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 monatliche Vergütung von Stromversorger / kWp Nächstes Thema anzeigen
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Handbuch
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BeitragVerfasst am: 25.08.2007, 23:26 Nach oben

Mein EVU (SWSZ) will überhaupt keine Abschlagszahlung leisten, sondern nur vierteljährlich nach Zählerstand abrechnen.

Eine Frechheit - ich muß ja schließlich auch monatlich einen Abschlag für den Bezug von Strom zahlen.

Denen werde ich was husten und jetzt monatlich eine Rechnung stellen. Mal schaun, wie lange die sich das antun wollen.

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Verfasst am: Nach oben

Wolfgang Neumann
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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 01:09 Nach oben

Hallo,

ich bekomme von der E.ON Mitte 32,80 € / kWp im Monat netto. Ab dem 01.01.2008 erfolgt dann eine Abschlagberechung den den tatsächlichen Einspeisungen aus dem Vorjahr, also genau wie beim Strombezug.

Für eine Dienstleistungspauschale werden 7,80 € im Jahr also 0,65 € im Monat verlangt.

Den geeichten Zähler habe ich selbst bereitgestellt. Es gab keinerlei Probleme bei der Abnahme.

Die Abrechnung kam auch sofort: Abnahme 09.07. / Bescheid 25.07. / 1. Zahlung 31.07.

Habe hier mit dem EVU keine Probleme, liegt aber wohl daran, das sich trotz feindlicher Übernahme durch die E.ON die alte EAM Kassel immer noch mit ihrer Kundenfreundlichkeit und reginalen Einsatz durchsetzt.

Viele Grüße
Wolfgang

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das399igste
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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 02:14 Nach oben

Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben:

Für eine Dienstleistungspauschale werden 7,80 € im Jahr also 0,65 € im Monat verlangt.

Den geeichten Zähler habe ich selbst bereitgestellt. Es gab keinerlei Probleme bei der Abnahme.

Habe hier mit dem EVU keine Probleme, liegt aber wohl daran, das sich trotz feindlicher Übernahme durch die E.ON die alte EAM Kassel immer noch mit ihrer Kundenfreundlichkeit und reginalen Einsatz durchsetzt.


Du hast ein Problem mit dem EVU Exclamation Die Dienstleistungspauschale dürfen sie nicht verlangen, sie erbringen keine Dienstleistung für dich.

Es fängt immer mit kleinen Beträgen an, es ist halt die Frage wo liegt die Schmerzgrenze. Du zahlst ja auch einen monatlichen Abschlag, zieh da mal die 7,80 €/a ab und schau dir an was passiert.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 09:55 Nach oben

Moin moin,

Handbuch hat Folgendes geschrieben:
Mein EVU (SWSZ) will überhaupt keine Abschlagszahlung leisten, sondern nur vierteljährlich nach Zählerstand abrechnen.

Mein EVU (WEMAG) wollte mir auch per Einspeisevertrag die Abrechnung nur alle drei Monate aufzwingen (keine Pauschale). Ich habe denen mitgeteilt, dass ich den Vertrag in der vorliegenden Form nicht akzeptieren kann und "zur Güte" den Mustervertrag von Photon geschickt. Natürlich erfolgte bis heute keine Reaktion. Crying or Very sad

Aber bisher auch keine Reaktion auf meine Rechnung vom Juli. Na ja, bis 29.08.07 haben sie noch Zeit zu zahlen. Danach muss ich wohl mahnen. Crying or Very sad

Gruss
harlekin12

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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 11:08 Nach oben

hallo

zur zeit bekommen ich ja kwp 26,87 euro .... aber da wird sich die eon noch wundern , ich hab mein jahressoll schon seit über einem monat voll da bekomm ich ordetlich nachzahlung

mfg flo Cool

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Wolfgang Neumann
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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 13:39 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Du hast ein Problem mit dem EVU Exclamation Die Dienstleistungspauschale dürfen sie nicht verlangen, sie erbringen keine Dienstleistung für dich.


Hallo Harald,

gibt es darüber was schriftliches, dass hier keine Gebühren verlangt werden dürfen.

In der Abrechung steht: "Für den notwendigen technischen und kaufmännischen Aufwand (z.B. technischen Anlagenabnahme, Abrechnug) wird eine Dienstleisutngspauschale von 7,80 € / Jahr zuzüglich z.Z. 19% Umsatzsteuer von der Einspeiserechung in Abzug gebracht".

