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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 532
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Verfasst am:
29.10.2007, 23:39 |
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Tach
| harlekin12 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Enno,
| Enno hat Folgendes geschrieben: |
| Logisch, wir genießen Bestandsschutz. Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Zur Not such ich dir den Passus aus den deutschen Gesetzen heraus. |
Von diesem Angebot würde auch ich gerne Gebrauch machen. Wo finde ich den entsprechenden Passus? Mir wäre wesentlich wohler, wenn ich das "Schwarz-auf-Weiss" sehen könnte.
Gruss
harlekin12 |
einfach nach Jura und Vertrauensschutz suchen
In Branchen die schon jahrzehntelang von Subventionen aufrecht gehalten werden , wie zB Landwirtschaft,Schiffbau,Kohle etc, kann man sehr gut beobachten wie das abläuft.
Der eine Landwirt hat halt aus alten Zeiten noch eine Milchquote bzw Zuckerrübenquote etc und kann die Felder bestellen etc
Der Landwirt auf der anderen Straßenseite ohne Quote kann das nicht.
und hat seinen Acker verpachtet.
MfG |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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pictoros
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2006
Beiträge: 474
Wohnort: Schwaben
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Verfasst am:
31.10.2007, 13:46 |
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Na na Atommafia - nicht Zuckerrüben mit Strom vergleichen!
Gruß
pictoros |
_________________ "Rentable PV auf Norddächern ist möglich!"
............................................................
"Auf der Südhalbkugel der Erde!"  |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 276
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
31.10.2007, 14:42 |
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| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Tach
einfach nach Jura und Vertrauensschutz suchen
In Branchen die schon jahrzehntelang von Subventionen aufrecht gehalten werden , wie zB Landwirtschaft,Schiffbau,Kohle etc, kann man sehr gut beobachten wie das abläuft.
Der eine Landwirt hat halt aus alten Zeiten noch eine Milchquote bzw Zuckerrübenquote etc und kann die Felder bestellen etc
Der Landwirt auf der anderen Straßenseite ohne Quote kann das nicht.
und hat seinen Acker verpachtet.
MfG |
Der Landwirt auf der anderen Straßenseite ohne Quote kann das nicht.
und hat seinen Acker verpachtet - für PV, damit er auch wieder Subventionen kriegt (wie du es sagen würdest)???
Gruß |
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Enno
Stammmitglied

Angemeldet: 25.07.2007
Beiträge: 42
Wohnort: 49393 Lohne im LK Vechta
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Verfasst am:
31.10.2007, 18:07 |
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| harlekin12 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Enno,
| Enno hat Folgendes geschrieben: |
| Logisch, wir genießen Bestandsschutz. Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Zur Not such ich dir den Passus aus den deutschen Gesetzen heraus. |
Von diesem Angebot würde auch ich gerne Gebrauch machen. Wo finde ich den entsprechenden Passus? Mir wäre wesentlich wohler, wenn ich das "Schwarz-auf-Weiss" sehen könnte.
Gruss
harlekin12 |
Hallo zusammen.
Habe die Quelle jetzt mal herausgesucht. Es handelt sich hierbei um das sog. "Rückwirkungsverbot", welches aus dem Artikel 20 des Grundgesetzes hergeleitet wurde. Lyncht mich hier nicht, es ist amtsdeutsch und auch ziemlich ausführlich.
Zitiere an dieser Stelle ein Urteil des BVerfG zu diesem Thema:
"Rückwirkung - Rückbewirkung von Rechtsfolgen - tatbestandliche Rückanknüpfung
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zitiert aus dem Urteil vom 3.12.1997, BVerfGE 97, 67 [78 ff.]I. 1. a) Vor dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bedarf es besonderer Rechtfertigung, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert. Die Verläßlichkeit der Rechtsordnung ist eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen. Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 [285]; 72, 200 [257 f.]; stRspr).
Eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 [241]). Der zeitliche Anwendungsbereich einer Norm bestimmt, in welchem Zeitpunkt die Rechtsfolgen einer gesetzlichen Regelung eintreten sollen. Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten. Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitraum eintreten (Rückbewirkung von Rechtsfolgen, »echte« Rückwirkung), ist grundsätzlich unzulässig. Der von einem Gesetz Betroffene muß grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, daß er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 [242, 254]). Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 [167 f.]; 72, 200 [242]; 83, 89 [109 f.]).
