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Thomas73
Stammmitglied

Info: Solarteur
Angemeldet: 06.08.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am:
25.10.2007, 20:52 |
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Hallo
Habe mal eine Frage an die Experten.
Ein Kunde hat ein Dach auf dem 60KWp draufpassen. Nun möchte der Kunde 30Kwp selber realisieren und die anderen 30 KWp vermieten. Wie sieht es denn hier generell mit der Einspeisevergütung aus? Erhält der Mieter dann auch die volle Vergütung oder eine geringere?
Gruß Thomas 73  |
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Verfasst am:
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james.blond65
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 515
Wohnort: wo es schön ist, nur zu selten die Sonne scheint
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Verfasst am:
27.10.2007, 02:15 |
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Hallo, wenn das eine Dach tatsächlich ein Dach ist, also nicht durch eine Brandschutzmauer eine Unterteilung vorhanden ist, dann werden die ersten 30 Kwp in 2007 mit 49,21 Cent, von 30 - 100 kWp mit 46,8 Cent (lt. Energieeinspeisegesetz) vergütet.
Heißt, die "zweiten" 30 kWp bekommen den geringeren Vergütungssatz. Da dürfte es keine regionalen Unterschiede bei den Energieversorgern geben, haben alle nichts zu verschenken.
Ciao
james.blond65 |
_________________ Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe) |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
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Verfasst am:
27.10.2007, 10:31 |
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Da muss der Kunde sich mit seinem Pächter wohl einig machen wer wieviel vom Vergütungsatz bekommt. Oder einer geht zuerst ans Netz, dann hat der zweite die schlechtere Vergütung.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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Paul Panzer
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
27.10.2007, 11:10 |
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Hallo,
bei 2 x 30 kwp müssen dann 2 Hausanschlüsse her, bzw. es entstehen zusätzliche Kosten für den Netztanschluss!
Gruß
Paul |
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Elektro und Umwelt
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 783
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
27.10.2007, 11:59 |
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| james.blond65 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo, wenn das eine Dach tatsächlich ein Dach ist, also nicht durch eine Brandschutzmauer eine Unterteilung vorhanden ist, dann werden die ersten 30 Kwp in 2007 mit 49,21 Cent, von 30 - 100 kWp mit 46,8 Cent (lt. Energieeinspeisegesetz) vergütet.
Heißt, die "zweiten" 30 kWp bekommen den geringeren Vergütungssatz. Da dürfte es keine regionalen Unterschiede bei den Energieversorgern geben, haben alle nichts zu verschenken.
Ciao
james.blond65 |
Mit dem Dach hat das rein gar nichts zu tun.
Hier geht es einzig und allein um den Netzanschlußpunkt des VNB.
Handelt es sich um einen Hausanschluß (wovon auszugehen ist) wird das Ganze als eine Anlage gesehen.
Gruß E&U |
_________________ 8,32kWp Shell PowerMax Eclipse 80-C (CIS)
Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
Datenlogger: www.solarlog-home2.de/elektroundumwelt |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
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Verfasst am:
27.10.2007, 12:08 |
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| Elektro und Umwelt hat Folgendes geschrieben: |
| james.blond65 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo, wenn das eine Dach tatsächlich ein Dach ist, also nicht durch eine Brandschutzmauer eine Unterteilung vorhanden ist, dann werden die ersten 30 Kwp in 2007 mit 49,21 Cent, von 30 - 100 kWp mit 46,8 Cent (lt. Energieeinspeisegesetz) vergütet.
Heißt, die "zweiten" 30 kWp bekommen den geringeren Vergütungssatz. Da dürfte es keine regionalen Unterschiede bei den Energieversorgern geben, haben alle nichts zu verschenken.
Ciao
james.blond65 |
Mit dem Dach hat das rein gar nichts zu tun.
Hier geht es einzig und allein um den Netzanschlußpunkt des VNB.
Handelt es sich um einen Hausanschluß (wovon auszugehen ist) wird das Ganze als eine Anlage gesehen.
