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 geänderte Abschlagszahlungen für 2008 Nächstes Thema anzeigen
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Autor
lothar.jestaedt
Öfters hier
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Angemeldet: 11.03.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Eichenzell

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 21:23 Nach oben

Hallo,

ich habe einen (serien) Brief vom Netzbetreiber bekommen. In dem steht das er gemäß Energiewirtschaftsgesetz in nächsten Jahr (2008) die Abschlagszahlungen an die eingespeiste Menge der Energie anpassen muß.
Es gibt im nächsten Jahr im Jan. 2,92%, Feb.4,39%, Mrz. 7,99%, Apr 10,91%,
Mai 13,45%, Jun 13,79%, Jul. 13,91%, Aug 12,24%, Sep 8,95%, Okt. 5,82%, Nov. 3,24%, Dez 2,39% vom zu erwartenden Ertrag. Gemäß EEG habe ich leider nichts gefunden was dagegen spricht. Aber damit wird die Finazierung von neuen Anlagen wieder schwerer bzw. alte Finazierungen werden im Frühling zur Belastung.
Was ist eure Meinung dazu. Gibt es noch mehr Netzbetreiber die so verfahren?
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
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Verfasst am: Nach oben

Betatester
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 1953
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 21:28 Nach oben

Kannst du den Wisch hier mal reinstellen ?

Ist mir völlig neu Shocked Evil or Very Mad

Beta

_________________
>>>>>> Zentraleuropa als Satbild alle 15 Min. aktualisiert // nachts im IR-Modus!
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Für alle "Bild"-leser: http://www.bildblog.de Wink
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bereil
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1314
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 21:30 Nach oben

Shocked Shocked Shocked
Puh - das trifft manchem dann schon hart.

Kannst du uns noch mitteilen, welchen Netzbetreiber du hast?

Danke,

bereil

P.S.: Ich habe Samstag auch einen Brief von meinem Netzbetreiber bekommen - mit einem Kalender für 2008 Very Happy

_________________
Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
7,28kwp 56 Mitsubishi PV-MF130EA2 mit Kaco WR 2x PVI3500xi und Solarlog 400e
www.solarlogshop.de
stromar
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 22.10.2007
Beiträge: 53
Wohnort: Allgäu

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 21:58 Nach oben

Hallo lothar,

wie hast du denn bisher dein Geld bekommen? Jeden Monat die selbe Summe oder hast du deinem VNB jeden Monat eine Rechnung gestellt?

_________________
11,36 kWp, 68x Conergy C167P, 2x SB3800, 1x SB 2100TL, WebBox mit SensorBox
http://www.sunnyportal.com/Templates/PublicPageOverview.aspx?plant=4fb0a0f6-2dc9-4b86-bb27-07c2292692cc&splang=
Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2620

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 22:17 Nach oben

Auszug aus dem EnWG:

§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

(2) Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.

(3) Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.




Ich würde das Schreiben deines EVU mal an die zuständige Regulierungsbehörde geben, mit der Bitte um Stellungnahme ob das EnWG das überhaupt so vorschreibt und ob es bei Einspeisung nach EEG überhaupt anzuwenden ist.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 22:19 Nach oben

Hallo Lothar,

bis jetzt bekomme ich von beiden EVU´s (E.ON-Mitte / Städt. Werke KS) eine gleich hohe monatliche Abschlagszahlung berechnet im ersten Jahr nach der Sollleistung und ab dem zweiten Jahr nach dem Zählerstand - also genau umgekehrt wie beim Strombezug.

Sollten das alle EVU´s änderen so geht es uns dann wie den Betreibern die monatlich nach tatsächlichem Zählerstand abrechnen müssen. Dann heißt es in Zukunft im Sommer Rücklagen für den Winter bilden. Hier zahlt sich jetzt doch wieder der ein oder andere Einspeisevertrag aus in dem eine monatliche gleichbleibende Zahlung nach durchschnittlicher Jahreseinspeisung vereinbart ist.

Im EEG steht nichts drin, dass der EVU einen monatlichen Abschlag zahlen muß, er ist nur verpflichtet die eingespeiste Ernergie zu vergüten. So mit denke ich mal, dass man ohne Vertrag mit dem EVU hier nichts machen kann.