Demgegenüber betrifft die tatbestandliche Rückanknüpfung (»unechte« Rückwirkung) nicht den zeitlichen, sondern den sachlichen Anwendungsbereich einer Norm. Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfaßt aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung »ins Werk gesetzt« worden sind (vgl. BVerfGE 31, 275 [292 ff.]; 72, 200 [242]). Diese Tatbestände, die den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig machen, berühren vorrangig die Grundrechte (vgl. BVerfG, a. a. O.) und unterliegen weniger strengen Beschränkungen als die Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfGE 92, 277 [344]). Für das Einkommensteuerrecht kommen je nach Art der betroffenen Einkünfte und der Wege, auf denen sie erzielt worden sind, namentlich Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 sowie Art. 2 Abs. 1 GG als betroffene Rechte in Betracht (vgl. BVerfGE 72, 200 [242 f, 253 f.]).
b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfällt das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage allerdings in der Regel schon im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung. Mit dem Tag des Gesetzesbeschlusses müssen die Betroffenen mit der Verkündung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen; es ist ihnen von diesem Zeitpunkt an zuzumuten, ihr Verhalten auf die beschlossene Gesetzeslage einzurichten. Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 [272 f.]; 31, 222 [227]; 95, 64 [87]).
c) Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 72, 200 [258]). In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Rechtfertigungsgründe falltypisch, aber nicht erschöpfend entwickelt worden (vgl. BVerfGE 72, 200 [258 ff.]).
Liegt in diesem Sinne ein Grund vor, der es von Verfassungs wegen rechtfertigt, das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot zu durchbrechen, so darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhalts verletzen, der von dem Eingriff betroffen ist (vgl. BVerfG, a. a. O.)."
Zitat Ende |
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harlekin12
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.05.2007
Beiträge: 195
Wohnort: LK Güstrow / Meck-Pomm
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Verfasst am:
31.10.2007, 19:09 |
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Hallo Enno,
| Enno hat Folgendes geschrieben: |
| Habe die Quelle jetzt mal herausgesucht..... |
Die Eingabe der Suchworte "Jura" und "Vertrauensschutz" bei Tante Google und MetaGer hat mir zwar sehr viele Treffer beschert, aber dennoch habe ich das Richtige nicht gefunden.
Vielen Dank, Enno!
Gruss
harlekin12 |
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Enno
Stammmitglied

Angemeldet: 25.07.2007
Beiträge: 42
Wohnort: 49393 Lohne im LK Vechta
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Verfasst am:
31.10.2007, 22:40 |
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Gern geschehen, war mein Studium ja nicht ganz umsonst!  |
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Zehsar
Stammmitglied

Info: Interessent
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 103
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Verfasst am:
31.10.2007, 23:37 |
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Hi@Enno
Meinerseits ist nun die Verwirrung perfekt.
Besteht nun der Vertrauensschutz bezüglich des EEG oder besteht er nicht.
Ich erinnere mich hier gelesen zu haben, dass @Kollektor und andere schon mal diesbezügliche Zweifel angemeldet haben.
Ich bin zwar noch nicht betroffen, aber mir geht es ähnlich, wenn ich mir den Text insbesondere den ersten Satz nach Buchstabe c) anschaue.
Nun |
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Enno
Stammmitglied

Angemeldet: 25.07.2007
Beiträge: 42
Wohnort: 49393 Lohne im LK Vechta
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Verfasst am:
01.11.2007, 00:49 |
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In jedem Fall besteht der Vertrauensschutz bezüglich des EEG.
Welcher Grund sollte denn angeführt werden, der eine Durchbrechung dieses Prinzipes begründen sollte? Etwa die Haushaltslage des Bundes, der nun feststellt, dass die Kosten aus dem alten EEG explodieren und deshalb gegensteuern möchte mit niedrigeren Vergütungen? Sicher nicht.