Da ich ja auch bei den Verbrauchskosten für Strom, Gas und Wasser jeweils einen jährlichen Grundpreis / Messpreis (Zähler, Verwaltung, Leitungsbereitstellung usw.) zahlen muss, erschien mir die die Pauschale in Höhe von 7,80 € / Jahr nicht gerade hoch.

@all
Wie sieht es bei Euch aus, zahlt ihr auch noch eine jährliche Gebühr wenn ihr einen eigen Zähler verwendet?

Viele Grüße
Wolfgang

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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 14:07 Nach oben

Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben:

gibt es darüber was schriftliches, dass hier keine Gebühren verlangt werden dürfen.

In der Abrechung steht: "Für den notwendigen technischen und kaufmännischen Aufwand (z.B. technischen Anlagenabnahme, Abrechnug) wird eine Dienstleisutngspauschale von 7,80 € / Jahr zuzüglich z.Z. 19% Umsatzsteuer von der Einspeiserechung in Abzug gebracht".

Da ich ja auch bei den Verbrauchskosten für Strom, Gas und Wasser jeweils einen jährlichen Grundpreis / Messpreis (Zähler, Verwaltung, Leitungsbereitstellung usw.) zahlen muss, erschien mir die die Pauschale in Höhe von 7,80 € / Jahr nicht gerade hoch.


Gegenfrage, gibt es etwas schriftliches wonach sie die Gebühr verlangen dürfen?
schau mal hier: http://www.sfv.de/leserfr.htm#113951976312700

Das EEG regelt das das zuständige EVU den Strom abzunehmen und in einer bestimmten Höhe zu vergüten hat. Weitere Zahlungen oder Forderungen bedürfen eines Vertrages.

Für die Anlagenabnahme wirst Du wohl eine einmalige Anschlussgebühr bezahlt haben. Aber was geht Dich der interne Aufwand des EVU an? Hast Du schon mal auf einer Rechnung eines Handwerkers, eines Kaufhauses oder Einzelhändlers eine Position Abrechnung gefunden? Für das Erstellen und versenden einer Rechnung/Abrechnung darf ein Unternehmer keine Gebühren verlangen, eben sowenig für den Aufwand des Zahlungsverkehrs.

Dein Vergleich mit den Grundpreis/Messpreis hinkt. In dem Fall gehören die technischen Einrichtungen den EVU und das stellt sie Dir gegen Endgeld zur Verfügung. Die Grundlage für diese Zahlungen findest Du in dem Bezugsvertrag mit Deinem Lieferanten.

So wie ich Dich verstanden habe benutzt Du für Deine PV-Anlage einen eigenen Zähler und hast keinen Einspeisevertrag. Theoretisch wäre es möglich vom EVU einen Grundpreiss/Messpreis zu verlangen wenn eine solche Zahlung vertraglich vereinbart wurde. Da das EVU aber sich hüten wird einen Vertrag mit Dir zu schließen der Dir dieses Recht einräumt, geht das nicht.

Sonnige Grüße
Harald

edit: ich habe mich mal wieder hinreißen lassen. Wenn ich lesen muss wie die Monopolisten es geschafft haben den Menschen einzutrichtern das sie ja so arm sind und eigentlich bei allen Leistungen schon zuschießen...

Als Betreiber einer PV-Anlage nach EEG bist Du Unternehmer und das EVU ist der Kunde. Der Unternehmer stellt eine Rechnung für die Leistung aus. Die Aufwände zum Erstellen der Rechnung und deren Versand sind seine Angelegenheit. Der Kunde hat die Rechnung zu zahlen, wenn die berechnete Leistung entsprechend geliefert wurde. Seinen Aufwand (Briefkasten installieren, Konto führen, Überweisungsbeleg ausfüllen, zur Bank fahren) kann er nicht von der Rechnung abziehen - egal wie er es nennt.

Das EEG bestimmt auch eindeutig, das nicht mit strittigen Forderungen aufgerechnet werden darf. Wenn das EVU andere Kosten meint berechnen zu dürfen, sind diese separat abzurechnen (§12 Abs. 4 EEG http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm#anm12(4) )

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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 19:27 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Für die Anlagenabnahme wirst Du wohl eine einmalige Anschlussgebühr bezahlt haben.


