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 E.on Avacon will kündigen --> bei Wegfall des EEG´s Nächstes Thema anzeigen
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Autor
domino
Öfters hier
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Angemeldet: 22.11.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Wolfenbüttel

BeitragVerfasst am: 09.12.2005, 21:04 Nach oben

Hallo Ihr Lieben,

nachdem wir 6 Wochen null Rückmeldung nach der Installation des Zählers (Anlage ging am 24.10.05 ans Netz) seitens des Stromabnehmers erhalten hatten, haben wir einen "schicken" Photon-Vertrag an die E.onAvacon gesandt.

So und nun haben wir mit "no comment" dererseits einen Vertrag
zugesandt bekommen. Ich habe ihn hier ohne persönliche
Daten mal ins Netz gestellt:

http://photovoltaik.ph.funpic.de/

Sorge macht mir § 9.2
... bei Wegfall des EEG kann die E.on den Vertrag innerhalb von
3 Monaten kündigen.

Was ist das denn? Sie sind doch 20 Jahre gebunden, oder was?

Außerdem haben wir unsere Berechnung des monatlichen Abschlags auf das Jahresdurchschnittsmittel von 850 kw gestützt. "Die" wollen aber nur 800 zugrunde legen.

Vielleicht kann ja mal jemand einen Blick darauf werfen und uns
Tipps geben, welche Absätze zu streichen oder zu ändern wären.

Muß man jetzt eigentlich überhaupt unterschreiben?

Viele Grüße
Rainer
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Verfasst am: Nach oben

Walter
Forumsinventar
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Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2185
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 08:52 Nach oben

Wenn du deine Anlage im Netz hast, dass heisst dein netzbetreiber hat dich offiziell angeschloßen, dann hast du lt. EEG eine abnahmegarantie von 20 Jahren. Angeschlossene Anlagen geniesen Bestandsschutz.

Das mit deinen 850 kwh/kwp ist ne ganz andere Sache. Je nach EVU und örtliche Lage zahlt das EVU zwischen 750 und 850 kwh/kwp. im Süden a bisserl mehr, und im Norden a bisserl weniger. Das ist die 1 Jahrespauschale, da kommst nicht raus. Der Rest oder Überschuß, den bekommst du mit der Jahresabrechnung. Das hätte dir dein Solateur aber sagen müssen.

_________________
Gruss Walter ( Lothar Beer )
Versuche nie andere, sondern dich selbst zu übertreffen.
Der Solarlog Shop auf www.solarlog.sonnenertrag.de
www.sonnenertrag.de --- das Info und Ertragsportal
www.sonnenertrag.eu --- unsere internationale Datenbank
domino
Öfters hier
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Angemeldet: 22.11.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Wolfenbüttel

BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 12:32 Nach oben

Hallo Walter,

danke für Deine schnelle Rückmeldung.

Der Solateur spricht relativ wenig Laughing. Auf Nachfrage kommen
dann aber gute Antworten. Wenn man erst "frisch" im
Geschäft ist, entwickeln sich die Fragen leider erst mit
der Zeit.

Ich habe in diesem Forum auch schon einiges gelesen,
was mir sehr weiter geholgen hat, danke an alle dafür.

Denkst Du man kann versuchen, diese Kündigungspassage
einfach zu streichen, ehe man unterschreibt? Ich habe
auch immer noch nicht so herausfinden können, ob man
unterschreiben muß - ich meine im Forum stand irgendwo,
man muß nicht unterschreiben - aber wie komme ich
dann an mein Geld, wenn es keine Angaben zu den
finanziellen Modalitäten gibt.

Obwohl, als Anlage zu unserem Vertrag haben wir diese
Erklärung erhalten, die sich um´s Geld "dreht".

Vielleicht sollte man nur diese einreichen und den Vertrag
ignorieren. Unser Vertragsvorschlag wurde ja auch
ignoriert.

Viele Grüße
Rainer
PVFG
Öfters hier
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Info: Betreiber
Angemeldet: 26.11.2005
Beiträge: 25
Wohnort: 09xxx

BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 12:52 Nach oben

Hallo domino,

laß Dir von Deinem EVU schriftlich die Gründe benennen, in welchen Passagen und warum der EVU-Vertrag vom EEG-Gesetz abweicht.

Können oder wollen die das nicht, solltest Du Verträge, in denen Du als "Vertragspartner" schlechter gestellt wirst, nicht unterschreiben.

Zur Klarstellung: Du must mit dem EVU keinen Vertrag unterschreiben. Im EEG ist klar geregelt, daß der Versorger den Anschluß und die Vergütung nicht an einen zusätzlichen Vertrag koppeln kann!

