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 Energieeinspeisegesetz Nächstes Thema anzeigen
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Autor
cobiduke
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Angemeldet: 21.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.12.2005, 16:02 Nach oben

Hallo Photovoltaikforum

ich bin demnäschst (ich hoffe morgen) auch stolzer Besitzer einer Photovoltaikanlage (6,65 kWp). Embarassed

Als aller erstes möchte ich mich für die vielen Beiträge bedanken, die mich darin bestärkt haben, solch eine Anlage zu instalieren.

Aber aller Anfang ist schwer und daher hab ich gleich eine Frage. Also die Anlage wird morgen oder übermorgen betriebsbereit sein. Der Anlagenbauer hat auch am 01.12.05 den Zähler bei der RWE in NRW beantragt. Nach telefonsicher Rückfrage meinerseits, wann denn der Zähler geliefert würde, gab man mir die Auskunft, dass die Bearbeitungszeit ziemlich genau die gesetzlichen acht Wochen dauern würde.

Laut Energieeinspeisegesetz bekommt man die Einspeisevergütung für das Jahr, wo die Anlage einsatzbereit ist. Dies sieht die gute Dame von der RWE jedoch anders.

Jetzt meine Frage an Euch. Welche Einspeisevergütung wird bei meiner Anlage angesetzt, die aus dem Jahr 2005 oder 2006.

Vorab schon mal Danke für Eure Informationen.

Gruß

Cobiduke
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Verfasst am: Nach oben

Anfänger
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.11.2005
Beiträge: 591

BeitragVerfasst am: 21.12.2005, 16:45 Nach oben

Hallo cobiduke,
meines wissens ist die Anlage Betriebsbereit wenn der Zähler durch RWE gesetzt wird. Exclamation Exclamation
Sollte dies bis zum 31.12.05 geschehen ist die Vergütung 54,5 Cent ab 01.01.06 51,8 Cent.

Gruß Anfänger
mppPeak
Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.2005, 17:41 Nach oben

Hallo cobiduke,

meines wissens nach ist der Tag entscheident, an dem Dein Solarteur die Fertigstellungsmeldung an Deinen EVU gesand hatt (Posteingangsstempel).
Also, lass dir den Empfang des Schreibens bestätigen Wink

So sollte meiner Ansicht nach nichts schiefgehen...

Gruß
mppPeak
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2005
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 21.12.2005, 21:42 Nach oben

Das Inbetriebnahmedatum ist das Datum an dem die Anlage einspeisebereit ist. Also der Tag der Fertigstellungsmeldung. Auf jeden Fall mit Bestätigung hinschicken oder vorbeibringen und bestätigen lassen.

schau mal hier, Seite 30: http://dip.bundestag.de/btd/15/028/1502864.pdf


Kato
Walter
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 21.12.2005, 23:44 Nach oben

Das Inbertriebnahmedatum ist bei uns der Tag an dem die anlage vom Energieversorger ans Netz angeschlossen wird.

Oder Razz

_________________
Gruss Walter ( Lothar Beer )
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kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2005
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 22.12.2005, 00:06 Nach oben

Hallo Walter,

es kann aber sein, dass der Energieversorger sich weigert, die Anlage an das Netz anzuschließen, dann ist das für die Höhe der Vergütung maßgebliche Datum die Fertigstellung und Fertigmeldung der Anlage.

Gruß Kato
Walter
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 22.12.2005, 00:24 Nach oben

Bei uns in bayern darf sich der Energieversorger nicht weigern.

Du als Erbauer bist verpflichtet zuerst mal deine gelante Anlage zu melden. Das EVU hat dann eine Einspruchsfrist. hier können Bedenken angemeldet werden.
Wird die Anlage aber freigegeben, dann muß die auch angeschloßen werden.

So wäre die normale vorgehensweise

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cobiduke
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Angemeldet: 21.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 17:27 Nach oben

Hallo zusammen,

erst einmal besten Dank für die Info`s, besonders an Dich Kato, denn jetzt hab ich was in der Hand, was ich unter Umständen der RWE unter die Nase halten könnte.

Ich wünsche euch allen ein frohes Weinachtsfest.

Gruß

Cobiduke Laughing
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2005
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 19:39 Nach oben

Hallo cobiduke,

nur nicht einschüchtern lassen. Die Devise bei den EVU`s scheint zu sein erst mal alles abwimmeln, die meisten unterschreiben eh alles. Wenn ich mich hier so umhöre, scheint das tatsächlch so zu sein Shocked . Wichtig ist, dass du alles belegen kannst, deshalb notfalls die Fertigstellungsmeldung per Einschreiben mit Rückschein.

Nebenbei bemerkt, vielleicht ist es ja jetzt am Jahresende günstiger, wenn du erst nächstes Jahr meldest. Du hast zwar die niedrigere Vergütung aber dafür volle 21 Jahre. Musst mal rechnen...

Dir auch ein schönes Weihnachtsfest...

