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 Gebühr trotz eigenem Zähler Nächstes Thema anzeigen
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Autor
thore9
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 30.05.2007
Beiträge: 48
Wohnort: 41849 Wassenberg

BeitragVerfasst am: 06.06.2007, 11:41 Nach oben

Guten Tag zusammen,

vielleicht hat einer von euch diesen Fall schon gehabt:

Für meine im August kommende Solaranlage hatte ich eigentlich geplant einen eigenen Zähler zu kaufen/verwenden.

Weil
1. ein leichtes Ertragsplus (Preis für geeichten Zähler und Neueichung nach 16 Jahren ist etwas billiger als Zählermiete (ca 16 Euro/Jahr)
2. ich bin bei der Installation vom Energieunternehmen unabhängig und kann direkt einspeisen und abrechnen (der Solateur darf anklemmen und Abnahme ist dann irgendwann)

Jetzt erklärt mir mein Solateur aber, das mein Energieunternehmen (West-Energie in Vertretung der NVV) eine "Verwaltungsgebühr" von 8 Euro (p.J.) nimmt, wenn ich einen eigenen Zähler verwende.

Ist das überhaupt zulässig? Rechnen würde sich der eigene Zähler dann nicht mehr.
Wie handhaben das eure Unternehmen?

CU Harald
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Verfasst am: Nach oben

pv-falke
Moderator


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Angemeldet: 30.11.2005
Beiträge: 477
Wohnort: Viernheim

BeitragVerfasst am: 06.06.2007, 13:31 Nach oben

Hallo thore9,

ich habe einen Zähler von der EVU gestellt bekommen ohne weitere Kosten, frag doch mal direkt bei deinem EVU nach wegen den Kosten.

_________________
Gruß und sonnige Aussichten

pv-falke

11,89 kWp, 58 Sanyo HIP 205, SMA WR 2x3800 1x 2800, Datenlogger Solarlog 400e
Solarfarmer
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 307
Wohnort: Greven/Westf.

BeitragVerfasst am: 06.06.2007, 16:42 Nach oben

pv-falke hat Folgendes geschrieben:
Hallo thore9,

ich habe einen Zähler von der EVU gestellt bekommen ohne weitere Kosten, frag doch mal direkt bei deinem EVU nach wegen den Kosten.

So wars bei mir auch. Ohne Kosten,
Fragen kostet ja nichts.

Gruß,
Soalrfarmer

_________________
Mein Solateur: www.fairsolar.de
Inbetriebnahme: 29.09.06
Meine Anlage: 6,90 Kwp mit 30 Stk. Total Energie TE 2200 230Wp poly mit WR 1 x Fronius IG 15 und 1 x Fronius IG 40
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=581
sammy
Vielschreiber
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Info: Betreiber
Angemeldet: 28.09.2006
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: 06.06.2007, 17:04 Nach oben

Hallo
habe eigenen Zähler und muß nichts bezahlen.
EVU nimmt wenn sie den Zähler stellen 22,50 pa.
Eventuell leistet dein EVU mtl.Abschlagszahlungen,ansonsten
würde ich keine Verwaltungsgebühr akzeptieren.

Gruß sammy

_________________
Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen
Giuseppe Mazzini
das399igste
Forumsinventar
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1557
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 06.06.2007, 20:17 Nach oben

thore9 hat Folgendes geschrieben:

Jetzt erklärt mir mein Solateur aber, das mein Energieunternehmen (West-Energie in Vertretung der NVV) eine "Verwaltungsgebühr" von 8 Euro (p.J.) nimmt, wenn ich einen eigenen Zähler verwende.

Ist das überhaupt zulässig? Rechnen würde sich der eigene Zähler dann nicht mehr.
Wie handhaben das eure Unternehmen?

CU Harald


Hallo Harald,
hast Du einen Einspeisevertrag unterschrieben? wenn ja muß es dort ja stehen.

Wenn nein:

Dem EVU freundlich mitteilen, das die Gebühr nicht akzeptiert werden kann und er doch bitte den ausstehenden Betrag innerhalb der ursprünglich gesetzten Frist zu zahlen hat. Ist die Frist schon verstrichen den EVU gleich in Verzug setzen, Nachfrist setzen und Inkasso andeuten.

Wichtig ist, das unter allen Rechnungen ein definiertes Datum stehen muß, bis zu welchem die Zahlung zu leisten ist. Die Formulierung "innerhalb von 10 Tagen" reicht nicht, es muss ein genaues Datum stehen.

z.B. "Zahlung ist bist zum xx.xx.2007 ohne Abzug auf mein Konto xxxxxxx (BLZ: xxx xxx xx) zu leisten"

beliebt ist auch die Formulierung: "Maßgeblich ist der Tag der Wertstellung auf meinem Konto."

