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Anfänger
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.11.2005
Beiträge: 591
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Verfasst am:
22.12.2005, 16:01 |
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An alle die mit dem gedanken Spielen eine PV-Anlage zu montieren.
Beim durchsehen eines Angebotes habe ich folgenden Text entdeckt
" Ein gegebenfalls notwendiges Gerüst mit BG-Stempel wird als bauseitig vorhanden angenommen"
Bitte nachfragen ob bei der Montage ein Gerüst mit eingeschlossen ist oder es fallen zusätzliche Kosten an.
Bei meinem Bekannten auf dessen Nachfrage bei seinem Solateur antwortete er " Ist vom Kunden zu stellen,dies ist so üblich".
Bei meinem Favoriten ist das Gerüst inklusive.
Wie ist oder war es bei euch ????
Gruß Anfänger |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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blabla
Forumsinventar


Angemeldet: 08.06.2005
Beiträge: 661
Wohnort: 86551 Aichach
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Verfasst am:
22.12.2005, 18:17 |
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Selber installiert. Ne gescheite Leiter tuts leicht denke es ist auch normal, dass das Gerüst gestellt werden muss |
_________________ 2x Sunways NT 6000, 52x Sanyo HIP 190 BE3, 9,88kWp
WR1: 3 Strings a` 8 Module, 1 Temperatur- und Einstrahlungssensor, Neigung 30°, Azimut 180°
WR2: 1 String a` 10 Module, 2 Strings a` 9 Module, Neigung 40°, Azimut 180° |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
22.12.2005, 20:57 |
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| Zitat: |
| Ein gegebenfalls notwendiges Gerüst mit BG-Stempel wird als bauseitig vorhanden angenommen |
Hallo Anfänger, lass dich erstmal nicht darauf ein.
Warum?
Haut sich der Monteur mit SEINEM Hammer auf den Daumen - SEIN Problem.
Fällt er dabei von DEINEM Gerüst - DEIN Problem.
Die private Haftpflicht zahlt natürlich nicht! Und die Rüstung, die du besorgt hast, war sowieso die falsche.
Ich meine jedoch, dass Gerüst gehört zur bezahlten Leistung. Nur für Baufreiheit und Zugang musst du sorgen. Der Solarteur weiß doch am Besten, wie er es gerne hätte und von wann bis wann er ein Gerüst braucht.
Meine Monteure hatten sich eine fahrbare Rüstung mitgebracht und eins fix drei zusammengebaut und wieder auseinandergeschraubt. Das Ding hatte sogar ein Prüfsiegel!
Vielleicht muss man aber noch Unterschiede machen. Bei Traufhöhen über vier bis fünf Meter wird wohl eine stationäre Rüstung notwendig sein. Dann sieht es natürlich anders aus.
@ Solar-Pfister und @ Kollektur und @ alle die anderen Unternehmer hier
Frage an euch:
Was ist hier richtig und was ist sinnvoll  
Tschüss
Doris |
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fadeka
Moderator
Angemeldet: 11.09.2005
Beiträge: 196
Wohnort: 94110 Wegscheid
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Verfasst am:
23.12.2005, 02:22 |
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Hallo zusammen
Bei mir hat sich der Solateur ums Gerüst und Fangzaun gekümmert. Ausserdem war zum Hochbringen der Module für ca 1/2Tag eine Hebebühne da. Übrigens die Traufhöhe ist über 9m und da ist es nicht mehr so einfach.
Gruss
Franz |
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Pöt
Stammmitglied

Angemeldet: 04.12.2005
Beiträge: 137
Wohnort: 72525 Apfelstetten
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Verfasst am:
06.01.2006, 12:11 |
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Falsch!
Das Einhalten der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) ist Sache des AN (in diesem Fall: Installateur der PV-Anlage).
Die Überprüfung, daß diese eingehalten wird ist Sache des AG, wenn dieser die notwendige Fachkenntnis hat (mir als Bauingenieur ist es zuzumuten, einem Bäcker oder Finanzbeamten etc sicher nicht).
Bei privates Unterfangen (ich warne ausdrücklich vor der angepriesenen "einfachen Leiter" als Schutzmaßnahme, das Gerüst soll vor dem Absturz bewahren, nicht, um aufs Dach zu kommen!) ist es notwendig eine den Umbau, die Installaton der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu melden. Die Kosten betragen wirjklich nur ganz wenige Euronen, im Falle eines Unfalls ist man auf der sicheren Seite. Sonst zahlt man ggf sein Leben lang. Und beim Sturz vom Dach reichen 2m Höhe um den REst seines Lebens im Rollstuhl zu sitzen... |
_________________ Habe die Ähre!
Pöt
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Für weitere Infos auf das Bild klicken!
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