| Autor |
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seppk
Neu hier

Angemeldet: 06.05.2007
Beiträge: 6
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Verfasst am:
16.09.2007, 16:01 |
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Hallo,
ich möchte eine PV-Anlage selbst montieren und dazu eine PV-Versicherung bei der Helvetia (angeblich mit Montageversicherung) abschließen.
Wenn ich nun versehentlich bei der Montage der Leitungen andere Leitungen (Strom, Telefonkabel, Solaranlage-Wasserleitungen) beschädige, ist dann dieser Schaden durch die Montageversicherung gedeckt ?
Oder deckt die Montageversicherung nur Schäden, die an der PV-Anlage selbst entstehen ? |
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
16.09.2007, 16:27 |
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Hallo seppk,
die Helvetia-Photovoltaikversicherung hat in der Tat eine Montageversicherung mit einer Höchstentschädigung von 3.000 EUR integriert.
| Zitat: |
| Wenn ich nun versehentlich bei der Montage der Leitungen andere Leitungen (Strom, Telefonkabel, Solaranlage-Wasserleitungen) beschädige, ist dann dieser Schaden durch die Montageversicherung gedeckt ? |
Diese Schäden sind nicht abgedeckt!
Hier ein Auszug aus den "Besondere Vereinbarungen" in Bezug auf die integrierte Montageversicherung der Helvetia.
Montageversicherung auf 1. Risiko
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die Montage einer Photovoltaikanlage mit den Komponenten Solarmodule, Leitungen vom Solarmodul zum Wechselrichter, der Wechselrichter und der Einspeisezähler (sofern nicht Eigentum des
Energiepartners).
Abweichend von § 56 VVG wird auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.
Nicht versichert sind Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten. Ferner Montageausrüstungen, Gerüste, Werkzeuge, Autokrane, sonstige Fahrzeuge aller Art, schwimmende Sachen, Hilfsmaschinen, Maste, Baubuden und Wohnbaracken sowie fremde Sachen und Eigentum des Montagepersonals.
2. Versicherte Gefahr
Entschädigung wird geleistet für Schäden an der Photovoltaikanlage, die während der Dauer der Montage
unvorhergesehen und plötzlich eintreten.
3. Umfang der Entschädigung
Die Entschädigung wird für die beschädigte, zerstörte oder abhanden
gekommene versicherte Sache geleistet. Die Maximalentschädigung beträgt EUR 3.000,00.
4. Selbstbehalt
Der nach Ziffer 3. ermittelte Betrag wird um einen Selbstbehalt von EUR 250,00 je Versicherungsfall gekürzt.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Einen schönen Sonntag!
Gruß
rosa |
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