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MonoPoly
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 10.07.2007
Beiträge: 314
Wohnort: Do Süd
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Verfasst am:
02.10.2007, 15:48 |
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| dieter11 hat Folgendes geschrieben: |
annahme: man schließt keinen einspeisevertrag für eine photovoltaikanlage mit seinem netzbetreiber ab, sondern vereinbart als grundlage das eeg.
was für nachteile können sich für uns als anlagenbetreiber ergeben, wenn das eeg geändert wird? wird unsere vergütung weiterhin nach dem dann "alten" eeg bezahlt und bleiben unsere rechte bestehen, oder verändern sie sich entsprechend dem neuen gesetz???? wäre es nicht besser einen vertrag abzuschließen? |
Gehe davon aus, das die im jeweiligen Jahr fixierte EEG-Vergütung 20a bestand hat. Weil:
1. existenter politischer Wille das human induzierte Klimaproblem zu lösen.
2. keine klassische Subvention, sondern Umlage auf Endverbraucher und damit für Staat quasi neutral.
3. heftige Klagewelle
Einspeisevertrag mit Verteilnetzbetreiber (VNB) hat m.E. nix mit EEG zu tun. EEG ist Grundlage für den Netzanschluss und die Einspeisevergütung.
Nach 20 a ist davon auszugehen, dass weiterhin regenerativer Strom "vorrangig" eingespeist werden soll. Preis?
Dikriminierungsfreien Netzzugang muß der VNB gewähren. Ist auch bei 1000 MW Blöcken so Ggf. tritt der Solaranlagenbetreiber dann als normaler Produzent auf und verkauft den Strom dann direkt an den Endkunden, der Ökostrom haben möchte! Es lebe die Marktwirtschaft
Zusammengefasst: EEG ist auf 20 a sicher, danach Glaskugel.
Meine Sicht der Dinge
Gruß MonoPoly |
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Verfasst am:
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dieter11
Neu hier

Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9
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Verfasst am:
04.10.2007, 12:05 |
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Vielen Dank für die vielen Antworten! |
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SoLeo
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 06.06.2007
Beiträge: 15
Wohnort: nördl. von Karlsruhe
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Verfasst am:
24.10.2007, 20:21 |
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hallo,
ich möchte mich in das thema Vetrag einklinken, denn ich kann immernoch nicht mögliche Nachteile , aber auch Vortiele erkennen.
Fakt ist: ich muss nicht !
und wenn ich das doch mache , kann ich innerhalb von 3 Monaten wieder kündigen um dann weiter nach dem EEG einzuspeisen.
Auch das EVU kann kündigen , muss aber weiterhin mein Stom abnehmen.
Also mache ich den Vertrag, warte ab was kommt und hab ein geordnetes Verhältnis mit meinem "EVU-Kunden"
oder hab ich was übersehen? javascript:emoticon(' ')
Rolling Eyes |
_________________ 4,14 kWp; 18 x Sunways 230W; WR SolarMax 4200C; 30° Neigung; Ausrichtung 200°
am Netz seit 14.09.07
www.solarlog-home.de/soleo |
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Weide
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.09.2007
Beiträge: 51
Wohnort: Oberpfalz (Bayern)
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Verfasst am:
24.10.2007, 21:01 |
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Hallo Soleo und hallo Rest!
Sehe das genauso, habe ebenfalls den Einspeisevertrag meines EVU´s unterschrieben (EON), um die Inbetriebnahme meiner Anlage nicht unnötig hinauszuzögern und dachte mir für den Fall der Fälle habe ich ja die 3-monatige Kündigungsfrist in der Hinterhand und kann anschließend weiter nach dem EEG einspeisen.
Hoffe natürlich, dass trotzdem alles ohne Probleme und Zwischenfälle abläuft und ich oder die EON nicht von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen müssen.
Was soll schon großartig passieren, wenn alles normal läuft? Bin jedenfalls guter Dinge und sehe positiv in die Zukunft!!!
Gruß
Weide |
_________________ + 24 Module SOLON P220/6+/07 mit je 225 Wp
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ohnedach
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 397
Wohnort: Pfalz
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Verfasst am:
24.10.2007, 21:22 |
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Hallo SoLeo und weide,
wenn man die juristischen Bewertungen zahlreicher Verträge bei der Zeitschrift Photon liest ...
http://www.photon.de/photon_aktion/photon_aktion_einspeisevertrag.htm
... kommt man schon ins Grübeln, welche Rechte des Betreibers da von einigen EVUs durch Einspeiseverträge geschickt ausgehebelt werden können ...
Man muss wohl im Einzelfall prüfen, ob man den jeweiligen Vertrag abschließen möchte oder nicht.
Viele Grüße
ohnedach |
_________________ 21 x Sanyo HIP-215, 1 x SMA 4200TL HC ESS, Solarlog100
45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz |
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SoLeo
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 06.06.2007
Beiträge: 15
Wohnort: nördl. von Karlsruhe
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Verfasst am:
24.10.2007, 21:30 |
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in meinem Fall ist das die EnBW Regional AG
die Prüfung des Vertrags Stand 08/2006 ergab:
Vertrag ist akzeptabel. |
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dieter11
Neu hier

Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9
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Verfasst am:
14.11.2007, 12:15 |
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Langsam mache ich mir Sorgen:
http://www.sfv.de/pdf/EEG_2009_Referentenentwurf20071009pdf.pdf
siehe § 23
siehe § 69 Übergangsbestimmungen, hier ist auch die Rede von der Behandlung von Altanlagen
und letztlich noch Artikel 10 Außerkrafttreten...
->somit falle ich wieder auf meine urspüngliche Frage zurück...
Ich sehe keinen Bestandschutz!
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JSES
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Info: Betreiber
Angemeldet: 09.03.2007
Beiträge: 790
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Verfasst am:
14.11.2007, 13:26 |
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Hallo,
nach den 20 Jahren solltest Du dein Geld verdient haben.
Freiwillig wird Dir dein EVU kein Geld überweisen, es sei denn, der Strom ist für ihn Spotbillig. |
_________________ Mitsubishi PV-MF 180TD4 (34.02kW) |
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dieter11
Neu hier

Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9
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Verfasst am:
14.11.2007, 14:01 |
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Meine Anlage ist sechs Monate alt. Ich habe keinen Vertrag.
Was ist, wenn das EEG schlechter wird? |
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Eisbaer
Stammmitglied

Angemeldet: 09.11.2005
Beiträge: 111
Wohnort: Lkr. Erding
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Verfasst am:
14.11.2007, 14:11 |
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Hallo Dieter,
bei dir ändert sich nichts, das jetzige EEG ist zutreffend.
Verschneite Grüße
Toni |
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dieter11
Neu hier

Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9
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Verfasst am:
14.11.2007, 18:21 |
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danke toni,
ich hoffe, unsere "vertragspartner" sehen das auch so!
beste grüße
dieter |
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