Wenn Du magst kannst du noch anfügen, das eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich ist.

Einfach mal im letzten KFZ-Steuerbescheid das Kleingedrukte im Bezug auf Fälligkeit oder die Formulierungen der AGBs Deines EVU benutzen.

Bei Mahnungen ist eine Pauschale von € 10,-- als angemessen anzusehen. Merke: Der EVU ist zwar Dein Kunde, aber er läuft Dir nicht weg - man muss nicht ausgesprochen höflich und nachsichtig sein. Überlege einfach mal, was im Umgedrehten Fall passieren würde. Ziehe doch mal von Deiner Stromrechnung eine Bearbeitungsgebühr ab oder nimm einfach Miete für den Zählerplatz wenn es nicht Dein Zähler ist.

Sonnige Grüße
Harald

---> diese Mitteilung ist keine Rechts- oder Steuerberatung <---
---> alle Angaben ohne Gewähr, keine Garantie auf Vollständigkeit <---

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Mitglied im SFV
2 Anlagen, Info hier
Anlagenvergleich
ariel
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Angemeldet: 07.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.06.2007, 11:42 Nach oben

Hi Harald,

bei mir haben die Statdwerke Bühl sogar meinen Installateur hinter meinem Rücken davon "überzeugt" , daß ein Mietzähler für mich kostengünstiger wäre. In meinem Vertrag mit dem Installateur habe ich schriflich angegeben , daß ich einen eigenen Zähler will.
Bei der Inbetriebnahme der Anlage vor Ort hat man mir mündlich bestätigt, daß der eingebaute Zähler mein eigener wäre. Der wurde auch von mir bezahlt. Auf meine Anfrage nach zwei Wochen beim Installateur hin , wo denn jetzt der Eigentumsnachweis bliebe, mußte der mir erklären , daß es "Probleme" gäbe, denn die Stadtwerke Bühl wollten dann den Zähler nicht an mich verkaufen, also beim Mitzähler bleiben. Von den Stadtwerken erhielt ich auch einen Anruf (nicht schriftlich) , daß sie für den Mietzähler 20 Euro im Jahr kassieren. Ich habe dann auf Erfüllung des Vertrages bestanden, der Mietzähler muß nun raus und gegen einen eigenen ersetzt werden. Ist eben Vertragssache. Meine Meinung: die Gegenrechnung eines Kaufzählers gegen die Miete dürfte sich bei den gegenwärtigen Mieten rentieren. Wenn ich mir aber vorstelle , welche Maßnahmen seitens der EVUs , ohne meine Zustimmung , getroffen werden,um einen Mietzähler zu installieren, kann ich mir nicht vorstellen, daß es allein wegen der par lumpigen Kröten an Mete geht. Hier hängt mehr dran , schließlich muß die Anlage bis 20 Jahre am Netz bleiben. Mit einem eigenen Zähler bin ich auf der sicheren Seite und werde auch keinen Vertrag unterschreiben. Der angeblichen Zählermiete ist dann der Boden entzogen, die werde ich auch nicht zahlen. Meiner Meinung nach versuchen die EVUs wo auch immer etwaige Kostenansätze durchzudrücken. Ohne Einspeisevertrag werde ich etwaige Forderungen erst mal zurückweisen.
Gruss Ariel
ochnoe
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Hagen

BeitragVerfasst am: 07.06.2007, 15:47 Nach oben

Auch eigener Zähler keine Gebühr. Das EVU hat zwar mit den Zähnen geknirscht aber was sollen Sie machen. Es gibt ja klare Regelungen und das EVU ist nicht berechtigt irgendwelche Verwaltungsgebühren zu verlangen. Genausowenig wie sie auf einen Vertrag bestehen können.
Einfach wehren, Mahnen und irgendwann werden Sie klein beigeben.

Gruss Ochnoe

_________________
71 Schüco S 130 SP 2*24, 1*23
3 * Kaco Powador 2500 xi
thore9
Stammmitglied
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Angemeldet: 30.05.2007
Beiträge: 48
Wohnort: 41849 Wassenberg

BeitragVerfasst am: 08.06.2007, 15:30 Nach oben

Hallo und Danke für eure doch recht aufwendigen Antworten.

Mahnen muss ich zum Glück noch nix, denn die Anlage wird ja erst im August (essei es regnet vorher noch Module) erst installiert.

Der Ansatz mit "das EVU ist mein Kunde und läuft nicht weg" ist gut, werde ich mir merken und so handeln.

Ich werde mit Sicherheit nienicht einen Einspeisevertrag unterschreiben. Das EEG ist der Vertrag.

