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 Energieeinspeisegesetz Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Elektron
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Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2380
Wohnort: 88457 Kirchdorf

BeitragVerfasst am: 11.04.2006, 16:18 Nach oben

Auszug aus dem EEG:

§ 3 (4) Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft


Hierzu die Anmerkung vom Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV):

Inbetriebnahme bei Anschlussverweigerung
Das Inbetriebnahmedatum ist für die Bemessung der Einspeisevergütung von Belang. Von Bedeutung ist diese Frage jeweils am Jahresende, wenn der Netzbetreiber sich nicht mehr in der Lage sieht, die Anlage vor dem Jahreswechsel anzuschließen.
Bei Solarstromanlagen, die zur Notstromversorgung auf Inselbetrieb umgeschaltet werden können, genügt eine durch den Installateur und durch Zeugen sorgfältig protokollierte Erprobung des Notstrombetriebs.
Bei nicht inselbetriebsfähigen Anlagen kann der Anlagenbetreiber eine dem Netzbetreiber angekündigte und von Zeugen protokollierte erstmalige Inbetriebsetzung des Gleichstromteils der Anlage oder einzelner Strings mit geeigneten Verbrauchsgeräten - z.B. Radiatoren zur Heizung - unter Aufsicht des Installateurs vornehmen. Diese Lösung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen einer Inbetriebsetzung, da nach Absatz 2 Satz 2, letzter Nebensatz Wechselrichter und Netzanschlüsse nicht zur Anlage gezählt werden.


Nachzulesen unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm

Ich würde wegen rechtlichen Schritt einfach mal beim SFV anfragen. Die können Dir bestimmt weiterhelfen.
Auf alle Fälle würde ich dagegen was tun.

Gruß Elektron

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Verfasst am: Nach oben

kato
Moderator


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Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2034
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 11.04.2006, 16:52 Nach oben

Hallo Cobiduke,

ist die Anlage denn schon am Netz? Und wenn seit wann?

Kato

_________________
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Walter
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Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2057
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 11.04.2006, 16:58 Nach oben

Scheinbar wird das von EVU zu EVU gehandelt wie Äpfel und Birnen.

Mein Solarteur erzählte mir das alle Anlagen die er wegen dem vielen Schnee 2005 nicht mehr fertigstellen konnte trotzdem in den Genuss der Vergütung 2005 kamen.

Der hat 2005 einfach bei EON angerufen und den Leuten das Problem mit dem Schnee geschildert.
Die meinten das sei kein Problem, da für das Chaos ja keiner was kann.
Alle genannten Personen bekamen die erhöhte Vergütung von 2005

_________________
Gruss Walter ( Lothar Beer )
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Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 11.04.2006, 20:20 Nach oben

Hi,
mache ich was falsch? Ich habe meine Anlage (5kW) seit einer Woche am Netz, mit dem E-Werk hatte ich bisher noch keinen Kontakt, es wurden aber bereits über 100kWh eingespeist.

Frage an den Installateur was ich da machen muss. Antwort: Garnichts, das wird alles von ihm angemeldet/abgewickelt. Das geht so in Ordnung.

Bin ich mal gespannt was da auf mich zukommt.
cobiduke
Neu hier
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Angemeldet: 21.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.04.2006, 20:29 Nach oben

Die Anlage ist seit Ende Januar 06 am Netz. Fertigstellung war aber im Dezember 2005.

Ich denke ich werd mal bei der SFV nachfragen.
Peter Tränkle
Öfters hier
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Angemeldet: 24.03.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.04.2006, 09:33 Nach oben

Hallo,

wie bereits kato kurz angesprochen hat, sollte hier aber erst einmal nachgerechnet werden, ob durch die fast 21-jährige garantierte Vergütung überhaupt ein finanzieller Nachteil entsteht.

Bei mir war es ähnlich. Die Anlage ging Anfang Februar 2006 ans Netz, weil ich die Entscheidung / Bestellung erst Anfang Dezember 2005 veranlasst habe. Im ersten Moment habe ich mich etwas über mich selbst geärgert (wegen der geringeren Vergütung). Aber beim Nachrechnen zeigte sich, dass unterm Strich (20 Jahre + Jahr der Fertigstellung) dadurch lediglich ein Nachteil von knapp EUR 40,00 besteht.
Wäre die Anlage Ende 2005 in Betrieb gegangen hätte ich zwar die höhere Vergütung erhalten, diese aber eben für 20 Jahre + 1 bis 2 Monate. Jetzt bekomme ich die geringere Vergütung, diese aber dafür für 20 Jahre + 11 Monate.
Bei mir ergibt dies ein Nachteil von knapp EUR 40,00 (2,7 kW-Anlage) und wegen so einem relativ geringen Betrag ärgere ich mich nicht. Cool

Der Minderertrag hängt natürlich von der Anlagengröße ab, steht aber vermutlich in keiner Relation zu den Kosten eines Rechtstreites. Vermutlich wird man mehr an Portokosten ausgeben als man hier wieder "ertreiten" kann.

Viele Grüße

Peter
bereil
Moderator


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Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1347
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 12.04.2006, 11:54 Nach oben

Hallo Peter,

meine Anlage ist im Februar diesen Jahres ans Netz gegangen. Ich habe auch zunächst ähnlich gerechnet wie du.
Jedoch muß man ja auch berücksichtigen, daß in den Sommermonaten mehr Leistung gebracht wird, wie in den Wintermonaten, so daß ich mit einer Einspeisung im Dezember und Januar eh nicht viel Erträge hätte.

