll es ja geben - hat man erstmal den Ärger.
Zwischen Recht haben und Recht bekommen steht ja leider in unserem Lande in vielen Fällen das Gericht. Und das kostet Nerven, Zeit und unter Umständen auch Geld.
Deshalb würde ich hier den Solateur bitten bei den geringen Restarbeiten gleich einen Termin für die Fertigstellung und mit anschließender Abnahme mit EVU zu vereinbaren, kann ja in zwei Wochen sein. Damit geht man allen Ärger aus dem Weg und bei frühzeitger Planung hat das EVU mit Sicherheit auch noch vor Weihnachten freie Termine.
Viele Grüße
Wolfgang |
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Sonnenhund
Öfters hier

Angemeldet: 06.05.2007
Beiträge: 15
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Verfasst am:
06.12.2007, 00:37 |
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Danke für die Antworten.
Da ich nun weiss, dass ich nach EEG die Anlage auf jeden Fall in 2007 in Betrieb genommen habe (auch wenn sie noch nicht abgenommen sein oder gar einspeisen sollte), kann ich die Sache etwas gelassener angehen.
Ich werde also den Installateur bitten mir jetzt einen fixen Termin für die Restarbeiten zu geben (kann dann auch in der Vorweihnachtswoche sein) und das EVU hierüber in Kenntnis setzen.
Nebenbei bemerkt hat sich das EVU bis jetzt als sehr kooperativ gezeigt, d.h. ich sehe hier gute Chancen, die Vergütung auch rückwirkend zu bekommen, sollte die Abnahme bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Inbetriebnahmetermins nicht mehr zustande kommen.
Viele Grüße,
Sonnenhund |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
06.12.2007, 02:08 |
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nur um es noch mal etwas deutlicher zumachen:
Inbetriebnahme ist nicht gleich Einspeisung.
Wenn die Einspeisung beginnt ist die Inbetriebnahme schon längst gelaufen.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Inbetriebnahme. Die Vergütung errechnet sich natürlich nur nach der Einspeisung
Ausnahme: Der VNB verweigert/verhindert den unverzüglichen und vorrangigen Anschluss. Personalknappheit wegen Urlaub, Krankheit oder Überlastung ist kein Grund. Es sind organisatorische Probleme des VNB, und die dürfen nicht zu Lasten des Anlagenbetreibers gehen ---> Schadenersatzanspruch.
Eigentlich kann der VNB die Anlage auch schon jetzt "abnehmen". Hausanschluss und Zähler sind ja wohl fertig. Der ungezählte (Bezug) und der gezählte (Lieferung) Bereich kann also verplombt werden. Kabel Zähler <--> WR und die Verkabelung Module <--> WR befindet sich außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des VNB.
Sonnige Grüße
Harald |
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MichaelBC
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.10.2007
Beiträge: 125
Wohnort: 88400 Biberach
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Verfasst am:
06.12.2007, 10:33 |
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Hallo,
ich habe zufällig heute mit dem Sachbearbeiter bei der EnBW telefoniert weil ich auch noch keine Rückmeldung auf die Fertigmeldung des Elektrikers bekommen habe.
Die EnBW möchte zustzlich zur Fertigmeldung ein Inbetriebsetzungsprotokoll des Elektrikers. Das Datum das dort als Inbetriebnahmetermin vermerkt ist zählt für die Einspeisevergütung.
Es ist auch kein Problem wenn dieses Protokoll erst nächstes Jahr eingereicht wird solange des Datum der Inbetriebnahme noch 2007 ist. Das kann auch der 31.12. sein.
Ich habe hier das Glück, dass die EnBW nicht darauf besteht die Anlage selbst ans Netz anzuschließen und das der Elektriker machen darf. In Ulm scheint das schon wieder anders zu sein.
Viele Grüße
Michael |
_________________ 12,24 kWp
72 Module Trina Solar 170
2 * SMA 4200 TL mit je 2 * 13 Moulen
1 * SMA 3300 TL mit 2* 10 Modulen
Solarlog 800
Am Netz seit 08.11.2007 |
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Sonnenhund
Öfters hier

Angemeldet: 06.05.2007
Beiträge: 15
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Verfasst am:
08.01.2008, 20:45 |
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Hallo zusammen,
da es nun 2008 ist und ich mich mittlerweile wieder etwas beruhigt habe, möchte ich nachfolgend schildern, wie die Sache ausgegangen ist:
Unser Installateur kam tatsächlich zwei Wochen vor Weihnachten und hat die Verkabelung vom Dach in den Keller gemacht, am WR angeschlossen und die Anlage in Betrieb genommen.
Dann hat er uns schriftlich mitgeteilt, dass er die Inbetriebsetzungsanzeige erst nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung (die erst am 24.12.2007 eingegangen ist) ans EVU weiterleiten wird. Es war mittlerweile schon die Weihnachtsvorwoche angebrochen. Wir sind der Meinung, dass die Abnahme und Anmeldung beim EVU Teil seiner Leistung ist (auch wenn das im Auftrag nicht explizit drin steht). Ausserdem konnten wir auf Basis seiner Informationen und den Streitereien, die vorher stattfanden, nicht sicher sein konnten, ob es so vor Weihnachten noch klappt. Deshalb haben wir ihm folgenden Vorschlag gemacht:
Er macht die Abnahme mit dem EVU am Freitag vor Weihnachten und er bekommt seine Restforderung (deren Rechnung nicht vorlag) nach der Abnahme vor Ort in bar. Das hat er ausgeschlagen und darauf verwiesen, dass er uns nicht trauen kann, obwohl wir die Abschlagszahlung davor fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Ausserdem hat er darauf verwiesen, dass sowohl er als auch der Vertreter des EVUs nach Weihnachten nicht mehr zur Verfügung stehen - klassischer Fall von Erpressung. Darauf haben wir ihm eine Frist gesetzt mit der Androhung, ihm den Auftrag zu entziehen. Die Frist hat er verstreichen lassen. Glücklicherweise konnten wir einen Installateur finden, der die Abnahme und Anmeldung dann noch kurzfristig mit dem EVU durchgeführt hat.
Die Kosten für die Anmeldung haben wir ihm von der Schlussrechnung dann abgezogen. Nun argumentiert er, dass er (da wir einen anderen Installateu haben 'hantieren' lassen) von seiner Gewährleistung zurücktritt und auch etwaige Garantieansprüche gegen die Gesamtanlage, inkl. WR und Module ablehnt ...
Das werden wir natürlich so nicht hinnehmen.
Uns ist allerdings nicht ganz klar, welche Unterlagen wir benötigen, damit wir die langfristigen Garantieen für WR und Module nicht verlieren.
Sonnenhund |
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