Gruß E&U |
Mit dem Hausanschluß hat es auch noch wenig zu tun , hier geht es um das Grundstück. Diese EEG-Regelungen beziehen sich alle auf ein eingetragenes Grundstück beim Katasteramt. Ab 30kw wird also dann auch noch eventuell eine Netzverstärkung mit zweitem Hausanschluß oder Verstärkung des ersten dazukommen, deren Kosten zu tragen sind.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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sonnengärtner
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 58
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Verfasst am:
27.10.2007, 14:16 |
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| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
| Elektro und Umwelt hat Folgendes geschrieben: |
| james.blond65 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo, wenn das eine Dach tatsächlich ein Dach ist, also nicht durch eine Brandschutzmauer eine Unterteilung vorhanden ist, dann werden die ersten 30 Kwp in 2007 mit 49,21 Cent, von 30 - 100 kWp mit 46,8 Cent (lt. Energieeinspeisegesetz) vergütet.
Heißt, die "zweiten" 30 kWp bekommen den geringeren Vergütungssatz. Da dürfte es keine regionalen Unterschiede bei den Energieversorgern geben, haben alle nichts zu verschenken.
Ciao
james.blond65 |
Mit dem Dach hat das rein gar nichts zu tun.
Hier geht es einzig und allein um den Netzanschlußpunkt des VNB.
Handelt es sich um einen Hausanschluß (wovon auszugehen ist) wird das Ganze als eine Anlage gesehen.
Gruß E&U |
Mit dem Hausanschluß hat es auch noch wenig zu tun , hier geht es um das Grundstück. Diese EEG-Regelungen beziehen sich alle auf ein eingetragenes Grundstück beim Katasteramt. Ab 30kw wird also dann auch noch eventuell eine Netzverstärkung mit zweitem Hausanschluß oder Verstärkung des ersten dazukommen, deren Kosten zu tragen sind.
Viele Grüße:
Klaus |
Meiner Meinung nach können auf einem Grundstück und auch über einen Hausanschluss, sogar über einen Zähler auch mehrere PV-Anlagen betrieben werden. Und wenn es zwei Eigentümer jeweils einer Anlage gibt, die Ihre Anlage unabhängig voneinander anmelden und errichten, sollten doch für beide Anlagen die gleichen Vergütungssätze gelten, auch wenn diese auf einem Dach betrieben werden. Oder gibt es gegenteilige Erfahrungen? Um ganz sicher zu gehen kann man ja die schon oft angesprochene 6-Monats-Regel nutzen, wonach die zweite Anlage eben nach dieser Frist auch als extra-Anlage vergütet wird. Die Frage mit dem ausreichend dimensionierten Hausanschluss muss natürlich trotzdem geklärt werden.
Mit der Hoffnung auf einen Goldenen November
Sonnengärtner |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
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Verfasst am:
27.10.2007, 14:24 |
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@sonnengärtner
Hallo,
bei zwei oder mehr Betreibern auf einem Grundstück mit 2 oder mehr Anlagen brauchst auch zwei oder mehr Zähler, oder nicht ?, sonst wirds recht unübersichtlich. An wen soll denn bei nur einem Zähler die Vergütung überwiesen werden ?Sollen die Betreiber sich drum schlagen ?
Mehrere Anlagen (eines Betreibers) können ausdrücklich über einen Zähler abgerechnet werden. Des weiteren bezieht sich das EEG mit seinen Vergütungssätzen trotzdem nur auf das Grundstück. Ihm ist die Anzahl der Betreiber egal und wer zuerst kommt mahlt zuerst.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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Elektro und Umwelt
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 783
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
27.10.2007, 14:58 |
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| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Mit dem Hausanschluß hat es auch noch wenig zu tun , hier geht es um das Grundstück. Diese EEG-Regelungen beziehen sich alle auf ein eingetragenes Grundstück beim Katasteramt. Ab 30kw wird also dann auch noch eventuell eine Netzverstärkung mit zweitem Hausanschluß oder Verstärkung des ersten dazukommen, deren Kosten zu tragen sind.
Viele Grüße:
Klaus |
Hallo Klaus,
nachdem im Regelfall jede Flurnummer nur einen Anschlußpunkt (Hausanschluß) erhält, hat es mit dem Hausanschluß schon was zu tun.
Aber im Grunde meinen wir ja das Gleiche.
Im EEG kann ich allerdings keinen Bezug auf ein Grundstück erkennen ?
