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tbinias
Öfters hier

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Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 24
Wohnort: Solingen
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Verfasst am:
27.08.2007, 21:16 |
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Nachdem meine Anlage nun endlich in Betrieb ist habe ich noch ein paar Fragen zur Rechnungsstellung:
Mein EVU sagt, er könnte keine Abschlagszahlungen leisten, da das hierfür notwendige SAP-Modul zur automatischen Abrechnung fehlt und manuelle Abschlagszahlungen zu aufwändig wären. Stattdessen bieten sie mir an, dass ich halbjährlich eine Rechnung erstellen kann. Normalerweise würden sie bei einer kleinen Anlage (4,2kWp) nur jährlich vergüten.
Muss ich dass aktzeptieren? Ich habe einen eigenen geeichten Zähler. Eichschein habe ich dem EVU auch schon als Kopie ausgehändigt. Bei der Abnahme war soweit alles OK, nur die halbjährige Abrechnung stört mich etwas. Ich würde eigentlich gerne quartalsweise abrechnen. Ich zahle ja auch quartalsweise meinen Bezugsstrom.
Ist es nicht mein gutes Recht als Anlagenbetreiber den Abrechnungszeitraum festzulegen? Gibt es irgend was Schriftliches worauf man sich da berufen kann? Wie machen das eure EVUs bei 4 - 5 kWp Anlagen?
Gruß
Thorsten |
_________________ 4,2 kWp - 24x Kyocera 175 GHT-2
SunnyBoy 3800
seit 22.08.2007 am Netz
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Verfasst am:
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calippo
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Angemeldet: 25.12.2006
Beiträge: 31
Wohnort: Saar-Pfalz
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Verfasst am:
27.08.2007, 21:39 |
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Hast du einen Vertrag unterschrieben, in dem die Vergütung geregelt ist? Wenn nicht, dann kannst du Rechnungen schreiben, wie du lustig bist (wobei ich von 14-tägiger Abrechnung dann doch eher Abstand nehmen würde...)
Wenn dein EVU es schon nicht hinbekommt, Abschlagszahlungen im System zu implementieren (zahlen Verbraucher etwa auch nur halbjährlich nach Rechnung), dann solltest du auf dein Geld nicht allzu lange warten, immerhin sind das Zinsen, die dir entgehen.
Nachtrag: Stadtwerke Homburg, monatliche Abschlagszahlung und Endabrechnung zum 31. Oktober |
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tbinias
Öfters hier

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Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 24
Wohnort: Solingen
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Verfasst am:
27.08.2007, 21:56 |
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Einen Vertrag habe ich nicht unterschrieben, es gilt also nur das EEG.
| Zitat: |
| (wobei ich von 14-tägiger Abrechnung dann doch eher Abstand nehmen würde...) |
Ok, alle 14 Tage wollte ich nicht abrechnen, entweder monatlich oder quartalsweise. Ich zahle quartalsweise meinen Abschlag auf den Bezugsstrom. Laut EVU ist das aber ein anderes SAP-Modul
Reicht es also, wenn ich meinem EVU schriftlich ankündige, dass ich quartalsweise abrechnen werden und dann stelle ich einfach Ende September die erste Rechnung?
Gruß
Thorsten |
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1381
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
27.08.2007, 22:24 |
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| tbinias hat Folgendes geschrieben: |
Reicht es also, wenn ich meinem EVU schriftlich ankündige, dass ich quartalsweise abrechnen werden und dann stelle ich einfach Ende September die erste Rechnung?
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Dann machst du schon mehr als Du mußt. Einer Ankündigung bedarf es nicht. Du schreibst eine Rechnung und das EVU muss zahlen. Dir kann es doch sowas von egal sein womit das EVU seine Buchhaltung macht Die haben zu zahlen, und zwar pünktlich, und wenn sie extra dafür einen Menschen einstellen müssen um das auf die Reihe zu bekommen.
Mach ihnen doch ein Gegenangebot. Du akzeptierst die halbjährliche Abrechnung, musst dafür aber eine Stundungsgebühr in Höhe von 50 € pro Halbjahr nehmen - zuzüglich MwSt natürlich.
Ich stelle mir gerade vor, ich teile meinem EVU mit, das ich aufgrund eines fehlenden Programmes meine monatlichen Abschläge nur noch jährlich machen kann
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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Handbuch
Vielschreiber


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Angemeldet: 28.11.2006
Beiträge: 162
Wohnort: Suhl
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Verfasst am:
28.08.2007, 10:59 |
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Bei mir will das EVU auch keine Abschläge zahlen und nur vierteljährlich nach Zähler abrechnen.
Jetzt schreibe ich denen halt monatlich ne Rechnung. Wenn die es nicht anders wollen...
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michael.sp
Stammmitglied