Ohne Vertrag läuft das so: Am Monatsende, Quartalsende (je nach Deiner Vorstellung) schreibst Du Deinem EVU eine Rechnung. Je nach dem, ob Du Dich beim FA als Unternehmer registriert hast (bringt Vorteile!), dann enthält Deine Rechnung auch die gesetzliche MWSt. Die Rechnung enthält auch ein Zahlungsziel. Gehen die Beträge verspätet ein, berechnest Du Verzugszinsen.

Eine andere Möglichkeit wäre dem Versorger einen pauschalierten Betrag (kw/h/ p der Anlage * Sonnenstunden / 12 / *4) pro Quartal in Rechnung zu stellen. Als Beleg für die Richtigkeit Deiner Annahmen füge eine Aufstellung über die Erträge mit ein.

Einmal im Jahr übermittest Du den Zählerstand oder forderst den EVU auf, eine Ablesung durchzuführen. Nach diesem Zeitpunkt steht fest, ob Du nachzahlen mußt, oder eine zusätzliche Zahlung beanspruchen kannst. In beiden Fällen die definierten Pauschalen entsprechend korrigieren.
Walter
Forumsinventar
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Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2185
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 14:22 Nach oben

was hat dein nicht unterschriebener Vertrag mit deiner Einspeisung oder dem EEG zu tun.

Alles wichtige wird vom EEG geregelt.

Du brauchst also keinen Vertrag unterschreiben.

Dein EVU muss dir deine Vergütung trotzdem bezahlen

_________________
Gruss Walter ( Lothar Beer )
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kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 16:02 Nach oben

Hallo Domino,

den Vertrag kannst du später immer noch unterschreiben. Eine Passage rausstreichen hat wenig Sinn, darauf lässt sich das EVU nicht ein. Genausowenig wirst du eine schriftliche Stellungnahme zu einezelnen Punkten erhalten, wie von PVFG vorgeschlagen.

Du schickst deine Unterlagen bzw. die Formulare des Versorgers, die du ausfüllen kanst hin und erklärst, dass du vorläufig ohne Vertrag lt. EEG einspeist. Eigene Vertrage werden nicht akzeptiert (zumindest hier nicht), so dass man solange warten muss bis ein akzeptabler Vertrag vorgelegt wird.

Ich habe das EVU angerufen und erklärt, dass ich zum Jahresende eine Rechnung schicke, das mögen die aber nicht so. Das ist verständlicherweise zu viel Aufwand bei der Vielzahl der Anlagen. Nun bekomme ich meine Gutschrift auch ohne Vertrag.

Wenn keiner auf dich eingeht, dann schreibe eine Rechnung, spätestens dann werden sie sich melden.


Kato
domino
Öfters hier
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Angemeldet: 22.11.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Wolfenbüttel

BeitragVerfasst am: 11.12.2005, 14:19 Nach oben

Hallo Kato,

ja, das werden wir so machen. Die Anlage von EON zum Photovoltaikvertrag
mit dem Abrechnungsmodus ankreuzen, Erklärung über Umsatzsteuerpflicht
(die haben wir, Finanzamt bucht schon fleißig ab!!!) angeben und die Bankverbindungsdaten ausfüllen. Dann legen wir ein Brieflein mit der Rechnung bei und geben den Verzicht auf den Vertrag kund. Mal sehn,
was dann kommt.

Wie rechnet sich eigentlich die Laufzeit? Wir haben zum 24.10.2005 das erste Mal eingespeist. Im Vertrag schreibt Eon, Laufzeit-Ende wäre der 31.12.2025.
Wäre aber nicht 2026 richtig???

Viele Grüße und schönen Sonntag noch
Rainer
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 11.12.2005, 15:31 Nach oben

20 Jahr + Inbetriebnahmejahr, also stimmt das schon. 01.01.2006 bis 31.12.2025 sind volle 20 Jahre und der Rest von 2005


Kato
germanfarmer
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1144
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.03.2006, 12:35 Nach oben

Du kannst auch die Photon abonnieren und den Vertrag von deren Rechtsanwälten oder Fachkräften überprüfen lassen. Für Abonnenten machen die das kostenlos.

Gruß
germanfarmer
MarkusS
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 12.02.2006
Beiträge: 120
Wohnort: Wunstorf ( Niedersachsen )

BeitragVerfasst am: 20.03.2006, 17:18 Nach oben

Moin, ich werde auch bald bei Eon Avacon meine Anlage anschliessen lassen.
Meine Infos von meinem Solateur und einem Bekannten auch mit PV Anlage auf dem Dach sind:
EON zahlt das 1. Jahr nur die Pauschale ( 800 oder 850 kW/kWp ).
Dann nach dem 1. Jahr und der dementsprechenden Anschlußrechnung wird auch evtl etwas mehr gezahlt.

