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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
24.09.2007, 20:53 |
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Tach
| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
Bitte jetzt nicht auf die Tour: jeder Tote ist einer zu viel. Vollkasko fürs Leben gibt es nicht.
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aber eine 20-jährige Vergütungspflicht für PV-Anlagen.
10 Jahre hätten gereicht: die Anlage ist bezahlt und alles was dann folgt ist
Risiko, das man natürlich wegen der Umwelt freudestrahlend in Kauf nimmt. Nebenbei bekommt man bundesweit betrachtet für die gleiche Umlage die doppelte Menge an Anlagen installiert.
MfG |
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Verfasst am:
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 550
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
24.09.2007, 23:25 |
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Hallo Christoph,
Hallo Sonne42,
ich habe bei der Installation meiner PV-Anlage vom Elektriker gleich den kompletten Zählerschrank inkl. Sicherungen und SLS erneuern lassen, da der Alte auch nicht mehr den heutigen Vorschriften des EVU´s entsprach und ich die "Bastelei" mit dem Zusatzschrank nicht wollte. War kein direkter Zwang vom EVU aber Hauptschalter und FI waren mir seit längerem schon wichtig. Somit war die Solaranlage genau der richtige Zeitpunkt zumal die Kosten nun auch im Rahmen des Solarprojektes absetzbar sind.
Neuer Zählerschrank :
Leistung:
Demontage alter Schrank, Montage neuer Schrank, Kabelverlängerungen, Schrank, Sicherungen, SLS, Kleinmaterial, 6 Std. Monteuer und 6 Std. Helfer.
Preis: 773,- € netto
Extras:
Überspannungsschutz 3 phasig mit Einzelauslösemodulen 497,- €
Zählerantrag neuer Zählerschrank mit 2 Zählern 17,80 €
Geeichter Wechselstromzähler für die Solaranlage 30,52 €
Die Montage des AC-Kabels vom WR bis zum Zählerschrank (ca. 10m) war in der Installationspauschale der Solaranlage enthalten (Montagekosten Schlüsselfertig 1.500,-€). Somit erscheinen mir 1.800,- € doch ein wenig hoch, aber hier kommt es darauf an, wie die heutige Anlage aussieht und was alles in den Schrank an technischer Ausstattung rein soll.
Bei der Abnahme hier durch E.ON Mitte haben sich die beiden Mitarbeiter über die Neuinstallation sehr gefreut und mit dem Kommentar: "Endlich mal wieder eine ordentliche Anlage" diese ohne jeder Beanstandung abgenommen. Sogar der alte Siemens Halske Wechselstromzähler Baujahr 59 der mit neuer Eichung als Solarzähler von meinem Elektriker eingesetzt wurde erhielt das Urteil "Die guten alten Zähler laufen heute immer noch besser und zuverlässiger wie die Neuen".
Viele Grüße
Wolfgang |
_________________ Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e
Links: Meine PV-Anlagen |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
25.09.2007, 18:57 |
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Tach
| Elektro und Umwelt hat Folgendes geschrieben: |
| Christoff45 hat Folgendes geschrieben: |
| Ja ich frage doch nur wenn alle Werte in Ordnung sind, muß ich trotzdem alles neu machen? |
Es geht hier nicht um Werte sondern um technische Vorschriften.
Da du die Zähleranlage verändern willst (einen Zähler dazu bauen) muss sie auf neuesten Stand gebracht werden! Werte hin oder her!
Gruß E&U |
Naja, der neue Teil muß den geltenden Vorschriften entsprechen, öfters sieht man alte Zählertafeln und daneben einen Zählerschrank für den PV-Zähler. Es gibt genügend Installateure, die das zusammenschrauben, besonders bei Heimwerkern usw die einfach nichts hören wollen von alles neu im Zuge der PV-Anlage bzw bei Solateuren Marke Dachdecker der keine richtige Ahnung von Elt-Installation hat.
