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squiek
Gast
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Verfasst am:
15.11.2005, 08:54 |
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Hallo!
Folgendes Problem: Habe eine Photovoltaikanlage über 9,072 kwp
installiert; die Anlage wurde vor Installation von E-NERGIE genehmigt und ging dann ans Netz.
Es stellt sich heraus, daß die Netzspannung zu hoch ist. Bei guter Sonneneinstrahlung schalten die Wechselrichter aus und starten erneut.
Verantwortlich ist die Leitung/Trafo von E-NERGIE (lt. Messung von E-NERGIE). Die Leitung muß von E-NERGIE ausgetauscht werden, dies kann aber erst Anfang 2006 erfolgen.
Meine Frage: Kann ich E-NERGIE für den entgangenen Ertrag haftbar machen? Wie gesagt, die Anlage wurde vor Installation von E-NERGIE
gecheckt und für i.O. erklärt! |
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Verfasst am:
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2057
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
15.11.2005, 09:03 |
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Wenn du einen Vertrag mit dem EVU hast wird ein Haftung in der Regel ausgeschloßen. lies mal nach.
Dies ist z.B der Nachteil eines Vertrages.
Du bist bei Problemen haftbar, das EVU schließt die eigene Haftung im aus. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
Fange nie an aufzuhören, und höre nie auf anzufangen.
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