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 Wer hat Erfahrung mit der ENVIA M zwecks Einspeisevergütung? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
kato
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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 16:00 Nach oben

Paul Panzer hat Folgendes geschrieben:

Wenn ich genauso rechne wie Du komme ich auf 850 kwh/kwp.

Der Energieversoger zahlt dir aber definitiv nicht deine Anlagenverluste, glaub´s mir.
Deshalb hat er dir sicherlich die WR-Leistung beim Anschluss als Anlagengröße bestätigt. Da wird dann auch was von x,xx kVA stehen.

Gruß

Paul
Confused
PS: schreib mal wieder


Wieso Anlagenverluste? Alle Ertragsdaten beziehen sich immer auf die Generatorgröße und niemals auf die WR-Leistung. Pro kwp Generatorleistung werden so und soviel Kwh erzeugt. Auch alle prognostizierten Erträge (bei mir zBsp 870kwh/kwp) beziehen sich auf die Generatorgröße. Wenn bei dir 850 rauskommt, dann hat die envia das sicher an die allgemeine Entwicklung angepasst.

Gruß Kato

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Verfasst am: Nach oben

Paul Panzer
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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 20:10 Nach oben

kato hat Folgendes geschrieben:


Wieso Anlagenverluste? Alle Ertragsdaten beziehen sich immer auf die Generatorgröße und niemals auf die WR-Leistung.


Weil wie schon geschrieben das EVU nur die tatsächliche Anschlussleistung berücksichtigt. Ist ja klar, wenn nicht mehr rauskommen kann. Exclamation

Wenn Du recht hast, dann haben die mir glatt 3,5 kw unterschlagen. Warum wohl?


Gruß

Paul
Wink
kato
Moderator


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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 20:25 Nach oben

Der Ertrag pro Jahr hat nichts mit der maximalen Leistung des WR zu tun!

Aber ich gebe jetzt auf und habe meine Ruhe Wink

Kato

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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 19:14 Nach oben

also ich hätte da mal noch ne Frage zu:

habe jetzt von der enviaM zwei Schriebse bekommen - einen "Auftrag zur technischen Abnahme & Inbetriebnahme" a 80,-€ netto, den ich zurückschicken werde, sowie eine "Erklärung zur Vergütungszahlung EEG" welche die Bezugnahme auf eine "AB-E" enthält (so 'ne Art Vertragsmachwerk) die diverse Kosten & Abschläge enthält, weswegen ich sie nicht unterschreiben will

was zahlt ihr denn bei enviaM für Zählermiete, Ablesegebühren, Abrechnungsgebühren, Abschlagszahlungsgebühren, ...?
wenn ich diese 'AB-E' richtig interpretiere, zieht enviaM auch noch pauschal 3% von den Zählerwerten für Leitungsverluste vom Zähler bis ins Netz ab - hat da jemand Erfahrungen mit?

mfg Sonnenfinsternis

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kato
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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 19:35 Nach oben

Sonnenfinsternis hat Folgendes geschrieben:
sowie eine "Erklärung zur Vergütungszahlung EEG" welche die Bezugnahme auf eine "AB-E" enthält (so 'ne Art Vertragsmachwerk) die diverse Kosten & Abschläge enthält, weswegen ich sie nicht unterschreiben will

was zahlt ihr denn bei enviaM für Zählermiete, Ablesegebühren, Abrechnungsgebühren, Abschlagszahlungsgebühren, ...?
wenn ich diese 'AB-E' richtig interpretiere, zieht enviaM auch noch pauschal 3% von den Zählerwerten für Leitungsverluste vom Zähler bis ins Netz ab - hat da jemand Erfahrungen mit?

mfg Sonnenfinsternis


ich habe keinen Vertrag und bezahle nichts....

Kato

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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 19:46 Nach oben

Ich habe einen Vertrag Crying or Very sad und bezahle für die Zählermiete um die 10€ im Jahr. (genauen Wert weiß ich jetzt nicht) Für Leitungsverluste oder so zahle ich nichts, das steht in meinem Vertrag nicht drin.

