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soldier
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 07.10.2007
Beiträge: 31
Wohnort: 93455 Trefling
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Verfasst am:
21.11.2007, 16:53 |
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Hallo
Habe bei Eon einen Einspeiseanschluß beantragt. Dieser wurde genehmigt und ich habe diese Woche begonnen ein 95mm2 ALU ca 80m lang zu verlegen. Heute habe ich einen Vertrag von Eon bekommen dort wo drinnen steht, dass Sie mir 0,25% vom Ertrag als Leitungsverluste berechnen. Ist das Rechtens? Und wer trägt die Kosten für den Anschluss Eon oder ich, weil kein Hausanschluß existiert nur ein Einspeiseanschluß beantragt wurde. |
_________________ Nachgeführte Freiflächenanlage 27 kWp mit KC125 Marke eigenbau seit Dez 05 am Netz.
Scheune 20,58 kWp mit Sanyo HIP210NHE5 seit Dez 07 am Netz. Nachführung in Arbeit. |
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Verfasst am:
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stromar
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 22.10.2007
Beiträge: 69
Wohnort: Allgäu
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Verfasst am:
21.11.2007, 22:10 |
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soldier
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 07.10.2007
Beiträge: 31
Wohnort: 93455 Trefling
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Verfasst am:
22.11.2007, 14:50 |
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Hallo
Bis jetzt zahl ich die Kosten die durch das verlegen des Kabels entstehen. Der Zähler befindet sich auch in meiner Scheune.
Meiner Meinung nach muss Eon laut EEG das Netz so auslegen das ich einspeisen kann und auch die Kosten übernehmen und dann wärs ihr Kabel. Ich weiß auch das es da immer Probleme gibt und man es immer vor Gericht einstreiten muss.
Gruß Soldier |
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JSES
Gast
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Verfasst am:
22.11.2007, 15:55 |
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Hallo,
sag mal, hast Du das nicht vorher geklärt? |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2086
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
22.11.2007, 19:42 |
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| soldier hat Folgendes geschrieben: |
Hallo
Bis jetzt zahl ich die Kosten die durch das verlegen des Kabels entstehen. Der Zähler befindet sich auch in meiner Scheune.
Meiner Meinung nach muss Eon laut EEG das Netz so auslegen das ich einspeisen kann und auch die Kosten übernehmen und dann wärs ihr Kabel. Ich weiß auch das es da immer Probleme gibt und man es immer vor Gericht einstreiten muss.
Gruß Soldier |
Auf die Scheune wo der Zähler ist kommt auch deine PV-Anlage? Und das Kabel zur Scheune muss verstärkt werden wegen deiner PV-Anlage? Wieso willst du dann die Kosten übernehmen? Mit dem Kabel hast du doch ncihts zu tun, solange deine Anlage max 30kwp groß ist. Oder verlegst du jetzt ein Kabel vom Zähler zu deiner PV-Anlage? Dann wäre es natürlich dein Bier.
Gruß Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4707
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
22.11.2007, 19:55 |
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| soldier hat Folgendes geschrieben: |
| Habe bei Eon einen Einspeiseanschluß beantragt. Dieser wurde genehmigt und ich habe diese Woche begonnen ein 95mm2 ALU ca 80m lang zu verlegen. |
Um es allgemeinverständlich auszudrücken:
Möglichkeit 1: Du hast eine neu errichtete Scheune und dort brauchtest Du einen neuen Hausanschlußkasten. Um die Kosten ein wenig zu reduzieren, hast Du einen Teil der Arbeiten und einen Teil des Materials übernommen, statt es komplett vom EVU durchführen zu lassen.
Möglichkeit 2: Es ist nur die Leitung vom Hausanschlußkasten zu deinem Zählerkasten in der Scheune.
Auf die zweite Möglichkeit würde ich tippen, wenn man den weiteren Beitrag liest.
| soldier hat Folgendes geschrieben: |
| Heute habe ich einen Vertrag von Eon bekommen dort wo drinnen steht, dass Sie mir 0,25% vom Ertrag als Leitungsverluste berechnen. Ist das Rechtens? Und wer trägt die Kosten für den Anschluss Eon oder ich, weil kein Hausanschluß existiert nur ein Einspeiseanschluß beantragt wurde. |
0,25% Leitungsverlust wird auch bei anderen EVU bzw. VNB genommen, wenn der Zähler in der Nähe der Wechselrichter montiert ist, die Leitung vom Zähler zum Hausanschlußkasten aber übermässig lang ist und somit auch mit gewissen Verlusten behaftet ist.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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Paul Panzer
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 294
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
22.11.2007, 20:09 |
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| lehmann28 hat Folgendes geschrieben: |
Um es allgemeinverständlich auszudrücken:
Möglichkeit 1: Du hast eine neu errichtete Scheune und dort brauchtest Du einen neuen Hausanschlußkasten. Um die Kosten ein wenig zu reduzieren, hast Du einen Teil der Arbeiten und einen Teil des Materials übernommen, statt es komplett vom EVU durchführen zu lassen.
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Bei dieser Möglichkeit beschränkt sich die mögliche Eigenleistung auf Schachtarbeiten.
Einen Baukostenzuschuß (bis 30 kw) gibt es nicht.
Also Sache des EVU. Eigenes Material erkennen die eh nicht an.
Gruß
Paul |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2086
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
22.11.2007, 22:27 |
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| Paul Panzer hat Folgendes geschrieben: |
Einen Baukostenzuschuß (bis 30 kw) gibt es nicht.
Also Sache des EVU. Eigenes Material erkennen die eh nicht an.
Gruß
Paul |
Falls noch gar kein Anschluss vorhanden ist, nehmen die schon einen Baukostenzuschuss für die Erstellung.
Kato |
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Paul Panzer
Vielschreiber


