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 VHV - Versicherung und Blitzschutz Nächstes Thema anzeigen
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Autor
givi61
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Angemeldet: 27.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Laufenburg

BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 13:50 Nach oben

Hallo Rosa
können Sie mir bitte mitteilen, ob bei der VHV Versicherung ein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich ist oder nicht.
Im Allgemeinen heißt es dort, es ist kein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich, doch in den besonderen Vereinbarung zur Elktronik- und Ertragsausfall-Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ( Stand 06/2007 ) steht unter Punkt 11.1.
Im Interesse der Schadensverhütung ........zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage, des mitversicherten Zubehörs, wie auch die vom Fachhandel installierte Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtung.
Was soll das bedeuten?
Der Wechselrichter hat einen elektronischen Überspannungsschutz, auf dem Haus ist jedoch kein Blitzschutz.
Ist die VHV für diesen Fall dennoch geeignet?
Danke für die Auskunft.
Givi
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Verfasst am: Nach oben

rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 23:23 Nach oben

givi61 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Rosa
können Sie mir bitte mitteilen, ob bei der VHV Versicherung ein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich ist oder nicht.
Im Allgemeinen heißt es dort, es ist kein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich, doch in den besonderen Vereinbarung zur Elktronik- und Ertragsausfall-Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ( Stand 06/2007 ) steht unter Punkt 11.1.
Im Interesse der Schadensverhütung ........zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage, des mitversicherten Zubehörs, wie auch die vom Fachhandel installierte Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtung.
Was soll das bedeuten?
Der Wechselrichter hat einen elektronischen Überspannungsschutz, auf dem Haus ist jedoch kein Blitzschutz.
Ist die VHV für diesen Fall dennoch geeignet?
Danke für die Auskunft.
Givi


Hallo Givi,

ja, die VHV passt. Der von Dir angesprochene Punkt bezieht sich auf abgeschlossenen Wartungsverträge z. B. für die PV-Anlage, für Blitzschutanlagen etc.. Wurden/Werden Wartungsverträge abgeschlossen, so müssen diese eingehalten werden.

Aus Sicht der VHV ist kein Überspannungsschutz oder Blitzschutz erforderlich!

Gruß
rosa

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svh
Öfters hier
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Angemeldet: 12.04.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.07.2007, 20:56 Nach oben

Hallo Rosa,

nochmal eine Rückfrage zu dem Thema:

Wie ist es eigentlich, wenn auf dem GEbäude ein Blitzschutz vorhanden ist, muß der regelmäßig gewartet und überprüft werden? Muß er evtl. ganz runter? was gibts da noch zu beachten?

Danke im voraus.

mfg
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.07.2007, 18:57 Nach oben

Hallo svh,

da wir hier ausschließlich über Versicherungen reden, habe ich Dir den Passus nochmals unten eingefügt. Daraus sollte alles ersichtlich sein:

[...]Dies gilt vor allem für die vom Photovoltaik-Anlagenhersteller vorgegebenen Vorschriften und Hinweise zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage, des mitversicherten Zubehörs, wie auch für die vom Fachhandel installierten Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen. Abgeschlossene Wartungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Gerätehersteller bzw. Lieferant sind vertragsgemäß einzuhalten.[...]

Gruß
rosa

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