| Autor |
|
Sonnenfan
Stammmitglied

Angemeldet: 04.03.2007
Beiträge: 105
|
Verfasst am:
25.11.2007, 19:55 |
 |
Hallo
Da mein solarlog fast nichts anzeigt fülle ich gerade den Einspeisevertrag aus.
Bei einer Angabe weiß ich allerdings nicht was ich eintragen soll.
"Die Umsatzsteuer von 19% wird vom Einspeiser an das Finanzamt unter der Steuern. ..... abgeführt".
Da ich die Anlage als gewerbe angemeldet habe ist das doch so in ordnung oder?
Beim bezahlen der Anlage habe ich die Mehrwertst. bezahlt und somit doch schon an das Finanzamt abgeführt.
Bin leider in Finanz/Steuer sachen etwas unbedarft.
Grüße Sonnefan |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
Tom1
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.08.2007
Beiträge: 134
Wohnort: Bayer Wald
|
Verfasst am:
25.11.2007, 20:04 |
 |
Servus Sonnenfan,
ja Du musst wenn Du die MWST wieder haben willst beim Einspeisevertrag das ankreuzen. |
_________________ Sonnige Grüße
Tom1
7,13 kwp Solon
2 Sunways NT 4000 WR
167° Süd
Dachneigung 36° |
|
|
 |
FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz
|
Verfasst am:
25.11.2007, 20:04 |
 |
Aus jeden Fall erhält du vom EVU die Einspeisevergütung plus die Mwst,
also 2007 49,21 Cent/kwh + Mwst.
Prüfe jedoch erst mal ob ein Einspeisevertrag für dich überhaupt von Vorteil ist, solch einen Vertrag braucht man nach EEG nämlich nicht.
in www.photon.de sind viele Einspeiseverträge der EVUs geprüft worden.
Hier im Forum mal unter Suchen "Einspeisevertrag" oder "Einspeisevertrag notwendig" zuerst schlau machen. Die meisten haben keinen Einspiesevertrag.
Ich habe 4 PV Anlagen, alles ohne Einspeisevertrag, 3 EVU zahlen mtl. pünktlich und mit einem EVU rechne ich mtl. über eine von mir gestellte Rechnung ab, klappt alles vorzüglich. |
|
|
|
 |
za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 821
Wohnort: Tauberfranken
|
Verfasst am:
25.11.2007, 21:24 |
 |
| Sonnenfan hat Folgendes geschrieben: |
"Die Umsatzsteuer von 19% wird vom Einspeiser an das Finanzamt unter der Steuern. ..... abgeführt".
Da ich die Anlage als gewerbe angemeldet habe ist das doch so in ordnung oder?
Beim bezahlen der Anlage habe ich die Mehrwertst. bezahlt und somit doch schon an das Finanzamt abgeführt.
|
Hallo Sonnenfan,
hier geht es nicht um die im Zusammenhang mit dem Anlagenbau angefallenen Steuern (das ist dem EVU so ziemlich egal), sondern darum, dass das EVU wissen will, wie du steuerlich veranlagt bist.
Du wirst wahrscheinlich im Fragebogen zur steuerlichen Erfasssung angegeben haben, dass du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtest und du die Umsatzsteuer entweder nach den vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) oder den vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) berechnest.
Also muss das EVU dir neben der Einspeisevergütung auch noch die entsprechende MwSt. bezahlen. Genau das fragen die in der von dir erwähnten Frage ab. Die so ausbezahlte MsSt. auf die Einspeisevergütung musst du dann bis 10.-ten des Folgemonats per ELSTER an das FA abführen bzw. melden, dass dieser Betrag vom FA per Lastschrift (m.E. die einfachste Methode) eingezogen werden kann.
Thomas |
_________________ WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| |