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 19:48 Nach oben

@kato & suedwestsonne
ist das euer eigener Zähler oder ist der von enviaM?

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kato
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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 19:57 Nach oben

ich habe einen eigenen Zähler

Kato

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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 20:06 Nach oben

das Problem ist, mit dem enviaM-Zähler könnte ich problemlos leben, wenn wie bei Paul Panzer dafür 10,-€ netto p.a. fällig werden, aber auf den Seiten von enviaM kommen dann laut dieser 'AB-E' noch 14,16 Messentgelt, 12,12 € Abrechnungsentgelt sowie pauschal 3% Verlustabzug hinzu. Ausserdem steht dann immer noch die Drohung im Raum, eine Funkabschaltung installieren zu müssen, sobald der Gesetzgeber dies erlaubt bzw. vorschreibt. Da die enviaM-Seiten in der Beziehung hochgradig unübersichtlich gehalten sind, können hier durchaus nochweitere Kosten stecken, und das will ich mir nicht antuen.

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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 20:17 Nach oben

Mein Zähler ist von Envia und kostet auch 10€ im Jahr und nichts weiter.

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 20:27 Nach oben

und für die Abschlagszahlungen und die Messentgelte berechnet Dir enviaM nichts? wenn ich diese AB-E akzeptiere, müsste ich dies gemäß dem Inhalt - und das fände ich nicht so gut ...

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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 23:38 Nach oben

Nein, aber schicke mir doch mal das Schreiben. Emailadresse bekommst du über meine Hompage.

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 15.10.2007, 09:44 Nach oben

Sonnenfinsternis hat Folgendes geschrieben:
...Ausserdem steht dann immer noch die Drohung im Raum, eine Funkabschaltung installieren zu müssen, sobald der Gesetzgeber dies erlaubt bzw. vorschreibt.

"Bei Anlagen mit einer Erzeugungsleistung bis 30 kVA setzen wir in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur derzeit bis auf Widerruf eine Teilnahme an unserem Netzsicherheitsmanagement (NSM) aus."

In der AB-E (01.05.2007) lese ich nichts von 14,16€ Meßentgeld bzw. 12,12€ Abrechnungsentgeld.
Einen pauschalen Verlustabzug darf das EVU nur für die Strecke von der Meßeinrichtung bis zum Übergabepunkt berechnen.
Wenn dein Zähler in der Nähe des HA-Kasten ist, dürfte da nichts anfallen.

Du musst aber angeben, ob du monatliche/jährliche Abrechnung wünscht, bzw. ob du selbst Rechnungen stellst, oder dies der envia-Netz überlässt.

Alles halb so schlimm.

Gruß

Paul
Idea
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BeitragVerfasst am: 15.10.2007, 10:07 Nach oben

Paul Panzer hat Folgendes geschrieben:
Du musst aber angeben, ob du monatliche/jährliche Abrechnung wünscht, bzw. ob du selbst Rechnungen stellst, oder dies der envia-Netz überlässt.


wenn ich das der enviaM überlasse, dürfen/dürften die doch Abrechnungsentgelte verlangen - oder?

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BeitragVerfasst am: 15.10.2007, 10:18 Nach oben

Sonnenfinsternis hat Folgendes geschrieben:
wenn ich das der enviaM überlasse, dürfen/dürften die doch Abrechnungsentgelte verlangen - oder?

Sonnenfinsternis

Ja verlangen dürfen sie das natürlich.
Ich habe zwar noch keine Endabrechnung erhalten, ich denke aber nicht dass da noch was erhoben wird. Natürlich wie beim Verbraucher, wenn mehrere Versuche zur Ablesung unternommen werden müssen, kann das noch extra kosten.

Aber wie bereits geschrieben, in meinen Unterlagen finde ich keine konkrete Summe welche erhoben werden soll.

Gruß

Paul
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