Hallo Harald,

nein ich habe keine Anschlussgebühr bezahlt, ist laut E.ON-Mitte in der Pauschale (technische Anlagenabnahme) enthalten. Was auch noch drin ist ist die Ablesung des Eigenzählers im Turnus des normalen Stromzählers durch einen E.ON Mitarbeiter (Nachbarin auf 400,- € Basis) oder die monatliche Online-Meldung übers Internet. In der Rechnung hat man die beiden Werte auch sauber getrennt nur die Summe wird halt einmalig übertragen.

Laut EEG hast Du Recht, dass diese Abrechnung ohne Vereinbarung so nicht zulässing ist. Jetzt ist nur ein Rechenexempel mit was ich mich günstiger stehe:

20 Jahre a 7,80 € = 156,- € (sofern der Preis nicht erhöht wird)

oder

- Ich zahle eine einmalige Anschlussgebühr für die Abnahme Höhe: schätze mal mindestens 100,- € (hat hier jemand Zahlen?)
- Evt. erneute Abnahme wenn der Zähler getauscht werden muß
- Erstelle jeden Monat eine Abrechnung und sende sie an die E.ON (12x 0,56€ = 6,72€ zzgl. Arbeitszeit, Papier, Druckerkosten, Strom usw.), kann man also ca. 10,- € / Jahr veranschlagen

Ergibt also einen Preis in 20 Jahren von ca. 300,- € also doppelt so viel wie die E.ON-Mitte verlangt.

Ich denke dass man hier gegen die 7,80 € / Jahr nicht sagen kann und sich somit eine Auseinandersetzung nicht lohnt, da, wenn sich die E.ON ans EEG hält, auf mich höhere Kosten zukommen würden.

Viele Grüße
Wolfgang

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BeitragVerfasst am: 26.08.2007, 22:05 Nach oben

Wolfgang Neumann hat Folgendes geschrieben:

nein ich habe keine Anschlussgebühr bezahlt, ist laut E.ON-Mitte in der Pauschale (technische Anlagenabnahme) enthalten. Was auch noch drin ist ist die Ablesung des Eigenzählers im Turnus des normalen Stromzählers durch einen E.ON Mitarbeiter (Nachbarin auf 400,- € Basis) oder die monatliche Online-Meldung übers Internet. In der Rechnung hat man die beiden Werte auch sauber getrennt nur die Summe wird halt einmalig übertragen.

Laut EEG hast Du Recht, dass diese Abrechnung ohne Vereinbarung so nicht zulässing ist. Jetzt ist nur ein Rechenexempel mit was ich mich günstiger stehe:

20 Jahre a 7,80 € = 156,- € (sofern der Preis nicht erhöht wird)

oder

- Ich zahle eine einmalige Anschlussgebühr für die Abnahme Höhe: schätze mal mindestens 100,- € (hat hier jemand Zahlen?)
- Evt. erneute Abnahme wenn der Zähler getauscht werden muß
- Erstelle jeden Monat eine Abrechnung und sende sie an die E.ON (12x 0,56€ = 6,72€ zzgl. Arbeitszeit, Papier, Druckerkosten, Strom usw.), kann man also ca. 10,- € / Jahr veranschlagen

Ergibt also einen Preis in 20 Jahren von ca. 300,- € also doppelt so viel wie die E.ON-Mitte verlangt.

Ich denke dass man hier gegen die 7,80 € / Jahr nicht sagen kann und sich somit eine Auseinandersetzung nicht lohnt, da, wenn sich die E.ON ans EEG hält, auf mich höhere Kosten zukommen würden.


E.ON-Avacon nimmt für den Anschluss einer EEG-Analge 120 € netto, wäre es "nur" ein Hausanschluss nur 89 € (Diskriminierung von EEG-Anlagen, Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch einer Monopolstellung).

Da es dein Zähler ist wirst Du den wohl nach Ende der Eichfrist auf eigene Kosten nacheichen oder tauschen müssen. Ist also wohl egal bei der Kostenbetrachtung. Eine erneute Abnahme ist nicht erforderlich, es wird lediglich der Zählertausch mit den Zählerständen gemeldet. Hier würde das ein vom EVU zugelassener Elektriker machen und melden (ca. 40 € für das tauschen + Kosten für den Zähler).