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Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 294
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
22.11.2007, 22:45 |
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| kato hat Folgendes geschrieben: |
Falls noch gar kein Anschluss vorhanden ist, nehmen die schon einen Baukostenzuschuss für die Erstellung.
Kato |
Falsch. Ein Baukostenzuschuss darf erst >30 kw Anschlußleistung erhoben werden! Nach StromGVV.
Gruß
Paul |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2086
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
22.11.2007, 22:58 |
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Was ist denn die StromGW ?
Hier beispielsweise: http://www.stadtwerke-hamm.de/sw_hamm/dokumente/allgemeine_infos/hausanschluss.pdf
Solche Preislisten hat jedes EVU. Oder meinst du den Anschluss für die reine Einspeisung? Ohne Netzanschluss gibt es keine Einspeisung. Ich wüsste nicht seit wann man für einen Neuanschluss keinen Bauksotenzuschuss zahlen muss, das ist auch bei Wasser, Abwasser und Gas so üblich.
Kato |
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lehmann28
Forumsinventar


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Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4707
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
22.11.2007, 23:12 |
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StromGVV:
http://bundesrecht.juris.de/stromgvv/index.html
Wo allerdings der 30kW-Hinweis stehen soll erschließt mir auch nicht.
Der Tom  |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 582
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Verfasst am:
22.11.2007, 23:45 |
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Tach
| Paul Panzer hat Folgendes geschrieben: |
| kato hat Folgendes geschrieben: |
Falls noch gar kein Anschluss vorhanden ist, nehmen die schon einen Baukostenzuschuss für die Erstellung.
Kato |
Falsch. Ein Baukostenzuschuss darf erst >30 kw Anschlußleistung erhoben werden! Nach StromGVV.
Gruß
Paul |
Falsche Baustelle
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Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
MfG |
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MichaelBC
Stammmitglied

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Angemeldet: 10.10.2007
Beiträge: 125
Wohnort: 88400 Biberach
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Verfasst am:
23.11.2007, 11:08 |
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Hallo,
trifft dieser Artikel den Punkt nicht recht genau ?
http://sfv.de/lokal/mails/wvf/bghzumne.htm
Viele Grüße
Michael |
_________________ 12,24 kWp
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2 * SMA 4200 TL mit je 2 * 13 Moulen
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Am Netz seit 08.11.2007 |
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sonnengärtner
Stammmitglied


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Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 58
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Verfasst am:
23.11.2007, 12:56 |
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Da haben wir ja mal wieder das alte Problem...
Es wurde ja schon oft behandelt.
das EEG unterscheidet ja zwischen Netzausbau und Netz- (Haus-) anschluss.
Wenn es einen bestehenden Hausanschluss an der Scheune gibt, gilt dieser bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp als geeigneter Anschlusspunkt und muss vom EVU notfalls verstärkt werden. Das ist meistens unstrittig, da 30kWp für die allermeisten Hausanschlüsse kein Problem darstellen. Eine Grauzone gibt es bei bestehenden Hausanschlüssen, die aufgrund einer größeren (>30kWp) PV-Anlage verstärkt oder sogar erneuert werden müssen. Diese Erneuerung wird von den EVUs gerne als neuer Netzanschluss dargestellt, der laut EEG vom Anlagenbetreiber getragen werden muss. Deshalb lehnen sie auch die Übernahme der Leitungen bis zum neuen Verknüpfungspunkt (meistens eine Trafostation in der Nähe) ab. Hierzu gibt es aber einige Urteile, die zumindest Zweifel an dieser Praxis zulassen.
Problematischer für den Anlagenbetreiber ist es, wenn bisher kein Stromanschluss an dem betreffenden Grundstück besteht. Es wurden ja schon einige Möglichkeiten beschrieben, erst einen "normalen" Hausanschluss zu beantragen und dann erst die Photovoltaikanlage anzumelden, aber ob dies der richtige Weg ist, muss jeder für sich entscheiden. Jedenfalls muss man die Kosten für diesen tatsächlichen Netzanschluss als Anlagenbetreiber tragen. Das EVU muss aber den Netzausbau (eventuell neuer Trafo o.ä.) bezahlen, kann dies aber auf die Netzkosten umlegen.
Ich hoffe, alles einigermaßen verständlich gemacht zu haben. Sicherlich gibt es auch noch andere Auslegungen der Paragraphen aber bei mir hat sich die oben beschriebene Erkenntnis nach langen Diskusionen mit meinem EVU so durchgesetzt.
Grüße vom Sonnengärtner |
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Paul Panzer
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 294
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
23.11.2007, 13:17 |
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| kato hat Folgendes geschrieben: |
.. Ich wüsste nicht seit wann man für einen Neuanschluss keinen Bauksotenzuschuss zahlen muss, das ist auch bei Wasser, Abwasser und Gas so üblich.
Kato |
Seit Anfang diesen Jahres, je nach Umsetzung des EVU, werden eben bei Hausanschlüssen -für Strom- keine Baukostenzuschüsse erhoben.
Ob bei Euch für Wasser/Abwasser welche erhoben werden, weiß ich nicht.
Ich habe für meine Wasser-/Abwasser-Anschlüsse nichts bezahlt.
Gruß
Paul
PS: Es geht hier natürlich nur um den Baukostenzuschuss. Für die Kabellänge, den Anschluss ggf. Schachtarbeiten muß man natürlich was bezahlen. |
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