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einkristall
Stammmitglied

Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54
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Verfasst am:
28.09.2007, 14:20 |
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Hallo Forumgemeinde,
der Eintrag in die Suchmaske hat leider keinen Treffer angezeigt. Deshalb nun
meine Fragen. Hat jemand Erfahrung mit einem "Netzsicherungsmanagment".
Mein Netzbetreiber behält sich vor, soetwas bei mir einzubauen. Es ist zwar im Moment nicht geplant könnte aber bei Notwendigkeit durchaus passieren.
Mein Netzberteiber beruft sich dabei auf § 4 Abs. 3 EEG. Mein Elektriker sagt, das wird über Funk gesteuert und die kosten müsste ich übernehmen. Also, wenn die sowas bei mir einbauen wollen, was kostet das denn? Und da ich in einer Gegen wohne mit mehr Windrädern als Bäume kann es passieren wenn
mal viel Wind ist und das Netz ausgelastet ist das das EVU meine Anlage abschaltet?
Na hoffentlich nicht grad an einem schönen Sommertag.
Danke für Eure Hilfe! |
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Verfasst am:
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
28.09.2007, 14:42 |
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Hallo,
das Thema haben die Städischen Werke in Kassel auch. Ich habe 1995 das ganze Haus umgebaut und im Dach zusätzlichen Wohnraum geschaffen. Laut EVU musste ich auch die Elektroverteilung umbauen (Neue Hauptverteilung und in jeder Wohnung eine Unterverteilung). Da die E-Installation auf dem Stand von 1960 war (pro Whg. eine Kabel mit 1 mm2 Querschnitt und 10A Sicherung sowie klassiche Erdnung Schutzleiter auf Nullleiter gebrückt) habe ich das ganze Haus entkernt und mit Wasser, Heizung und Strom auf den damaligen Stand der Technik gebracht.
Für das "Netzsicherungsmanagement" wie es heute heißt, musste ich damals einen eigenen Zählerplatz zur Verfügung stellen und in jeder Unterverteilung eine 7 adrige Steuerleitung verlegen. Das EVU hat sich das Recht vorbehalten eine Möglichkeit zu bekommen je nach Energieverbrauch bestimmte Verbraucher zu steuern. Laut Gesetzt gibt es da auch eine Möglichkeit. Gebraucht habe ich es bis heute nicht und der Zählerplatz trägt immer noch einen verplomten Verschluss.
Nun will ich in dem Haus meine zweite PV-Anlage installieren und habe über meinen Solarteur, der einen guten Draht zu den Stadtwerken hat, nachgefragt ob dieses Relikt aus alten Zeiten heute überhaupt noch notwenig ist und ich an dieser Stelle nicht meinen Solarzähler platzieren kann. Leider gilt das Gesetz immer noch und ich muß nun einen extra Zählerkasten setzen auch wenn ich glaube das es auch in den nächsten 20 Jahren nicht zu einem Einsatz eines Steuergerätes kommen wird.
Laut EEG darf dir das EVU die Stromabnahme aber nicht verweigern. Somit kann es bei großen Umbaumaßnahmen (dazu gehört aber die PV in der Regel nicht dazu) zwar vorschreiben wie dein Zählerkasten ausgestattet ist, aber er hat nicht das Recht dir den Stromzufluss deiner PV-Anlage abzudrehen.
Somit würde ich dem gelassen entgegen sehen.
Viele Grüße
Wolfgang |
_________________ Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e
Links: Meine PV-Anlagen |
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einkristall
Stammmitglied

Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54
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Verfasst am:
28.09.2007, 15:00 |
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Danke Wolfgang,
das beruhigt mich etwas.
Ich habe auch noch einen Zählerschrank der nicht mehr der heutigen Norm
entspricht. Mein EVU sagt, das durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage ein massiver Eingriff in die bestehende Anlage erfolgt und somit der Bestandsschutz aufgehoben ist. Das heisst, ich muss mir einen neuen, doppelten Zählerschrank einbauen lassen. Du sagst, für das Netzsicherheitsmanagemant brauchtest Du einen extra Zählerplatz. Dann brauche ich ja schon drei Plätze !? Alle Planungen vom EVU und vom Elektriker gehen aber von zwei Plätzen aus. Dann will ich mal keine schlafenden Hunde wecken und beim EVU nicht weiter nachfragen.
Danke für Deine Hilfe ! |
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
28.09.2007, 15:27 |
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Hallo einkristall,
den kompletten Zählerschranktausch beim Bau der PV-Anlage habe ich in meinem eigenen Haus in Vellmar (EVU - hier E.ON-Mitte gerade mal 5 km Luftlinie von dem Haus in Kassel entfernt) auch vorgenommen. Dort gibt es diesbezüglich keine Vorschriften. So verückt sind unsere Gesetzte.
Wenn es dich interessiert findest du auch ein Bild und Preise vom neuem Schrank unter folgendem Link: http://www.photovoltaikforum.com/ftopic8499-0-asc-45.html (Seite 4 Eintrag vom 25.09. 00:25 Uhr).
Dann drücke ich dir die Daumen, dass du nicht noch einen zusätzlichen Zählerplatz bevormundest kommst.
Viele Grüße
Wolfgang |
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Links: Meine PV-Anlagen |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2086
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
28.09.2007, 17:54 |
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| Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben: |
Für das "Netzsicherungsmanagement" wie es heute heißt, musste ich damals einen eigenen Zählerplatz zur Verfügung stellen und in jeder Unterverteilung eine 7 adrige Steuerleitung verlegen. Das EVU hat sich das Recht vorbehalten eine Möglichkeit zu bekommen je nach Energieverbrauch bestimmte Verbraucher zu steuern. |
Hallo Wolfgang,
ich glaube du verwechslst da was, Einkristall meint das "Netzsicherheitsmanagement=NSM" Deshalb hat er mit der Suchfunktion nichts gefunden. Hierfür braucht man keinen Zählerplatz. Dies ist ein kleiner Kasten, womit über Funk das EVU die Anlage abschalten kann. Ich wurde 2005 genötigt, für 170€ das Teil einzubauen. Mittlerweile ist man davon abgekommen und ich darf es jetzt wieder außer Betrieb nehmen.
Meine Anlage wurde sogar schonmal abgedreht am 31.12.2006 hier kann man die Abschaltungen sehen: http://www.enviam.de/3872.html
Wenn der Passus drin steht, kann man in der Regel nichts dagegen tun, da das im Interesse der Netzsicherheit ist und die EVU`s verpflichtet sind alles zu tun um die Versorgung zu gewährleisten, steht wohl irgendwo im Energiegesetz. Sollte wohl eigentlich für die Windkraftwerke sein, die ja 1-2MW haben, aber da wurde zeitweise kein Unterschied zu meiner 0,01554MW-Anlage gemacht.
Unterschreiben muss man gar nichts, wenn sie es tun wollen und es gesetzlich ist, können sie es ja sowieso tun.
Duchsucht das Forum nach NSM, da werdet ihr fündig.
Gruß Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
28.09.2007, 18:27 |
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Hallo kato,
danke für die Info, ist von der Planung was anderes aber vom Grundsatz identisch weil sich die Stadtwerke ja auch aus dem selben Grund eine Abschaltung / Steuerung über des Netz vorbehalten und das mit dem Thema Netzsicherheit begründen. Hier halt mit älterer Technik über den geforderten Zählerplatz und Steuerleitungen. Deswegen habe ich ja auch gehofft, dass ich den Platz heute verwenden kann, da es ja technisch viel bessere Lösungen gibt. Ist aber in Kassel leider nicht so.
Viele Grüße
Wolfgang |
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einkristall
Stammmitglied

Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54
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Verfasst am:
28.09.2007, 18:36 |
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Hallo Kato,
wie ich dem envia Protokoll entnehme waren die Abschaltungen am Anfang des Jahres. Jetzt könnte ich vermuten, dass an den betreffenden tagen eine hohe Windgeschwindigkeit war und durch die hohe Dichte von einspeisenden
Windanlagen, die es ja wie gesagt reichlich bei uns gibt, abgeschalten werden musste. Zum Glück für uns steht ja die Sonne im Januar noch nicht so hoch und die Erträge sind noch ehr mager. So das eine Abschaltung nicht ganz so wehtut. Oder? Wenn die envia, zu der ich auch gehöhre, sehr sparsam damit umgeht, denke ich kann (muss) ich damit leben. Und außerdem wird ja noch kein NSM bei mir eingebaut sondern nur vorgewarnt, dass es möglich währe.
Aber ich freue mich, dass ich doch keinen zusätzlichen Zählerplatz brauche und auch die Kosten im Rahmen sind.
Noch einmal Danke an alle!
Ich habe sicher noch tausend Fragen bis meine Anlage auf dem Dach ist. |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2086
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
29.09.2007, 12:31 |
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| einkristall hat Folgendes geschrieben: |
Jetzt könnte ich vermuten, dass an den betreffenden tagen eine hohe Windgeschwindigkeit war und durch die hohe Dichte von einspeisenden
Windanlagen, die es ja wie gesagt reichlich bei uns gibt, abgeschalten werden musste. Zum Glück für uns steht ja die Sonne im Januar noch nicht so hoch und die Erträge sind noch ehr mager. So das eine Abschaltung nicht ganz so wehtut. Oder? |
Du vermutest richtg, wegen starkem Wind wurde abgeschaltet. Leider war gleichzeitig schönes Sonnenwetter. Auch im Dezember sind das bei meiner Anlage ca.25€, die mir duch die Lappen gingen. Aber wie du schon schreibst, es kommt nicht so oft vor und ist auch vorläufig ausgesetzt. Und bis die PV-Anlagen wegen Netzüberlastung durch zu hohe Sonneneinstrahlung gedrosselt werden müssen dauert es noch lang.
Gruß Kato |
_________________ 15,54 Kwp
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Paul Panzer
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 294
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
01.10.2007, 20:34 |
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Hallo,
bei Anlagen bis 30 kwp kann das NSM ausgesetzt werden -enviaM-.
Ist also nicht erforderlich.
Gruß
Paul |
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Max
Vielschreiber

Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 207
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Verfasst am:
02.10.2007, 10:25 |
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Guten Morgen,
bei den Wndmüllern, zumindest soweit mir bekannt ist, wird für jedes mal abschalten diese Zeit an den eigentlichen Förderungszeitraum drangehängt.
Was allerdings bemerkenswert ist: es steht fast immer irgendeine Mühle in einem Park, jedoch an Feiertagen laufen meistens alle durch.
Bisher hat sich unser EVU recht ruhig verhalten bei PV, jedoch bei wirklich größeren/großen Anlagen wird das auch gefordert.
Dass, wie ich hier gelesen habe, teilweise auch Anlagen weit unter 30 KWp davon betroffen sind, fnde ich bedenklich, denn diese kleineren Betreiber nehmen das oftmals achselzuckend hin und sind mit der ganzen Sch... einfach überfordert.
Viele Grüße
Max |
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