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redlobster
Neu hier


Angemeldet: 20.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: 93161 Sinzing-Viehhausen
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Verfasst am:
20.11.2005, 14:52 |
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Hallo,
ich bin seit 14 Tagen mit meiner Anlage am Netz.
Um meine Anlage errichten zu können musste ich einige Dinge tun.
Die Anlage ist auf einer Scheune installiert. Sowohl die Scheune als auch das Grundstück gehören mir.
Da das Dach schon ziemlich alt war habe ich das Dach neu eingedeckt und den Dachstuhl erneuert. Ausserdem befand sich auf dem Grundstück noch kein Strom, so dass ein Stromanschluss her musste.
Nun meine Frage:
Kann ich die Umsatzsteuer hierfür geltend machen oder nicht?
Was kann man alles im Bezug auf die PV-Anlage geltend machen?
Axel |
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Verfasst am:
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
29.11.2005, 21:28 |
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Hallo Axel,
Glückwunsch zur neuen Anlage.
Schwierig, schwierig. Bestimmte Dinge lassen sich vorher besser anschieben, als sie im Nachgang auszuregeln.
| Zitat: |
... Ausserdem befand sich auf dem Grundstück noch kein Strom, so dass ein Stromanschluss her musste. ....
Kann ich die Umsatzsteuer hierfür geltend machen oder nicht? .... |
Dach- und Dachstuhlerneuerung haben nichts mit der PV-Anlage zu tun. Das ist Fakt. Scheune geht nach meiner Auffassung in Richtung betriebliche Nutzung. Da wäre eine Vermietung der Dachfläche an den PV-Betreiber vorstellbar. Insgesamt aber wahrscheinlich ein Nullsummenspiel. Diese Art der Steuergestaltung mag das Finanzamt nicht so sehr, besonders wenn Unternehmer Scheune und Unternehmer PV identisch sind. Zulässig ist es aber.
Ähnlich verhält es sich mit dem Stromanschluss. Was zweifellos zuzuordnen ist, wird zugeordnet. Der Rest im gleichen Verhältnis geteilt. Dafür kann auch die Umsatzsteuer geltend gemacht werden.
| Zitat: |
| Was kann man alles im Bezug auf die PV-Anlage geltend machen? |
Alles, was mit der Planung, Vorbereitung, Anschaffung und dem Betreib der PV-Anlage zu tun hat.
Firmenfahrzeug, Arbeitszimmer, Sekretärin usw. dürften kaum drin sein. Ein neuer PC (incl. Software), Monitor, Drucker, Schreibtisch, Schreibtischlampe und DSL-Anschluss (anteilig) schon eher. Allerdings sollte man dabei nicht übermäßig kreativ und eher zurückhaltend herangehen.
Denkbar ist vieles, machbar ist einiges, vernüftig nur weniges.
Bleib vernüftig.
Tschüss
Doris
P.S. Ich gehöre weder der steuerberatenden noch der steuereintreibenden Zunft an. Was ich hier schrieb, kann also so sein oder auch nicht so sein.
Es ist meine private Ansicht.
D. |
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GAST
Stammmitglied

Angemeldet: 05.09.2005
Beiträge: 93
Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am:
30.11.2005, 11:44 |
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Hallo redlobster
du hast leider nicht geschrieben wieviel kwp deine Anlage hat.
Aber wenn ich mich recht erinnere muss der örtliche Netzbetreiber bei max. 30kwp anlagenleistung den Netzanschluss planen, bauen und auch bezahlen!!!
Ein ehemaliger Schulkollege ist mittlerweile beim RWE in einer abteilung die die Netzplanung und berechnung durchführt. Er hat mal erwähnt das das rwe auch die neuanschlüsse mit mehr als 30kwp bezahlt( allerdings war das nichts offizielles!!)
Jörg |
_________________ Wer glaubt das ein Baueiter den Bau leitet, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet |
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maikt
Neu hier

Angemeldet: 19.03.2006
Beiträge: 2
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Verfasst am:
25.03.2006, 16:52 |
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Hi,
möchte in nächster Zeit auch eine PV-Anlage errichten.
Muss ich, um diese bei der Steuer geltend zu machen, ein Gewerbe anmelden? Oder geht das auch anders?
MfG
Maik |
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maikt
Neu hier

Angemeldet: 19.03.2006
Beiträge: 2
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Verfasst am:
25.03.2006, 17:37 |
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hab schon ein paar Antworten im Forum gefunden.
Weis jemand aus dem Raum Dresden, ob man für eine 5,7KWp Anlage ein Gewerbe anmelden muss oder ob die Kleinunterneherregel gilt?
MfG
Maik |
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