Und die Unterschrift für den Antrag beim EVU gibt es vom blinden und tauben 90-jährigen Elt-Installteur wenn es sein muß.
MfG |
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eurokiller
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Thüringen
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Verfasst am:
14.11.2007, 09:46 |
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Wer ist eigentlich für den Hausanschluß, ich meine von der Hauptleitung bis zur Hausanschlußsicherung kostenmäßig verantwortlich ? Meine Anfrage nach der Möglichkeit der Einspeisung wurde mündlich mit ja beantwortet. Gestern war nun ein "Experte" hier, der mir ein Erdkabel vom Mast bis in mein Haus draufgedrückt hat 1650 € soll ich Zahlen, mit der Begründung, daß der Hausanschluß auf dem Dachboden nicht mehr dem Standard entspricht,( ist noch aus DDR Zeit ein Gußalu, was auch immer Kasten) Es müßte ein neuer her in den Keller, da auf dem Boden ein Fluchtweg von 2 x 2 x 2 Meter nicht gegeben wäre. Ja, und ich soll die Schmiere nun zahlen. Gilt nich auch hier Besitzstand. Einen neuen Zählerschrank habe ich schon errichten lassen. Nach den gültigen Vorschriften, im Keller !
Gruß und Dank
Eurokiller |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
14.11.2007, 09:57 |
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| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
| Wer ist eigentlich für den Hausanschluß, ich meine von der Hauptleitung bis zur Hausanschlußsicherung kostenmäßig verantwortlich ? |
Bis zum Hausanschlußkasten (HAK) ist der Netzbetreiber für die Kosten zuständig. Die Hauptzuleitung vom Hausanschlußkasten zum Zählerschrank ist Deine Sache.
| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
| Meine Anfrage nach der Möglichkeit der Einspeisung wurde mündlich mit ja beantwortet. |
Wie groß soll denn Deine PV-Anlage werden?
| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
| Gestern war nun ein "Experte" hier, der mir ein Erdkabel vom Mast bis in mein Haus draufgedrückt hat 1650 € soll ich Zahlen, mit der Begründung, daß der Hausanschluß auf dem Dachboden nicht mehr dem Standard entspricht,( ist noch aus DDR Zeit ein Gußalu, was auch immer Kasten) Es müßte ein neuer her in den Keller, da auf dem Boden ein Fluchtweg von 2 x 2 x 2 Meter nicht gegeben wäre. |
Man müßte ersteinmal klären wo Dein jetziger Zählerschrank montiert ist. Was wurde denn für eine Hauptzuleitung vom jetzigen DDR-Hausanschlußkasten zum Zählerschrank verlegt?
Wen meinßt Du mit "Experten"? Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens oder ein Elektromeister?
| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
| Ja, und ich soll die Schmiere nun zahlen. Gilt nich auch hier Besitzstand. Einen neuen Zählerschrank habe ich schon errichten lassen. Nach den gültigen Vorschriften, im Keller |
Eigentlich müßte der Versorgungsnetzbetreiber (VNB) die Kosten tragen, wenn er den alten DDR-Hausanschlußkasten nicht mehr akzeptiert und einen Neuen haben möchte. Auch die Umbaukosten von Freileitungen auf Erdleitungen sind Sache des VNB. Was bei Dir allerdings genau das Problem ist kann man wahrscheinlich nur vor Ort klären. Oder Du müßtest uns genauere Infos geben.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 298
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
14.11.2007, 10:12 |
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| lehmann28 hat Folgendes geschrieben: |
Bis zum Hausanschlußkasten (HAK) ist der Netzbetreiber für die Kosten zuständig. Der Tom  |
Hallo Tom,
vielleicht nicht vergleichbar - aber bei einem Neubau kriegst du die Kosten in Rechnung gestellt. Vielleicht gilt das dann auch in diesem Fall.
