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 EVU setzt Zwangszähler für PV-Anlage !!! Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 379
Wohnort: Vellmar

BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 00:00 Nach oben

Hallo zusammen,

nächste Woche soll meine 2. Anlage ans Netz gehen. EVU sind die Städtischen Werke in Kassel. Die Städtischen Werke gehen gerade durch die Medien, da sie der erste EVU sind, der eine Stadt mit 200.000 Einwohner und 97.000 Haushalten inklusiv der Straßenbahn komplett mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und das ohne Aufpreis. Also eigentlich gute Voraussetzungen für einen PV-Betreiber.

Da ich auch hier einen eigenen Zähler setzen will, machte mich mein Installateur bereits in der Planungsphase darauf aufmerksam das die Stadtwerke ihre eigenen Zähler setzen. Aber als gut informierter Forumsleser sieht man der Sache ja gelassen entgegen.

Am Donnerstag lag nun der Einspeisevertrag im Briefkasten mit der Bitte ihn zu unterschreiben und unverzüglich zurückzusenden, damit man die Anlage in Betrieb nehmen kann. Den Vertrag findet ihr unter folgenden Link: Einspeisevertrag Städt. Werke Kassel

Nun habe ich den Vertrag mal gleich mit der Empfehlung der Photon abgeglichen: http://www.photon.de/photon_aktion/einspeisevertrag_StaedtWerke_AG_Kassel_04_07.htm
Danach wird vom Abschluss abgeraten.

Nun habe ich heute beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen und mich für die Zusendung bedankt und ihm mitgeteilt, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben werde und einen Zähler selber bereitstelle. Nach kurzer Verwunderungen kam die Rückfrage nach den Gründen. Hier konnte ich Dank der Infos im Forum und der Beurteilung schnell antworten. Nun wurde das Gespräch wieder freundlicher und er gab zu das manche Punkte im Vertrag nicht mehr auf den aktuellsten Stand sind und er den Vertrag überarbeiten müsste. Selbstverständlich könnte ich meinen eigenen Zähler setzen müsste dann aber jeden Monat eine Rechnung stellen und würde für die Abnahme der Anlage eine Rechnung bekommen.

Und jetzt kommt es: Der Zähler der Städt. Werke wird aber auf jeden Fall gesetzt ob ich nun einen Zähler selber setzte oder nicht. Er wäre zwar dann nicht abrechnungsrelevant würde aber zu Kontrollzwecken eingesetzt. Es handelt sich hierbei um einen speziellen Digitalzähler mit zwei Zählwerken die den Strom je nach Richtung: Einspeisung / Abnahme messen. Bei der Nachfrage warum Abnahme bekam ich folgende Antwort:
Die Städt. Werke betreiben selbst einige große PV-Anlagen in der Stadt Kassel. Dabei hat man festgestellt das es WR gibt die Nachts Strom aus dem Netz ziehen. Bei einer Anlagen wurden in 2 Jahren 200 kWh verbraucht. Mein eingesetzer SMA WR gehört zwar nicht dazu, da er nur kurz zur Synchronisation Strom abgreift aber man könnte ja nicht sicherstellen, das ich den WR mal tausche. Der entnommene Strom wird zwar dem PV-Betreiber nicht in Rechnung gestellt aber gegenüber den Finanzamt hat man eine Nachweispflicht da dem Staat ja hier Steuern entzogen werden. Hier könnte es sein das es in den nächsten zwei bis drei Jahren auch zu Änderungen in der Gesetzgebung kommt und solche Zweirichtungszähler Pflicht werden. Ausserdem besteht bei PV-Anlagen sehr leicht die Gefahr, dass jemand in Unwissenheit das Kabel zwischen Zählerschrank und WR anzapft, da es für Laien nicht unbedingt erkennbar ist, das es sich hier um ein PV-Zuleitung handelt (wäre in Mietshäusern schon vorgekommen) damit will man sich vor Mißbrauch schützen.

Auf meiner Frage wo denn der Zähler gesetzt werden soll, da mein Zusatschrank nur einen Zählerplatz hat und die Ausstattung nach den Bestimmungen der Städt. Werke eingerichtet wurde kam die Aussage das der Netzbetreiber die Ausstattung des technischen Übergabepunktes festelegt. In Kassel besteht dieser Übergabepunkt immer aus einem Zählerplatz für den Zähler der Städt. Werke und einer Netzsicherung die nicht unbedingt ein SLS sein muß. Sofern ich also einen eigenen Zähler benutzen will müsste ich einen Zusatzschrank mit zwei Zählerplätzen installiern und auch die Kosten tragen. Auch würde in diesem Fall das Display des Digitalzählers ausgebaut bzw. verblendet.

