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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2780
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Verfasst am:
28.10.2007, 12:20 |
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Hallo Olly
wenn ich dich richtig verstanden habe, kann man also z.B:: auf einem Grundstück mit einem Netzanschlußpunkt aber 2 Gebäüden die nicht baulich zusammenhängen, auch für zwei getrennte Anlagen mit zusammen über 30kw zweimal den vollen Vergütungssatz bis 30kw bekommen ?
Ist irgend jemand hier im Forum der vielleicht so einen Fall hat oder kennt ?
Ich meine hier im Forum mal das Gegenteil gelesen zu haben, wäre aber schön wenn es anders wäre.
Ich denke hier gibt es noch Interpretationslücken im Gesetz ? Oder ?
würde dann vom Wohlwollen des Energieversorgers abhängen.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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Verfasst am:
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olly
Stammmitglied

Angemeldet: 04.07.2007
Beiträge: 32
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Verfasst am:
28.10.2007, 12:31 |
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Hallo Klaus,
nach meinem Kenntnisstand JA. Setzt allerdings klarerweise 2 Zähler voraus.
PS im Referentenentwuf des neuen EEG sieht allerdings etwas anders aus. Der §22 definiert mehrere getrennte Anlagen als EINE, wenn sie auf EINEM Grundstück stehen.
MfG Olly[/quote] |
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james.blond65
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 491
Wohnort: wo es schön ist, nur zu selten die Sonne scheint
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Verfasst am:
28.10.2007, 23:54 |
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@boelkmoeller3:
ich kenne definitiv einen Fall, in dem auf einem Flustück drei verschiedene Dächer belegt werden, alle drei Dächer bekommen die volle Vergütung, sofern jedes Einzeldach < 30 KWP hat.
Lt. Aussage und schriftlicher Bestätigung des zuständigen EVU hat das nichts mit Auslegungskommentaren zum EEG zu tun, sondern ist eindeutig so geregelt. In diesem Fall ist es auch möglich nur einen Zähler zu haben. In der genannten Konstellation ist eine Einspeisung allerdings nicht (nur) über den Hausanschluß möglich, da das EVU in der Regel nicht mehr als 30 kWp (WR-Nennleisung) über einen Hausanschluß einspeisen läßt.
Zu meinem ersten Beitrag: Sollte ein zusammenängendes Dach mehr als als 30 kWp ermöglichen, so ist die volle Vergütung dann möglich, wenn dieses Dach bzw. Gebäude durch z.B. eine Brandschutzmauer "geteilt" ist. Konkret müßte man das allerdings beim zuständigen EVU "verhandeln".
Bei zwei Dachflächen (z.B. Ställe), die über ein drittes "Gebäude" verbunden sind, das den Zugang zu beiden Ställen ermöglicht, hat sich bei mir in einem konkreten Fall das EVU nicht "erweichen" lassen, das als getrennte Dächer zu sehen.
Du siehst, ein komplexes, aber nicht unwichtiges Thema. Im Zweifelsfall entspricht ja die Mindervergütung ungefähr der erwarteten/erhofften Rendite! Also unbedingt mit dem zuständigen EVU im Vorfeld abklären und schriftlich geben lassen.
Mit sonnigen Grüßen
james.blond65 |
_________________ Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe) |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2780
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Verfasst am:
29.10.2007, 00:29 |
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| james.blond65 hat Folgendes geschrieben: |
@boelkmoeller3:
Lt. Aussage und schriftlicher Bestätigung des zuständigen EVU hat das nichts mit Auslegungskommentaren zum EEG zu tun, sondern ist eindeutig so geregelt. ,
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Hallo, ja ok, aber wo ist es denn nun so geregelt ?
Obliegt die Entscheidung diesem EVU, oder gibt es vielleicht ein Dokument für alle EVU ? Irgendwo muss es doch schriftlich festgehalten sein ?
Wo steht es jetzt konkret ? würde ich doch gerne mal wissen ?
Oder wird hier eine Norm durch mehrheitliches Handeln verschiedener EYU gesetzt ?
Viele Grüße:
Klaus |
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[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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logitechmaus
Stammmitglied

