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 Mangelhaft montierte PV-Anlage---Leistung der Versicherung?? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 17:34 Nach oben

Hallo Zusammen,

vielleicht hilft ja dieser Beitrag.

Grundsätzlich ist zwischen Garantieschäden (irgend ein Teil der PV-Anlage hat ohne Einwirkung von außen einen Defekt) und den ABE gem. § 2 Punkt g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler zu unterscheiden.

Mehr dazu hier:
http://www.photovoltaikforum.com/ftopic6021.html
(Post So Mai 27, 2007 11:58 am)

Leider fehlt mir die Zeit, etwas weiter auszuholen, da ich durch meinen Urlaub hier einiges an Arbeit liegen habe.

Gruß
rosa

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Verfasst am: Nach oben

hgf
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Beiträge: 308
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BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 18:01 Nach oben

Laienhaft gesprochen wird das wohl Folgendes bedeuten, wie ich es verstanden habe: Wenn mir in 10 Jahren der Wind die Anlage vom Dach bläst, aber als eigentliche Ursache ein Materialfehler oder eine unsachgemäße Durchführung der Arbeiten in Verdacht steht, dass ich in diesem Fall wohl nur auf Kulanz der Versicherung hoffen darf.

Prima Aussichten!

Gruß, hgf
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 18:13 Nach oben

Hallo hgf,

du hast es falsch verstanden. Lies nochmal alles langsam durch. Es ist nicht so wie von Dir angenommen Wink

Gruß
rosa

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hgf
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Angemeldet: 12.05.2007
Beiträge: 308
Wohnort: Bad Lippspringe

BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 18:23 Nach oben

Stimmt, ich habe es falsch verstanden. So ist es richtig:

Rosa schrieb bereits an anderer Stelle:
"Dieser ist in keinem Fall so zu verstehen, dass Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler als Ursache mitversichert sind! Es ist vielmehr so, dass ein nicht vorhersehbar von außen auf die Anlage einwirkendes, versichertes Ereignis, den Schaden verursachen muss. Wenn dann ein Materialfehler dazu führt, dass die Anlage beschädigt oder Zerstört wird, ist der Materialfehler mitversichert."

Also ist sind die Aussichten doch ganz gut.

Danke für die Richtigstellung, hgf
Rio
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Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 974
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BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 18:45 Nach oben

Bei der DBV ist ja zu lesen.........

Besonderheiten der hier angebotenen Photovoltaikversicherung der DBV: - Die Anlage muss durch einen Fachbetrieb installiert und abgenommen sein (kein Beitragszuschlag)
- Die Anlage muss nach anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der VDE-Richtlinien installiert und abgenommen (abnahme durch Fachbetrieb) sein, ansonsten nicht versicherbar


Also meine ich als Laie...nicht nach DIN 1055 montiert...kein Versicherungsschutz, oder?


Gruß Rio

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 12:35 Nach oben

Rio hat Folgendes geschrieben:

Also meine ich als Laie...nicht nach DIN 1055 montiert...kein Versicherungsschutz, oder?


Hallo Rio,

sieh es andersherum. Ist die Anlage nicht durch einen Fachbetrieb (der die Techniken und VDE kennt und befolgen sollte/muss) installiert und abgenommen, so ist der Versicherungsschutz erst garnicht zu erhalten. Daher ist in deinem Beispiel die Frage nach der DIN 1055 hinfällig.

Gruß
rosa

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Rio
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Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 974
Wohnort: Kleve (NRW)

BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 16:49 Nach oben

rosa hat Folgendes geschrieben:
Rio hat Folgendes geschrieben:

Also meine ich als Laie...nicht nach DIN 1055 montiert...kein Versicherungsschutz, oder?


Hallo Rio,

sieh es andersherum. Ist die Anlage nicht durch einen Fachbetrieb (der die Techniken und VDE kennt und befolgen sollte/muss) installiert und abgenommen, so ist der Versicherungsschutz erst garnicht zu erhalten. Daher ist in deinem Beispiel die Frage nach der DIN 1055 hinfällig.

Gruß
rosa


Hallo rosa

Also könnte es sein das ich einen Vertag unterschrieben habe...den Versicherungsbetrag bezahle und keinen Versicherungsschutz habe weil mein Fachbetrieb die Techniken und VDE nicht eingehalten hat (DIN 1055)?

Gruß Rio

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 17:18 Nach oben

Rio hat Folgendes geschrieben:
rosa hat Folgendes geschrieben:
Rio hat Folgendes geschrieben:

Also meine ich als Laie...nicht nach DIN 1055 montiert...kein Versicherungsschutz, oder?


Hallo Rio,

sieh es andersherum. Ist die Anlage nicht durch einen Fachbetrieb (der die Techniken und VDE kennt und befolgen sollte/muss) installiert und abgenommen, so ist der Versicherungsschutz erst garnicht zu erhalten. Daher ist in deinem Beispiel die Frage nach der DIN 1055 hinfällig.

Gruß
rosa


Hallo rosa

Also könnte es sein das ich einen Vertag unterschrieben habe...den Versicherungsbetrag bezahle und keinen Versicherungsschutz habe weil mein Fachbetrieb die Techniken und VDE nicht eingehalten hat (DIN 1055)?

Gruß Rio


Hallo Rio,

nein, dann bist Du wieder an diesem Punkt Smile
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?p=53562#53562

Gruß
rosa

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Beiträge: 974
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 17:30 Nach oben

Hallo rosa

Ich habe mal den Versicherungen diese Frage gestellt. Nue eine Antwort erhalten, von der Helvetia.

