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muki
Öfters hier

Angemeldet: 19.09.2005
Beiträge: 13
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Verfasst am:
18.01.2006, 10:28 |
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Hallo Leute,
ich habe von der RWE einen Einspeisevertrag zugeschickt bekommen. Daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter der RWE gesprochen, ob dieser Vertrag wirklich notwendig ist, oder ob ich ihn ablehnen kann.
Er sagte mir, dass ein Vertrag prinzipiell nicht notwendig ist und momentan auch keine Vor- oder Nachteile bringen würde.
Ich wies darauf hin, dass ich schon einige Nachteile für mich sehe.
Er lies aber durchblicken, dass ein Vertrag Vorteile bringt nach Ablauf der 20 Jahre vorgeschriebener Vergütung. Seine Meinung war, dass diejeneigen, die einen Vertag unterschrieben haben eher einen Anschlussvertrag bekommen als diejenigen die keinen Vertag haben.
Wie seht ihr das?
Ich glaube eher das in 20 Jahren die Karten eh neu gemischt werden, ob ich vorher einen Vertrag hatte oder nicht.
Gruss
Muki |
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Verfasst am:
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2004
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
18.01.2006, 10:50 |
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Hallo Muki,
wer weis was in 20 Jahren ist. Ob es die Welt dann noch gibt
In 20 Jahren kannst du dein Strom vielleicht an deinen Nachbarn verkaufen oder selbst verbrauchen.
Kato |
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Walter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
18.01.2006, 12:00 |
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Ich bin kein Anwalt, aber die Anwälte von Photon und SFV haben sich mit diesen Einspeiseverträgen näher befasst, und raten deutlich davon ab. Außerdem ist das EVU auch nach 20 Jahren verpflichtet den Strom abzunehmen, klar ist nur noch der Preis. Da aber die ersten Sonnenstromanlagen ja schon vor einigen Jahren in Betrieb gegangen sind, wird die Lösung des Ganzen bestimmt in ca. 10 Jahren bekannt gegeben werden. Bestimmt zerbrechen sich hier schon einige den Kopf, denn regenerative Energie wird immer populärer. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
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muki
Öfters hier

Angemeldet: 19.09.2005
Beiträge: 13
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Verfasst am:
18.01.2006, 14:25 |
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Hallo Walter,
du sagst: "Außerdem ist das EVU auch nach 20 Jahren verpflichtet den Strom abzunehmen".
Wo steht das, oder wo ist das geregelt?
Gruss
Muki |
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Walter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
18.01.2006, 14:37 |
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Hat mir einer von EON Bayern Kundencenter Regen gesagt. Gelesen hab ich es auch schon, blos wo. Ich werd mich drum kümmern, fällt mir schon wieder ein.
Aber theoretisch kannst du deinen Strom auch an andere EVU's verkaufen. Du bist ja nicht verpflichtet den strom bei deinem EVU abzuliefern. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2004
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
18.01.2006, 14:48 |
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bis dahin kostet die kwh sicher ein Euro, so dass ich meinen Strom wohl selbst verbrauche.
Kato |
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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2309
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
18.01.2006, 14:48 |
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das EEG bezieht sich auf 20 Jahren.
Ich habe ebenfalls noch keinen Hinweis oder auch Gedanken gemacht was in 20 Jahren sein wird wohin ich meinen Strom liefern kann.
Aber bis dahin läuft noch viel Wasser den Rhein herunter....
Walter bitte nenn uns die Stelle wo dies verankert ist!
Über diese langen Zeitraum wird sich sicherlich heute noch keine Regierung aussch.... oder ein Gesetz verabschieden.
Gruß Elektron |
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Schon fürs Forum gevotet? |
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Walter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
18.01.2006, 15:10 |
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Ich denke dass dies nicht nach Gesetz geregelt wird. Man kann icht davon ausgehen dass Gesetze alles regeln.
Dies wird der Markt regeln. Aber durch den das EEG wird ja die Abnahme 20Jahre garantiert. Warum sollte diese Abnahme abrupt enden. Was sich ändern wird, ist die Vergütung. Das EVU nimmt ja auch Strom von kleinen Hauswasser Kraftwerken, oder kleinen Blockheizkraftwerken, oder, oder. Die Abnahme sollte gar kein Problem sein, die Frage ist ja der Preis der in 20 Jahren dafür erzielt wird. Aber wer soll das heute wissen. |
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Diddi
Öfters hier

Angemeldet: 31.12.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
20.01.2006, 00:29 |
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Hi Walter,
bist du dir sicher das mann den Strom auch an andere EVU´s liefern kann
Dann wäre es ja kein Problem, ein EVU mit einem Musterhaften Vertrag zu wählen und einfach dort einzuspeisen, ohne sich zu ärgern.
Gruss Diddi |
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Walter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
20.01.2006, 05:30 |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 532
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Verfasst am:
24.01.2006, 23:29 |
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Tach
| Walter hat Folgendes geschrieben: |
Frag bei den Stromrebellen.
http://www.ews-schoenau.de/
Was beim Stromkauf gilt, muß auch beim Verkauf gelten oder ??
Müßt ich mich schwer täuschen. |
EEG ist nicht kWKModG und wer trägt die Netznutzungsentgelte für den Fall
Netzbetreiber A würde die eingespeiste EEG-Energie auch entprechend
vergüten, aber der Betreiber will halt an Netzbetreiber B liefern.
MfG |
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Diddi
Öfters hier

Angemeldet: 31.12.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
30.01.2006, 00:30 |
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Hi Walter,
ich habe mal per Mail nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
vielen Dank für Ihre Mail vom 20. Januar 2006. Nein es ist nicht möglich, den Strom bei einem anderen Anbieter einzuspeisen. Sie müssen den gesamten Strom aus Ihrer PV-Anlage in das Netz des örtlichen Netzbetreibers einspeisen und bekommen vom Netzbetreiber dafür die gesetzliche Vergütung.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass immer der jeweilige Netzbetreiber zu den gesetzlich festgelegten Preisen den Strom in sein Netz aufnimmt und es dem vorgelagerten Netzbetreiber bis zur Verbundebene weiterverkauft. Alle Verbund-EVU bringen den gesamten aufgekauften PV-Strom (aber natürlich auch Strom aus allen Wasser -, Wind-, und Biomassenanlagen) aus ihren Gebieten in den "regenerativen Pool" aller deutschen Verbund-EVU ein. Aus diesem Pool muss dann jeder deutsche Stromlieferant einen, seiner verkauften kWh-Menge entsprechenden Anteil, wieder zurückkaufen.
Dies hört sich zwar kompliziert an, ist aber aus unserer Sicht eine sinnvolle Lösung. Denn jetzt muss jeder Stromlieferant eine Quote an regenerativen Energien aufnehmen und diese Quote ist für alle Stromlieferanten die gleiche. Damit geht die Bezahlung der Einspeisevergütungen Ihres Netzbetreibers, nicht zu seinen Lasten, sondern wird über den gesamtdeutschen Pool verrechnet.
Diddi |
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