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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
21.03.2006, 09:03 |
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Hallo Markus,
dein EVU wird dir die Abschläge zahlen, ob mit oder ohne Vertrag. Bei mir klappt es auch ohne Vertrag, zwar mit Anlaufschwierigkeiten, aber wenn es einmal läuft dann läufts...
Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 639
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Verfasst am:
21.03.2006, 22:46 |
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Tach
[quote="MarkusS"]
| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Tach
| MarkusS hat Folgendes geschrieben: |
der Stromlieferant schreibt höchstens Mahnungen wenn man als Kunde nicht mehr zahlt, und Hinweise das man zB auf EEG-Kohle wartet, bringen nichts, außer ggfs den Hinweis das der Vertrieb und der Netzbetrieb mittlerweile getrennte Welten sind.
MfG |
Wieso Atommafia,
ich zahle meinen Strom dann pünktlich und komplett am Jahresende, genauso wie ich es vom EVU erwarte, daß dieser am Jahresende pünktlich zahlt.
Ich kann doch zu Abschlagszahlungen nicht gezwungen werden, genauso wie ich den EVU nicht zu Abschlagszahlungen zwinge, oder ?? |
aehm, Grundlage für die Fotovoltaikanlage ist das EEG
und für den Bezug die AVBELTV
und vor allem das Kleingedruckte lesen
MfG |
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Solardach
Stammmitglied

Angemeldet: 15.05.2005
Beiträge: 39
Wohnort: Schleswig Holstein
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Verfasst am:
25.06.2006, 13:53 |
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Alle Solaranlagen der Eon die ich kenne werden monatlich KW genau abgerechnet über Fernauslesung.
ist in der Zählergebür von 1,28 im Monat enthalten.
MfG |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1144
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
30.06.2006, 08:31 |
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Die EON avacon zahlt nur die Abschläge, nach einem Jahr kann die Höhe der Abschläge angepaßt werden, wenn die tatsächliche Einspeiseleistung deutlich von den Abschlägen abweicht.
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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frisco
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 18.08.2006
Beiträge: 374
Wohnort: bei Miltenberg
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Verfasst am:
21.08.2006, 13:44 |
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stelle nochmal ne Frage von weiter vorne zur Diskussion
Gruss
Frisco
Was ist EEG? Energie Einspeisungs Gesetz?
Wenn ein Gesetz geändert wird und bei der Änderung der
Schutz für Bestandsverträge aufgehoben wird könnte doch
auch der Vertrag gekündigt werden oder? In anderen
Bereichen (z.B. Fondsimmobilien) haben wir solche
Gesetzesänderungen gerade im vergangenen Jahr
erlebt. Alle die sich darauf verlassen hatten, dass z.B.
negative Einnahmen aus Windenergieanlagen ihre anderen
Einkünfte steuerlich minimieren konnten dies ab "sofort" nicht
mehr tun.
Ausserdem gilt m.E., dass wenn hier ausdrücklich steht, dass
das Unternehmen bei einer Änderung des EEG den Vertrag
kündigen kann, dies auch so ist. Die Frage ist nur, bei welchen
Änderungen? Z.B. auch wenn die vorgegebenen Preise für
die Energieeinspeisung steigen, d.h. wenn das Unternehmen
mehr zahlen müsste? |
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