| Autor |
|
Primut
Neu hier

Angemeldet: 19.07.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
19.07.2007, 12:51 |
 |
Hallo,
wollt mal fragen, ob es möglich ist, dass der Bund oder das Land als Eigentümer einer neuen Anlage diese
auch selbst betreibt und entsprechende Einspeisevergütung erhält?
Hab nur kurz im EEG gelesen, dass dieser Fall nicht gilt für Anlagen, die vor dem 31.07.04 in Betrieb genommen wurden.
Dann dürfte es also eigentlich keine Probleme geben oder gibt es andere Erfahrungen?
Gruß
Primut |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
olliausbs
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 504
|
Verfasst am:
19.07.2007, 17:28 |
 |
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Im EEG gibt es keine Einschränkungen, jeder, ob natürliche oder juristische Person oder auch eine Körperschaft kann eine Anlage betreiben und erhält eine Vergütung nach dem EEG.
Das Land Niedersachsen hatte vom Bund der Steuerzahler einen Rüffel bekommen, weil es sehr viel Geld in PV-Anlagen gesteckt hatte.
Olli |
|
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| |