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 EVU fordert Einbau eines Schlüssel-Trennchalters Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Elektro und Umwelt
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Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 975
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 06.10.2007, 23:14 Nach oben

Was fällt mir dazu ein?

Typisch deutsch! Wink

Hast du ne Info ab wann die neuen Maxe ausgeliefert werden?

Ups jetzt werden wir aber arg off topic! Embarassed

Gruß E&U

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Verfasst am: Nach oben

Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 07:44 Nach oben

Tach
Xam Ralos hat Folgendes geschrieben:
was ist ein Schlüsselschalter? das was ich denke? und wo liegt der Schlüssel?



Ein BHKW ohne ENS
Das Haus steht genau an der Grundstücksgrenze zur Straße
An der Außenwand wurde ein Unterputzkasten mit einen allpoligen Schalter
eingebaut, mittels EVU-Vorhängeschloß gesichert

Die Variante zB als Zähleranschlußsäule ist auch üblich

MfG
Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3685

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 08:08 Nach oben

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.
Die Anlage hat 8 kwp und ich habe erstmals beim Netz der Süwag angemeldet.
Mit Schlüsselschalter meine ich so einen kleinen Trennschalter auf der Schiene , wo das EVU nur einen Schlüssel haben sollte und absperren kann.
Sie können mir also mit Schlüssel den "Netzhahn" zudrehen.
Die WR sind 2 x SB3800 .
Ja, mit dem Eichschein werd ich nächste Woche erstmal eine Rechnung androhen und wenns nicht hilft, schick ich halt eine.
Aber woher nehmen sie die Berechtigung mir diesen Schalter (Trennstelle ???) unterzujubeln ? Ist das rechtens (nach VDE-Norm ???) ?
Nein, ich bin kein Solarteur aber mit elektrotechnischer Ausbildung und Selbstmontierer. Der Anschluß ans Netz erfolgt natürlich immer über einen konzessionierten Elektromeister, der aber auch spontan ratlos war.

Viele Grüße:

Klaus

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Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Hellraiser
Fleißiges Mitglied
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Info: Solarteur
Angemeldet: 06.01.2007
Beiträge: 443
Wohnort: Göppingen-Hohrein

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 08:23 Nach oben

Guten Tag,

Der Herr von der Süwag möchte einen Eichschein haben, ohne nimmt er die Anlage nicht in Betrieb bzw. er bezahlt erst ab dem Zählerstand, wo der Zähler MIT eichschein verbaut ist. Ist leider so, die Süwag ist da nicht das einzige EVU. Ich kenne den PV-Mensch der Süwag persönlich, ist ein netter und umgänglicher Mensch wenn man Ihn Liebevoll behandelt.

Aber das mit dem Schlüsselschalter ist auch mir jetzt neu.


mfg Harald
Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3685

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 09:01 Nach oben

Hallo Harald,

ich musste lernen, das Netz der Süwag ist groß. Haben einige "kleine" aufgekauft. Früher gab es z.B.: bei uns in der Gegend mal die MKW.
Ich weiss nicht ob die Süwag mit ihrem großen Netz nur einen Solaranschließer hat, aber falls Du den Herrn W.... meinst, der ist nett.
Nur man kann auch nett Dinge fordern, die den Anderen nicht so behagen.
Was mich betrifft, so hatte ich bisher nur mit Stadtwerken zu tun und war von der Unkompliziertheit her höchst zufrieden.

Viele Grüße:

Klaus

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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1554
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 09:22 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:

Ja, mit dem Eichschein werd ich nächste Woche erstmal eine Rechnung androhen und wenns nicht hilft, schick ich halt eine.


Bitte nicht mit Rechnungen drohen. Als freundlicher Unternehmer schickt man eine Auftragsbestätigung.

Herr xx hat am xx.xx.xx einen Eichschein bestellt. Dieser wird nach Verfügbarkeit geliefert. Die Kosten betragen xx € zzgl. gesetslischer MwSt. xx €, geam yy €.
Vielen Dank für ihren Auftrag.

Ansonsten: Es liegt eine vorsätzliche Anschlussverweigerung vor, das EVU ist Schadenersatzpflichtig. Zählerstand notieren (mit Zeugen) und Rechnung schreiben. Bezogener Strom muss vergütet werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage die die Vorlage eines Eichscheines vorschreibt.

Gibt es diese Forderung nach dem Eichschein irgendwie schriftlich? Mein EVU-Monteur wollte auch einen Eichschein von mir haben. Sagt ihm, er könne diesen bekommen wenn mir eine schriftliche Anforderung vorliegt. Bis Heute kam da nichts. Der Zähler ist beim EVU angelegt und zahlen tun sie auch.

Sonnige Grüße
Harald

Sonnige Grüße
Harald

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Angemeldet: 06.01.2007
Beiträge: 443
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 10:50 Nach oben

Hallo,

Ich hoffe Wir sprechen von der gleichen Süwag, also BaWü Kreis WN.

Da hatten Wir mal den Fall, das Wir 2 Monate keinen ertrag bekommen haben weil der Zähler keinen Eichschein hatte. Der Eichschein ist bei manchen EVU´s Pflicht, obwohl man das Eichjahr, Eichamt und Eichort an der Plombe am Zähler erkennt.

mfg Harald
das399igste
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Beiträge: 1554
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 12:18 Nach oben

Hellraiser hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

Ich hoffe Wir sprechen von der gleichen Süwag, also BaWü Kreis WN.

