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 was kommt nach dem eeg Nächstes Thema anzeigen
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Autor
dieter11
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Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 16:15 Nach oben

bin neu hier und brauche rat!

annahme: man schließt keinen einspeisevertrag für eine photovoltaikanlage mit seinem netzbetreiber ab, sondern vereinbart als grundlage das eeg.

was für nachteile können sich für uns als anlagenbetreiber ergeben, wenn das eeg geändert wird? wird unsere vergütung weiterhin nach dem dann "alten" eeg bezahlt und bleiben unsere rechte bestehen, oder verändern sie sich entsprechend dem neuen gesetz???? wäre es nicht besser einen vertrag abzuschließen??

wer kann mir helfen? Question
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Verfasst am: Nach oben

Zirkon
Vielschreiber
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Angemeldet: 24.05.2007
Beiträge: 249
Wohnort: 76356 Weingarten(Baden)

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 16:39 Nach oben

Ich glaube kaum, daß einem ein Gesetz, unter dessen Vorraussetzung man einen (Kauf)Vertrag geschlossen hat, unter dem Hintern weggezogen werden kann. Das gäbe eine Flut von Klagen.
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:23 Nach oben

genau zu diesem Thema gibt es zwei Gutachten die besagen, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz genießen.

Nachzulesen hier: http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegsiche.htm

Der Abschluss eines Vertrages würde Dich aber auch nicht retten. Meist ist dort ein Passus der eine vorzeitige Beendigung des Vertrages bei Wegfall des EEG vorsieht. Aber auch wenn das EEG "nur" so abgeändert wird, das man weniger bekommen sollte, würde das EVU von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Sonnige Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
dieter11
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Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:27 Nach oben

hallo zirkon,

vielen dank für deine schnelle antwort!

ich bin leider kein rechtsanwalt, aber wir haben, so denke ich, wenn überhaupt einen liefervertrag, dessen momentane grundlage das eeg ist. verändert sich die grundlage im laufe der zeit, verändern sich doch eventl. auch die vergütung und laufzeit?

habe ich einen denkfehler Question
FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:29 Nach oben

Stand 2006: 50% aller PV-Anlagen sollen ja in Bayern stehen, die meisten wollen auf Dächern von Bauern.

Eine Verschlechterung des EEG für bestehende Anlage würde bedeuten:

CSU nur noch 40 % + X statt 50% + X.

Die anderen Parteien sind eh dafür, ausser den gelben vielleicht.

Ich glaube nicht, dass es eine Verschlechterung für vorhandene Anlagen geben wird.
dieter11
Neu hier
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Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:31 Nach oben

vielen dank das399igste Exclamation
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:36 Nach oben

FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben:

Eine Verschlechterung des EEG für bestehende Anlage würde bedeuten:

CSU nur noch 40 % + X statt 50% + X.


Also wenn Du das garantieren könntest... wäre eine Überlegung wert..... Mr. Green Mr. Green Mr. Green

_________________
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:39 Nach oben

Hallo,

also bis jetzt ist mir nichts bekannt, das jemals Gesetze die gravierend zur Finanzierung von Objekten dienten auch rückwirkend geändert worden sind. Wie schon beschrieben würde das eine Flutwelle von Klagen und Schadensersatzansprüchen auslösen.
Beste Beispiel die Eigenheimzulage - alle die sie noch haben, bekommen ihr Geld voll weiter.
Bei dem EEG wird es hier nicht anders sein. Gelingt es tatsächlich der Energielobby dieses Gesetz wie schon bereits öfters versucht vorzeitig zu kippen, so laufen alle bestehenden Verträge weiter, nur neue wird es dann nicht mehr geben oder zu anderen Konditionen.
Gott sei Dank gibt es ja nicht so viel Vorstands- und Aufsichtsratplätze bei den EVU´s, dass man alle Politiker nach dem Ausscheiden aus der Regierung unterbringen kann. Wink

Somit kann man sich auf das EEG mehr verlassen wie auf einen abgeschlossenen Einspeisevertrag mit dem EVU.

Ausnahme wäre hier das mal unser Staatssystem zusammenbricht, aber ich denke dann haben wir andere Sorgen bzw. können uns mit unseren Anlagen selbst versorgen.

Viele Grüße
Wolfgang

_________________
Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
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Links: Meine PV-Anlagen
FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 17:49 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben:

Eine Verschlechterung des EEG für bestehende Anlage würde bedeuten:

CSU nur noch 40 % + X statt 50% + X.


Also wenn Du das garantieren könntest... wäre eine Überlegung wert..... Mr. Green Mr. Green Mr. Green


Wir können ja eine private Wette machen, eine Kiste Sekt (gehobene Preislage) , Very Happy Very Happy Very Happy
wenn es bis 2025 negativ für bestehende Anlagen, die sagen wir mal bis Ende 2007 ans Netz gehen, geändert wird ?
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 18:02 Nach oben

FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben:
das399igste hat Folgendes geschrieben:
FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben:

Eine Verschlechterung des EEG für bestehende Anlage würde bedeuten:

CSU nur noch 40 % + X statt 50% + X.