Angemeldet: 24.05.2006
Beiträge: 52
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Verfasst am:
29.10.2007, 11:09 |
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Hallo,
das machen wir grundsätzlich so, wenn Ihr 138 kWp, auf drei Dächer verteilt habt, ist die Abrechnung über EVU 3x die ersten 30kWp möglich, in Bayern.
Es kommt darauf an wie der Antrag ausgefüllt wird.
tschüss
logitechmaus |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2780
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Verfasst am:
29.10.2007, 11:25 |
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Nagut,
wenn man im EEG nur dir Begriffe "Gebäude" und "Dach" findet, geb ich mich geschlagen. Dann ist es wohl so dass mehrere Dächer auf einem Grundstück absolut getrennt zu vergüten sind ?
Viele Grüße:
Klaus |
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[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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logitechmaus
Stammmitglied

Angemeldet: 24.05.2006
Beiträge: 52
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Verfasst am:
29.10.2007, 11:38 |
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Hallo,
Hallo
Frage:
Habe mal eine Frage an die Experten.
Ein Kunde hat ein Dach auf dem 60KWp draufpassen. Nun möchte der Kunde 30Kwp selber realisieren und die anderen 30 KWp vermieten. Wie sieht es denn hier generell mit der Einspeisevergütung aus? Erhält der Mieter dann auch die volle Vergütung oder eine geringere?
Gruß Thomas 73 Question
1) Wiegroß ist der Hausanschluß Panzersicherung => ca. 120A
sonst zusätzlich kosten für Erdkabelverlegung
2) Brandmauer vorhanden => JA
=> Ja ist möglich => 2x 30kWp
tschüss
logitechmaus |
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james.blond65
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 491
Wohnort: wo es schön ist, nur zu selten die Sonne scheint
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Verfasst am:
29.10.2007, 18:01 |
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@boelkmoeller3:
Ich meine hier im Forum mal das Gegenteil gelesen zu haben, wäre aber schön wenn es anders wäre. [quote]
Ist doch schön, dass es anders ist, oder nicht?
james.blond65 |
_________________ Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe) |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 544
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Verfasst am:
29.10.2007, 23:52 |
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Tach
| logitechmaus hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
das machen wir grundsätzlich so, wenn Ihr 138 kWp, auf drei Dächer verteilt habt, ist die Abrechnung über EVU 3x die ersten 30kWp möglich, in Bayern.
Es kommt darauf an wie der Antrag ausgefüllt wird.
tschüss
logitechmaus |
es kommt auf die Ausführung der Anlagen an
Nur auf den Papier die Anlagen so auf mehrere Gebäude verteilen,
ggfs sich ein paar Brandschutzmauern dazudichten kann böse ins Auge gehen.
MfG |
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sonnengärtner
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 58
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Verfasst am:
30.10.2007, 09:32 |
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| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Olly
wenn ich dich richtig verstanden habe, kann man also z.B:: auf einem Grundstück mit einem Netzanschlußpunkt aber 2 Gebäüden die nicht baulich zusammenhängen, auch für zwei getrennte Anlagen mit zusammen über 30kw zweimal den vollen Vergütungssatz bis 30kw bekommen ?
Ist irgend jemand hier im Forum der vielleicht so einen Fall hat oder kennt ?
Ich meine hier im Forum mal das Gegenteil gelesen zu haben, wäre aber schön wenn es anders wäre.
Ich denke hier gibt es noch Interpretationslücken im Gesetz ? Oder ?
würde dann vom Wohlwollen des Energieversorgers abhängen.
Viele Grüße:
Klaus |
Ja, man kann auf einem Grundstück mehrere Anlagen auf verschiedenen Dächern betreiben und dafür jeweils die volle Vergütung bis 30kW erhalten. Bei mir funktioniert das mit bisher 3 Anlagen auf einem Grundstück. Diese laufen über einen Zähler und werden kWp-anteilig abgerechnet. Das einzige Problem lag beim Netzanschluss, für den die 30kW Grenze auch bei mehreren Anlagen als automatischer Verknüpfungspunkt gilt. Deshalb hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass diese Frage auf jeden Fall geklärt werden muss. Ich musste einen neuen Netzanschluss beantragen und bezahlen.
Zur Vergütung auf einem Dach kann vielleicht Germanfarmer noch etwas sagen. Er hatte auch 2 Anlagen auf einem Dach mit einem zeitlichen Abstand von über 6 Monaten errichtet aber die Vergütungsfrage war soweit ich mich erinnere noch nicht ganz klar.
Sonnengärtner |
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mwanton
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 370
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
30.11.2007, 13:24 |
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Habe einen ähnlichen Fall, bei dem mein Dachvermieter als Pacht 10% der Anlage als eigene Anlage haben und betreiben möchte.
Das heißt, ich würde zwei komplett unabhängige Anlagen mit jeweils eigenen Zählern zum gleichen Zeitpunkt auf einem Dach errichten lassen, eine mit 90% Leistung, eine mit 10% Leistung.
Aus dem Thread und auch über den Thread von Germanfarmer zu diesem Thema habe ich verstanden, daß diese beiden Anlagen nach § 11 Abs 6 EEG in Bezug auf die Ermittlung der Vergütung als eine Anlage angesehen wird (es sei denn, eine der Anlagen wird 6 Monate und einen Tag nach der ersten in Betrieb genommen).
Da beide Anlagen zusammen ca 100 kWp ausmachen, meine Frage nach der Aufteilung der Vergütung (0,4516 € / kWp für 100 kWp Anlage bei Inbetriebnahme in 3/08 ).
Atommafia schrieb, das EVU könnte das Geld an einen Treuhänder überweisen, der es dann aufteilt. Geht sicher, kostet aber zusätzlich Geld.
Eleganter (zumindest für mich und den Dachgeber) wäre der Weg, das EVU rechnet zunächst anhand der Gesamtgröße der Anlage die Vergütung pro kWp aus. Danach vergütet das EVU dann beide Anlagenteile separat entsprechend der eigenen Zähler.
Kann man das hinkriegen?
Gruß
mwanton |
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lothar.jestaedt
Öfters hier