Nun kann ich mir Überlegen den Zähler zu nehmen. Dies würde mich inkl- aller Leistungen Abnahme der Anlage, Abrechnungen, Wartung usw. 36,- € / Jahr kosten. Bei dem Zähler handelt es sich um einen Digitalzähler mit zwei Anzeigen und S0-Bus den ich bei Miete für eine elektronische Zählerauslesung auch mitbenutzen dürfte. Wäre eigentlich nicht schlecht da ich ja woanders wohne und somit eine Fernabfrage machen kann.

Alternative: Ich tausche den Zählerschrank gegen einen mit zwei Zählernplätzen und stelle meinen eigenen analogen Zähler.

Was könnt ihr mir hier raten oder habt ihr Ideen / Anregungen wie man hier ein gute Lösung findet. Die Sachbearbeiter signalisierte mir nach dem langen Gespräch, das man über die eine oder andere Änderung sprechen könnte.

Hat jemand von Euch Erfahrung was ein Digitalzähler mit zwei Zählern und S0-Bus kostet.

Für gute Ratschläge wäre ich Euch sehr dankbar, da ich die Inbetriebnahme der Anlage dadurch nicht verzögern möchte.

Danke

Viele Grüße
Wolfgang

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Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e

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Zuletzt bearbeitet von Wolfgang Neumann am 03.11.2007, 00:34, insgesamt einmal bearbeitet
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Verfasst am: Nach oben

lehmann28
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 3920

BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 00:15 Nach oben

Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben:
Hat jemand von Euch Erfahrung was ein Digitalzähler mit zwei Zählern und S0-Bus kostet.


Kostet nicht viel. Ca. 280-300,-€ (+Mwst.)

Der Tom Cool

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Elektro und Umwelt
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Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 721
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BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 00:28 Nach oben

Shocked Shocked

Hallo Wolfgang,

die Eier der EVU's werden ja immer dicker! Shocked

Ich würde die Stadtwerke bitten diese Forderungen schriftlich mitzuteilen und anhand der TAB bzw. des EEG zu belegen.
Ich denke da werden sich einige Punkte schon in Luft auflösen... Laughing

Zur Ausstattung des Zählerschrankes kann man sagen, dass es eine TAB gibt in der geregelt ist wie ein Zählerplatz auszuschauen hat. Das gilt dann für alle EVU's.
Mit diversen Beiblättern und Zusatzbemerkungen können allerdings diverse "Zusatzausstattungen" etc. gefordert werden.
Da müsste man wirklich mal genau nachlesen...

Gruß E&U

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ReinholdK
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BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 00:44 Nach oben

Hallo,

noch ein Tipp von mir: Schick dem EVU doch auch mal eine "Auftragsbestätigung mit Kostenvoranschlag" für den vom EVU gewollten, aber eigentlich unnötigen zweiten Einspeisezählerplatz. Wer bestellt zahlt.

Mal schauen was sich dann tut.

Grüße

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Wolfgang Neumann
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Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 379
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BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 02:53 Nach oben

ReinholdK hat Folgendes geschrieben:

....Schick dem EVU doch auch mal eine "Auftragsbestätigung mit Kostenvoranschlag" für den vom EVU gewollten, aber eigentlich unnötigen zweiten Einspeisezählerplatz. Wer bestellt zahlt.


Habe ich schon am Telefon gesagt, leider ohne Erfolg, da sich das EVU laut §13 Abs. 1 des EEG darauf beruft, dass der Betreiber für die Kosten der Bereitstellung eines Platzes inkl. Messmittlen verantwortlich. Die Ausstattung des Messplatzes ist als Ergänzung zur TAB definiert und entält bei den Städtischen Werken für PV-Anlagen auch den Zählerplatz für den eigenen Zähler des EVU´s. Hier beruft sich das EVU auf sein Recht als Netzbetreiber zu der allgemeinen Vorschrift noch in seinem Bereich zusätzliche Bedingungen als Ergänzung zu verlangen.

Die Begründungen kommen hier sehr präzise. Ich habe den Eindruck das ich den doppelten Zähler nicht vermeiden kann wenn ich auf meinen Zähler bestehe und auch die Kosten für den größeren Zähkerschrank tragen muß. Da ist es tatsächlich ein Rechenexempel ob der Angebotspreis mit den darin enthaltenen Dienstleistungen nicht doch günstger ist. Allerdings ohne den Einspeisevertrag zu akzeptieren zu müssen bzw. nur mit Modifizierungen.