Also wenn Du das garantieren könntest... wäre eine Überlegung wert..... Mr. Green Mr. Green Mr. Green


Wir können ja eine private Wette machen, eine Kiste Sekt (gehobene Preislage) , Very Happy Very Happy Very Happy
wenn es bis 2025 negativ für bestehende Anlagen, die sagen wir mal bis Ende 2007 ans Netz gehen, geändert wird ?


Ich stehe mehr auf gehobene Qualität, Preis alleine macht es nicht - wie bei guten PV-Modulen Wink . Kiste Lagen-Sekt, Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer, handgerüttelt. Da fällt mir erschreckend auf, Keller ist leer, muss mal wieder hinfahren und Nachschub hohlen...

Sonnige Grüße
Harald

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FürDieZukunft
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Beiträge: 1447
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BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 18:07 Nach oben

Hallo das399igste ,

dann sind wir uns ja einig, meinte natürlich "muss sau gut schmecken"

Grüße aus der Südpfalz (dort gibt es guten Wein/ Sekt )
FürDieZukunft
dieter11
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Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 12:40 Nach oben

http://www.sfv.de/artikel/2007/Fahrlaes.htm

Exclamation
Kollektor
Moderator


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Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 1766
Wohnort: Südliche Weinstraße

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 23:52 Nach oben

Mit dem 20jährigen Bestandsschutz bestehender Anlagen nach dem EEG bin ich mir nicht so sicher.

In unserem Betrieb wurde ich vor 5 Jahren beauftragt, eine betriebliche Altersversorgung zu installieren. Nun muss man durch eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung bei Kapitalabfindungen ( Einmalauszahlung ) plötzlich auch Krankenkassenbeiträge bezahlen, das war bei der Entscheidungsfindung noch nicht so. Jetzt stehe ich vor meinen Kollegen und muss Erklärungen abgeben. Embarassed Thema Rente: Ich wollte schon immer eine vorgezogene Rente als langjährig Versicherter in Anspruch nehmen. Vor 3 Jahren hätte man noch mit 60 gehen können, jetzt kann ich noch nichtmal mit 63 gehen wegen meiner PV-Anlagen die plötzlich als "Hinzuverdienst" gezählt werden. Die Rente wird nach dem neuen Alterseinkünftegesetz sehr hoch versteuert ( 2005 mit 50 %, danach jedes Jahr mit 2 % mehr, früher galt der Ertragsanteil ). Wieder so ein Vertrauensbruch in bisherige gesetzliche Regelungen. Angesichts solcher Gesetzeswillkür bin ich äußerst skeptisch ob das Modell des EEG 20 Jahre Bestand hat bei wechselnden Regierungen. Die wollen ab 2009 auch Biokraftstoffe wie reines Pflanzenöl besteuern. Wer sein Auto im Vertrauen auf die momentane Regelung umgerüstet hat guckt jetzt ganz bescheuert. Zum Glück habe ich mein Auto nicht umgebaut und fahre eine Diesel/Rapsölmischung. Rapsöl war bisher ein Lebensmittel mit 7 % USt !!!

Wer sich in unserem Staat auf Vertrauensschutz verlässt, handelt fahrlässig.

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 01:53 Nach oben

Kollektor hat Folgendes geschrieben:

Wer sich in unserem Staat auf Vertrauensschutz verlässt, handelt fahrlässig.


Der eine oder andere Vergleich hingt etwas. Wer es gerade noch geschafft hat mit 60 in Rente zu gehen muss nicht wieder anfangen zu arbeiten nur weil das Renteneintrittsalter wenig später auf 63 erhöht wurde.

Und wer noch vor dem Stichtag sich mit Aktien eindeckt darf die Kursgewinne bis zum Verkauf steuerfrei behalten.

So ist es auch bei den PV-Anlagen zu verstehen. Die Regelung, die zum Tage der ersten Inbetriebnahme Gültigkeit hatte bleibt bestehen. Denn das EEG sagt in §12 Abs. 3

Zitat:

§ 12 (3) Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. (...)


Ein Gericht würde nachschauen, wann der Zeitpunkt der Inbetriebnahme war und welche gesetzliche Regelung zu genau diesem Zeitpunkt Gültigkeit hatte. Um diese Regelung zu umgehen, müsste ein neues Gesetz ausdrücklich erklären, das die gesetzliche Grundlage nachträglich rückwirkend geändert wird.

Anderes Beispiel aus der Praxis. Ein verheirateter Mensch schreibt in seinem Testament "Mein Ehepartner bekommt alles." Anschließend lässt er sich scheiden und heiratet neu. Danach verstirbt er. Wer bekommt das Erbe?

Das Gericht hatte zu prüfen wer zum Zeitpunkt der Erstellung des Testamentes Ehepartner - war und der bekommt alles. OT aber passend.

Sonnige Grüße
Harald

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Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 11:22 Nach oben

http://www.erneuerbare-energien.de/files/emissionshandel/downloads/application/pdf/klinski_vertrauensschutz.pdf

...man kann nur hoffen, dass die Regierung die selbe Rechtsauffassung hat, wie der Autor dieses Gutachtens von 2005...

Exclamation
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