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Wolkenvertreiber
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.09.2006
Beiträge: 1827
Wohnort: Landkreis Schaumburg
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Verfasst am:
24.04.2007, 08:47 |
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| Zitat: |
| - Änderung des Modulabstands - siehe oben. <- Das ist meine größte Sorge. |
...will dir ja nicht in den Rücken fallen....
...aber ich glaube nicht, dass diese Forderung erfüllt werden muss....
...wenn in keiner Montageanleitung vom Hersteller ein Mindestabstand vorgeschrieben ist, bzw. keiner vorher vereinbart wurde.....
...hat der Solateur die Anlage (von Rechtswegen) korrekt aufgebaut...
...IMO sind alle Folgeschäden vom Hersteller auszugleichen....
...na ja, ist ja auch nur meine Vorstellung, wie ein Gericht urteilen würde...
...könnte mir allerdings vorstellen, dass der Solateur irgendwann mal seine Ruhe haben möchte, und es doch macht....
Finde, dass der Mindestabstand eine für den Kunden ärgerliche Grauzone ist.....
Hier bedarf es mal eine Vorschrift oder einen Qualitätsstandard der Hersteller.
...drücke dir jedenfalls die Daumen, dass alles gut wird..... |
_________________ 7,0 kwp 40 x Solara S875TI/M
1 Sunnyboy 2100 TL/ESS
1 Sunnyboy 4200 TL HC/ESS
http://www.wolkenvertreiber.xail.net |
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Verfasst am:
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kuddi
Fleißiges Mitglied


Info: Solarteur
Angemeldet: 10.10.2005
Beiträge: 423
Wohnort: nördliche Oberpfalz
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Verfasst am:
26.04.2007, 21:11 |
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Beim Absplitten sind mir leider auch die letzten Beiträge zum eigentlichen Thread mit in den "Gewerbeschein" reingeflutscht. Deshalb hier diese Beiträge gesammelt wiederbelebt ... sorry Leute
| schweisser hat Folgendes geschrieben: |
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass ablaufendes Wasser in die engen vertikalen Ritzen zwischen den Modulen eindringt und und bei den entsprechenden Temperaturen dort gefriert.
Je mehr Module übereinander angeordnet sind, desto kritischer wird es.
Aber auch noch eine Anmerkung zur Garantie/Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gilt nur für gewerbliche Verkäufer gegenüber privaten Käufern.
Dabei ist erstens zu beachten, dass die meisten Solaranlagenbetreiber gewerblich handeln, um die USt erstattet zu bekommen, und somit die gesetzliche Gewährleistung wegfällt.
Private Käufer müssen beachten, dass ab 6 Monate nach Kauf die Beweislastumkehr eintritt, wonach dann der Käufer dem VK einen bei Erwerb vorliegenden Fehler nachweisen muss.
Anders verhält es sich mit der Garantie.
Aber gerade dort sollte man sehr genau die jeweiligen Bedingungen durchlesen.
Meist oder zumindest oft handelt es sich um Garantien der Hersteller, die man auch nur diesem gegenüber geltend machen kann.
(Gerade in diesem Fall bestimmt ein schwieriges Thema)
Man sollte auch beachten, dass eine private RSV bei gewerblichen Streitfällen die Kosten nicht übernimmt.
Gruss
der Schweisser
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| egnurg hat Folgendes geschrieben: |
| und was ist mit der Behauptung von Conergy, daß die Module nicht von denen sind obwohl das so auf der Rechnung steht? |
| helmuth65 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo egnurg
| egnurg hat Folgendes geschrieben: |
| und was ist mit der Behauptung von Conergy, daß die Module nicht von denen sind obwohl das so auf der Rechnung steht? |
Das Problem ist, was Du hast und was auf der Rechnung steht. Da hat Conergy sicherlich Recht wenn sie Dich abweisen. Das ist ein Thema das Du dringend mit Deinem Solateur klären solltest.
Wenn ich einen Mercedes bestelle, dieser auf der Rechnung steht kann ich halt den gelieferten BMW nicht bei Mercedes reklamieren. Das geht nur beim Händler. Auch hier wieder ein Thema für den Anwalt, gerade wenn der Solateur sich "tot" stellt.
Noch einmal mein Tipp, als Laie.
Such Dir einen Anwalt. Lege ihm nachprüfbar alle Unterlagen und den Sachverhalt vor. Wenn Du Dein Recht haben möchtest scheint es, in diesem Falle, nur mit einem Anwalt zu gehen.
Grüße
Helmuth65 |
| BOBO hat Folgendes geschrieben: |
| Schweisser hat Folgendes geschrieben: |
Aber auch noch eine Anmerkung zur Garantie/Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gilt nur für gewerbliche Verkäufer gegenüber privaten Käufern.
Dabei ist erstens zu beachten, dass die meisten Solaranlagenbetreiber gewerblich handeln, um die USt erstattet zu bekommen, und somit die gesetzliche Gewährleistung wegfällt.
Private Käufer müssen beachten, dass ab 6 Monate nach Kauf die Beweislastumkehr eintritt, wonach dann der Käufer dem VK einen bei Erwerb vorliegenden Fehler nachweisen muss.
Anders verhält es sich mit der Garantie.
Aber gerade dort sollte man sehr genau die jeweiligen Bedingungen durchlesen.
Meist oder zumindest oft handelt es sich um Garantien der Hersteller, die man auch nur diesem gegenüber geltend machen kann.
der Schweisser |
Hier darf ich widersprechen. Gegenüber dem Verkäufer einer Anlage bin ich sehr wohl privater Käufer.
Auch gewerberechtlich betreibe ich kein Gewerbe. Lediglich steuerrechtlich bin ich als Unternehmer eingestuft, damit ich meine USt. zurückerhalte.
