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solar63
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2007
Beiträge: 92
Wohnort: Vöhringen
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Verfasst am:
11.08.2007, 16:53 |
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Hallo rosa,
vielen Dank für die Tipps und Empfehlungen
Ich hab mal meine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen angeschrieben, ob das Risiko "PV-Anlage betreiben" enthalten ist.
Bin gespannt auf die Antworten.
Gruß
Norbert |
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
11.08.2007, 21:59 |
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leistom
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 18.05.2007
Beiträge: 11
Wohnort: 73434 Aalen - Fachsenfeld
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Verfasst am:
21.08.2007, 12:49 |
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Hallo rosa,
ich habe für meine Anlage eine Photovoltaikversicherung bei der VHV über dich abgeschlossen.
Nun ist meine Anlage aber auch über meine Wohngebäudeversicherung, R&V, versichert.
Was passiert im Schadensfall, wer zahlt was?
Gruß
leistom |
_________________ 9,24 kwp - 56 x IBC STP 165 M - 2 x Sunny Boy 4200 TL HC, Inbetriebnahme 20.07.07
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1449 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
21.08.2007, 13:16 |
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Hallo leistom,
wenn Du sagst, dass deine Anlage über die Wohngebäude versichert ist, müsstest Du auch die Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung erhöht haben. Ist dies der Fall, so kannst Du diese wieder um den Anlagenanteil senken in dem Du dem Versicherer mitteilst, dass eine Photovoltaikversicherung (Allgefahrendeckung) besteht. Das solltest Du übrigens in jedem Fall machen, auch dann wenn die Versicherungssumme nicht erhöht wurde. Hier erhältst Du mehr Informationen zum Thema Photovoltaik und Wohngebäudeversicherung.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
>>> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <<< |
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leistom
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 18.05.2007
Beiträge: 11
Wohnort: 73434 Aalen - Fachsenfeld
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Verfasst am:
21.08.2007, 20:35 |
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Hallo rosa,
danke für die schnelle Antwort.
Mein Versicherer hat mir auf Anfrage nur bestätigt, dass die PV über die Wohngebäudeversicherung versichert ist. Wenn ich nun eben die PV-Versicherung bei VHV habe brauche ich meine Wohngebäudeversicherung nicht erhöhen, es bleibt wie es ist und für eventuelle Schäden aan der PV-Anlage tritt die PV-Versicherung ein.
Richtig oder falsch verstanden
gruß
leistom |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
21.08.2007, 20:59 |
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Hallo leistom,
grundsätzlich richtig. Die Photovoltaikversicherung leistet gem. der Bedingungen bei Sachschäden und dem damit verbundenen Ausfällen der Photovoltaikanlage. Wenn Du dem Gebäudeversicherer jetzt nur noch mitteilst, das Du deine Anlage über eine Photovoltaikversicherung (Allgefahrendeckung) versichert hast, ist alles bestens.
Gruß aus Köln
rosa |
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