Daher noch mal kurz ein Exkurs zum Thema schutzwürdiges Vertrauen, welches unter c) behandelt wird:
"Nur zwingende Gründe des Gemeinwohls oder ein nicht mehr vorhandenes schutzwürdiges Vertrauen können eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot der Rückwirkung von Gesetzen rechtfertigen (BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 [258]). An einem schutzwürdigen Vertrauen kann es u.a. dann fehlen, wenn:
der Betroffene zu dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolgen des Gesetzes bezogen wird, mit der Regelung rechnen musste (BVerfG 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91 - BVerfGE 88, 384 [404])
das geltende Recht unklar und verworren ist (BVerfGE 45, 142 [173])
eine nichtige Vorschrift durch eine gültige ersetzt wird (BVerfGE 75, 262 [267])"
Also ganz ehrlich, ich mache mir hinsichtlich des Bestandschutzes überhaupt keine Sorgen. Eine Verfassungsklage würde sicherlich allen V-anlagenbetreibern Recht geben. |
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eurokiller
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Thüringen
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Verfasst am:
01.11.2007, 15:12 |
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Nun! Ich will auch mal kurz meinen Senf dazu geben. Besitzstand hin und her, aber ich habe die Erfahrung gemacht, daß immer wenn, etwas für den Staat nicht "greifbar " ist, Gesetze erlassen werden um die Kontrolle zu bekommen:
Fahre seit Jahren ein Auto mit Flüssiggas. Zusicherung des Staates war. Keine Mineralölsteuer bis ja.....hier scheiden sich die Geister. Oder nehmen wir Rapsöl. Da wird dann Rapsöl schnell zu einem mineralischen Produkt, wenn es im Tank landet.
Sicherlich wird es die Hohe Einspeisungsvergütung die volle Zeit geben. Sonst würden ja sämtliche je getroffene Entscheidungen in Frage gestellt werden. Man wird es eleganter zu lösen versuchen, in Form einer Abgabe auf PV und Solaranlagen etc. Ich denke dabei nur an Regenwasser, für dessen Einleitung ich ja auch bezahlen muß. Was kann ich dafür wenn es regnet, oder die Sonne scheint.
Gruß
Thomas |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1243
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
01.11.2007, 17:15 |
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| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
Man wird es eleganter zu lösen versuchen, in Form einer Abgabe auf PV und Solaranlagen etc. Ich denke dabei nur an Regenwasser, für dessen Einleitung ich ja auch bezahlen muß. Was kann ich dafür wenn es regnet, oder die Sonne scheint.
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Du kannst das Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen auf dem es anfällt, dann musst Du das Kanalnetz nicht nutzen, den Du zahlst nicht für das Wasser sondern für die Nutzung der Infrastruktur.
So gesehen könnte auf die Anlagenbetreiber eine Leitungsbenutzungegebühr zukommen, oder ein Netzausbaucent.
Eine Abgabe auf PV-Anlagen kann ich mir nicht vorstellen, da sie zur Zeit politisch nicht durchsetzbar ist. Erst wenn die Energieversorgung in einem derart hohen Maße von der dezentralen Energieerzeugung abhängig ist das es ohne wirklich nicht mehr geht könnte sowas wie eine Abgabe durchsetzbar sein, dann aber wohl eher in der Form einer pauschalen Besteuerung pro installierter Leistung wie KFZ-Steuer nach Hubraum oder so.
Zunächst wird aber wohl erst die PV-Installation durch entsprechende Bauvorschriften vorgeschrieben werden. Damit hat man auf jeden Fall schon mal die Neubauten unter Kontrolle. So wie schon in vielen Neubaugebieten das Regenwasser versickert werden muss, muss dann z.B. jedes Haus seinen Energiebedarf selber decken.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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Kollektor
Moderator

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Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 1618
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
02.11.2007, 11:36 |
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02.11.2007 - 06:41 Uhr
Bundesregierung will Vergütung für Solarstrom senken - FR
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesregierung will die Vergütung für Solarstrom angeblich deutlich zurückfahren. Die "Frankfurter Rundschau" (FR/Freitagausgabe) meldete laut ddp-Bericht, Umwelt- und Wirtschaftsministerium hätten sich darauf geeinigt, von 2009 an bei Neuanlagen die Vergütung pro Jahr im Schnitt um 8% zu senken. Die Regierung wolle damit eine überhöhte Förderung der Stromerzeugung durch Photovoltaik verhindern und einen Anreiz setzen, dass die Anlagen billiger werden.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), das die Einspeisevergütungen für Öko-Strom aus Windkraft, Solar- und Biomasse-Energie regelt, solle entsprechend geändert werden, schrieb das Blatt. Bisher lege das EEG fest, dass die Sätze pro Jahr um 5% sinken. Diese "Degression" werde nun verstärkt.