Angemeldet: 11.03.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Eichenzell
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Verfasst am:
30.11.2007, 16:14 |
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Meine Erfahrungen sin folgende:
Ein Dach, gleiche Ausrichtung, Installation im Abstand von 6 Monaten = 2 Anlagen für die jeweils die 30 kWp Regel gilt.
Winkelbau, 2 Ausrichtungen, = 2 Dächer ür die jeweils die 30 kWp Regel gilt.
Dies geht auch aus dem EEG hervor. Es muß ein eigenes Dach sein ( in meinem Fall SO und SW-Dach) oder eine separate Anlage ( Montage > 6 Monate später ) |
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Solaregon
Neu hier

Info: Solarteur
Angemeldet: 13.10.2007
Beiträge: 3
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Verfasst am:
30.11.2007, 16:20 |
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Hallo,
ich bin zwar neu hier im Forum, hab' aber etwas Erfahrung mit PV.
Das EEG regelt seit der letzten Fassung recht genau die Vergütung bei Anlagen >30kWp. Es wird pro Gebäude/Dach gezählt, wobei es keine Rolle spielt, ob auf einem Dach eine oder mehrere PV-Anlagen existieren. Alles über 30 kWp bekommt die geringere Vergütung. Wenn z. B. 2 Betreiber 2x30 kWp auf ein Dach bauen, gilt folgendes:
Die ersten 30 kWp werden dem Betreiber zugerechnet, der zuerst die Inbetriebnahme hatte. Der zweite bekommt dann die geringere Vergütung >30kWp. Es gibt aber eine Ausnahme. Liegen zwischen den Inbetriebnahmen mehr als 6 Monate, wird quasi wieder von Null angefangen zu zählen und beide Betreiber bekämen die Vergütung bis 30 kWp.
Der Hausanschluß und die Flurstücke haben mit der Höhe der Vergütung nicht zu tun. Hier geht es nur darum, wie und wo bei Anlagen > 30kVA (Nennleistung WR) der PV-Strom ins Netz geht. Der Netzbetreiber oder ein externer Fachmann führen dazu eine Prüfung durch, die den nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien geeigneten Verknüpfungspunkt mit dem Netz vorschlagen. Handelt es sich dabei um eine Verstärkung des vorhandenen Netzes, ist dieses unverzüglich auf Kosten des Netzbetreibers auszubauen. Bei einer neuen Leitungsführung zahlt der Anlagenbetreiber bis zum vorhandenen Netz. |
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