Angemeldet: 22.05.2007
Beiträge: 46
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Verfasst am:
28.08.2007, 12:31 |
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Hallo,
unser EVU zahlt monatlich einen Abschlag, ausgehend von 850Kwh/kwp.
Zum Jahresende folgt die Gesamtabrechnung.
Gruss
michael.sp |
_________________ 2,625 kWp, 15 Kyocera KC-175 GHT-2, SMA 2500, Sunny Beam,
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Heidjer
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Beiträge: 26
Wohnort: Adendorf
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Verfasst am:
28.08.2007, 15:44 |
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Hallo zusammen,
meinem Netzbetreiber stelle ich vierteljährlich eine Rechnung mit konkretem Zahlungsziel.
Einspeisung erfolgt ohne Vertrag ausschliesslich auf Basis EEG.
Wenn der Netzbetreiber trotz Rechnungslegung nicht zahlt:
1. Zahlungserinnerung,
2. Zahlungserinnerung unter Androhung, ein Inkassounternehmen zu beauftragen,
3. Inkassounternehmen beauftragen, z.B. http://www.atriga.de.
Wie der Netzbetreiber das intern hinbekommt, ist dem Lieferanten schnurzpiepegal!
Sonnige Grüsse aus der Heide |
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- PV: 2,31 kWp / 1x SMA Sunny Boy 2500 / 11x SunTechnics STM 210 FWS
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harlekin12
Vielschreiber


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Angemeldet: 20.05.2007
Beiträge: 220
Wohnort: LK Güstrow / Meck-Pomm
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Verfasst am:
28.08.2007, 17:54 |
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Moin moin,
| Handbuch hat Folgendes geschrieben: |
Jetzt schreibe ich denen halt monatlich ne Rechnung. Wenn die es nicht anders wollen...  |
zahlt Dein EVU denn anstandslos? Welche Erfahrungen hast Du bisher gemacht?
Mein EVU wollte mir auch einen Einspeisevertrag unterjubeln der mir vorschreiben wollte, dass ich nur vierteljährlich abrechnen darf. Den Vertrag zu unterschreiben habe ich schriftlich abgelehnt und werde monatlich abrechnen. Allerdings sieht es leider nach Stunk aus.
Die erste Rechnung habe ich am 13.08. versandt. Rechne ich großzügig zwei Tage Postlaufzeit zu den 14 Tagen Zahlungsziel dazu, müsste das Geld morgen auf dem Konto sein. Bis jetzt rührt sich aber noch nichts. Ich werde also wohl dann meinem EVU eine Mahnung senden müssen.
Wieviel Mahngebühr ist eigentlich angebracht?
Gruss
harlekin12 |
_________________ 10,85 kWp (10,68 kWp laut Flashliste) - 62 SW 175 - 2 SB 3300 - 1 SB2100TL - Sunny Boy Control
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1381
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
28.08.2007, 18:10 |
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| harlekin12 hat Folgendes geschrieben: |
Wieviel Mahngebühr ist eigentlich angebracht?
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10 € ist angemessen und verhältnismäßig. Hast Du denn in der Rechnung ein festes Datum als Zahlungsziel angegeben oder eine Formulierung wie "innerhalb 14 Tage"?
Sonnige Grüße
Harald |
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Handbuch
Vielschreiber


