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Eberhard
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1639
Wohnort: D 95233 Helmbrechts
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Verfasst am:
08.10.2007, 23:38 |
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Soll der Thtead jetzt ewig laufen?
Denke mal ein Anruf beim abnehmeneden EVU bringt Klarheit. In dieser Zeit wäre schon lange das zweite Kabel verlegt worden.
Die Leute vom EVU sind auch nicht erst gestern von den Bäumen runtergestiegen, auch wenn ich selbst bei manchen das bezweifle.
Eine Fassadenanlage als Blumentopfanlage zu bezeichnen erinnert mich doch sehr an Bananen, diese wiederum an bestimmte Tiere.
Aber Spass beiseite, wir reden doch bei PV von mehren 1 000€ was kostet im Vergleich ein Kabel? Sind doch nur Peanuts. Die Energie des Suchens sollte meiner Meinung nach auf ein günstiges Angebot gerichtet werden.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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Verfasst am:
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 122
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
09.10.2007, 14:33 |
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Wollen wir mal konkret werden:
Es gibt keinen elektrisch - technischen Grund, warum das 5-adrige Kabel nicht genutzt werden könnte:
L1 - Einspeisung WR1
L2 - Einspeisung WR2
L3 - Lichtstromverbrauch
N - Gemeinsamer N für alle
PE - Gemeinsamer PE für alle
Der Grund warum es nicht so gemacht werden sollte ist der, daß man innerhalb eines Mantelkabels nicht die Leitungen von mehreren Stromkreisen führen soll gemäß einer VDE-Vorschrift, deren Nummer mir aber gerade entfallen ist.
Wenn ich nun einen Zähler in saldierender Form verwenden würde, dann wiederspräche das dem Eichrecht. Viele EVUs lassen sowas aber aus Gründen der Pragmatik trotzdem zu. - Also einfach mal nachfragen!
Erlaubt wäre dies in jedem Fall mit einem Zweirichtungszähler und einer kleinen Unterverteilung in der Garage damit der N entsprechend dort aufgeteilt wird. Da braucht jetzt keiner nach Vorschriften zu suchen warum das nicht erlaubt wäre denn die gibt es nicht. Der Zweirichtungszähler ist aber teurer als der normale Zähler.
Ergebnis: Ohne Rückfrage beim zuständigen Netzingenieur des EVUs wird man hier nicht weiter kommen. |
_________________ Friday der Bastler |
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Leon
Öfters hier

Angemeldet: 29.09.2007
Beiträge: 15
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Verfasst am:
09.10.2007, 22:07 |
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Das Kabel wird nicht zur Einspeisung genutzt werden können, wenn die erzeugte Energie ausschließlich in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden soll (und Einspeisevergütung gem. EEG bezogen wird). Dann nämlich ist der Netzverknüpfungspunkt bei einer Anlage dieser Größe der Hausanschlusskasten. Wenn nun eine Leitung verwendet werden soll, die zur Einspeisung der erzeugten Energie und dem Energieverbrauch gleichermaßen dient und dabei ein gemeinsamer N-Leiter verwendet wird, so setzt das voraus, dass die Messung vor der Zusammenführung der N-Leiter, sprich in der Garage stattfindet. Dies ist aus mehreren Gründen nicht zulässig. Zum einen sind mehrere Zähler an einer zentralen Stelle anzubringen (TAB 2000), zum anderen würde das EVU die Leitungsverluste der Installation im Haus des Kunden tragen. Selbst wenn das EVU dies aus Kulanzgründen zulässt, handelt es sich dann um einen Fall der kaufmännisch bilanziellen Durchleitung, was erhöhten vertraglichen und messtechnischen Aufwand mit sich bringt (u.a. um die Verluste herauszurechnen). Ich bezweifle, dass die Mehrheit der EVU auf so etwas eingehen würde.
Für den Fall der Eigenbedarfsdeckung und einer Einspeisung überschüssiger Energie würde diese Anschlussmöglichkeit denkbar sein - dagegen spräche nur das Führen mehrerer Potenziale in einer Mantelleitung bei gemeinsamer Nutzung eines aktiven Leiters. |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569
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Verfasst am:
09.10.2007, 22:26 |
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Tach
| Leon hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn nun eine Leitung verwendet werden soll, die zur Einspeisung der erzeugten Energie und dem Energieverbrauch gleichermaßen dient und dabei ein gemeinsamer N-Leiter verwendet wird, so setzt das voraus, dass die Messung vor der Zusammenführung der N-Leiter, sprich in der Garage stattfindet. |
betreffend Anschluß von Zählern:
den Neutralleiter stört ein gleichzeitiger Bezug auf einen Außenleiter
und eine Einspeisung auf einen anderen Außenleiter nicht.
MfG |
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 122
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
10.10.2007, 07:26 |
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@LEON Die Aussage, daß die Mehrheit der EVU das so nicht zulassen würde, wage ich zu bezweifeln.
Begründung: Wie bereits @Atommafia schreibt, gibt es technisch keine Notwendigkeit, den N-Leiter zu trennen. Innerhalb des Zählers wird der N-Leiter sowieso nicht für den Strom, sondern nur für die Spannung (ja ich weiß - den Strom des Meßwerks der aber vernachlässigbar ist) benötigt. Wenn der Einspeisezähler in der Nähe des Netzanschlusses sitzt, würden daher die Leitungsverluste auf der Seite des Gebäudes anfallen und wären damit vom Endverbraucher und nicht vom EVU zu tragen.
Die TAB2000 kann (muß nicht) das EVU als ergänzende technische Bedingungen zur NAV festschreiben (Steht so in der NAV). Damit kann sich das EVU auch selbst über die Regelungen der TAB2000 (bald TAB2007) hinwegsetzen. Ob es das tut ist aber eine andere Frage.
Ich kann jedenfalls keinen wirklichen Grund erkennen, warum vernünftig handelnde Menschen den Anschluß wie von mir beschrieben nicht vornehmen sollten. Mann muß nur die Zusammenhänge kennen und darf sich nicht hinter nicht auf diesen Fall anwendbaren Vorschriften verstecken. |
_________________ Friday der Bastler |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569
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Verfasst am:
10.10.2007, 20:23 |
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Tach
| Friday hat Folgendes geschrieben: |
1.
Der Grund warum es nicht so gemacht werden sollte ist der, daß man innerhalb eines Mantelkabels nicht die Leitungen von mehreren Stromkreisen führen soll gemäß einer VDE-Vorschrift, deren Nummer mir aber gerade entfallen ist.
2.
Ergebnis: Ohne Rückfrage beim zuständigen Netzingenieur des EVUs wird man hier nicht weiter kommen. |
zu 1. steht im Buch VDE 0100 und die Praxis oder zB im Sonderheft der Fachzeitschrift DE über Praxisprobleme
zu 2. zu hoch gegriffen, beim EVU hat ein Netz-Ing andere Aufgaben, nicht so ein Kleinkram
MfG |
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