Welcher Passus ist denn da der Richtige um ihn dem EVU um die Ohren zu schlagen und zu sagen "Bearbeitungsgebühr für Fremdzähler is nich....."

Ich tue mich da mit dem Juristendeutsch noch was schwer, aber ich lerne.....
kato
Moderator


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Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 08.06.2007, 16:05 Nach oben

thore9 hat Folgendes geschrieben:

Der Ansatz mit "das EVU ist mein Kunde und läuft nicht weg" ist gut, werde ich mir merken und so handeln.


Bei mir hat es vom September bis Februar gedauert, bis das erste Geld geflossen ist. Seit dem läuft es. Eigener Zähler ohne Gebühr ohne Vertrag. Nicht ins Boxhorn jagen lassen und sich nicht von der Größe des EVU beeindrucken lassen.

Beim Energiebezug zahlst du die Zählermiete und es kommt jemand zum ablesen und du bezahlst Grundgebühr. Jetzt ist es umgekehrt, du lieferst die Energie und stellst den Zähler, theoretisch könnte man sogar für das eigene Zählerablesen Geld verlangen.

Kato

_________________
15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem
baxter
Stammmitglied
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Angemeldet: 28.05.2007
Beiträge: 59
Wohnort: torgau

BeitragVerfasst am: 08.06.2007, 22:15 Nach oben

Ich zahle gerne die paar euro zählermiete, wenn der einspeisezähler and der oberen grenze der Toleranz (also ca. 6%) arbeitet; 6% Mehrertrag würden bei mir p.a. immerhin ca. 2.500 Euro ausmachen.Hat hier jemand vielleicht einen Tip bzw. eine (legale) Bastelanweisung, wie ich meine Stromzähler tunen bzw. derart justieren kann, dass die Stromzähler mit den höheren Angaben der WR übereinstimmen ?

Gruss Baxter
laun3006
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 498
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 08.06.2007, 22:28 Nach oben

baxter hat Folgendes geschrieben:
Ich zahle gerne die paar euro zählermiete, wenn der einspeisezähler and der oberen grenze der Toleranz (also ca. 6%) arbeitet; 6% Mehrertrag würden bei mir p.a. immerhin ca. 2.500 Euro ausmachen.Hat hier jemand vielleicht einen Tip bzw. eine (legale) Bastelanweisung, wie ich meine Stromzähler tunen bzw. derart justieren kann, dass die Stromzähler mit den höheren Angaben der WR übereinstimmen ?

Gruss Baxter


Was glaubst du, warum das Ding ne Plombe hat???
Du kannst dir aber vor dem Einbau einen Zähler rausselektieren, der genau am Limit liegt. Wink

launige Grüße Cool

_________________
launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp

http://www.solarlog-home3.de/wilke/
lehmann28
Forumsinventar
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Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5052
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 08.06.2007, 23:16 Nach oben

Ich sage nur Hochleistungs-Ferrit-Magnete. Wink

Der Tom Cool

_________________
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
baxter
Stammmitglied
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Angemeldet: 28.05.2007
Beiträge: 59
Wohnort: torgau

BeitragVerfasst am: 09.06.2007, 08:22 Nach oben

hallo laun
hallo tom

Besten Dank für die interessanten Antworten!
Ich werde demnächst die Geschäftsführerin der hiesigen Stadtwerke mit einem Blumenstrauss aufsuchen und sie bitten, mir von den Rückläufern vom Eichamt ein Gerät auszusuchen, welches an der oberen Toleranzgrenze arbeitet. Sollte sie dieser Bitte nicht entsprechen, werde ich ihr den Einsatz von Ferrit-Magneten androhen.

Gruss
Baxter
astrafahrer
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2005
Beiträge: 518

BeitragVerfasst am: 09.06.2007, 08:38 Nach oben

lehmann28 hat Folgendes geschrieben:
Ich sage nur Hochleistungs-Ferrit-Magnete. Wink


Hallo Tom,
kannst du dazu ein paar Hintergründe aufführen? Danke

_________________
Grüße
Dieter
-------------
- 4 Anlagen mit 19,22 kWp; Wechselrichter von SMA; Module von Siemens und Solarworld;
- http://www.solarlog-home.de/pvpilsach/
- http://www.solarlog-home.de/pvdeining/
Atommafia
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 09.06.2007, 12:10 Nach oben

Tach
lehmann28 hat Folgendes geschrieben:
Ich sage nur Hochleistungs-Ferrit-Magnete. Wink

Der Tom Cool


das ist keine neue Idee, in Laufe von ca 100 Jahren hat man beim
Elt-Zähler einige Manipulationsmöglichkeiten kontruktiv berücksichtigt


MfG
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