Da hatten Wir mal den Fall, das Wir 2 Monate keinen ertrag bekommen haben weil der Zähler keinen Eichschein hatte. Der Eichschein ist bei manchen EVU´s Pflicht, obwohl man das Eichjahr, Eichamt und Eichort an der Plombe am Zähler erkennt.


Also da würde ich eine Mahnung und anschließend einen Mahnbescheid nachschieben. Es gibt keine Rechtsvorschrift die die Vorlage eines Eichscheines vorschreibt.

Wer hat einen Eichschein für den Bezugszähler? Wer bekommt beim Fleischer oder an der Tankstelle den Eichschein ausgehändigt, oder wenigstens zu sehen?

Der Strom wurde von einem amtlich geprüften Messgerät gemessen und vom EVU abgenommen, also muss er auch bezahlt werden. Alles andere ist B... (bitte selber ergänzen).

Sonnige Grüße
Harald

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evu-man
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Angemeldet: 18.01.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 17:38 Nach oben

typisch Harald !

Zitat:
Also da würde ich eine Mahnung und anschließend einen Mahnbescheid nachschieben.

immer gleich mit der Brechstange !
das399igste
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Beiträge: 1554
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 18:11 Nach oben

evu-man hat Folgendes geschrieben:
typisch Harald !

Zitat:
Also da würde ich eine Mahnung und anschließend einen Mahnbescheid nachschieben.

immer gleich mit der Brechstange !


Wenn DIR nichts mehr einfällt versuchst DU es mit persönlichen Angriffen - oder? Inhaltlich kommt ja kaum noch was.

Zum Thema war jedenfalls nichts dabei. Aber kannst ja auch mal auf zwei Monate Deines Gehaltes verzichten, nur weil Deine Geburtsurkunde dem AG nicht vorgelegen hat und er sie doch so gerne hätte.

Sonnige Grüße
Harald

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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 18:55 Nach oben

Tach
das399igste hat Folgendes geschrieben:


Wenn DIR nichts mehr einfällt versuchst DU es mit persönlichen Angriffen - oder? Inhaltlich kommt ja kaum noch was.


Sonnige Grüße
Harald


wieviele PV-Anlagen haben ie denn in der Wirklichkeit in Betrieb genommen, oder zB eingereichte Antragsunterlagen bearbeitet ?

Es gibt eine Sorte Betreiber/Planer/Errichter die EVU-seitig
Probleme anziehen wie Licht die Motten

MfG
Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3685

BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 20:39 Nach oben

Naja,

zum EVU- Schlüsselschalter war bisher leider noch nicht viel verwertbares an Beiträgen dabei.
Harald muss ich allerdings recht geben, diese "Eichscheinnummer" geht mir schon ganz schön tierisch auf den ....
Manchmal spielt man halt unfreiwillig mit in der Inszenierung.
Aber ich überlege dann immer, mal rein pragmatisch (in meiner Jugend hab ich weniger überlegt) lohnt es hier um der Sache willen soviel persönliche Energie zu investieren um ein paar Bürokraten was abzutrotzen. Die Energie kann anderswo sinnvoller arbeiten, wenigstens bis zu einem bestimmten Grad an Provokation.
@Atommafia
Da könnte man über Ursache und Wirkung streiten. Wer zieht wo was an ?
Den Opfern auch noch ein Schuldbewustsein versuchen zu vermitteln ist wohl eine zwischenmenschliche Sache.

Viele Grüße:

Klaus

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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 20:42 Nach oben

HAllo Klaus,

den Schlüsselschalter kannst du "knicken"! Wink
Es gibt keinerlei Bestimmungen die einen derartigen Einbau bei deiner Anlagenkonstellation fordern.
Lass dir doch vom zuständigen EVU Mann mal zeigen in welcher Vorschrift dies gefordert wird.

Gruß E&U

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Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 975
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BeitragVerfasst am: 09.10.2007, 19:28 Nach oben

Servus Klaus,

hast du nochmal mit dem EVU gesprochen?

Gruß E&U

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Beiträge: 3685

BeitragVerfasst am: 09.10.2007, 20:25 Nach oben

Ich hab dem Herrn EVU- Inbetriebnehmer mal gestern eine Mail geschrieben und wollte die Vorschriften genauer wissen bezüglich Schlüsselschalter. Hab auch grad noch was zum Eichschein angefügt und wenn er nicht auf einschlägige Vorschriften verweisen kann, soll er mir schon mal ihre Rechnungsanschrift zukommen lassen .
Aber er scheint meine Mail einfach zu ignorieren und antwortet nicht.
Sad
Oder ihre Vertriebs-Experten hecken noch eine Antwort zusammen an mich aus ?
Ist mir im Prinzip auch im Moment ziemlich wurscht.
Wie ich diesem Forum leider entnehmen kann gibt es noch viele Leute mit EVU-Problemen in verschärfterer Form.
Wenigstens bin ich schonmal am Netz Very Happy
-- Ähm-- falls sie nicht noch aus Rache ihren Schlüssel benutzen.
Ich denke nur, da legt man extra 6² von den Modulen bis WR, dann kauft man extra Leitung zwischen WR's nach Zähler mit 5 x 4 ² damit man 8 ² nutzen kann und dann kommt da so ein Herr und drückt einem noch schnell einen Schlüsselschalter dazwischen aufs Auge.

Viele Grüße:

Klaus

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