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mwanton
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 410
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
04.09.2007, 21:57 |
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Hier eine weitere Frage an die geschätzten Versicherungsspezialisten des Forums:
Ich habe ein schönes Dach einer Tennishalle gefunden, auf dem ich 110 kWp mit FS Modulen betreiben möchte.
Der Dachbesitzer und gleichzeitig Betreiber der Halle (eine GbR von Tennisspielern) will nun von mir eine Ertragsausfallversicherung haben für den Fall, daß er seine InDoor Tennisplätze auf Grund eines Schadens (z.B. PV Anlage verursacht Brand) für längere Zeit nicht vermieten kann und somit Ertragsausfälle hat.
Meine Fragen:
1) Gibt es eine solche Versicherung? Wenn ja, wo?
2) Ist eine solche Forderung eines Dacheigentümers nicht irgendwie skuril, zumal der Eigentümer für Ertragsausfälle, die auf Grund von Schäden ohne installierte PV Anlage heute jederzeit eintreten können, keine Versicherung hat?
Freue mich auf Eure Antworten.
Gruß
mwanton |
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Verfasst am:
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Max
Vielschreiber

Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 206
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Verfasst am:
05.09.2007, 00:41 |
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Hallo,
herzlichen Glückwunsch zur Dachfläche!!!
Ja, ist schon etwas skuril, jedoch wenn ich da an den Ärger mit BP Modulen denke, die teilweise auch auf gepachteten Dachflächen montiert waren und Brandgefahr bestand, kann ich das eventuell nachvollziehen.
Nunja, zum Ersten muss der Brand, wenn denn einer entsteht nicht immer von der PV Anlage ausgegangen sein und wenn doch, erkundige Dich mal bei diversen Versicherungen, was deren Betreiberhaftplicht für PV Anlagen alles so beinhaltet, insbesondere bei der Konstellation Pachtdach.
So eine Ertragsausfallversicherung wäre ja ein Schaden, den Du als Betreiber einem Dritten zugefügt hast und so etwas decken in der Regel nur HV Versicherungen ab.
Schwierig ist dann allerdings der Nachweis der möglichen Einnahmen des Tennisclubs, die müssen dann sicher die Hosen runterlassen und Einblick in ihre Bücher zulassen.
Jedoch kann ich nur raten, die schönste Dachfläche ist nichts wert, wenn
der Verpächter Bedenken hat. Denn das alles soll 20 Jahre gut laufen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig behilflich sein.
Viele Grüße
Max |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
05.09.2007, 12:20 |
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Hallo mwanton,
für solche Fälle ist die Betreiber-Haftpflicht angebracht.
Funktion der Betreiber-Haftpflichtversicherung:
Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Anspruch des Geschädigten über die vereinbarten Bedingungen versichert ist. Besteht Versicherungsschutz, wird weitergehend die Haftungsfrage geklärt. Hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, wird der Versicherer diesen im Rahmen des vereinbarten Vertrages regulieren. Stellt sich jedoch heraus, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wird der Versicherer versuchen den Schaden von Dir (Versicherungsnehmer) abzuwenden. Notfalls auch vor Gericht. In solch einem Fall gehen die Kosten der Schadenabwehr zulasten der Versicherungsgesellschaft.
Anmerkung:
Die Betreiber-Haftpflichtversicherung sollte möglichst alle gängigen Schäden (Personen-, Sach-, Vermögens-, Mietsach,- und Allmählichkeitsschäden) ohne Deckelungen in ausreichender Höhe absichern.
Gruß
rosa |
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mwanton
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 410
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
07.09.2007, 16:54 |
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Danke für Eure Antworten. Ich habe das mit der Betreiberhaftpflicht (einschließlich der Allmählichkeitsversicherung) so dem Dachbesitzer mitgeteilt und es scheint, daß das so von ihm akzeptiert wird.
Jetzt müssen wir uns nur noch über die Pacht einigen ...
Gruß
mwanton |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
07.09.2007, 17:14 |
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