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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2661
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
15.04.2005, 17:38 |
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Hallo,
nun habe ich für meine Anlage vom EVU "EnBW" den zur Unterschrift aufgeforderten Einspeisevertrag erhalten mit folgendem Inhalt:
| Zitat: |
.......
Vertragsdauer, Kündigung
Dieser Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragspartner wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Montasende gekündigt werden.
Eine Kündigung des Vertrags lässt die Verpflichtung der REG zur Aufnahme und Vergütung des regenerativ erzeugten Strom gemäß EEG unberührt.
......
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Laut der Info des SFV http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/enbwvert.htm wird empfohlen diesen Vertrag nicht zu unterschreiben.
Nun hätte ich gerne eine rechtliche Prüfung des Vertrags von einem Rechtsanwalt der in dieser Angelegenheit fit ist.
Der SFV empfiehlt die RAin DR. CHRISTINA BÖNNING
leider bekomme ich keinen Kontakt zu Ihr bzw. Ihrer Kanzlei.
Wer kann mir weitere gute Kontakte nennen bzw. wie kann ich Frau Dr. Bönning erreichen?
Bzw. wer kann mir zum oben genannten Vertragstext Hilfe leisten.
Gruß Elektron |
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Verfasst am:
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camelmike
Neu hier

Angemeldet: 04.12.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Walzbachtal (LKreis KA)
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Verfasst am:
04.12.2005, 10:09 |
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Hallo,
ich habe letztes Jahr eine PV-Anlage angemeldet und den Vertrag mit der EnBW nicht unterschrieben. formuliert habe ich dies so:
"Da alle Vergütungsbestimmungen in §4 und §5 des EEG hinreichend (ohne die von Ihnen hinzugefügten Vertragspunkte) geregelt sind und §12 des EEG außerdem explizit ausführt, dass die Verpflichtung des Energieversorgers zu einer Einspeisevergütung nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig gemacht werden kann, ersuche ich hiermit um die Vergütung ohne Abschluss eines gesonderten Vertrages."
Die EnBW hat dies akzeptiert und der Rubel rollt.
Eine anwaltliche Prüfung des Vertrags war mir zu teuer und zudem - warum soll ich etwas prüfen lassen, was völlig überflüssig ist? |
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2184
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
04.12.2005, 13:34 |
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| camelmike hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich habe letztes Jahr eine PV-Anlage angemeldet und den Vertrag mit der EnBW nicht unterschrieben. formuliert habe ich dies so:
"Da alle Vergütungsbestimmungen in §4 und §5 des EEG hinreichend (ohne die von Ihnen hinzugefügten Vertragspunkte) geregelt sind und §12 des EEG außerdem explizit ausführt, dass die Verpflichtung des Energieversorgers zu einer Einspeisevergütung nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig gemacht werden kann, ersuche ich hiermit um die Vergütung ohne Abschluss eines gesonderten Vertrages."
Die EnBW hat dies akzeptiert und der Rubel rollt.
Eine anwaltliche Prüfung des Vertrags war mir zu teuer und zudem - warum soll ich etwas prüfen lassen, was völlig überflüssig ist? |
Respekt:
Nur so kommt man den Energieversorgern an: Keiner muss kuschen. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
Versuche nie andere, sondern dich selbst zu übertreffen.
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Pöt
Stammmitglied

Angemeldet: 04.12.2005
Beiträge: 137
Wohnort: 72525 Apfelstetten
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Verfasst am:
04.12.2005, 17:01 |
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Hallo!
Und warum soll man dieses Passus nicht unterschreiben?
Denn letzendlich sind im Vertrag noch andere DInge geregelt (Ablesung, Kosten Zähler etc), die genauso wie die o.g. Regelung nicht zum nachteil gereicht (zumindest erkenne ich keinen).
Denn das die Zahlungspflicht vorliegt und unberührt bleibt, steht sogar explizit drin... |
_________________ Habe die Ähre!
Pöt
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2184
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
04.12.2005, 18:29 |
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In vielen Einspeiseverträgen steht z.B. Wenn Netzfehler vorliegen, ist das EVU nicht haftbar.
Wie z.B. augenblicklich im Münsterland.
Aber du bist im Falle einer Netzverschmutzung schon haftbar. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
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