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich interessiere mich für Ihre PV-Versicherung. Ich konnte lesen wann die
Versicherung greift nun interessiert es mich auch wann die Versicherung die
Regulierung des Schadens verweigert! Für die Montage der Anlage ist die DIN
1055 zuständig. Sollte sich durch einen Sachverständigen der Versicherung
herausstellen (nach Sturmschaden) das mein Fachbetrieb nicht nach dieser
DIN 1055 gearbeitet hat (falsche/zu kurze Schrauben zu wenig Dachhaken
verwendet) wie wird der Sturmschaden reguliert?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr

für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt würde die Vorgehensweise wie
folgt aussehen:

Wenn der Schaden auf einem Konstruktionsfehler beruht, so müssten Sie mit
dieser Beweislage an den Hersteller / Monteur herantreten.
Ab diesem Zeitpunkt sollte ein ordnungsgemäß arbeitender Anbieter bereits
für den Schaden eintreten. Laut unseren Erfahrungen geschieht das in der
Regel auch. Sollte sich der Fachbetrieb weigern so tritt die Versicherung
gemäß den Bedingungen (ABE, §2g) ein. Wir würden den Schaden regulieren und
den Fachbetrieb anschließend in Regreß nehmen, bei Bedarf auch mit Hilfe
des Rechtsweges. Hiervon würden Sie als Versicherungsnehmer aber nichts
mitbekommen. Ebenfalls kann es ja auch sein, dass der Fachbetrieb nicht
zahlungsfähig ist. Auch dann tritt die Versicherung ein.

Als Versicherungsnehmer müssten Sie allerdings den ersten Schritt gehen und
an den "Verursacher" des Schadens herantreten. Bei Erfolglosigkeit
übernehmen wir dann.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage ausreichend beantworten konnte.

Freundliche Grüße

...................
Gewerbeabteilung

Helvetia Versicherungen, Filialdirektion Köln
Vor den Siebenburgen 2, 50676 Köln

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 17:56 Nach oben

Jetzt mal Klartext Rio.

Was willst du mit mit den Fragen zur DIN 1055 bezwecken?

Wenn ich einen Vertrag (Werkvertrag) mit einem Solarteur schließe, habe ich alles schwarz auf weiß. Dort sollte alles drin stehen, was wichtig für den Betreiber ist, unter anderem auch VDE und DIN-Normen. Wenn der Solarteur nun die vertraglichen Vereinbarungen nicht einhält, so ist es erst mal ein Problem zwischen Dir und deinem Solarteuer.

Vorausgesetzt Du hast keine Ahnung das der Solateuer entgegen den Vereinbarungen gehandelt hat, so kommen die ABE § 2 Punkt g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler in Spiel. Aber auch nur dann, wenn ein nicht vorhersehbar von außen auf die Anlage einwirkendes, versichertes Ereignis, den eigentlichen Schaden verursacht hat. Der Versicherer wird letztendlich den Solarteur in Regreß nehmen - das wiederum ist nicht mehr Sache des Versicherungsnehmers.

Gruß
rosa

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 18:01 Nach oben

Hallo Rio,

die Posts haben sich überschnitten. Die Antwort der Helvetia ist doch optimal. Was willst Du mehr?

Gruß
rosa


P.S.: Den Brief hättest Du auch etwas früher veröffentlichen können, dann wäre uns einiges an Schreiberei erspart geblieben ...

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Rio
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Beiträge: 974
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 18:13 Nach oben

Hallo rosa

Ja, was die Helvetia schreibt liest sich bestens! (Die anderen Versicherungen äußern sich zu meiner Anfrage leider nicht!!)
Ist aber die Frage ob ich, da ICH zuerst an den Solateur herantreten muss, dem einen Montagefehler nachweisen muss, bevor dann (wie die Helvetia schreibt) die Versicherung übernimmt. Aber ich denke der Sachverständige liefert dann genug Material!
Aber ich klinke mich jetzt hier mal aus........möchte bestimmt keinen Unfrieden stiften, oder zuviel Fragen stellen!!


Danke für die Antworten (am 2. Arbeitstag Wink )

P.S ..den Brief habe ich erst Heute erhalten!

Gruß Rio

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Angemeldet: 13.06.2006
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 18:37 Nach oben

Hi Rio,

wunderbar das wir die Fragen klären konnten. Das Forum ist letztendlich dafür da.

Einen schönen Abend noch ...

Gruß
rosa

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Thomas Krist
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 21:41 Nach oben

Ich habe heute das Thema ebenfalls mit der DBV-Winterthur besprochen. Im Inhalt stimmt die Aussage der DBV mit der der Helvetia überein.

Bei Eigenmontage und Nichteinhalten der VDE-Richtlinien schaut es schlecht aus für den Versicherungsnehmer.

Bei Montage durch eine Fachbetrieb und Nichteinhalten der VDE`s durch den Fachbetrieb, zahlt die Versicherung den Schaden, wenn der Versicherungsnehmer nichts davon wusste, dass die VDE nicht eingehalten worden sind. (§ 2 Nr. 1 Satz 1 ABE ...nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse ...)

Der Versicherer versucht dann den Fachbetrieb in Regress zu nehmen. Ob dies gelingt oder nicht, ist nicht das Problem des Versicherungsnehmers.

Als Info aus der Praxis möchte ich noch anfügen, dass zur Zeit erst Schäden über 3000,- € genauer betrachtet werden.

Gruß
Thomas Krist

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.06.2007, 11:26 Nach oben

Hallo Zusammen,

diese Information der DBV kann ich bestätigen.

Gruß
rosa

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