Kato
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 534

BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 21:53 Nach oben

Tach
kato hat Folgendes geschrieben:
Hallo cobiduke,

nur nicht einschüchtern lassen. Die Devise bei den EVU`s scheint zu sein erst mal alles abwimmeln, die meisten unterschreiben eh alles. Wenn ich mich hier so umhöre, scheint das tatsächlch so zu sein

Kato


Es gibt Betreiber und Anlagenerrichter, die es schaffen, trotz monatelanger Modul-Lieferzeiten den Papierkrieg mit den EVU nicht rechtzeitig in die Wege zu leiten, wozu auch, das EEG ist ja ein Freibrief für alles.
Und wozu technische Regeln wie zB TAB und VDE beachten, egal die Netzbetreiber wollen ja nur verhindern,verzögern usw
Das ist die Universalausrede, die wird auch bei groben Schnitzern gebracht.
Wechselrichter statt an 230 Volt an 400 Volt angeklemmt.
Bei einer Anlagenleistung größer 30 kW diejederzeit zugängliche Trennstelle vergessen einzuplanen usw




Es gibt die Aufteilung 80/20 bei den Betreibern und Errichtern der Anlagen
80 % verursachen eigentlich keine Probleme beim Netzbetreiber hinsichtlich Anmeldung,Bearbeitung,Inbetriebnahme usw, alles nur der übliche Kleinkram

Die restlichen 20 %, nun ja Smile

MfG
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2005
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 22:10 Nach oben

@atommafia

den Papierkrieg verursachen ja nicht die Anlagenbetreiber oder Errichter sondern die EVU`s mit Ihren Verträgen etc.

Klar ist, dass man die Normen und alles mögliche einhalten muss, aber bei 40 oder 50 Seiten Einspeisevertrag mit allen möglichen Bedingungen ist man wohl über das Ziel hinausgeschossen. Zur Verteidigung meines EVU`s, der envia, die Papierflut wurde nun wesentlich reduziert (sind nur noch ein paar Seiten), hat aber auch ein paar Monate gedauert und wenn es die 20% nicht geben würde, wäre der immer noch so lang.

8 Wochen sind trotzdem eine lange Zeit für die Bearbeitung.


Kato
Burkhard
Stammmitglied
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Angemeldet: 23.11.2005
Beiträge: 127
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 23:13 Nach oben

Hallo zusammen,
da kann ich mich ja richtig glücklich schätzen:
- Im Laufe der Planung eine Meldung an das EVU gemacht
- Innerhalb einer Woche lag ein Schreiben mit einer Betreibererklärung vor (Ort der Installation, Vertragsnummer, installierte Leistung, ...)
- das Ding unterschrieben (kein Vertrag !! ) und zurück
- am Tag des WR-Einbaus einen Termin mit dem EVU gemacht wg Zählereinbau am gleichen Nachmittag!!
- alles kompletti Very Happy Very Happy

Dass zwischen Rückgabe der Betreibererklärung und Zählereinbau etwa ein Monat gelegen hat mag es begünstigt haben, aber ich denke 3 Tage hätten auch gereicht ...

Grüße und allen ein frohes Fest,
Burkhard

_________________
"Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden, als über große Dunkelheit zu klagen" ( Konfuzius )
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2005
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 24.12.2005, 11:25 Nach oben

Hallo Burghard,

so ähnlich war es bei mir auch. Meldung an das EVU und nach einer Woche hatte ich das Schreiben mit den vereinbarten Daten. Unterschreiben musste ich nichts, das war ja schon auf dem Antrag.

Nach Fertigstellung hies es aber, ohne Vertrag geht die Anlage nicht an das Netz. Ich musste mich nötigen lassen einen Rundsteuerempfänger zu kaufen(damit das EVU meine Anlage per Funk vom Netz nehmen kann). Jetzt, 2 Monate später ist wieder alles ganz anders, da brauche ich den nicht mehr. Zurückschicken kann ich das Teil aber auch nicht, hat immerhin 150€ gekostet.

Kato
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 534

BeitragVerfasst am: 26.12.2005, 17:30 Nach oben

Tach
Burkhard hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

Dass zwischen Rückgabe der Betreibererklärung und Zählereinbau etwa ein Monat gelegen hat mag es begünstigt haben, aber ich denke 3 Tage hätten auch gereicht ...



3 Tage ist zu knapp, weil die gelbe Post braucht ja auch Zeit
für den Schriftwechsel zwischen Elt-Inst und EVU usw

MfG
cobiduke
Neu hier
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Angemeldet: 21.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.04.2006, 16:02 Nach oben

Hallo zusammen,

ich habe am Wochenende nach einer Wartezeit von 2,5 Monaten endlich einen Vertrag von der RWE über die Einspeisevergütung erhalten.
Nun ist es leider so, dass die RWE mir leider die neue Einspeisevergütung anbietet (51,8 ct/kWh). Nach Rücksprache mit der RWE liegt es daran, dass die Netzberechnung erst im Januar 2006 von der RWE durchgeführt wurde (innerhalb der 8-wöchigen Frist). Der RWE wurde auch eine Bestätigung über die Errichtung der Anlage noch im Jahr 2005 übermittelt!

Laut EEG ist es ausreichend, wenn der Anlagenbetreiber das seinerseits erforderliche getan hat, um Strom ordnungsgemäß in das Netz einspeisen zu können. Insbesondere kommt es nicht auf den Anschluss der Anlage oder einer Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber an.

Jetzt rät mir mein Anlagenlieferant dazu, rechtlich gegen den Vertrag vorzugehen, da auch dieser die Auffassungs vertritt, dass mir die Einspeisevergütung aus dem Jahr 2005 zusteht.

Was meint Ihr, soll ich diesen Schritt wagen und wenn ja, wer wäre da ein kompetenter Ansprechpartner?

Schon mal vielen Dank für Eure Info`s.

Gruß

cobiduke
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