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Rynn
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 44
Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am:
30.10.2007, 15:56 |
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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich auch in der richtigen Rubrik poste.
Habe auch nur eine kurze Frage, die bestimmt mit einer
Antwort erledigt ist
Werden nachgeführte Anlagen mit dem gleichem Vergütungssatz
vergütet wie Freiflächenanlagen?
Oder wo ordnet man diese ein?
Schonmal Danke für die Antwort!
Rynn |
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Verfasst am:
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cephalotus
Moderator

Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1119
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)
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Verfasst am:
30.10.2007, 16:23 |
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Nachgeführte Anlagen werden wie stationäre Anlagen vergütet, es hängt also davon ab, ob der Mast durchs Dach geht oder ob die Anlage an der Fassade hängt (hab da neulich sowas gesehen mit sich bewegendem Lamellen) oder ob sie eben frei in der Botanik herum steht.
Mnache drehen sogar das gnaze Gebäude.
Interessant ist bei einigen Konstruktionen vor allem die Frage, ab wann eine Anlage als "Dachanlage" zählt.
mfg |
_________________ 24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp |
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Rynn
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 44
Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am:
30.10.2007, 16:32 |
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Hallo cephalotus!
Verstehe deine Antwort nicht so ganz
Stationär = 49,21cent (2007)!? = Dachanlage?
Wenn die Anlage frei in der Botanik steht (=Firmengelände, Ackerfeld usw.) würde ich das als Freiflächenanlage einstufen...
Bitte noch einmal konkreter!
Danke danke  |
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cephalotus
Moderator

Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1119
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)
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Verfasst am:
30.10.2007, 16:35 |
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genau.
Es kommt drauf an, wo die Anlage steht.
Ob sie dann nachgeführt wird oder nicht spielt für die Höhe der Vergütung keine Rolle. |
_________________ 24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp |
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Rynn
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 44
Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am:
30.10.2007, 16:47 |
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Okay, klingt logisch!
Also Botanik = Freiflächen-Vergütung.
Die Nachgeführten Häuser kenne ich, bspw. den NeoTracker von Neotron.
Gibt es da noch andere Varianten?
Falls du einen Link hast wäre das toll! |
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stromar
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 22.10.2007
Beiträge: 53
Wohnort: Allgäu
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Verfasst am:
30.10.2007, 23:21 |
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Hallo,
in erster Linie kommt es darauf an, wo die Anlage montiert wird, wie schon gepostet egal ob nachgeführt oder nicht. Für eine Anlage die Du auf einem Dach montiertst, das nur zum Zwecke der PV-Anlagen errichtung dient (also vereinfacht nur 4 Stützen mit einem Dach) gilt nicht der Vergütungssatz für Aufdachanlagen. Siehe Verfahrensbeschreibung EEG.
Pech hat auch einer, der seine Module nur an eine Mauer schraubt, und das Modul dadurch keine Funktion für das Gebäude hat, und der Errichter dann den Vergütungssatz für Fassadenanlagen möchte. |
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Heiko
Forumsinventar


Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 698
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
31.10.2007, 21:11 |
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Rynn
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 44
Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am:
15.11.2007, 12:07 |
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Oh wow....ich WILL DEN LUXUS
Naja mit 23 darf frau ja noch träumen oder?
Oder hart arbeiten und irgendwann den Traum zur Wirklichkeit machen...  |
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