Viele Grüße
Wolfgang

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Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2007

BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 03:15 Nach oben

Hallo Wolfgang,
erstmal meine Anerkennung , Du schreibst in all deine Beiträgen so ausführlich, das gefällt mir, Du machst dir wirklich sehr viel Arbeit damit, auch mit Leuten die noch gar nichts verstehen.
Übrigens hab ich anderswo hier schon im Forum geschrieben, dass die Stadtwerke Kassel jetzt Wasserkraft-Strom aus Schweden beziehen.Nur mit der Frage:
Wem haben sie den in Schweden weggenommen ? Ich nehme mal nicht an, dass sie dort ein neues Wasserkraftwerk beauftragt haben. Also beziehen die Schweden jetzt dafür ihren Atomstrom aus Frankreich ? Oder den Braunkohlestrom aus Deutschland den Kassel nicht mehr wollte ?

Vielleicht haben deine Stadtwerke auch das Recht zusätzliche technische Einrichtungen vorzugeben, klar ist mir aber noch nicht, woher sie auch das Recht ableiten dür ihre besonderen Wünsche nicht zahlen zu müssen. Das müsste wohl, wenns irgend einem Betreiber mal endgültig langt, ein Gericht klären.
Du hast aber auch nicht wenig Rechte als Einspeiser, und eines davon ist das recht auf sofortigen Netzzugang, also sofort angeschlossen zu werden. das haben schon Einspeiser mit einstweiligen Verfügungen erzwungen.

Viele Grüße:

Klaus

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Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 495

BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 11:04 Nach oben

Tach
Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben:



Alternative: Ich tausche den Zählerschrank gegen einen mit zwei Zählernplätzen und stelle meinen eigenen analogen Zähler.

Was könnt ihr mir hier raten oder habt ihr Ideen / Anregungen wie man hier ein gute Lösung findet. Die Sachbearbeiter signalisierte mir nach dem langen Gespräch, das man über die eine oder andere Änderung sprechen


Einen eigenen statischen Zweirichtungszähler einbauen lassen und gut ist es

Dann sind auch zukünftig keine Stolpersteine vom Eichamt oder Finanzamt etc ins Sicht



MfG
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Info: Solarteur
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Beiträge: 721
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BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 11:09 Nach oben

Vielleicht ein nicht unwichtiger Punkt:

Die Eichgültigkeit von elektron. Zählern berträgt lediglich 10 Jahre.
Bei den herkömmlichen Ferrariszählern sind's 16 Jahre.

Gruß E&U

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Beiträge: 2007

BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 11:25 Nach oben

Hallo,

die alten (älter als 5 Jahre) Drehstromzähler hatten alle noch keine Rücklaufsperre eingebaut. Wenn du also, wie üblich einen wiederaufgearbeiteten, beglaubigten Zähler irgendwo kaufst, hat er standardmäßig keine Rücklaufsperre.
Dies wurde mir so von der Firma, die meinen letzten Zähler lieferte bestätigt, Der Versorger schreibt extra einen Zähler ohne Rücklaufsperre vor.
D.h.: Jede kwh die rückwärts verbraucht wird, wird den Stadtwerken mit der Einspeisevergütung bezahlt, also besser wie mit getrenntem Zähler.
Deshalb sind fast alle Stadtwerke so zufrieden und einverstanden.

Viele Grüße:

Klaus

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BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 11:35 Nach oben

Hallo Klaus,

das stimmt so nicht ganz. Es gibt schon immer Zähler mit und ohne Rücklaufsperre.
Entscheidend ist nur was der Elektriker bei seinem Großhändler bestellt. Wink

Gruß E&U

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Beiträge: 2007

BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 11:47 Nach oben

Hallo,

ok, jedenfalls mein Zähler wurde ohne Beachtung des Versorgerwunsches nach keiner Rücklaufsperre vom Elektromeister bei der Firma NZR ?, oder so ähnlich, bestellt und eine Rückfrage von mir bei dieser Firma ergab, dass eine Rücklaufsperre, wenn nicht extra "mit Rücklaufsperre" beauftragt, auch nicht geliefert wird.
Du hast natürlich recht, ich kann von einem Fall, oder von unserer Region nicht auf Alle schließen.Aber mein normaler Stromzähler zuhause, von unseren Stadtwerken gestellt und 11 Jahre alt, hat auch keine Rücklaufsperre.

Viele Grüße:

Klaus

PS: So ein Zähler wird in Fachkreisen auch als "saldierender Zähler" bezeichnet Very Happy


editiert: Früher war eben die Welt für die Versorger noch in Ordnung, sie haben den Strom geliefert und die Kunden haben ihn dann brav abgenommen. Da hat noch keiner bei den Versorgern ans Bestellen von Zählern mit Rücklaufsperren gedacht. Wäre ja auch teurer gewesen.

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Wolfgang Neumann
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Beiträge: 379
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BeitragVerfasst am: 03.11.2007, 20:06 Nach oben

Hallo zusammen,

danke erstmal für Eure Antworten.

