Werbung:
 
  •  Home   •  Forum   •  letzte Themen   •  Modul-Datenbank   •  PV-Wikipedia   •     Downloads   •  PV-Links   •  Impressum   • 
  •  FAQ   •  Suchen  •   Mitgliederliste   •  Benutzergruppen   •  Registrieren  •  Profil  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   • 
 Wer übernimmt die Kosten für den Netzanschluss Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor
Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 420
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.08.2007, 00:52 Nach oben

Hallo mister5,

deine Frage hat Atommafia schon beantworte, nachzulesen währe das im EEG § 13.

Zitat:
Aber höchstwahrscheinlich werden sie eine symmetrische Einspeisung verlangen. Also keine Phasenunterschiede. Die drei 8000er gehen in Ordnung, den 4200er kannst du dann vergessen. Weglassen oder drei 1500er.


Stätzlinger, das ist falsch. Bis zu 4,6 KVA (PV sogar 5 kVA) darf die Unsymmetrie zwischen den 3 Phasen betragen. Der SB 4200 TL ist zulässig. Nachzulesen in den VDEW-Richtlinien Paralellbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ein Kollege erzählte mir kürzlich auch das einige EVU-Sachbearbeiter in der Beziehung sehr kulant sind und schon mal mehr als nur 5 KVA auf einer Phase zulassen


Alexl, auch deine Frage ist von Atommafia beantwortet worden, wenn auch nicht in deinem Sinne. Ich nehme an das du die 25% Regelung hier verwechselst. Geregelt wurde nämlich das der Netzbetreiber zur Netzverstärkung (seines Netzes, also nach der Übergabestelle) verpflichtet ist solange die Kosten hierfür nicht 25% der Anlagenerrichtungskosten der anszuschließenden Anlage die den Netzausbau erforderlich macht übersteigen. Nachzulesen im EEG § 4 und deutlicher in der Begründung zum EEG.

Grüße

Alex
Google-Werbung







Verfasst am: Nach oben

alexl
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 13.06.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Rottweil

BeitragVerfasst am: 20.08.2007, 19:31 Nach oben

Hallo,

danke für die Antworten.

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
Warum wählt ihr denn immer nur die falsche Reihenfolge ?
Erst braucht ihr mal einen Drehstromanschluß in eurer Scheuer weil ihr meinetwegen da elektrisch heizen oder schweißen wollt oder irgendwas.. Aber nur zur Entnahme !
Und wenn das über die Bühne ist, kommt ihr auf die Idee mit der PV.
Nur so rum gehts doch eigentlich !
Ist doch klar wenn noch gar kein Anschluß da ist, werden die sich hüten die Leitungsverluste bei Einspeisung zu übernehmen
Eure Reihenfolge impliziert ja geradezu ein dickes Kabel bis zur Trafostation zu legen.
Würde doch jeder so verlangen, sitzen doch auch keine Deppen bei den EVUs, die man über den Tisch ziehen kann.
.
Viele Grüße:

Klaus


Also habe ich die ganze Sache schon falsch begonnen...

Wie kommt man da jetzt am besten weiter?

Wir würden die Erdarbeiten auch in Eigenleistung machen, aber ja keine zwei mal wie du es scheinbar vorschlägst.... Surprised
Boelckmoeller3
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181

BeitragVerfasst am: 20.08.2007, 20:06 Nach oben

Hallo Alexl,

nö, mit den 2 Kabeln seh ich nicht so, eins muss reichen.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
pv-fan
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.05.2007
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 14:06 Nach oben

hallo,

wie läuft denn das, wenn man eine 100 kw photovoltaikanlage bauen
möchte und man das netz verstärken muss, da der hausanschluss
zu schwach ist.

gibt es erfahrungswerte, wann der energieversorger die kosten übernimmt.

was sagt denn das eeg und die gerichte dazu?

gibt es erfahrungen, dass es bis zu einer bestimmten summe vom
energieversorger gezahlt wird?

oder muss ich immer jeden cent auf den ausbau aus eigener tasche
begleichen?

pv-fan
Elektro und Umwelt
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 782
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 14:41 Nach oben

Hallo pv-fan,

ab 30kW schaut es in der Tat so aus, dass der Anlagenbetreiber zur Kasse gebeten wird wenn es um einen zusätzlichen Netzausbau geht. Crying or Very sad

Gruß E&U

_________________
8,32kWp Shell PowerMax Eclipse 80-C (CIS)
Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
Datenlogger: www.solarlog-home2.de/elektroundumwelt
Leon
Öfters hier
Öfters hier