Wenn also keine weiteren Kosten zu den 7,80 €/a dazukommen und sie auch die Jahresabrechnung fristgerecht für Dich erledigen ist das ein guter Preis für die Dienstleistung. Ich hoffe für Dich das es so bleibt. Notfalls kannst Du aber immer die Sache selber in die Hand nehmen.

Ich selber war "früher" bei der Hastra, Leute direkt vor Ort, kurze Wege, günstige Konditionen. Dann wurde es die Avacon, nun ja, der Laden wurde größer und unübersichtlicher, Preise blieben im Rahmen, Kommunikation wurde aber spürbar zäher. Nun ist es E.ON-Avacon, meine Meinung dazu kann man hier im Forum verstreut finden....

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 16:32 Nach oben

Hallo zusammen,

nachdem ich nun schon seit dem 17.07.2007 am Netz bin habe ich am Wochenende die Unterlagen der RWE WWE erhalten.

Neben den ganzen Dingen die mein Solarteur, lehmann28, bereits an die RWE übermittelt hatte, und die das RWE noch einmal von mir wollte, lag auch ein wunderschöner Vertrag zur Einspeisung bei. Aus dem Vertrag gingen viele Pflichen, Haftungen etc. hervor, jedoch nicht die Höhe der zu erwartenden monatlichen Vergütung.

Nach Prüfung des EEG, der Nouvelle vom 21.07.2004, habe ich der RWE mitgeteilt, per Mail vorab und Schreiben, das ich den Vertrag nicht unterschreiben werde, da er von Rechtswegen nicht notwendig ist.

Vorabmail an RWE:
Zitat:

"Sehr geehrte Frau xxxxxx,

anbei erhalten Sie vorab, Originale auf dem Postweg, die von Ihnen angeforderten Unterlagen nebst Abrechnung für den Zeitraum 16.07.07 – 30.09.07. Den von Ihnen übermittelten Vertrag habe ich erhalten. Nach Prüfung des Vertrags und der Nouvelle zum EEG vom 21.07.2004, §12 Abs. 1 ff. habe ich von einer Zeichnung des Vertrages abgesehen, da dieses von Rechtswegen nicht notwendig ist.

Ich bitte Sie um entsprechende Weiterleitung der Unterlagen und Mitteilung des weiteren Verfahrens. Bei Rückfragen kommen Sie bitte auf mich zu."


Darauf erhielt ich heute eine Mail der RWE mit dem Hinweis:

Zitat:

"Sehr geehrter Herr xxxxx,
ihre Mail vom 01.10.2007 haben wir erhalten.

Entsprechend dieser Mail nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie den Abschluss unseres Einspeisevertrages nicht wünschen.

Daher werden wir die monatliche Rate auf 309,20 € zuzüglich Umsatzsteuer absenken."


Zur Info. Ich habe eine 10,4 kWp Anlage auf dem Dach, Ausrichtung 140°, 45° Dachneigung im Soester Land. Nach Berechnungen wäre eine jährliche kWh Menge von 8320 kWh zu erwarten.

Mir geht es jetzt nicht um die Summe, damit kann ich meinen Verpflichtungen gegenüber der U-Bank noch nachkommen, sondern um das Verfahren.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Dnke für Euer Feedback!

Grüße

Helmuth

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"Carpe Diem" denn das Leben ist zu kurz um es zu vergeuden!

10,4 kWp mit: 52 x Kyocera KC200GHT-2; 2 x Solarmax 6000C; Solarlog 400e.
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Beiträge: 1399
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 17:15 Nach oben

helmuth65 hat Folgendes geschrieben:

Zitat:

... nebst Abrechnung für den Zeitraum 16.07.07 – 30.09.07.


Darauf erhielt ich heute eine Mail der RWE mit dem Hinweis:

Zitat:

...Daher werden wir die monatliche Rate auf 309,20 € zuzüglich Umsatzsteuer absenken."


Zur Info. Ich habe eine 10,4 kWp Anlage auf dem Dach, Ausrichtung 140°, 45° Dachneigung im Soester Land. Nach Berechnungen wäre eine jährliche kWh Menge von 8320 kWh zu erwarten.