Gruß E&U |
_________________ 8,32kWp Shell PowerMax Eclipse 80-C (CIS)
Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
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Zuletzt bearbeitet von Elektro und Umwelt am 27.10.2007, 15:03, insgesamt einmal bearbeitet |
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Elektro und Umwelt
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 783
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
27.10.2007, 15:02 |
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| sonnengärtner hat Folgendes geschrieben: |
Meiner Meinung nach können auf einem Grundstück und auch über einen Hausanschluss, sogar über einen Zähler auch mehrere PV-Anlagen betrieben werden. Und wenn es zwei Eigentümer jeweils einer Anlage gibt, die Ihre Anlage unabhängig voneinander anmelden und errichten, sollten doch für beide Anlagen die gleichen Vergütungssätze gelten, auch wenn diese auf einem Dach betrieben werden. Oder gibt es gegenteilige Erfahrungen? Um ganz sicher zu gehen kann man ja die schon oft angesprochene 6-Monats-Regel nutzen, wonach die zweite Anlage eben nach dieser Frist auch als extra-Anlage vergütet wird. Die Frage mit dem ausreichend dimensionierten Hausanschluss muss natürlich trotzdem geklärt werden.
Mit der Hoffnung auf einen Goldenen November
Sonnengärtner |
Leute überlegt doch mal!
Wenn jemand eine 150kWp Anlage installieren will, dann würde er einfach verschiedene Berteiber benennen:
29kWp Ehemann, 29kWp Ehefrau, 29kWp Kind 1 usw. ....
Das war kaum die Idee des Gesetzgebers...
Gruß E&U |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 571
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Verfasst am:
27.10.2007, 15:14 |
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Tach
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
@sonnengärtner
Hallo,
bei zwei oder mehr Betreibern auf einem Grundstück mit 2 oder mehr Anlagen brauchst auch zwei oder mehr Zähler, oder nicht ?, sonst wirds recht unübersichtlich. An wen soll denn bei nur einem Zähler die Vergütung überwiesen werden ?Sollen die Betreiber sich drum schlagen ?
Klaus |
zB das EVU überweist das Geld an einen Treuhänder und der verteilt das
dann.
MfG |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
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Verfasst am:
27.10.2007, 15:19 |
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Hallo E&U,
wir meinen schon so ziemlich das Gleiche.
Glaube aber mich erinnern zu können, dass hier im Forum schonmal mindestens eine ganz ähnliche Debatte lief.
Und ein Fall wo auf einem Grundstück mit einem Hausanschluß mehrere Gebäude und Dacher waren mit Möglichkeit zur Einspeisung von mehr als 30kwP.
Trotzdem nützt das nach Forumsmeinung nichts, bei einem Hausanschluß oder einem Grundstück gilt ebenso trotz verschiedener Gebäude die 30kw Grenze des EEG.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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Elektro und Umwelt
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 783
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
27.10.2007, 15:26 |
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Servus Klaus,
genauso sehe ich das auch!
Habe extra nochmal gesucht und das EEG gewälzt.
Irgendwie ist das Ganze ziemlich schwammig beschrieben...
Auch bei den VNB's findet sich nichts vernünftiges.
Gruß E&U
P.S. Was ist eigentlich aus deinem Schlüsselschalter geworden? |
_________________ 8,32kWp Shell PowerMax Eclipse 80-C (CIS)
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
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Verfasst am:
27.10.2007, 17:13 |
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Ja, was soll ich zum Schlüsselschalter sagen ?
Ist eingebaut und EVU reagiert nicht auf meine Email-Anfragen.
Prüfprotokoll Zähler hab ich auch noch keine Antwort, aber auch noch keines bekommen obwohl bestellt..
Einspeisevertrag hab ich ihnen mitgeteilt, dass ich keinen möchte, aber keine Reaktion.
Sozusagen funktioniert Alles ohne Antwort .
Fehlt nur noch dass sie mir 20 Cent geben ums der Parkuhr zu erzählen.
Also Alles bestens
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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olly
Stammmitglied

Angemeldet: 04.07.2007
Beiträge: 32
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Verfasst am:
28.10.2007, 12:10 |
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Hi,
im EEG2004 finden sich im Zusammenhang mit §11 (Vergütung) nur die Begriffe Gebäude und Dach. Von Grundstück oder gar Flurstück ist dort nicht die Rede.
Der Begriff Grundstück taucht nur im Zusammenhang mit §13 (Netzkosten) auf.
Die Auskunft des Netzbetreibers (EnBW) lautete dazu:
Sind Dächer auf eigenen Gebäuden z.B. durch ein gemeinsames Treppenhaus verbunden so werden diese vergütungstechnisch als EIN Dach bewertet. Haben die Gebäude des Grundstücks eigene Eingänge oder sind gar getrennt von einander, so sind es eigene Anlagen.
MfG Olly |
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