Deutlich erhöhen wolle der Bund hingegen die Vergütung für die Windkraft, besonders bei den in der Nord- und Ostsee geplanten Anlagen, schrieb die Zeitung. In diesem sogenannten Offshore-Bereich solle sie nach dem Entwurf zur EEG-Novelle von derzeit 9,2 auf 11 bis 15 Cent pro kWh steigen.
Webseite: www.fr-online.de |
_________________ Sonnige Grüße
Kollektor |
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das399igste
Forumsinventar


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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1243
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
02.11.2007, 14:09 |
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| Kollektor hat Folgendes geschrieben: |
Deutlich erhöhen wolle der Bund hingegen die Vergütung für die Windkraft, besonders bei den in der Nord- und Ostsee geplanten Anlagen, schrieb die Zeitung. In diesem sogenannten Offshore-Bereich solle sie nach dem Entwurf zur EEG-Novelle von derzeit 9,2 auf 11 bis 15 Cent pro kWh steigen.
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Toll, da sich solche Anlagen ja wohl nur wenige Leisten können hört sich das nach einer Subvention an, die evtl. vor der EU bestehen muss. Oder soll hier nur der "Kohlepfennig" verschoben werden? Ich glaube nicht, das die Offshore-Anlagen eine solche Subventionierung brauchen.
Der Markt für die dezentrale Stromversorgung ("private" PV-Anlagen) dürfte durch die hohe Degression wohl ziemlich heftig einbrechen. Das die Preise entsprechend nachgeben glaube ich nicht, da im Ausland auch gut zu verdienen ist.
Aber vielleicht kommen dann recht zügig Vorgaben, die die Nutzung von PV-Strom in Neubaugebieten vorschreiben, so kann man auch unrentable Anlagen durchsetzen.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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Kollektor
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Angemeldet: 31.08.2005
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Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
02.11.2007, 17:41 |
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| Kollektor hat Folgendes geschrieben: |
02.11.2007 - 06:41 Uhr
Bundesregierung will Vergütung für Solarstrom senken - FR
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesregierung will die Vergütung für Solarstrom angeblich deutlich zurückfahren. Die "Frankfurter Rundschau" (FR/Freitagausgabe) meldete laut ddp-Bericht, Umwelt- und Wirtschaftsministerium hätten sich darauf geeinigt, von 2009 an bei Neuanlagen die Vergütung pro Jahr im Schnitt um 8% zu senken. Die Regierung wolle damit eine überhöhte Förderung der Stromerzeugung durch Photovoltaik verhindern und einen Anreiz setzen, dass die Anlagen billiger werden.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), das die Einspeisevergütungen für Öko-Strom aus Windkraft, Solar- und Biomasse-Energie regelt, solle entsprechend geändert werden, schrieb das Blatt. Bisher lege das EEG fest, dass die Sätze pro Jahr um 5% sinken. Diese "Degression" werde nun verstärkt.
Deutlich erhöhen wolle der Bund hingegen die Vergütung für die Windkraft, besonders bei den in der Nord- und Ostsee geplanten Anlagen, schrieb die Zeitung. In diesem sogenannten Offshore-Bereich solle sie nach dem Entwurf zur EEG-Novelle von derzeit 9,2 auf 11 bis 15 Cent pro kWh steigen.
Webseite: www.fr-online.de |
Korrektur meines Beitrages:
02.11.2007 - 15:22 Uhr
Einigung über Solarstrom-Förderung steht noch aus - Kreise
FRANKFURT/BERLIN (Dow Jones)--Über die künftige genaue Ausgestaltung der Solarstrom-Förderung gibt es noch keine Einigung zwischen Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium. Entsprechende Medienberichte seien unzutreffend, erfuhr "Dow Jones Energy Daily" aus Ministeriumskreisen in Berlin. Das Ringen über die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gehe weiter und werde voraussichtlich erst kurz vor der Kabinettssitzung am 5. Dezember beendet sein, hieß es. An diesen Tag will das Bundeskabinett den Entwurf zur EEG-Novelle gemeinsam mit den anderen Vorhaben zum Klimaschutzprogramm verabschieden.