J. |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
14.11.2007, 10:30 |
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| pv-jr hat Folgendes geschrieben: |
| vielleicht nicht vergleichbar - aber bei einem Neubau kriegst du die Kosten in Rechnung gestellt. Vielleicht gilt das dann auch in diesem Fall. |
Bei einem Neubau ist das klar. Du möchtest einen Stromanschluß haben, also mußt Du auch einen Teil der Kosten tragen.
In diesem Fall besteht aber anscheinend der Hausanschluß. Wenn der VNB jetzt aber dieses nicht mehr auf dem Dachboden haben möchte oder für nicht mehr vertretbar hält, dann muß er hier auch die Kosten tragen.
Ende der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre wurde in unserem EVU-Bereich die Freileitungen demontiert und alles in Erdleitung neu aufgebaut. Hier wurden alle Umbaumaßnahmen komplett vom Netzbetreiber übernommen. Was kann der Hausbesitzer dafür?
Der Tom  |
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eurokiller
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Thüringen
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Verfasst am:
14.11.2007, 10:57 |
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Also nochmal in Stichpunkten: Hausanschluß ans Netz erfolgte 1987. (DDR-Zeit) Da direkt vor diesem Haus ein Strommast steht, auch noch auf meinem Grundstück, habe ich damals Erdkabel beantragt. Dies wurde nicht gemacht, sonder Freileitung zu Giebel und im Dachboden dann der Sicherungskasten, obwohl man vom Balkon aus an diese Leitung fassen könnte. Vom erwähnten Strommast geht auch eine Zuleitung zu meinem Nachbarn, über mein Grundstück. Auch diese Leitung könnte man vom Balkon aus berühren !! Nun mußte ich in diesem Jahr Dachdecken und habe da wohl einen Schnellschuß in Sachen Photovoltaik losgelassen, Siehe Hier:
http://www.photovoltaikforum.com/ftopic9140-0-asc-0.html
Die Anlage ist bereits auf dem Dach, aber erst Schwierigkeiten mit dem Lieferanten in Sachen Wechselrichter und nun macht mir der Netzbetreiber das Leben schwer. Steigleitung vom Boden in den Keller ist Alu, ich glaube 10 oder 16 Quadrat. Wie ist das nun, ist der Netzbetreiber für die Kostenübernahme der von ihm geforderten Erdverlegung verantwortlich, bzw muß ich diese Kosten übernehmen, denn ich will ja einspeisen oder kann ich fordern, daß die alte Zuleitung (Giebel) bestehen bleibt ( Besitzstandswahrung )? |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
14.11.2007, 11:18 |
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Hallo eurokiller,
wir sollten uns glaube mal auf einige Definitionen einigen. Erleichtert die Lösungsfindung und die gemeinsame Diskussion.
Der Hausanschlußkasten (HAK) in dem die Sicherungen des EVU drin sind, hängt der draußen am Masten oder oben auf dem Dachboden?
Der Zählerschrank (mit oder ohne Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomaten) ist im Keller installiert oder auf dem Dachboden untergebracht?
Der Tom  |
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eurokiller
Stammmitglied

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Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Thüringen
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Verfasst am:
14.11.2007, 11:29 |
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Zuleitung vom Mast Freileitung, geht zum Giebel. Durch die Mauer (Dach) Gleich dahinter, auf dem Boden Metallkasten mit den Hauptsicherungen 3 x 35 A verblompt. Aus dem Kasten Aluleitung in den Keller. Hier Zählerplatz mit Verteilung. ( ein Zähler zum Bezug von Energie. Neuer Zählerschrank kommt an eine andere Stelle. Diese Kosten gehen logisch auf mich. Der Netzbetreiber will aber nun, daß ich auf meine Kosten Erdkabel vom Mast gleich in den Keller legen lasse. Dies eben mit der Begründung, daß dieser Metallkasten auf dem Boden nicht mehr der Norm entspricht, ein Plastikkasten auf dem Boden aber nicht möglich wäre, da ein Fluchweg von 2 x 2 x 2 Meter vorgeschrieben sei und dies auf dem Boden nicht gegeben wäre. Hausanschluß ist in einer Ecke neben einer Esse und der Boden ist nur 1.80 am First. |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
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Verfasst am:
15.11.2007, 13:25 |
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So wie ich es in dem anderen Thread verstanden habe, hast Du jetzt einen neuen Zählerschrank mit 3 Zählerplätzen im Keller hängen. Und die Hauptzuleitung zum Hausanschlußkasten (HAK) auf dem Dachboden ist auch neu.