Nur zum Verständnis.

Die Abrechnung war eine Rechnung basierend auf den abgelesenen Zählerständen Question

Was möchtest Du erreichen Question Einen monatlich gleichbleibenden Betrag oder eine Zählergenaue Abrechnung Question

Wenn die Abrechnung den genauen Zählerstand beinhaltete und Du nun bis zur Jahresendabrechnung gleichbleibende Abschläge bekommst ist die Rate sehr großzügig berechnet. In den letzten 3 Monaten werden wohl so ca. 12% des Jahresertrages zu erwarten sein, das macht auf Deine Anlage bezogen ca. 1000 kWh.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 17:35 Nach oben

Hallo,

der Sachverhalt ist wie folgt.

Für das Kalenderjahr 2007 wurde mir keine Abschlagszahlung, sondern eine einmalige Gutschrift im Januar 2008 angekündigt. Sprich für den Zeitraum vom 16.07.2007 - 31.12.2007.

Daher die Abrechnung meinerseits, die ich auch für den Rest des Jahres erstellen werde, wenn die RWE nicht von ihrer einmaligen Gutschrift abrückt.

Für die Zeit ab dem 01.01.2008 wird über eine Abschlagszahlung gesprochen deren Höhe NICHT im Vertrag definiert war. Die Höhe sollte nach Vertragsabschluss mitgeteilt werden!!!

Nun habe ich den Vertrag nicht gezeichnet und erhalten die oben stehende Antwort.

Ich lese aus dieser das die monatliche Abschlagszahlung mit Vertrag höher wäre, wie diese ohne Vertrag nun ist.

Persönlich ist es mit vollkommen egal, ob ich eine Stichtagsabrechnung selbst erstelle, oder ob der Netzbetreiber mir eine monatliche Gutschrift sendet die am Jahresende in einer Jahresabrechnung mündet.

Mir geht es hier um die Tatsache das die monatliche Abschlagszahlung ab 01.01.2008 dadurch geringer ausfallen soll weil ich den Vertrag nicht unterschrieben habe.

So lässt sich das aus der Mail lesen!

Grüße
Helmuth65

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bareta
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Angemeldet: 01.09.2007
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BeitragVerfasst am: 28.11.2007, 18:54 Nach oben

Guten Tag
seit 17.11.2007 habe ich meine Photovoltaikanlage in der Größe von 6,48kW/h in Betrieb. Heute habe ich die Abschlagsgutschrift (Einspeisung Strom) von RWE erhalten. In dieser steht, dass ich monatlich 180,00 € Brutto und 152,94 € Netto erhalte, minus 2,00 € für die Messung/Abrechnung. Crying or Very sad Meiner Meinung nach ist es ein bisschen zu wenig, was RWE mir zahlt. Dadurch kriege ich, wenn es so weiter geht, leichte Schwierigkeiten mit meiner Finanzierung.
Ist es üblich, dass RWE so wenig zahlt? Was kann ich dagegen tun?
Question
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Beiträge: 1513
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BeitragVerfasst am: 28.11.2007, 19:07 Nach oben

Im ersten Betriebsjahr zahlen viele EVU 850 kWh/kWp bis 900 kWh/kWp.

Erst nach einem vollen Betriebsjahr wird der Durchschnitt des letzten Jahres verwendet.

Frage: In welchem PLZ steht deine Anlage ?
siehe unter www.pv-ertraege.de für deine Postleitzahl und informiere das EVU.

Freundlich bleiben, dann kann man i.d.R. mit denen reden.
bareta
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Angemeldet: 01.09.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.11.2007, 19:22 Nach oben

Die Anlage steht in 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Anlage ist 6,48 kWh groß, wenn ich mit 850 kWh/kWp rechne dann ergibt sich ein Mindestertrag von 5508 kWh pro Jahr. Dieses mal 0,49 €, dann sind es 2700 € im Jahr, also im Monat 225 € Netto. Von dieser Summe bin ich ausgegangen, als ich meine Finanzierung geplant habe. Gut ,dass ich das erste Jahr bei meiner finanzierung Tilgungsfrei gewählt habe. Jetzt habe ich ausgerechnet, dass RWE mir einen Mindestertrag von 580 kWh/kWp errechnet hat. Keine ahnung woher die diese Zahlen haben.
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