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Sput.nik
Stammmitglied

Info: Interessent
Angemeldet: 09.08.2007
Beiträge: 31
Wohnort: Nettetal
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Verfasst am:
20.09.2007, 15:14 |
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Hallo zusammen,
unsere PV Anlage (18 kwp) soll im nächsten Monat aufs Dach kommen und auch recht bald ins Netz gehen (auf jeden Fall dieses Jahr noch wg. der Vergütung).
Nur, wie kommen die (hoffentlich monatlichen) Geldeingänge zustande.
Zahlen die EVU normalerweise Abschlagszahlungen oder berechnen wir die tatsächliche Einspeisung an das EVU ?
Wie ist das bei Euch?
Viele Grüße,
Ursula |
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Verfasst am:
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1424
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
20.09.2007, 15:45 |
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Oft hilft die Suchfunktion weiter, (oben links, neben FAQ )
Thema wurde schon oft behandelt. |
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harlekin12
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.05.2007
Beiträge: 216
Wohnort: LK Güstrow / Meck-Pomm
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Verfasst am:
20.09.2007, 19:56 |
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Moin moin,
| Sput.nik hat Folgendes geschrieben: |
Nur, wie kommen die (hoffentlich monatlichen) Geldeingänge zustande. Zahlen die EVU normalerweise Abschlagszahlungen oder berechnen wir die tatsächliche Einspeisung an das EVU ?
Wie ist das bei Euch? |
Welche Zahlungsweise bevorzugst DU? Mach Dich frei davon, was evtl. Dein EVU möchte. DU bist der Lieferant und das EVU DEIN Kunde. Schreib Deine Rechnung generell monatlich oder pro Quratal.
Ich rechne z.B. monatlich (auch ohne Einspeisevertrag) ab - und mein EVU zahlt anstandslos.
Gruss
harlekin12 |
_________________ 10,85 kWp (10,68 kWp laut Flashliste) - 62 SW 175 - 2 SB 3300 - 1 SB2100TL - Sunny Boy Control
Anlagendaten bei sonnenertrag.eu |
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Sput.nik
Stammmitglied

Info: Interessent
Angemeldet: 09.08.2007
Beiträge: 31
Wohnort: Nettetal
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Verfasst am:
21.09.2007, 15:59 |
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Hallo Harlekin,
vielen Dank für die Info. Das macht einiges leichter.
Ich würde die tatsächliche Abrechnung bevorzugen, dann fällt am Jahresende die blöde Auf- oder Abrechnung aus.
Mal sehen, was mein EVU dazu sagt. Die stellen sich hier ein bischen blöd, das übliche halt: wäre nicht üblich und so ....
Ein Vertrag wäre auch zwingend erforderlich - sagt das EVU, sonst könnten sie nicht zahlen. So was dämliches.
LG,
Ursula |
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