Jetzt kommt das EVU an und will den HAK nicht mehr akzeptieren. Kannst Du was dazu? Nein. Warum solltest Du also dann die neue Leitung mit HAK bezahlen, wenn das Verteilungsnetz nicht ausreichend ausgebaut ist? Nach meiner Meinung ist das nach EEG geregelt und somit muß der VNB schnellstmöglich die Änderung auf seine Kosten ausführen.
Der Tom  |
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eurokiller
Stammmitglied

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Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Thüringen
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Verfasst am:
15.11.2007, 15:10 |
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Zählerschrank ist neu, aber die Zuleitung vom HAK ist die alte. Es handelt sich um eine Erweiterung der besthenden Anlage und da können die das fordern und ich muss die Kosten tragen ! So war die Erklärung !!
Eurokiller |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
15.11.2007, 16:38 |
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| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
| Zählerschrank ist neu, aber die Zuleitung vom HAK ist die alte. Es handelt sich um eine Erweiterung der besthenden Anlage und da können die das fordern und ich muss die Kosten tragen ! So war die Erklärung !! |
Was hast Du denn für eine Hauptzuleitung vom Zählerschrank zum HAK?
Der Tom  |
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eurokiller
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Thüringen
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Verfasst am:
15.11.2007, 16:46 |
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Alu 10 Quadrat, kann auch sein 16 ner |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
15.11.2007, 19:45 |
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Tach
| lehmann28 hat Folgendes geschrieben: |
| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
| Wer ist eigentlich für den Hausanschluß, ich meine von der Hauptleitung bis zur Hausanschlußsicherung kostenmäßig verantwortlich ? |
Bis zum Hausanschlußkasten (HAK) ist der Netzbetreiber für die Kosten zuständig. Die Hauptzuleitung vom Hausanschlußkasten zum Zählerschrank ist Deine Sache.
| eurokiller hat Folgendes geschrieben: |
| Ja, und ich soll die Schmiere nun zahlen. Gilt nich auch hier Besitzstand. Einen neuen Zählerschrank habe ich schon errichten lassen. Nach den gültigen Vorschriften, im Keller |
Eigentlich müßte der Versorgungsnetzbetreiber (VNB) die Kosten tragen, wenn er den alten DDR-Hausanschlußkasten nicht mehr akzeptiert und einen Neuen haben möchte. Auch die Umbaukosten von Freileitungen auf Erdleitungen sind Sache des VNB. Was bei Dir allerdings genau das Problem ist kann man wahrscheinlich nur vor Ort klären.
Der Tom  |
In den alten Bundesländern waren die Eigentumsgrenzen einfach:
Bis zum HA-Kasten EVU-Eigentum und bei der Umstellung von Freileitung auf Erdkabel hat man bei geizigen Hauseigentümern ggfs das Erdkabel am Giebel verlegt und der HA-Kasten ist wieder auf auf den Dachboden montiert worden.
In den neuen Bundesländern sind ie Eigentumsverhältnisse schwieriger,
da war es nicht unüblich, das die Abzweigklemme an der Freileitung gleichzeitig die Eigentumsgrenze darstellt und der Rest wie zB Leitung und HA-Kasten gehört dem Hauseigentümer.
Also muß er auch jetzt ggfs die Kosten einer Änderung tragen, Bestandschutz giltet nur wenn die Anlage nicht verändert wird und den damals geltenden Vorschriften entspricht und keine Umstellung etc gefordert wird, wie zB bei den alten Kragensteckvorrichtungen oder ähnlich
Das Problem ist der Einigungsvertrag
MfG |
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