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 Rückwirkungsschäden Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Bento
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 14.06.2007, 20:23 Nach oben

Hallo,

bin in einer GbR mit einer Anlage auf fremdem Dach. Nach meinem Kenntnisstand zahlt eine Anlagenversicherung nur, wenn Schäden an der eigentlichen PV-Anlage auftreten.

Es soll aber auch Versicherer geben, die das Risiko abdecken, wenn der Eigentümer des Daches z.B. wegen Holzbock oder Schwelbrandt das Dach erneuern muss und dazu - verständlicherweise - verlangt, dass die PV-Anlage vorübergehend demontiert wird. Dieses Risiko ist mir unter dem Begriff "Rückwirkungsschaden" bekannt.

Welche Versicherer decken dieses Risiko ab?

Bei einer größeren Anlage können die De- und Wiedermontagekosten sowie der Nutzungsausfall schon ganz schön ins Geld gehen. Und 20 Jahre sind eine verdammt lange Zeit! Da kann alles Mögliche passieren.

Bento
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Verfasst am: Nach oben

olliausbs
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 14.06.2007, 20:40 Nach oben

Ey, Leute, laßt Euch nicht verrückt machen!
Es wird immer irgedein Versicherungsprodukt geben, das irgendein nochso geringes Risiko abdeckt und der Versicherungsheini, der da mit Horrorszenarien jongliert, wird sofort zurstelle sein.

Ihr wollt Daoch Geld verdienen mit Eurer Anlage. Wer als Selbständiger Geld verdienen will, muß auch ein gewisses internehmerisches Risiko eingehen. Scheut Ihr dieses Risiko, dann werden nur die Anderen an Euren Anlagen verdienen.

Punkt.

Olli
Bento
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 14.06.2007, 21:59 Nach oben

Hallo olliausbs,

ich finde es ja ganz toll, dass dir aus Gewinnmaximierungsgründen die Versicherungsbedingungen (fast) egal sind, aber eigentlich wollte ich nur wissen, welche Versicherer dieses Risiko absichern.

Ich will mich garnicht "totversichern", sondern möchte mich nur informieren.


Gruß
Bento
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.06.2007, 08:33 Nach oben

Hallo Bento,

Bento hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

bin in einer GbR mit einer Anlage auf fremdem Dach. Nach meinem Kenntnisstand zahlt eine Anlagenversicherung nur, wenn Schäden an der eigentlichen PV-Anlage auftreten.


Es sind Schäden, die unvorhersehbar, von außen auf die Anlage einwirken, versichert. Siehe § 2 ABE.

Bento hat Folgendes geschrieben:

Es soll aber auch Versicherer geben, die das Risiko abdecken, wenn der Eigentümer des Daches z.B. wegen Holzbock oder Schwelbrandt das Dach erneuern muss und dazu - verständlicherweise - verlangt, dass die PV-Anlage vorübergehend demontiert wird. Dieses Risiko ist mir unter dem Begriff "Rückwirkungsschaden" bekannt.

Welche Versicherer decken dieses Risiko ab?


Mir ist derzeit kein PV-Versicherer bekannt, der z. B. bei Holzbockbefall die Demontage und Montage versichert.

Bento hat Folgendes geschrieben:

Bei einer größeren Anlage können die De- und Wiedermontagekosten sowie der Nutzungsausfall schon ganz schön ins Geld gehen. Und 20 Jahre sind eine verdammt lange Zeit! Da kann alles Mögliche passieren.


Die Photovoltaikversicherung im Rahmen der Allgefahrendeckung bietet schon einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz. Wie "olliausbs" schon schrieb, kann man halt nicht alle unternehmerischen Risiken versichern. Daher solltest Du, vor allen Dingen wenn Du schon jetzt Bedenken hast, dass Dach eingehend Prüfen.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
olliausbs
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 15.06.2007, 09:43 Nach oben

Sorry, Bento, mir war gerade so nach Motzen zumute...
Dabei wird man schonmal unsachlich. Bitte nicht persönlich nehmen.

