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Autor
einkristall
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 16:40 Nach oben

Hallo Forumgemeinde

Noch ist meine Anlage nicht auf dem Dach aber die Vorbereitungen sind so gut wie abgeschlossen. Ich warte stündlich auf den Anruf von meiner Bank
um die letzte Unterschrift zu leisten damit ich endlich meinem Solateur den
Auftrag erteilen kann. Nun zum Thema. Ich habe heute Post von meinem
EVU bekommen in dem sie mir mitteilen, das eine Netzverträglichkeitsprüfung
positiv ausgefallen ist.
In dem Schreiben bin ich über einen Satz gestolpert wo ich Euren Rat brauche. "Die erforderlichen Verträge für Netzanschluss, Anschlussnutzung und Einspeisung erhalten Sie vor Inbetriebnahme. Die Unterzeichnung dieser Verträge ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage."
Nun weis ich aber, dass man mit Einspeiseverträgen sehr vorsichtig sein soll.
Heißt das jetzt, wenn ich nicht unterschreibe bekomme ich keinen Anschluß?

Danke für Eure Hilfe Very Happy [/b]
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Verfasst am: Nach oben

bereil
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1381
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:08 Nach oben

Hallo einkristall,

zunächst einmal willkommen bei uns im Forum.
Teile uns doch bitte mit, wer dein EVU ist.
Da hat dann vielleicht der ein oder andere mit zu tun gehabt.

bereil

_________________
Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
7,28kwp 56 Mitsubishi PV-MF130EA2 mit Kaco WR 2x PVI3500xi und Solarlog 400e
www.solarlogshop.de
ochnoe
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 54
Wohnort: Hagen

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:10 Nach oben

Laut EEG sind Verträge nicht notwendig. Dein EVU Muss die Anlage auch so anschliessen / abnehmen wenn sie abnahmefähig ist. die wollen das gerne aber die verträge sind im vergleich zum EEG meisstens schlechter.

Gruss ochnoe

_________________
71 Schüco S 130 SP 2*24, 1*23
3 * Kaco Powador 2500 xi
FürDieZukunft
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1424
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:22 Nach oben

Ich habe 4 PV-Anlage bei 4 verschiedenen EVUs und keinen Vertrag unterschrieben

3 EVU zahlen mtl. eine Pauschale (ca. 850 , 900 und 980 kwh/kwp) am Jagresende Abrechnung.
1 EVU zahlt mtl. nach Rechnungsstellung.

Die Zahlungen kommen pünktlich bei mir an.

Also, man braucht keinen Einspeisevertrag, ist nur Papierkram und Beschäftigung für Juristen.
einkristall
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:44 Nach oben

Danke für Eure Hilfe !

Mein EVU ist die envia Verteilernetz GmbH in Halle (Saale). Vielleicht hat ja mein EVU in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht und sie wollen sich so absichern. Was habe ich denn für eine Möglichkeit wenn ich nicht unterschreibe und mein EVU sagt "ok. dann schließen wir nicht an".
Reicht es, wenn ich mich auf das EEG berufe?
das399igste
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1332
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:52 Nach oben

einkristall hat Folgendes geschrieben:
Was habe ich denn für eine Möglichkeit wenn ich nicht unterschreibe und mein EVU sagt "ok. dann schließen wir nicht an".
Reicht es, wenn ich mich auf das EEG berufe?


Ein Hinweis auf §12 Abs. 1 EEG
Zitat:

§ 12 (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den §§ 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.


und §12 Abs. 5 EEG

Zitat:

§ 12 (5) Auf Antrag des Anlagenbetreibers kann das für die Hauptsache zuständige Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzellfalles nach billigem Ermessen durch einstweilige Verfügung regeln, dass der Schuldner der in den §§ 4 und 5 bezeichneten Ansprüche die Anlage vorläufig anzuschließen und den Strom abzunehmen sowie hierfür einen als billig und gerecht zu erachtenden Betrag als Abschlagszahlung zu leisten hat. Die einstweilige Verfügung kann erlassen werden, auch wenn die in den §§ 935, 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen nicht zutreffen.


sollte vollkommen ausreichen.

Sonnige Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
lehmann28
Forumsinventar
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4537
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:57 Nach oben

Ich zitiere hier mal das399igste:

Zitat:
evu-man hat Folgendes geschrieben:

Nur das EVU nimmt die Anlage in Betrieb wenn die Anlage so sicherheitstechnisch o.k. ist.
Eine eigenmächige Selbstinbetriebnahme hat Konsequenzen für den Elektriker !


Wann ich meine Anlage in Betrieb nehme ist meine Sache und wenn da ein EVU-Mensch irgendwas mitbestimmen will bekommt er ganz schön heftig was auf die Finger.

Das EVU ist auch keine technische Prüfinstanz die die ordnungsgemäße Ausführung der Installation gemäß der einschlägigen Vorschriften zu überprüfen hat. Wenn der Installateur die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen hat (z.B. Meisterprüfung) und sagt das die Anlage in Ordnung ist dann ist das so - da prüft kein Oberlehrer vom EVU.

Das EVU hat nur in dem Moment ein begrenztes Mitspracherecht, wenn ich in das Netz des EVU einspeisen will. Für die Inbetriebnahme ist das nicht von Belang.

Zitat:
Zitat:

§ 3 (4) Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft



und in §3, Absatz 2 Satz 2, letzter Nebensatz steht:

Zitat:
Zitat:

nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind insbesondere Wechselrichter, Wege, Netzanschlüsse, Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen.



Und dann ist da noch der §4

Zitat:
Zitat:

§ 4
Abnahme- und Übertragungspflicht

§ 4 (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen.



