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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2380
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
11.04.2006, 16:18 |
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Auszug aus dem EEG:
§ 3 (4) Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft
Hierzu die Anmerkung vom Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV):
Inbetriebnahme bei Anschlussverweigerung
Das Inbetriebnahmedatum ist für die Bemessung der Einspeisevergütung von Belang. Von Bedeutung ist diese Frage jeweils am Jahresende, wenn der Netzbetreiber sich nicht mehr in der Lage sieht, die Anlage vor dem Jahreswechsel anzuschließen.
Bei Solarstromanlagen, die zur Notstromversorgung auf Inselbetrieb umgeschaltet werden können, genügt eine durch den Installateur und durch Zeugen sorgfältig protokollierte Erprobung des Notstrombetriebs.
Bei nicht inselbetriebsfähigen Anlagen kann der Anlagenbetreiber eine dem Netzbetreiber angekündigte und von Zeugen protokollierte erstmalige Inbetriebsetzung des Gleichstromteils der Anlage oder einzelner Strings mit geeigneten Verbrauchsgeräten - z.B. Radiatoren zur Heizung - unter Aufsicht des Installateurs vornehmen. Diese Lösung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen einer Inbetriebsetzung, da nach Absatz 2 Satz 2, letzter Nebensatz Wechselrichter und Netzanschlüsse nicht zur Anlage gezählt werden.
Nachzulesen unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm
Ich würde wegen rechtlichen Schritt einfach mal beim SFV anfragen. Die können Dir bestimmt weiterhelfen.
Auf alle Fälle würde ich dagegen was tun.
Gruß Elektron |
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Verfasst am:
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2034
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
11.04.2006, 16:52 |
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Hallo Cobiduke,
ist die Anlage denn schon am Netz? Und wenn seit wann?
Kato |
_________________ 15,54 Kwp
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2057
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
11.04.2006, 16:58 |
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Scheinbar wird das von EVU zu EVU gehandelt wie Äpfel und Birnen.
Mein Solarteur erzählte mir das alle Anlagen die er wegen dem vielen Schnee 2005 nicht mehr fertigstellen konnte trotzdem in den Genuss der Vergütung 2005 kamen.
Der hat 2005 einfach bei EON angerufen und den Leuten das Problem mit dem Schnee geschildert.
Die meinten das sei kein Problem, da für das Chaos ja keiner was kann.
Alle genannten Personen bekamen die erhöhte Vergütung von 2005 |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
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egnurg
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 123
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Verfasst am:
11.04.2006, 20:20 |
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Hi,
mache ich was falsch? Ich habe meine Anlage (5kW) seit einer Woche am Netz, mit dem E-Werk hatte ich bisher noch keinen Kontakt, es wurden aber bereits über 100kWh eingespeist.
Frage an den Installateur was ich da machen muss. Antwort: Garnichts, das wird alles von ihm angemeldet/abgewickelt. Das geht so in Ordnung.
Bin ich mal gespannt was da auf mich zukommt. |
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cobiduke
Neu hier

Angemeldet: 21.12.2005
Beiträge: 6
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Verfasst am:
11.04.2006, 20:29 |
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Die Anlage ist seit Ende Januar 06 am Netz. Fertigstellung war aber im Dezember 2005.
Ich denke ich werd mal bei der SFV nachfragen. |
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Peter Tränkle
Öfters hier

Angemeldet: 24.03.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am:
12.04.2006, 09:33 |
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Hallo,
wie bereits kato kurz angesprochen hat, sollte hier aber erst einmal nachgerechnet werden, ob durch die fast 21-jährige garantierte Vergütung überhaupt ein finanzieller Nachteil entsteht.
Bei mir war es ähnlich. Die Anlage ging Anfang Februar 2006 ans Netz, weil ich die Entscheidung / Bestellung erst Anfang Dezember 2005 veranlasst habe. Im ersten Moment habe ich mich etwas über mich selbst geärgert (wegen der geringeren Vergütung). Aber beim Nachrechnen zeigte sich, dass unterm Strich (20 Jahre + Jahr der Fertigstellung) dadurch lediglich ein Nachteil von knapp EUR 40,00 besteht.
Wäre die Anlage Ende 2005 in Betrieb gegangen hätte ich zwar die höhere Vergütung erhalten, diese aber eben für 20 Jahre + 1 bis 2 Monate. Jetzt bekomme ich die geringere Vergütung, diese aber dafür für 20 Jahre + 11 Monate.
Bei mir ergibt dies ein Nachteil von knapp EUR 40,00 (2,7 kW-Anlage) und wegen so einem relativ geringen Betrag ärgere ich mich nicht.
Der Minderertrag hängt natürlich von der Anlagengröße ab, steht aber vermutlich in keiner Relation zu den Kosten eines Rechtstreites. Vermutlich wird man mehr an Portokosten ausgeben als man hier wieder "ertreiten" kann.
Viele Grüße
Peter |
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bereil
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1347
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
12.04.2006, 11:54 |
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Hallo Peter,
meine Anlage ist im Februar diesen Jahres ans Netz gegangen. Ich habe auch zunächst ähnlich gerechnet wie du.
Jedoch muß man ja auch berücksichtigen, daß in den Sommermonaten mehr Leistung gebracht wird, wie in den Wintermonaten, so daß ich mit einer Einspeisung im Dezember und Januar eh nicht viel Erträge hätte.
Mit sonnigen Grüßen,
bereil |
_________________ Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
7,28kwp 56 Mitsubishi PV-MF130EA2 mit Kaco WR 2x PVI3500xi und Solarlog 400e
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cobiduke
Neu hier