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Angemeldet: 28.11.2006
Beiträge: 162
Wohnort: Suhl
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Verfasst am:
28.08.2007, 18:15 |
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| harlekin12 hat Folgendes geschrieben: |
Moin moin,
| Handbuch hat Folgendes geschrieben: |
Jetzt schreibe ich denen halt monatlich ne Rechnung. Wenn die es nicht anders wollen...  |
zahlt Dein EVU denn anstandslos? Welche Erfahrungen hast Du bisher gemacht?
Mein EVU wollte mir auch einen Einspeisevertrag unterjubeln der mir vorschreiben wollte, dass ich nur vierteljährlich abrechnen darf. Den Vertrag zu unterschreiben habe ich schriftlich abgelehnt und werde monatlich abrechnen. Allerdings sieht es leider nach Stunk aus.
Die erste Rechnung habe ich am 13.08. versandt. Rechne ich großzügig zwei Tage Postlaufzeit zu den 14 Tagen Zahlungsziel dazu, müsste das Geld morgen auf dem Konto sein. Bis jetzt rührt sich aber noch nichts. Ich werde also wohl dann meinem EVU eine Mahnung senden müssen.
Wieviel Mahngebühr ist eigentlich angebracht?
Gruss
harlekin12 |
Da die Inbetriebnahme meiner Anlage erst für morgen 14.00 Uhr vorgesehen ist, habe ich bisher noch keinerlei Erfahrungen in dieser Hinsicht. Den angebotenen Einspeisevertrag werde ich auf keinen Fall zeichnen. Rechtlich können Sie nichts gegen die monatlichen Rechnungen machen. Und irgendwie glaube ich auch nicht (bzw. ich hoffe es), daß hier groß gemahnt werden muß.
Und wenn doch, dann freut sich die lokale Presse sicherlich, berichten zu können, wie die Stadtwerke hier versuchen, die erneuerbaren Energien rechtswidrig zu blockieren.
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
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Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
28.08.2007, 18:59 |
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| Handbuch hat Folgendes geschrieben: |
Und wenn doch, dann freut sich die lokale Presse sicherlich, berichten zu können, wie die Stadtwerke hier versuchen, die erneuerbaren Energien rechtswidrig zu blockieren.
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Ich habe die Erfahrung gemacht, das die lokale Presse nicht sehr eifrig ist wenn es gegen lokale Unternehmen geht. Meist sind solche Unternehmen gute Anzeigenkunden die auch mit der lokalen Politik verbandelt sind. Besser ist es man findet einen Oppositionspolitiker der die Sache in seinem Namen an die Öffentlichkeit bringt.
Sonnige Grüße
Harald |
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sammy
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Verfasst am:
28.08.2007, 19:12 |
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Hallo
Also ich schreibe meinem EVU jeden Monat eine
Rechnung.Probleme hat es noch nicht gegeben,ca 8-10 Tage nach
absenden der Rechnung ist das Geld auf dem Konto.
Gruß sammy |
_________________ Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen
Giuseppe Mazzini |
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harlekin12
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Verfasst am:
28.08.2007, 20:31 |
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Hallo Harald,
| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
| Hast Du denn in der Rechnung ein festes Datum als Zahlungsziel angegeben oder eine Formulierung wie "innerhalb 14 Tage"? |
Wir haben angegeben, dass der Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen ist. Da die Rechnung ein Datum trägt, ergibt sich doch daraus auch das Zahlungsziel. Oder nicht?
Gruss
harlekin12 |
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harlekin12
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Wohnort: LK Güstrow / Meck-Pomm
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Verfasst am:
28.08.2007, 20:39 |
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Moin moin Handbuch,
| Handbuch hat Folgendes geschrieben: |
| Und wenn doch, dann freut sich die lokale Presse sicherlich, berichten zu können, wie die Stadtwerke hier versuchen, die erneuerbaren Energien rechtswidrig zu blockieren. |
Meine Erfahrung mit der lokalen Presse ist da eine ganz andere. Um es nicht ganz off topic werden zu lassen fasse ich mich mal kurz. Der Leiter einer Lokalredaktion hier in Meck-Pomm hat mir mal wegen einer Abwqassergeschichte zu verstehen gegeben, dass wenn er etwas negatives gegen die "Obrigkeit" und große Firmen schreibt er seine Redaktion dicht machen kann - er wird einfach nicht mehr mit Infos versorgt und ausgebremst. Soviel zum unabhängigen Journalismus ...
Gruss
harlekin12 |
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das399igste
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Verfasst am:
28.08.2007, 21:33 |
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| harlekin12 hat Folgendes geschrieben: |
Wir haben angegeben, dass der Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen ist. Da die Rechnung ein Datum trägt, ergibt sich doch daraus auch das Zahlungsziel. Oder nicht?
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So denkt man weil es das FA und andere Behörden auch so machen. Die haben aber einen festen Prozess nach dem feststeht wann die Rechnung das Haus verlassen hat und wann sie Dir zugestellt sein sollte. Die Frist fängt erst an zu zählen, wenn der Zahlungspflichtige Kenntnis von seiner Zahlungspflicht haben müsste.
Dir würde man erst Mal unterstellen, die Rechnung eine Woche zu Hause liegen gelassen zu haben. Den Poststempel hast Du nicht mehr als Nachweis. So könnte man sich reichlich um das Datum streiten und evtl. Mahnverfahren könnten aus formalen Gründen scheitern - was nichts an der berechtigten Forderung an sich ändert, aber Du kannst auf Deinen Auslagen sitzen bleiben.
Also besser immer ein konkretes Datum als Zahlungsziel. Und wenn Du es ganz genau machen willst, schreibst Du noch dazu, das der Tag der Wertstellung auf deinem Konto maßgeblich ist.
Sonnige Grüße
Harald |
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