Sonnige Grüße,
Olli
Bento
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 15.06.2007, 21:38 Nach oben

Hallo Rosa,

Zitat:
Mir ist derzeit kein PV-Versicherer bekannt, der z. B. bei Holzbockbefall die Demontage und Montage versichert.


Das konkrete Beispiel "Holzbockbefall" ( bzw. Schwelbrand) habe ich mir vorgestellt, nachdem ich im vergangenen Jahr Angebote für die Anlagenversicherung eingeholt habe und in einem Angebot u.a. folgende Beschreibung gefunden habe:

"Neben dem Sachschaden (Reparatur oder Totalersatz) leistet der Versicherer auch Entschädigung für verschiedenen Kosten .........:
- Schadenssuchkosten
-..............
- .............
- Rückwirkungsschäden=die De- und Remontagekosten der Anlage, die dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, unabhängig von einem Schaden an der Photovoltaikanlage, angefallen ist auf dem die Anlage installiert ist. Der entstehende Ausfallschaden gilt hierbei bis zu der Dauer von einem Monat versichert.-.................
-................."

Sollte ich den Text denn so falsch verstanden haben?
Das Angebot war übrigends von einem Internet-Versicherungsmakler und war sowohl von der Leistung als auch vom Preis her durchaus akzeptabel (ca. 10 % teurer als DBV und ca. 10% günstiger als Hanauer und Würtembergische).

Da ich dich, Rosa, als ausgesprochenen Fachmann bzgl. PV-Versicherung ansehe, stimmt mich deine Aussage schon nachdenklich. Wirbt man hier mit Versicherungseigenschaften, die es garnicht gibt?

@Olli:
Zitat:
Es wird immer irgedein Versicherungsprodukt geben, das irgendein nochso geringes Risiko abdeckt und der Versicherungsheini, der da mit Horrorszenarien jongliert, wird sofort zurstelle sein.

Vielleicht hast du dann ja doch recht?

Viele Grüße
Bento
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.06.2007, 11:17 Nach oben

Hallo Bento,

zwar beschäftige ich mich extrem viel mit Photovoltaikversicherungen, aber auch ich bin nicht allwissend. Meine Recherche, hat zumindest was deine Darstellungen angeht, keine brauchbaren Ergebnisse geliefert. Demnach kann ich Dir noch nicht mal sagen, ob Du etwas falsch verstanden hast oder der Anbieter etwas unkorrekt dargestellt hat. Ich werde wie immer am Ball bleiben und mich äußern, sobald ich etwas erfahre.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 19:42 Nach oben

Hallo Bento,

es hat zwar etwas gedauert, aber jetzt habe ich die Antwort.

Die Condor Photovoltaikversicherung leistet über Deckungserweiterungen wie folgt:

Gebäudebeschädigungen
Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 EUR auf Erstes Risiko auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss.

Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 EUR schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
Bento
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 22:16 Nach oben

Danke Rosa,

aber welche Schäden muss ich mir unter Sachschäden an Gebäuden vorstellen, die nicht ohnehin über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, wie z.B. Schäden aus Feuer, Sturm, Hagel etc.

Zählt "Holzbock" oder "Schwelbrand" zu "Sachschäden"?

Ich könnte mir vorstellen, dass eine Gebäudeversicherung - wenn ihr keine PV-Anlage gemeldet wurde - bei einer Gebäudeschadenregulierung evtl. die De- und Remontagekosten der PV-Anlage nicht übernimmt.
(Muss ich der Gebäudeversicherung überhaupt die Montage einer PV-Anlage melden, wenn ich eine separate Anlagenversicherung abschließe?)

Ich versuche einfach nur herauszufinden, ob mit dem Rückwirkungsschadeneinschluss ein reelles Risiko abgedeckt wird, bei dem sich lohnt über dieses Deckungskonzept nachzudenken.

Gruß
bento
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