Ich habe mich heute mal bei einem Elektromeister über die Rechte des EVU´s in Bezug der individuellen Erweiterung der TAB informiert. Da sieht die Sache für mich nicht gut aus. Das EVU hat tatsächlich das Recht die Konfiguration des Zählerschrankes zu bestimmen und da gehören z.B. auch Zähler oder Steuerplätze dazu die das EVU evt. mal für sich benötigt. Die Einrichtungen selbst brauch ich zwar nicht zu bezahlen, aber die Kosten des Zählerschrankes gehen auf mich. So musste ich z.B. damals bei der Renovierung des Hauses in der Hauptverteilung einen Zählerplatz für evt. Stromkreisabschaltungen mit entsprechenden Steuerleitungen in die Unterverteilungen legen. Das Steuermodul ist bis heute nicht aktiv, aber der Platz muß freibleiben.

Da mein Zusatzschrank für die PV-Anlage erst am Montag geliefert wird und mein Installateur den Schrank aus optischen Gründen in der gleichen Größe bestellen wollte wie die HV, könnte ich Glück haben, dass dort auch zwei Zählerplätze enthalten sind. Dann wird es mal eine PV mit zwei Zählern geben. Ansonsten habe ich ein Problem und werde mich entscheiden müssen ob ich den digitalen EVU-Zähler nehme zumal er ja auch einen S0 Bus für die Fernabfrage bietet und solche Zähler nicht für 35,- € zu bekommenn sind.

Die Städt. Werke wollen für den digitalen Zähler inkl. Abnahme der Anlage und Abrechnung 36,- € / Jahr. Sind also 720,- € in 20 Jahren.

Ich komme auf Kosten bei Rechnungsstellung von ca. 10,- € / Jahr + Abnahme der Anlage ca. 120,-€ + analogen Zähler 35,-€ und Austauschzähler nach 10 Jahren mit 35,-€ und ca. 150,- € Installation auf 540,- € in 20 Jahren wenn der Zähler nicht vorher defekt ist und ich keinen größeren Schrank benötige - ansonsten geht sich der Preis dann nicht mehr viel aus dem Weg.

Beim Einspeisevertrag hat der Sachbearbeiter schon Kompromissbereitschaft angedeutet. Hier können wir evt. einen reinen Vertrag für Zähler und Abrechnung machen.

Ist der Preis für die Dienstleistung mit der Ausstattung eines Digitalzählers des EVU´s akzeptabel?

Viele Grüße
Wolfgang

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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 495

BeitragVerfasst am: 04.11.2007, 11:46 Nach oben

Tach
Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:

Früher war eben die Welt für die Versorger noch in Ordnung, sie haben den Strom geliefert und die Kunden haben ihn dann brav abgenommen. Da hat noch keiner bei den Versorgern ans Bestellen von Zählern mit Rücklaufsperren gedacht. Wäre ja auch teurer gewesen.



Zähler mit Rücklaufsperre verwenden EVUs schon jahrzehntelang,nur nicht unbedingt im Haushalt. Zum Beispiel mechanische Blindstromzähler, diese waren alle mit Rücklaufsperren ausgerüstet.
Und vor dem EEG gab es auch schon Einspeiser


MfG
BadDarkShadow
Stammmitglied
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Beiträge: 124
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BeitragVerfasst am: 08.11.2007, 17:43 Nach oben

Hallo Wolfgang,

Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben:


Die Städt. Werke wollen für den digitalen Zähler inkl. Abnahme der Anlage und Abrechnung 36,- € / Jahr. Sind also 720,- € in 20 Jahren.



sind die festgeschrieben für die nächsten 20 Jahre und ist das inkl. MwSt. ?

Grüsse
BDS

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2x SMA SB 3300 3*8 Module
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=536
http://www.kasel.eu/solar
Wolfgang Neumann
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Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 379
Wohnort: Vellmar

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 00:02 Nach oben

BadDarkShadow hat Folgendes geschrieben:

sind die festgeschrieben für die nächsten 20 Jahre und ist das inkl. MwSt. ?


Hallo BadDarkShadow,

natürlich sind die Preise nicht festgeschrieben und die MwSt. kommt noch hinzu, wobei das für mich ein durchlaufender Posten ist.

Ich habe aber die Möglichkeit jederzeit zu kündigen was der EVU nicht kann. Somit bleibt mir immer noch die Alternative des eigenen Zählers sofern es bis dahin nicht andere Auflagen gibt: http://www.photovoltaikforum.com/ftopic9582.html

Wie ich auch in den Beitrag geschrieben habe unterstütze ich einen kleinen regionalen Energieversorger der auch gerade ums Überleben kämpft. Da hier viele Arbeitsplätze dran hängen ist es mir die Sache auch wert, was für meine EVU-Konzern im Landkreis nicht mehr zutrifft.

Viele Grüße
Wolfgang

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