Werbung:
 
  •  Home   •  Forum   •  letzte Themen   •  Modul-Datenbank   •  PV-Wikipedia   •     Downloads   •  PV-Links   •  Impressum   • 
  •  FAQ   •  Suchen  •   Mitgliederliste   •  Benutzergruppen   •  Registrieren  •  Profil  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   • 
 was kommt nach dem eeg Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor
MonoPoly
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 10.07.2007
Beiträge: 314
Wohnort: Do Süd

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 15:48 Nach oben

dieter11 hat Folgendes geschrieben:
annahme: man schließt keinen einspeisevertrag für eine photovoltaikanlage mit seinem netzbetreiber ab, sondern vereinbart als grundlage das eeg.

was für nachteile können sich für uns als anlagenbetreiber ergeben, wenn das eeg geändert wird? wird unsere vergütung weiterhin nach dem dann "alten" eeg bezahlt und bleiben unsere rechte bestehen, oder verändern sie sich entsprechend dem neuen gesetz???? wäre es nicht besser einen vertrag abzuschließen?


Gehe davon aus, das die im jeweiligen Jahr fixierte EEG-Vergütung 20a bestand hat. Weil:
1. existenter politischer Wille das human induzierte Klimaproblem zu lösen.
2. keine klassische Subvention, sondern Umlage auf Endverbraucher und damit für Staat quasi neutral.
3. heftige Klagewelle

Einspeisevertrag mit Verteilnetzbetreiber (VNB) hat m.E. nix mit EEG zu tun. EEG ist Grundlage für den Netzanschluss und die Einspeisevergütung.

Nach 20 a ist davon auszugehen, dass weiterhin regenerativer Strom "vorrangig" eingespeist werden soll. Preis?
Dikriminierungsfreien Netzzugang muß der VNB gewähren. Ist auch bei 1000 MW Blöcken so Rolling Eyes Ggf. tritt der Solaranlagenbetreiber dann als normaler Produzent auf und verkauft den Strom dann direkt an den Endkunden, der Ökostrom haben möchte! Es lebe die Marktwirtschaft Laughing

Zusammengefasst: EEG ist auf 20 a sicher, danach Glaskugel.

Meine Sicht der Dinge Wink

Gruß MonoPoly
Google-Werbung







Verfasst am: Nach oben

dieter11
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 12:05 Nach oben

Vielen Dank für die vielen Antworten!
SoLeo
Öfters hier
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.06.2007
Beiträge: 15
Wohnort: nördl. von Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 20:21 Nach oben

hallo,

ich möchte mich in das thema Vetrag einklinken, denn ich kann immernoch nicht mögliche Nachteile , aber auch Vortiele erkennen.

Fakt ist: ich muss nicht !
und wenn ich das doch mache , kann ich innerhalb von 3 Monaten wieder kündigen um dann weiter nach dem EEG einzuspeisen.

Auch das EVU kann kündigen , muss aber weiterhin mein Stom abnehmen.

Also mache ich den Vertrag, warte ab was kommt und hab ein geordnetes Verhältnis mit meinem "EVU-Kunden"

oder hab ich was übersehen? javascript:emoticon('Rolling Eyes')
Rolling Eyes

_________________
4,14 kWp; 18 x Sunways 230W; WR SolarMax 4200C; 30° Neigung; Ausrichtung 200°
am Netz seit 14.09.07
www.solarlog-home.de/soleo
Weide
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.09.2007
Beiträge: 51
Wohnort: Oberpfalz (Bayern)

BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 21:01 Nach oben

Hallo Soleo und hallo Rest!

Sehe das genauso, habe ebenfalls den Einspeisevertrag meines EVU´s unterschrieben (EON), um die Inbetriebnahme meiner Anlage nicht unnötig hinauszuzögern und dachte mir für den Fall der Fälle habe ich ja die 3-monatige Kündigungsfrist in der Hinterhand und kann anschließend weiter nach dem EEG einspeisen.

Hoffe natürlich, dass trotzdem alles ohne Probleme und Zwischenfälle abläuft und ich oder die EON nicht von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen müssen.

Was soll schon großartig passieren, wenn alles normal läuft? Bin jedenfalls guter Dinge und sehe positiv in die Zukunft!!!

Gruß

Weide

_________________
+ 24 Module SOLON P220/6+/07 mit je 225 Wp
+ Wechselrichter MASTERVOLT QS 6400 Max-I
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1793
ohnedach
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 397
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 21:22 Nach oben

Hallo SoLeo und weide,

wenn man die juristischen Bewertungen zahlreicher Verträge bei der Zeitschrift Photon liest ...
http://www.photon.de/photon_aktion/photon_aktion_einspeisevertrag.htm
... kommt man schon ins Grübeln, welche Rechte des Betreibers da von einigen EVUs durch Einspeiseverträge geschickt ausgehebelt werden können ... Crying or Very sad
Man muss wohl im Einzelfall prüfen, ob man den jeweiligen Vertrag abschließen möchte oder nicht.

Viele Grüße

ohnedach

_________________
21 x Sanyo HIP-215, 1 x SMA 4200TL HC ESS, Solarlog100
45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz
SoLeo
Öfters hier
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.06.2007
Beiträge: 15
Wohnort: nördl. von Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 21:30 Nach oben

in meinem Fall ist das die EnBW Regional AG

die Prüfung des Vertrags Stand 08/2006 ergab:

Vertrag ist akzeptabel.

_________________
4,14 kWp; 18 x Sunways 230W; WR SolarMax 4200C; 30° Neigung; Ausrichtung 200°
am Netz seit 14.09.07
www.solarlog-home.de/soleo
dieter11
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 12:15 Nach oben

Langsam mache ich mir Sorgen:
http://www.sfv.de/pdf/EEG_2009_Referentenentwurf20071009pdf.pdf
siehe § 23
siehe § 69 Übergangsbestimmungen, hier ist auch die Rede von der Behandlung von Altanlagen
und letztlich noch Artikel 10 Außerkrafttreten...
->somit falle ich wieder auf meine urspüngliche Frage zurück...
Ich sehe keinen Bestandschutz!
Sad
JSES
.


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.03.2007
Beiträge: 790

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 13:26 Nach oben

Hallo,

nach den 20 Jahren solltest Du dein Geld verdient haben.
Freiwillig wird Dir dein EVU kein Geld überweisen, es sei denn, der Strom ist für ihn Spotbillig.

_________________
Mitsubishi PV-MF 180TD4 (34.02kW)
dieter11
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 14:01 Nach oben

Meine Anlage ist sechs Monate alt. Ich habe keinen Vertrag.
Was ist, wenn das EEG schlechter wird?
Eisbaer
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 09.11.2005
Beiträge: 111
Wohnort: Lkr. Erding

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 14:11 Nach oben

Hallo Dieter,

bei dir ändert sich nichts, das jetzige EEG ist zutreffend.

Verschneite Grüße

Toni
dieter11
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 18:21 Nach oben

danke toni,

ich hoffe, unsere "vertragspartner" sehen das auch so!

beste grüße

dieter
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Werbung:


Forensicherheit

>>Werben Sie auf dieser Seite<<

Powered by Elektron © 2006, phpBB Group Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Deutsche Übersetzung von phpBB.de
RSS