Angemeldet: 21.12.2005
Beiträge: 6
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Verfasst am:
12.04.2006, 14:16 |
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Hey Peter,
vom Grundsatz her hast Du ja recht, dass es rein rechnerisch kaum ein Unterschied ausmacht. Es stellt sich jedoch auch die Frage, was ist mit dem 21 Jahr? Wird die Einspeisevergütungsregelung verlängert, dann bekommen die Personen, die eine Anlage früher errichtet haben evtl. eine höhere Vergütung.
Gruß
Cobiduke |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2034
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
12.04.2006, 14:57 |
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oder auch gar keine Vergütung mehr... |
_________________ 15,54 Kwp
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papavon18
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 06.12.2005
Beiträge: 68
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Verfasst am:
12.04.2006, 21:55 |
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Hallo Leute,
warum lasst Ihr einen Zähler vom RWE einbauen ?
Lasst den Zähler doch von Euerm Solateur einbauen, der kostet etwa 80,-€ und ist 15 Jahre lang geeicht. Die gibt eas auch gebraucht und sind dann halt etwas weniger lange geeicht. Dafür braucht Ihr keine Miete zahlen und das RWE kann den Anschlusstermin nicht von sich aus hinauszögern in dem es den Zähler nicht einbaut.
Einen Antrag solltet Ihr in der Planungsphase stellen, die Zusage vom RWE ist einige Monate gültig. Wenn der Solateur dann alles fertiggemeldet hat, wird eingespeist. Verträge und son Quatsch könnt ihr später noch machen, ist bei mir auch erst 2 Monate später erfolgt. So kann das RWE auch da nix verzögern.
Viele Grüße,
Michael |
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Sonnenbank
Öfters hier

Angemeldet: 09.05.2006
Beiträge: 11
Wohnort: Nordbayern
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Verfasst am:
16.05.2006, 18:20 |
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| cobiduke hat Folgendes geschrieben: |
Hey Peter,
vom Grundsatz her hast Du ja recht, dass es rein rechnerisch kaum ein Unterschied ausmacht. Es stellt sich jedoch auch die Frage, was ist mit dem 21 Jahr? Wird die Einspeisevergütungsregelung verlängert, dann bekommen die Personen, die eine Anlage früher errichtet haben evtl. eine höhere Vergütung.
Gruß
Cobiduke |
Ich denke schon, dass es rechnerisch ein Unterschied ist. Stell dir vor, dein Chef sagt, dass du 5% weniger Lohn bekommst, dafür aber 1 Jahr länger arbeiten darfst. Ist rein rechnerisch das gleiche! oder??
SB |
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cephalotus
Moderator

Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1122
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)
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Verfasst am:
16.05.2006, 18:56 |
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| kato hat Folgendes geschrieben: |
| oder auch gar keine Vergütung mehr... |
wir haben einen freien Strommarkt, im allerschlimmsten Fall kannst Du den Strom selber nutzen und an Deine Nachbarn verkaufen.
mfg |
_________________ 24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp |
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cephalotus
Moderator

Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1122
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)
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Verfasst am:
16.05.2006, 19:03 |
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| Peter Tränkle hat Folgendes geschrieben: |
Bei mir war es ähnlich. Die Anlage ging Anfang Februar 2006 ans Netz, weil ich die Entscheidung / Bestellung erst Anfang Dezember 2005 veranlasst habe. Im ersten Moment habe ich mich etwas über mich selbst geärgert (wegen der geringeren Vergütung). Aber beim Nachrechnen zeigte sich, dass unterm Strich (20 Jahre + Jahr der Fertigstellung) dadurch lediglich ein Nachteil von knapp EUR 40,00 besteht.
Wäre die Anlage Ende 2005 in Betrieb gegangen hätte ich zwar die höhere Vergütung erhalten, diese aber eben für 20 Jahre + 1 bis 2 Monate. Jetzt bekomme ich die geringere Vergütung, diese aber dafür für 20 Jahre + 11 Monate.
Bei mir ergibt dies ein Nachteil von knapp EUR 40,00 (2,7 kW-Anlage) und wegen so einem relativ geringen Betrag ärgere ich mich nicht. |
Wenn Du mit Zinsen rechnest wird die Rechnung wahrscheinlich etwas schlechter ausfallen, denn 20 Jahre lang 105€ zu bekomme ist in diesem Fall dann besser als 21 Jahre lang 100€ zu bekommen. |
_________________ 24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp |
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4motion
Forumsinventar

Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold
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Verfasst am:
05.08.2006, 20:59 |
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hallo
hab ma noch ne grundlegende frage..
wenn man eine anlage in 2006 in betrieb nimmt dann sind doch die knapp 51 cent doch für die laufzeit von 20 jahren fest oder??
gruss 4motion |
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sand-pit
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 652
Wohnort: Geldern Niederrhein
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Verfasst am:
05.08.2006, 21:20 |
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...nicht knapp - sondern 51,8 Cent / KWh für 20 Jahre (Inbetriebnahme 2006)
Grüße |
_________________ 28 x SW200; WR SPI 4500; 5,65 KWp; 33° Dach; 180°.
"Gedanken hüpfen wie Flöhe von einem Menschen auf den anderen. Aber sie beißen nicht alle." |
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