Viele Grüße
Wolfgang

_________________
Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e

Links: Meine PV-Anlagen

Zuletzt bearbeitet von Wolfgang Neumann am 26.11.2007, 23:13, insgesamt einmal bearbeitet
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 537

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 22:34 Nach oben

Tach
Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:

Ich würde das Schreiben deines EVU mal an die zuständige Regulierungsbehörde geben, mit der Bitte um Stellungnahme ob das EnWG das überhaupt so vorschreibt und ob es bei Einspeisung nach EEG überhaupt anzuwenden ist.



Klaus



Aehm die an die tatsächliche Einspeisung angepassten monatlich unterschiedlichen Abschlagsbeträge ergeben sich aus EEG § 14 und die bundesweite Umsetzung des EEG-Umlageverfahrens.
Man hat ja mittlerweile ein paar Jahre Erfahrungen sammeln können.

Viel Spaß beim Schreiben an die Regulierungsbehörde Smile

MfG
Suncraft
Öfters hier
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Angemeldet: 13.09.2007
Beiträge: 17
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 22:39 Nach oben

Hallo Leute,
ich bin bei ÜWAG Netz AG und hatte heute leider auch so´n Brief im Kasten..... TOLL ! Shocked Evil or Very Mad Twisted Evil

Gruß aus Hessen....

_________________
13,04 KW/p Power aus 79 Schüco Modulen und 3 Sunny Boy Wechselrichtern !
,,,scheine, scheine liebe Sonne.....
Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2620

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 22:42 Nach oben

Atommafia hat Folgendes geschrieben:
Tach
Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:

Ich würde das Schreiben deines EVU mal an die zuständige Regulierungsbehörde geben, mit der Bitte um Stellungnahme ob das EnWG das überhaupt so vorschreibt und ob es bei Einspeisung nach EEG überhaupt anzuwenden ist.



Klaus



Aehm die an die tatsächliche Einspeisung angepassten monatlich unterschiedlichen Abschlagsbeträge ergeben sich aus EEG § 14 und die bundesweite Umsetzung des EEG-Umlageverfahrens.
Man hat ja mittlerweile ein paar Jahre Erfahrungen sammeln können.

Viel Spaß beim Schreiben an die Regulierungsbehörde Smile

MfG


Und warum schreiben sie ihm dann so eine Sch.... vom EnWG?
Sollten sich noch viel mehr Einspeiser direkt bei Schikanen an den Regulierer wenden. Dann erfährt es auch sehr schnell die Politik mal.

Ich hatte bei der Art deiner postings schon vermutet dass Du irgendwo auf "anderen Ufern" arbeitest.

editiert: Auch das Umlageverfahren betrifft zwar die Netzbetreiber aber nicht die Einspeiser. Da kann ich schon eher Wolfgangs Argumentation folgen

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Wiese
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Angemeldet: 28.01.2007
Beiträge: 1641
Wohnort: 76297

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 22:57 Nach oben

... und wo ist da das Problem?

Man muss doch nur das übrige Geld des Sommers für den Winter auf's Sparbüchle legen.
Also ich sehe dabei überhaupt kein Problem, denn das Endergebnis ist das Selbe.
Wenn es dann im Januar den Übeschuss gibt, hat man die nächste Rate doch auch wieder in der Tasche. Bei mir werden das etwa 20% des Jahresertrages sein.

Peter

_________________
5,8 kWp laut Flashliste
32 Sharp Mono 180 Watt SolarMax 6000 C
Ausrichtung 170 Grad Süd 45 Grad Dachneigung
Anlage läuft seit 01.03.2007
http://www.solarlog-home3.de/wiesenmaier
Atommafia
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 537

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 23:04 Nach oben

Tach
Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:

Und warum schreiben sie ihm dann so eine Sch.... vom EnWG?
Sollten sich noch viel mehr Einspeiser direkt bei Schikanen an den Regulierer wenden. Dann erfährt es auch sehr schnell die Politik mal.

Ich hatte bei der Art deiner postings schon vermutet dass Du irgendwo auf "anderen Ufern" arbeitest.

editiert: Auch das Umlageverfahren betrifft zwar die Netzbetreiber aber nicht die Einspeiser. Da kann ich schon eher Wolfgangs Argumentation folgen

Viele Grüße:

Klaus



Die Politik hat das Gesetz gemacht und das ist für beide Seiten gültig Smile

"Die Branchenlösung wurde von VDEW und VDN gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kommuniziert. Mit Zustimmung des BMU wird sie zum 1. Januar 2006 durch die ÜNB umgesetzt. Damit werden erstmals am 10. Dezember 2005 verbindliche EEG-Monatsprognosen, d.h. Prognosen von EEG-Strommenge und -Vergütungsvolumen, bundesweit einheitlicher EEG-Quote und -Durchschnittsvergütung sowie Letztverbrauch, durch den VDN veröffentlicht.
Weil ein von BMU beauftragtes Gutachten zur Branchenlösung noch nicht abgeschlossen ist, kann es möglich sein, dass es später noch einmal Änderungen an dem Profilwälzungsverfahren gibt. Diese würden dann aber ebenso sorgfältig vorbereitet, bewertet und an alle betroffenen Marktteilnehmer rechtzeitig vorher kommuniziert werden."