Es wird wirklich Zeit das den EVUs, die ihre monopolartigen Strukturen durch Nötigungen des Elektrohandwerkes schützen und ausbauen wollen das Handwerk gelegt wird.

Selbst hier im Forum wird durch gezielte Falschinformation versucht Interessierte auf Linie zu bringen. Jemand der sich hier selber evu-man nennt wäre gut beraten sich vorher erstmal gründlich zu informieren.

Wenn ich sowas lese kriege ich sonnn Hals, muß mal sehen ob ich nicht noch schnell ein paar Dächer mit PV vollpacken kann, nur um das EVU zu ärgern... Mr. Green

Sonnige Grüße
Harald


Der Tom Cool

Edit: Ups, da war er selber schneller. Smile

_________________
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können

Zuletzt bearbeitet von lehmann28 am 27.09.2007, 17:57, insgesamt einmal bearbeitet
Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:57 Nach oben

Hallo,

es reicht vollkommen wenn Du dich auf das EEG berufst. Das ist derzeit gültiges Gesetz und solange keine technischen Gründe vorliegen kann dir dein EVU die Abnahme nicht verweigern.

Dies kann man nett und höfflich mitteilen:

"Vielen Dank für die Zusendung Ihres Vertragsangebotes, nach ausführlicher Prüfung habe ich mich aber entschlossen auf reiner gesetzlicher Grundlage des EEG meine Anlage zu betreiben. Bitte unterbreiten Sie mir einen Vorschlag wie wir die Abrechnung nach erfolgter Inbetriebnahme vornehmen wollen. Hier kann ich Ihnen eine monatliche Rechnungserstellung anbieten oder wir können uns auf eine monatliche Abschlagszahlung und jährlicher Abrechnung nach tatsächlichem Zählerstand einigen.

MFG

....."

Oder du machst erst mal gar nichts und wartest bis zum Abnahmetermin. Das einzigste was du unterschreiben musst ist das Abnahmeprotokoll.

Wie in dem Beitrag http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?p=76706#76706 zu lesen, stehst du dich mit dem EEG auf jeden Fall besser.

Viele Grüße
Wolfgang

_________________
Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e

Links: Meine PV-Anlagen
einkristall
Stammmitglied
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Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 18:03 Nach oben

Danke Harald

Ich werd mir mal zur Vorsicht den Gesetzestext ausdrucken und die entsprechenden Stellen markieren damit ich vorbereitet bin falls es Probleme geben sollte. Ich freue mich über dieses Forum in dem es sehr friedlich, anständig und zivilisiert zugeht. Es ist eine freude darin zu lesen und zu lernen. Innerhalb weniger Minuten gibt es die Hilfe die ich brauche. Ich kenne einige andere Foren zu anderen Themen in denen es lange nicht so abgeht. Very Happy

Danke, Danke !!
das399igste
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1332
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 18:12 Nach oben

Hallo einkristall,
och, hier kann es auch recht interessant zugehen Wink Aber die Moderatoren sind auf Zack Exclamation

Eine gute Quelle für sehr viele (nicht technische) Fragen ist der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) unter http://www.sfv.de/

Sonnige Grüße
Harald

_________________
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Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
Paul Panzer
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 287
Wohnort: Brandenburg

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 20:27 Nach oben

einkristall hat Folgendes geschrieben:
Danke für Eure Hilfe !

Mein EVU ist die envia Verteilernetz GmbH in Halle (Saale). ... Was habe ich denn für eine Möglichkeit wenn ich nicht unterschreibe und mein EVU sagt "ok. dann schließen wir nicht an".
Reicht es, wenn ich mich auf das EEG berufe?


Hallo einkristall,

mach dir keine Sorgen.

Ich bin auch bei Envia Verteilnetz GmbH.
Ich habe da nur positive Erfahrung. Nix Vertrag & so. Der Zähler wurde sofort nach Fertigstellung der Anlage von denen eingebaut.
Der Einspeisezähler der enviaM kostet 10,-€/p.a. netto.
Die zahlen den monatlichen Abschlag pünktlich am 15. ohne das ich jemals ne Rechnung schreiben musste.

Einfach perfekt nachdem was man hier so liest. Exclamation

Gruß

Paul
Razz
einkristall
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 13:20 Nach oben

Hallo Paul,

das ist doch mal eine gute Nachricht!!!
Auch die Netzanschlusskosten sind ja bei der envia modert. Nachdem was ich so von anderen gelesen und gehöhrt habe. Das macht wieder Mut.

Danke Paul Very Happy
Paul Panzer
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 287
Wohnort: Brandenburg

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 23:23 Nach oben

einkristall hat Folgendes geschrieben:
Hallo Paul,

das ist doch mal eine gute Nachricht!!!
Auch die Netzanschlusskosten sind ja bei der envia modert.


Macht einmalig 80,-€ netto.

Paul
Idea
einkristall
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 20.09.2007
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 19:18 Nach oben

Hallo Paul,

offensichtlich haben wir das gleiche EVU.
Wie ist Deine Erfahrung zum Einspeisevertrag?
Paul Panzer
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 287
Wohnort: Brandenburg

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 11:41 Nach oben

einkristall hat Folgendes geschrieben:
Hallo Paul,

offensichtlich haben wir das gleiche EVU.
Wie ist Deine Erfahrung zum Einspeisevertrag?


Lies mal oben!

Ich habe Dir geschrieben, das ich auch bei enviaM bin.
Auch habe ich keinen Vertrag unterschrieben.
Das einzigste was ich unterschrieben habe, ist die Anmeldung und das Inbetriebnahmeprotokoll.

Also lesen.

Gruß

Paul
Evil or Very Mad
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