Mein klarer Tipp vom Solateur:
Den Vertrag von EON auf gar keinen Fall unterschreiben !
( schaun mer mal, wer nach 20 Jahren dann besser aussieht )
Nach den 20 Jahren kann man wahrscheinlich sowieso die Anlage vor den Zähler klemmen.
Dann zahlen die EVU vielleicht aus Rache für die vielen Euros, die sie rausrücken mußten, nur einen Preis, der unter dem Preis liegen wird, was man selbst für eine kWh bekommt.
Aber wie gesagt, schaun mer mal Cool

Ah ja, noch ein weitere Hinweis:
Falls EON mir keine wenigstens vierteljährlichen Abschläge bei keinem Vertrag zahlt, zahle ich auch keine Abschläge für meinen Strom + Wasser mehr Wink
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 20.03.2006, 20:54 Nach oben

Hallo Markus,

den EVU`s tun die Euros nich weh, die sie uns zahlen, das dürfen sie auf den Strompreis umlegen und jeder muss mitzahlen. So werden alle am EEG beteiligt.

Gruß Kato

_________________
15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem
Atommafia
Forumsinventar
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 20.03.2006, 21:27 Nach oben

Tach
MarkusS hat Folgendes geschrieben:


Ah ja, noch ein weitere Hinweis:
Falls EON mir keine wenigstens vierteljährlichen Abschläge bei keinem Vertrag zahlt, zahle ich auch keine Abschläge für meinen Strom + Wasser mehr Wink


die EEG-Kohle zahlt der Netzbetreiber, zB Eon-Avacon-Netzbetrieb
den Strom liefern das ist zB Eon-Avacon-Stromhändler etc

der Stromlieferant schreibt höchstens Mahnungen wenn man als Kunde nicht mehr zahlt, und Hinweise das man zB auf EEG-Kohle wartet, bringen nichts, außer ggfs den Hinweis das der Vertrieb und der Netzbetrieb mittlerweile getrennte Welten sind.

MfG



MfG
Luke
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 25.11.2005
Beiträge: 1866

BeitragVerfasst am: 20.03.2006, 22:51 Nach oben

Zitat MarkusS:

Zitat:
Dann zahlen die EVU vielleicht aus Rache für die vielen Euros, die sie rausrücken mußten, nur einen Preis, der unter dem Preis liegen wird, was man selbst für eine kWh bekommt.


...selbst wenn wir in vielleicht 20 Jahren als PV-Besitzer weniger für unseren eingespeisten Strom erhalten
als wir an das EVU für den bezogenen Strom zahlen müssen (brrr, schrecklicher Gedanke Shocked )...
...stehen wir immer noch besser da als die Verbraucher, die keine PV-Anlage besitzen...und nichts kompensieren können Wink

...leider bleiben wir mit unseren heutigen Anlagen vom EVU abhängig, es sei denn,
dass zwischenzeitlich eine preisgünstige und praktikabele Lösung zur Energiespeicherung gefunden wird...

ja, schaun mer mal Cool

convidently

Luke
fastlauf
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 21.03.2006, 06:01 Nach oben

Was ist EEG? Energie Einspeisungs Gesetz?
Wenn ein Gesetz geändert wird und bei der Änderung der
Schutz für Bestandsverträge aufgehoben wird könnte doch
auch der Vertrag gekündigt werden oder? In anderen
Bereichen (z.B. Fondsimmobilien) haben wir solche
Gesetzesänderungen gerade im vergangenen Jahr
erlebt. Alle die sich darauf verlassen hatten, dass z.B.
negative Einnahmen aus Windenergieanlagen ihre anderen
Einkünfte steuerlich minimieren konnten dies ab "sofort" nicht
mehr tun.
Ausserdem gilt m.E., dass wenn hier ausdrücklich steht, dass
das Unternehmen bei einer Änderung des EEG den Vertrag
kündigen kann, dies auch so ist. Die Frage ist nur, bei welchen
Änderungen? Z.B. auch wenn die vorgegebenen Preise für
die Energieeinspeisung steigen, d.h. wenn das Unternehmen
mehr zahlen müsste?

Confused

_________________
Interessiert an allem was mit neuen
Technologien zu tun hat.
MarkusS
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 12.02.2006
Beiträge: 120
Wohnort: Wunstorf ( Niedersachsen )

BeitragVerfasst am: 21.03.2006, 08:18 Nach oben

[quote="Atommafia"]Tach
MarkusS hat Folgendes geschrieben:

der Stromlieferant schreibt höchstens Mahnungen wenn man als Kunde nicht mehr zahlt, und Hinweise das man zB auf EEG-Kohle wartet, bringen nichts, außer ggfs den Hinweis das der Vertrieb und der Netzbetrieb mittlerweile getrennte Welten sind.
MfG


Wieso Atommafia,
ich zahle meinen Strom dann pünktlich und komplett am Jahresende, genauso wie ich es vom EVU erwarte, daß dieser am Jahresende pünktlich zahlt.
Ich kann doch zu Abschlagszahlungen nicht gezwungen werden, genauso wie ich den EVU nicht zu Abschlagszahlungen zwinge, oder ??
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