Dies bedeutet für mich, dass ich, solange ich kein Gewerbe angemeldet habe, als Privatkäufer mit den jeweiligen Gewährleistungsansprüchen anzusehen bin.
Das hatten wir auch schon mehrfach hier durchgekaut.
Hilft aber egnurg hier und jetzt leider nicht weiter.
BOBO |
| egnurg hat Folgendes geschrieben: |
mal wieder zum Thema:
die Module wurden nicht sortiert. Da sollte doch eigentlich die Abweichung zwischen 2 Strings <5% sein wenn das schwächste Modul die Leistung beschränkt? (Module 170W +- 5%)
Schaut mal wer nochmal auf meine Seite (http://213.239.207.76/web/index.php?id=121) und sagt mir, ob die Differenzen innerhalb der Toleranz liegen?
Sind Mittags immerhin um die 100W bei 2 identischen Strings.
Ist aber erst ab so 1800W je String wirklich gross. Also ob ein string einen schlechteren Temperaturkoeffizienten hätte.
Könnte auch an der Montage liegen: der String1 ist in der Dachmitte, String 2 U-förmig darunter, d.h. untere Reihe an der Dachkante und links und rechts noch 2 Module hoch. Könnte also durch den Wind besser gekühlt werden.
Aber bei meiner Paranoia frag ich lieber mal
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| Wolkenvertreiber hat Folgendes geschrieben: |
...na ja Sortieren ( nach Strom) soll so 1-2 % maximal bringen...
...dürfte also nicht die Hauptursache sein.... |
| Gerson hat Folgendes geschrieben: |
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_________________ IB: 16.06.05 Dach: 180°/48° [color=blue] Module: 38xBP3160=6,08kWp WR: 1xSB5000TL-MS (gekühlt) Logger: SBC(Powerline)
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=26
Zuletzt bearbeitet von kuddi am 27.04.2007, 06:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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pictoros
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2006
Beiträge: 476
Wohnort: Schwaben
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Verfasst am:
27.04.2007, 00:18 |
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Ich will jetzt keinem auf die Füße treten, aber warum wurden die Beiträge abgesplittet? Jetzt fehlen nicht nur die direkten Antworten von helmuth65 und BOBO, sondern, wenn ihr genau gelesen habt, stellt ihr fest, dass es darum ging, ob ernug seine Gewährleistung im privatrechtlichen Sinne überhaupt geltend machen kann, oder ob ernug letztendlich vor Gericht als gewerbetreibender Unternehmer mit kürzerer (Unternehmer-)Gewährleistung eingestuft würde oder nicht.
Da wohl keine Musterurteile vorliegen und es sich momentan nur um "Einschätzungen" von Experten handelt, dürfte doch jeden von uns das Thema interessieren??!!
Unsere Beiträge hatten also nichts mit der Einstufung beim Finanzamt und Steuern zu tun...da habt ihr was völlig missverstanden!!!
Nur die letzten zwei Beiträge sind etwas vom Thema abgekoppelt, nämlich meiner und der von lehmann28 - aber seit wann werden wegen zwei Beiträgen solche Umschichtungen vorgenommen?
Guß
pictoros
du hast Recht, pictoros.
Bin beim Rausziehen der Beiträge gestern Abend etwas zu brachial rangegangen.
Habe deshalb die Beiträge die sich auf egnurg's Thema beziehen wieder in den "Sammelthread" rübergezogen.
Macht das Ganze nicht einfacher zu lesen.
Das Thema "Gewerbeschein" ist es wert, gesondert diskutiert werden zu können. Deshalb die (überheftige ) Reaktion
Tut mir leid - hoffe ihr findet den Faden wieder.
kuddi
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pictoros
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2006
Beiträge: 476
Wohnort: Schwaben
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Verfasst am:
27.04.2007, 10:02 |
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....es ging auch nicht darum ob ich einen Gewerbeschein brauche ode nicht....
...lest doch bitte die Beiträge durch!!...
...ach was solls.... |
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wattpeak
Stammmitglied


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Angemeldet: 18.05.2006
Beiträge: 56
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
27.04.2007, 16:08 |
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egnurg
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 125
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Verfasst am:
03.05.2007, 08:09 |
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Hallo,
da Conergy mir mitgeteilt hat, es wären Sharp-Module habe ich dort mal nachgefragt. Heute kam folgende Antwort:
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Sharp Solar Info Team wenden.
Das Modul NU-R0E3E ist ein Sharp Modul, allerdings ist dieses nicht für den deutschen Markt produziert worden. Zu diesem Modul liegen deshalb Sharp Deutschland keine Datenblätter vor. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihren Händler, von dem Sie dieses Modul erworben haben.
Frage: Haben solche Module überhaupt eine Zulassung in Deutschland? |
_________________ www.drucker-onkel.de
www.ingersheim-wetter.de
5,1kW PV, 30x Conergy CP-170M, SMA SB5000TL-HC |
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helmuth65
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.03.2007
Beiträge: 205
Wohnort: 59609 Anröchte
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Verfasst am:
07.05.2007, 14:38 |
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Hallo egnurg,
wie geht es denn bei Dir nun weiter? Wie hat sich Dein Solarteur dazu geäußert das die Module gar nicht für Deutschland bestimmt sind? Da hat er aber eine ganze Menge an Erklärungsbedarf.
Grüße
Helmuth 65 |
_________________ "Carpe Diem" denn das Leben ist zu kurz um es zu vergeuden!
10,4 kWp mit: 52 x Kyocera KC200GHT-2; 2 x Solarmax 6000C; Solarlog 400e.
http://www.solarlog-home.de/familie-loewe/ |
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