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domino
Öfters hier

Angemeldet: 22.11.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Wolfenbüttel
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Verfasst am:
23.11.2005, 11:37 |
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Hallo Ihr lieben PV-Betreiber,
wir gehören seit 4 Wochen nun auch dazu,
mit unserer Dach-Anlage von 6,84 kwp.
Unser Strombetreiber ist die EON.Avacon, die bei
Inberiebnahme als erstes 1 Zähler für die
Einspeisung und 1 Zähler zur Kontrolle
eingebaut hat. Außerdem möchten sie dafür
139,00 Euro "Bearbeitung".
Wir haben unterschrieben "mit Vorbehalt zur
rechtlichen Prüfung".
So, und seitdem ist Funkstille, keine Rechnung
von EON.Avacon. Kein Einspeisevertrag (aber
das scheint ja gut zu sein, oder?!). Ich konnte
leider noch nicht alle Beiträge durchforsten
und lese mich so langsam ein.
Auf den Seiten der Zeitschrift Photon habe ich
einen "geprüften" Mustervertrag gefunden.
http://www.photon.de/photon-aktion/photon-aktion_einspeisevertrag.htm#Mustervertrag
Außerdem die Bewertung herausgegangener
Verträge der einzelnen Strombezieher. Unserer
hat übrigens eine sehr schlechte Kritik.
Soll ich also selbst einen Vertrag hinsenden
oder abwarten? Irgendwie habe ich beim
Abwarten ein ungutes Gefühl und sehe
unsere 54 cent Vergütung dahinschmelzen.
Und wie macht Ihr das mit den Rechnungen?
Laut Mustervertrag einen Abschlag ermitteln
und in Rechnung stellen. Endabrechnung
dann 1 x im Jahr? Vom Finanzamt haben
wir eine neue Steuernummer erhalten
und auf die Kleinstunternehmerregelung
verzichtet. Können also die Mwst nun ausweisen.
Freuen uns über alle möglichen Tipps und Hinweise.
Mit blutigen Anfängergrüßen
Rainer |
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Verfasst am:
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
23.11.2005, 13:08 |
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Hallo domino,
als zu erst mal zur Beruhigung: dein 54c können nicht "dahinschmelzen" Die Anlage ist in Betrieb und der Zähler zählt. In derRegel akzeptieren die Versorger keine eigenen Verträge. Man hat nur die Wahl, am unterschreibt oder man speist ohne Vertrag ein. Lt. EEG ist kein Vertrag erforderlich. Wenn sich nichts bewegt, teilst du einfach deine Daten mit (wichtig ist eine Erklärung zur Umsatzszeuer, ob mit oder ohne) Du kannst auch versuchen, einen eigenen Vertrag zu schicken und die Reaktion abwarten. Falls immer noch nichts passiert, schickst du einfach eine Rechnung. Ich würde aber einen richtigen Zählerstand ablesen und und die realen Kwh`s abrechen. Ich denke, dass dann jemand munter wird. Zahlen müssen sie auf jeden Fall und wenn das erst in einem halben Jahr ist. Auf jeden Fall nicht unter Druck setzen lassen. Hauptsache, du bist auf das Gled nicht angewiesen, aber dann sollte man soetwas sowieso nicht machen.
Kato |
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mppPeak
Gast
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Verfasst am:
23.11.2005, 13:10 |
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| domino hat Folgendes geschrieben: |
die bei
Inberiebnahme als erstes 1 Zähler für die
Einspeisung und 1 Zähler zur Kontrolle
eingebaut hat. Rainer |
Hallo Domino,
das mußt Du mal genauer erklären. Wozu brauchst Du bzw. das EVU einen zweiten Zähler ? Zur Kontrolle ?
Gruß
mppPeak |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
23.11.2005, 13:20 |
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ach ja der 2. Zähler, wollte ich auch noch fragen, der ist doch bestimmt nicht zur Kontrolle. Ich habe irgendwo gehört, dass damit der Eigenverbrauch der Anlage gemessen werden soll.
Kato |
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domino
Öfters hier

Angemeldet: 22.11.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Wolfenbüttel
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Verfasst am:
23.11.2005, 13:58 |
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Hallo Ihr Lieben,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Der Zählerkasten, auf den die E.on Avacon bestand
hat sozusagen 2 Displays.
Links zählt er den Eigenverbrauch der Anlage (aber da hat sich in
4 Wochen überhaupt nichts bewegt). Rechts
läuft der Zähler für den produzierten Strom.
Ich weiß leider nicht den Fachbegriff für diesen Zählerkasten.
Viele Grüße
Rainer |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
23.11.2005, 14:30 |
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Das ist ein Zweirichtungszähler, der kann nichts anzeigen, da die Anlage einen Verbrauch von fast gegen Null hat (nachts)
Kato |
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Burkhard
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 23.11.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
23.11.2005, 18:18 |
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hallo,
nochmal zu "Vertrag oder nicht":
Was hab ich denn für vor oder Nachteile ohne Vertrag.
Mein Energieversorger (EWE Oldenburg) sagt: Einen Vertrag gibt es garnicht mehr
Grüße,
Burkhard |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
23.11.2005, 18:43 |
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@burkhard
"Vertrag gibts nicht mehr", das habe ich ja noch nie gehört und das aus dem Mund eines Versorgers. Meistens sind die ja auf den Vertrag scharf.
Einen direkten Nachteil ohne Vertrag sehe ich eigentlich nicht. Man hat den Vorteil, dass man sicher ist, das nicht irgendwas, was im Gesetz steht ausgehebelt bzw. umgangen wird. Meistens steht das ja im Verweis des Verweises auf irgendwelche Bedingungen die wiederum auf andere Bedingungen verweisen, dass falls der Fall eintritt alles ganz anders ist, wenn es überhaupt zutrifft... Eventuelle wäre die Haftungsbegrenzung auf 2500€ ein Vorteil. Aber im Endeffekt soll man den Versorger eh freistellen von Absprüchen Dritter, die dann warscheinlich die Haftungsbegrenzung nicht interessiert.
Auf jeden Fall sollte man nur Verträge unterschreiben, die man auch versteht und die klar und verständlich formuliert sind.
Gruß Kato |
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Burkhard
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 23.11.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
23.11.2005, 22:40 |
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@kato
jaaaa...
so oder so ähnlich hatte ich mir das vorgestellt ...
Hab gerade ne Stunde über den frisch eingetroffenen Unterlagen des Versorgers gesessen. Hab nur noch § § § § § vor Augen
Muss noch mal für mich sortieren was wichtig scheint ...
Grüße,
Burkhard |
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mppPeak
Gast
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Verfasst am:
24.11.2005, 07:06 |
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| Burkhard hat Folgendes geschrieben: |
Mein Energieversorger (EWE Oldenburg) sagt: Einen Vertrag gibt es garnicht mehr |
So ist es, unser EVU (EWE Netzregion Ostfriesland) hatt uns keinen Vertrag Unterschreiben lassen. Lediglich die monatlichen Abschläge wurden schriftlich und mit Unterschrift fixiert.
gruß
mppPeak |
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