Also wenn das BMU zugestimmt hat kann das nicht verkehrt sein

MfG
Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2620

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 23:06 Nach oben

Na, ist ein kleines Zinsproblemchen, aber ein eher kleines, wenn man es vorher nicht wusste ist nicht so toll.
Man hatte ja anders Kalkuliert.
Bei dieser Regelung ist Frühjahr oder Sommer etwas im Vorteil

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Boelckmoeller3
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2620

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 23:09 Nach oben

Atommafia hat Folgendes geschrieben:
Tach
Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:

Und warum schreiben sie ihm dann so eine Sch.... vom EnWG?
Sollten sich noch viel mehr Einspeiser direkt bei Schikanen an den Regulierer wenden. Dann erfährt es auch sehr schnell die Politik mal.

Ich hatte bei der Art deiner postings schon vermutet dass Du irgendwo auf "anderen Ufern" arbeitest.

editiert: Auch das Umlageverfahren betrifft zwar die Netzbetreiber aber nicht die Einspeiser. Da kann ich schon eher Wolfgangs Argumentation folgen

Viele Grüße:

Klaus



Die Politik hat das Gesetz gemacht und das ist für beide Seiten gültig Smile

"Die Branchenlösung wurde von VDEW und VDN gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kommuniziert. Mit Zustimmung des BMU wird sie zum 1. Januar 2006 durch die ÜNB umgesetzt. Damit werden erstmals am 10. Dezember 2005 verbindliche EEG-Monatsprognosen, d.h. Prognosen von EEG-Strommenge und -Vergütungsvolumen, bundesweit einheitlicher EEG-Quote und -Durchschnittsvergütung sowie Letztverbrauch, durch den VDN veröffentlicht.
Weil ein von BMU beauftragtes Gutachten zur Branchenlösung noch nicht abgeschlossen ist, kann es möglich sein, dass es später noch einmal Änderungen an dem Profilwälzungsverfahren gibt. Diese würden dann aber ebenso sorgfältig vorbereitet, bewertet und an alle betroffenen Marktteilnehmer rechtzeitig vorher kommuniziert werden."

Also wenn das BMU zugestimmt hat kann das nicht verkehrt sein

MfG


Nöö, wer sagt denn das es verkehrt ist, ich frage nur ob dieses Gesetz überhaupt für EEG-Einspeiser gemacht wurde, von §1 des Gesetzes her zu urteilen jedenfalls nicht

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
cephalotus
Moderator



Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1119
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 23:10 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
Na, ist ein kleines Zinsproblemchen, aber ein eher kleines, wenn man es vorher nicht wusste ist nicht so toll.
Man hatte ja anders Kalkuliert.
Bei dieser Regelung ist Frühjahr oder Sommer etwas im Vorteil


nicht wirklich, da das Maximum ja in der Mitte liegt und nicht am Ende gleicht sich das aus.

_________________
24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp
FürDieZukunft
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1223
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 23:42 Nach oben

Ist im Grunde ein NULL-Summen-Spiel, am Ende des Jahres ist es das gleiche Ergebnis.

Ich schreibe bei einem EVU montl. eine Rechnung, das ist nichts anderes als die Aufteilung der Abschlagszahlungen in % nach Monatsertrag.

Könnte jedoch für einige kritisch werden, weil die KfW-Kredite 30.03. (sowie 30.06., 30.09, 30.12) fällig werden und dann das Konto Unterdeckung aufweist.

Aber ab 30.06 sollte das kein Problem mehr sein.
Man muss den Überschuß vom Sommer auf jeden Fall auf die hohe Kante legen (Tagesgeld etc.), damit es am 30.12 keine Überraschung gibt.

Die EVU könnten auch rechnen und sind wohl deshalb umgestiegen und um die kleinen PV-Betreiber etwas zu knebeln ?, (Stichwort Abschreckung).
Könnte durchaus ganz bewusst so gemacht sein.

Wer alles solide durchgerechnet und geplant hat, sollte hier keine Probleme bekommen.
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