Angemeldet: 29.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.09.2007, 16:23 Nach oben

Ich will die ursprüngliche Frage mal abschließend beantworten, dazu aber noch ein Hinweis:

Bei der Angabe der Nennleistung (die für den Netzanschluss maßgeblich ist) ist zu beachten, dass die Gesamtleistung der Photovoltaikmodule (in kWp) nicht der Anschlussleistung entspricht sondern die Nennleistung der Wechselrichter maßgebend ist. Entsprechend den VDN-Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz können Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 110 % der Wechselrichternennleistung einspeisen. Dies ist bei der Angabe der Anschlussleistung gegenüber dem EVU zu beachten.

Wichtig ist, dass die Anschlussleistung <30 kW beträgt. Bis zu einer Nennleistung von 30 kW ist der Netzverknüpfungspunkt nämlich grundsätzlich der Hausanschlusskasten eines vorhandenen oder noch zu erstellenden Hausanschlusses. Beim Anschluss der Anlage ist zu beachten, dass es zu keiner Überschreitung des 2 % - Kriteriums kommt, also keine unzulässige Spannungserhöhung durch die Einspeisung der Eigenerzeugungsanlage bei Nennleistung eintritt. Maßgeblich ist hierbei die Spannung am Netzverknüpfungspunkt, also am Hausanschlusskasten. Auch wenn das 150 Al bei einer Länge von 550 m grundsätzlich zum Transport der erzeugten elektrischen Energie der in der Lage ist, kann es dennoch zu einer unzulässigen Spannungsanhebung kommen, was durch das EVU im Vorfeld berechnet wird. In deinem Fall wird dies vermutlich der Grund dafür sein, dass das EVU ein zweites Kabel fordert.

Jetzt kommt allerdings der Knackpunkt. Gemäß EEG § 13 (1) ist der Sachverhalt wie folgt:

"Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt; weist der Netzbetreiber den Anlagen einen anderen Verknüpfungspunkt zu, ist er verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen."

Wichtig ist also:

- Nennleistung der Anlage muss < 30 kW betragen
- zuerst den Hausanschluss der Scheune realisieren lassen
- dann erst Anschluss der PV-Anlage beantragen

Der Netzbetreiber wird es sich gründlich überlegen, dann einen anderen Netzverknüpfungspunkt als den Hausanschlusskasten zu nennen denn die Kosten für ein zweites Kabel hätte dann er zu tragen.

Noch Fragen?
pv-fan
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.05.2007
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 13:00 Nach oben

und wie schaut die sache bei einer 100 kilowatt anlag aus.

da passiert es doch sicher oft, dass entsprechende netze
ausgebaut werden müssen.

da gibt es keine ausnahmen, dass doch der netzbetreiber zahlen muss?

was haltet ihr vom folgenden artikel????

http://www.anwaltskanzlei-im-sic.de/BGHUrteil10112004.pdf

bin auf meinungen und erfahrungen gespannt!!

pv-fan
Leon
Öfters hier
Öfters hier



Angemeldet: 29.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 19:04 Nach oben

Bei 100 kW hat der Anlagenbetreiber den Netzanschluss zu zahlen. In der Regel ist ein neuer Netzanschluss notwendig da 100 kW nicht mehr über einen gewöhnlichen 100 A - Hausanschluss (60 kVA) eingespeist werden können. Der notwendige 200 A - Hausanschluss (120 KVA) wird dann in der Regel direkt aus einer Trafostation oder einem KVS gezogen. Der Netzbetreiber muss in der Regel keine Verstärkung des Netzes durchführen. Sollte die Leistung an einem nahegelegenen KVS nicht aufgenommen werden können, ist ein wirtschaftlich günstigerer Verknüpfungspubkt zu suchen. Gibt es keinen, dann muss der Netzbetreiber Ausbau betreiben - wird aber in der Praxis kaum vorkommen, in der Regel sind Ortsnetze da relativ unproblematisch...es sei denn es häufen sich Einspeiser.

PS: Das Urteil von 2004 ist überholt. Eine Stichleitung, die einen Kunden versorgt ist ein Netzanschluss. Ein Netz der allgemeinen Versorgung liegt erst vor, wenn mindestens 2 Kunden versorgt werden.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Werbung:


Forensicherheit

>>Werben Sie auf dieser Seite<<

Powered by Elektron © 2006, phpBB Group Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Deutsche Übersetzung von phpBB.de
RSS