Mit sonnigen Grüßen,

bereil

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Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
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cobiduke
Neu hier
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Angemeldet: 21.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.04.2006, 14:16 Nach oben

Hey Peter,

vom Grundsatz her hast Du ja recht, dass es rein rechnerisch kaum ein Unterschied ausmacht. Es stellt sich jedoch auch die Frage, was ist mit dem 21 Jahr? Wird die Einspeisevergütungsregelung verlängert, dann bekommen die Personen, die eine Anlage früher errichtet haben evtl. eine höhere Vergütung.

Gruß

Cobiduke
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2034
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 12.04.2006, 14:57 Nach oben

oder auch gar keine Vergütung mehr...

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papavon18
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Angemeldet: 06.12.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 12.04.2006, 21:55 Nach oben

Hallo Leute,
warum lasst Ihr einen Zähler vom RWE einbauen ?
Lasst den Zähler doch von Euerm Solateur einbauen, der kostet etwa 80,-€ und ist 15 Jahre lang geeicht. Die gibt eas auch gebraucht und sind dann halt etwas weniger lange geeicht. Dafür braucht Ihr keine Miete zahlen und das RWE kann den Anschlusstermin nicht von sich aus hinauszögern in dem es den Zähler nicht einbaut.
Einen Antrag solltet Ihr in der Planungsphase stellen, die Zusage vom RWE ist einige Monate gültig. Wenn der Solateur dann alles fertiggemeldet hat, wird eingespeist. Verträge und son Quatsch könnt ihr später noch machen, ist bei mir auch erst 2 Monate später erfolgt. So kann das RWE auch da nix verzögern.
Viele Grüße,
Michael
Sonnenbank
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Angemeldet: 09.05.2006
Beiträge: 11
Wohnort: Nordbayern

BeitragVerfasst am: 16.05.2006, 18:20 Nach oben

cobiduke hat Folgendes geschrieben:
Hey Peter,

vom Grundsatz her hast Du ja recht, dass es rein rechnerisch kaum ein Unterschied ausmacht. Es stellt sich jedoch auch die Frage, was ist mit dem 21 Jahr? Wird die Einspeisevergütungsregelung verlängert, dann bekommen die Personen, die eine Anlage früher errichtet haben evtl. eine höhere Vergütung.

Gruß

Cobiduke


Ich denke schon, dass es rechnerisch ein Unterschied ist. Stell dir vor, dein Chef sagt, dass du 5% weniger Lohn bekommst, dafür aber 1 Jahr länger arbeiten darfst. Ist rein rechnerisch das gleiche! oder??
SB
cephalotus
Moderator



Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1122
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)

BeitragVerfasst am: 16.05.2006, 18:56 Nach oben

kato hat Folgendes geschrieben:
oder auch gar keine Vergütung mehr...


wir haben einen freien Strommarkt, im allerschlimmsten Fall kannst Du den Strom selber nutzen und an Deine Nachbarn verkaufen.

mfg

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cephalotus
Moderator



Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1122
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)

BeitragVerfasst am: 16.05.2006, 19:03 Nach oben

Peter Tränkle hat Folgendes geschrieben:


Bei mir war es ähnlich. Die Anlage ging Anfang Februar 2006 ans Netz, weil ich die Entscheidung / Bestellung erst Anfang Dezember 2005 veranlasst habe. Im ersten Moment habe ich mich etwas über mich selbst geärgert (wegen der geringeren Vergütung). Aber beim Nachrechnen zeigte sich, dass unterm Strich (20 Jahre + Jahr der Fertigstellung) dadurch lediglich ein Nachteil von knapp EUR 40,00 besteht.
Wäre die Anlage Ende 2005 in Betrieb gegangen hätte ich zwar die höhere Vergütung erhalten, diese aber eben für 20 Jahre + 1 bis 2 Monate. Jetzt bekomme ich die geringere Vergütung, diese aber dafür für 20 Jahre + 11 Monate.
Bei mir ergibt dies ein Nachteil von knapp EUR 40,00 (2,7 kW-Anlage) und wegen so einem relativ geringen Betrag ärgere ich mich nicht. Cool


Wenn Du mit Zinsen rechnest wird die Rechnung wahrscheinlich etwas schlechter ausfallen, denn 20 Jahre lang 105€ zu bekomme ist in diesem Fall dann besser als 21 Jahre lang 100€ zu bekommen.

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4motion
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 05.08.2006, 20:59 Nach oben

hallo

hab ma noch ne grundlegende frage..
wenn man eine anlage in 2006 in betrieb nimmt dann sind doch die knapp 51 cent doch für die laufzeit von 20 jahren fest oder?? Embarassed


gruss 4motion
sand-pit
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Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 652
Wohnort: Geldern Niederrhein

BeitragVerfasst am: 05.08.2006, 21:20 Nach oben

...nicht knapp - sondern 51,8 Cent / KWh für 20 Jahre (Inbetriebnahme 2006)

Grüße

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"Gedanken hüpfen wie Flöhe von einem Menschen auf den anderen. Aber sie beißen nicht alle."
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