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Die "Frankfurter Rundschau" hatte berichtet, die Ministerien hätten sich nunmehr darauf geeinigt, die Vergütung für Solar-Neuanlagen vom Jahr 2009 an pro Jahr im Schnitt um 8% zu senken. Eine künftige Degression von 8% ist jedoch bereits sowohl in dem EEG-Erfahrungsbericht aus dem Sommer als auch in dem ersten vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur EEG-Novelle vom 9. Oktober vorgesehen.
Bisher legt das EEG fest, dass die Sätze pro Jahr um 5% sinken. Innerhalb der Bundesregierung ist völlig unumstritten, dass die derzeitige Förderung der Stromerzeugung durch Photovoltaik verringert werden soll. Auch Verbraucherschutzverbände hatten jüngst kritisiert, dass Solarsysteme trotz drastisch gestiegenen Absatzes kaum billiger geworden sind.
In dem ersten Entwurf zur EEG-Novelle von Anfang Oktober sind auch Einschnitte bei den Vergütungen für die Photovoltaik festgelegt. Je nach Anlagentyp und Größe sieht der Gesetzentwurf eine Vergütung von 32 Cent bis knapp 48 Cent vor. In dem im Sommer vorgestellten Erfahrungsbericht zum EEG waren noch um rund 1 Cent höhere Vergütungssätze vorgeschlagen worden.
-Von Klaus Hinkel, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 - 29725 300,
konjunktur.de@dowjones.com |
_________________ Sonnige Grüße
Kollektor |
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PV-Harry
Vielschreiber


Angemeldet: 24.04.2006
Beiträge: 272
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Verfasst am:
02.11.2007, 19:32 |
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ich bin auch der Meinung, dass man bei der Förderung der Solarenergie größzügiger sein sollte, auch wenn dadurch die Konzerne höhere Profite machen!!!
Letztendlich werden Arbeitsplätze geschaffen und wir rücken der Vision schneller näher, die Sonnenenergie noch breiter zu nutzen.
Das ist neben dem Wind (u.a.) ein schier unerschöpflicher Energiequell.
Außerdem wird dadurch der Standort Deutschland gestärkt...Steuern kommen rein etc.
Viel weniger sollte man die Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen wie Raps, Zuckerrüben u.ä. fördern. Das gehört verboten!
Dadurch wird landwirtschaftliche Nutzfläche nicht für die Lebensmittelproduktion verwendet, sondern die Monokulturen nörgeln den Boden aus.
Nur durch synthetische Düngemittel wird das Bodendefizit kompensiert und dadurch das Grundwasser verseucht etc. pp....Dieser Kreislauf ist fatal!!!
Fazit: solange auf der Welt Menschen hungern, gehört der Boden landwirtschaftlich für die Lebensmittelproduktion genutzt.
Dort wo die Menschen verhungern, scheint oft viel Sonne, dort gehört PV hin. Wir holen auf diesem Weg dort die Energie her die die Menschen die in den armen Ländern hungern kriegen dafür von uns (EU) die landwirtschaftlichen Produkte in ihrer Vielfalt.
Schwer machbar aber sinnvoll.
Meine Sichtweise der Dinge!!! |
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solerling
Forumsinventar

Angemeldet: 01.03.2006
Beiträge: 624
Wohnort: 85
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Verfasst am:
02.11.2007, 20:43 |
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| PV-Harry hat Folgendes geschrieben: |
Nur durch synthetische Düngemittel wird das Bodendefizit kompensiert und dadurch das Grundwasser verseucht etc. pp....Dieser Kreislauf ist fatal!!!
Fazit: solange auf der Welt Menschen hungern, gehört der Boden landwirtschaftlich für die Lebensmittelproduktion genutzt.
Dort wo die Menschen verhungern, scheint oft viel Sonne, dort gehört PV hin. Wir holen auf diesem Weg dort die Energie her die die Menschen die in den armen Ländern hungern kriegen dafür von uns (EU) die landwirtschaftlichen Produkte in ihrer Vielfalt.
Schwer machbar aber sinnvoll.
Meine Sichtweise der Dinge!!! |
Halloo Harry
Ich bin Landwirt und bin durchaus Deiner Meinung,aber mit was sollen die hungernden Menschen denn bezahlen
Ich denke Lebensmittel sind genug vorhanden ,nur die Verteilung ist das Problem
Gruß Josef |
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