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Autor
Sput.nik
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 09.08.2007
Beiträge: 31
Wohnort: Nettetal

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 14:34 Nach oben

Hallo zusammen,

hinsichtlich der Reihenfolge der Vorgehensweise habe ich einige Fragen:

Situation:
in der nächsten Woche wird eine PV-Anlage auf dem Dach installiert (18 kwp).
Die Einspeisung kann erst Anfang/Mitte November beginnen (begründet durch die Installation der Elektrik im Neubau).

1. Das EVU - Stadtwerke Nettetal - wurde vom Solateur informiert, daß eine PV-Anlage errrichtet wird.

2. Das EVU sendet mir die Erlaubnis, daß die Anlage ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden darf (wie schön).

3. Das EVU sendet mir einen Antrag auf Inbetriebnahme einer Messstelle, den ich unterschrieben an den vom Solateur beauftragten Elektriker weitergegeben habe, damit dieser ihn mit den anderen Unterlagen (?) einreicht. Der Elektriker sagte mir, daß das EVU bei der IBN dabei wäre.

4. Das EVU sendet mir einen Einspeisevertrag mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung als Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Anlage. Die Inbetriebnahme kostet etwas über 40 EUR. Der Vertrag passt mir aber gar nicht.

Meine Fragen:
1. Muß ich separat einen Antrag auf Inbetriebnahme der Anlage stellen? Wenn ja, wie macht man das? Kommt ein (geschätztes) Datum rein? Oder soll ich mich darauf verlassen, daß der Elektriker das alles macht?

2. Wer sagt dem EVU Bescheid, wann genau die Inbetriebnahme erfolgen soll? Oder nennt das EVU mir einen Termin?

3. Welche Unterlagen müssen wann beim EVU eingereicht werden?

4. Wenn ich einen gemieteten Messzähler vom EVU nehme, muß ich dann automatisch den Einspeisevertrag unterschreiben?

5. Darf ich bei einem EVU-Mietmesszähler selber ablesen und Rechnungen schreiben? Oder kann das EVU verlangen, daß es ein EVU-Mitarbeiter macht und mir ggf. die Kosten in Rechnung stellen?

6. Kann das EVU die IBN verzögern, wenn ich den Einspeisevertrag nicht unterschreibe? Oder kann ich dem EVU den IBN-Termin vorschreiben? Wenn ja, wie lange im voraus ?

7. Bis wann muß ich dem EVU die UST-Pflicht mitteilen? (Vom FA habe ich bis jetzt noch keine Steuernummer bekommen - Antrag zur Steuerlichen Erfassung wurde abgegben)

LG,
Ursula

PS: Ein Vorschlag:
Es wäre schön, wenn bei den FAQ so was wie eine "Gebrauchsanleitung" für das Vorgehen mit den EVU installiert würde, dann würden hier vielleicht nicht so viele Fragen gestellt. Wink
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Verfasst am: Nach oben

ReinholdK
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 350
Wohnort: 93345 Niederbayern

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 16:39 Nach oben

Hallo,

1. Nein, macht alles der Elektriker/Solarteur

2. Elektriker meldet Fertigstellung und dann folgt Termin durch EVU

3. Macht alles der Elektriker

4. Normalerweise ist kein Vertrag notwendig. Bei gemietetem Zähler? Weiß ich nicht!

5. Normalerweise erhältst du monatliche Abschläge und einmal im Jahr die Abschlussrechnung gemäß Zählerstand (selbst abgelesen und dem EVU mit Ablesekarte mitgeteilt) Bei EOn Bayern so. Hast selber also keinen Aufwand wie Rechnungen schreiben. Wie es in Nettetal ist???

6. Nein / Kannst ja mal versuchen, EVU`s sind sicher hier flexibel, aber nicht von heute auf morgen. Auch EVU brauchen etwas Vorlauf (1 Woche). Laut EEG muss die Inbetriebnahme zeitnah erfolgen.

7. Normalerweise erhältst vom EVU ein Schreiben das du ausfüllen und zurück senden musst. Bei deinem EVU Nettetal mal die Sachbearbeiter oder deinen Elektriker fragen.

Grüße

_________________
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64 x Aleo 185
4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576
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