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heinros
Vielschreiber


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Angemeldet: 04.01.2007
Beiträge: 265
Wohnort: Ostalbkreis/BaWü
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Verfasst am:
31.03.2007, 19:38 |
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an alle
Die zentrale Frage in einem solchen Fall ist doch nun: wie geht man richtig vor, um einen solchen Schlamassel zu vermeiden?
Könnte der richtige Weg sein, den letzten in der Kette - die Versicherung - an die erste Stelle zu rücken? Weil wenn das beschädigte Modul weg ist, wird die sich bedeckt zeigen. Kommt deren Glasexperte zu der Meinung, kein Leistungsfall, weil Spannungsschaden, dann zum nächsten, dem Solateur?
heinros |
_________________ 56 BP 3165QS in 4 Strings à 14 Module; 3 Strings 36 Grad; 1 String 18 Grad
an 2 SMA SB 4200TL HC MS ESS, extern gekühlt
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Verfasst am:
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Betatester
Moderator

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Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2273
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
31.03.2007, 19:43 |
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Warum die Versicherung ??
Diese ist für mich die letzte Instanz wo ich hingehen würde. Zuerst hat der Hersteller/Solateur die Bringschuld.
Wie es in einem anderen Thread schon mal kurz angesprochen wurde...es darf nicht alles sofort an die Versicherung gehen, wenn der Hersteller/Solateur zuerst mal in der Bringschuld ist.
Es würde nur ein´s bedeuten....höhere Beiträge für die PV-Versicherung !!
Beta |
Zuletzt bearbeitet von Betatester am 31.03.2007, 20:23, insgesamt einmal bearbeitet |
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heinros
Vielschreiber


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Angemeldet: 04.01.2007
Beiträge: 265
Wohnort: Ostalbkreis/BaWü
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Verfasst am:
31.03.2007, 19:59 |
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Hallo beta,
nur wie stellst Du sicher, dass Du falls es doch ein Versicherungsfall sein könnte, diesen noch beweisen kannst, wenn das corpus delicti weg ist? Mit den tollen Fotos?
Man sollte ja aus dem unschönen Vorgang gewisse Lehren ziehen. War ne Idee, wie man zumindest in eine bessere Position zum allmächtigen Hersteller kommen könnte. Dein Argument mit den höheren Versich.kosten, ist sicherlich zu bedenken. Nur wenn man schon so eine Vorgeschichte mit den Modulirrungen hat, weiß ich eben nicht ob man seinem Solateur da noch richtig trauen kann.
heinros |
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egnurg
Stammmitglied


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Angemeldet: 13.02.2006
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Verfasst am:
01.04.2007, 10:57 |
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Hi Leute,
je mehr ich über die Sache nachdenke, desto mehr vergeht mir der Spass an der Anlage
- der Installateur sagt ich soll zur Versicherung gehen. Gut, dann muss er mir vorher die Module zurückgeben. Die Bilder dürften gut genug sein, um zu vergleichen, ob die Module durch einen Transport noch stärker beschädigt worden sind. Kann er die Module nicht mehr herausgeben, dann ist er Schadensersatzpflichtig. D.h. ich ziehe 2 Module von der Rechnung ab
- es handelt sich NICHT um die Module die auf der Rechnung stehen und für die ich ein Datenblatt erhalten habe. Entsprechend habe ich einen Sachmangel schriftlich angemahnt. Sharp-Module wären ja auch OK, vor allem wenn baugleich. Aber die Dinger sind wohl nicht für den deutschen Markt bestimmt, nicht mal bei Google findet man was darüber. Wie sieht es da mit Ersatzmodulen aus wenn mal was kaputtgeht? Was ist mit der Leistungsgarantie die Conergy gibt? Gibts die für die anderen Module auch? Und überhaupt: kein Datenblatt, keine Liste der Seriennummern, keine Flash-Liste (trotz mehrfacher Anforderung!).
Ja, die Anlage läuft im Augenblick toll, aber was wenn da irgendwelche umgelabelten China-Module verbaut wurden? In 3-4 Jahren interessiert das keine Sau mehr und ich bleibe bei Problemen auf dem Zeug sitzen.
Die Profis hier im Forum könnten ja mal eine FAQ zusammenstellen:
was muss man bei der Auftragsvergabe alles beachten, was gehört zur Anlage dazu (Flash-Liste z.B: habe ich vorher nie gehört, erst hier in diversen Beiträgen gefunden). Und wie geht man bei Problemen am besten vor. |
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superhaase
Forumsinventar

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Angemeldet: 14.11.2006
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Verfasst am:
03.04.2007, 08:42 |
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@ egnurg:
Ich denke, die Sache muss der Installateur regeln. Er leistet Gewähr.
Das Kuddelmuddel mit den Modulen hat auch er zu verantworten.
Er muss sich die ganze Arbneit mit dem Papierkram etc. machen.
Wo er sein Geld herbekommt, ist seine Sache.
Was anderes wäre es, wenn er beweisen könnte, dass es ein Versicherungsfall ist. Aber dazu hat er die Beweislast. Er muss eine Außeneinwirkung nachweisen können.
Fazit: Freundlich aber bestimmt mitteilen, dass man ohne einen solchen Beweis nicht zur Versicherung geht (hat ja auch wenig Sinn).
Zahlen solltest Du natürlich auch nicht.
Bleib mal ruhig, so schnell kann Dir keinen einen Strick drehen - wie gesagt, die Anlage ist ja jetzt OK und Du musst eigentlich keine Initiative zeigen.
Wegen der "ungelabelten Chinamodule" kannst Du vielleicht mal nachhaken. Wenn die mal Probleme machen, dann nuss auch nach der Gewährleistungszeit Dein Solateur ran, denn wenn die unzulässig sind, dann haftet er auch noch später für dafür. Er sollte die Herkunft belegen und für Klarheit sorgen diesbezüglich.
Übrigens hat mein Modullieferant auch zunächst versucht, mich zur Versicherung zu schicken, siehe meinen Thread:
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=3385
Übrigens ist sind einige der weiter oben gezeigten Bilder von mir, und man sieht sehr schön den Schmetterling in der Mitte der strahlenförmigen Risse.
Ich bin hart aber freundlich geblieben, und hab letztendlich das Ersatzmodul frei Haus geschickt bekommen.
Der Versicherung zu melden, habe ich verweigert, wegen dem eindeutigen Schadensbild.
Installateur hatte ich ja keinen.
Momentan sind da die Modulhersteller (auch die Importeure bzw. Garantieabwickler) manchmal noch recht zickig. Ist halt derzeit noch kein Käufermarkt, wo der Kunde König ist. Wird aber schon noch werden......
ciao,
sh |
_________________ 10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
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egnurg
Stammmitglied


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Angemeldet: 13.02.2006
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Verfasst am:
03.04.2007, 09:17 |
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hm, Deinen Thread habe ich auch gelesen.
Stellt sich eine neue Frage:
die Modulträger scheinen von Conergy zu sein, jedenfalls sehen sie aus wie in der dort abrufbaren Produktbeschreibung. Allerdings steht nirgends etwas zu den Abständen. Und auch hier im Forum habe ich nicht viel gefunden. Zwar viele Fragen, aber noch mehr Vermutungen und kaum Antworten die wirklich zufrieden stellen:
Die Module sind von links nach rechts (horizontal?) mit Abstand von ca. 3cm montiert. Dazwischen sind U-Förmige Winkel auf die Träger geschraubt die jeweils links und rechts ein Modul festklemmen. Wo genau haben die Module da Platz zum Ausdehnen?
Oben am Rahmen ist ca. 2cm Platz zwischen den Modulen, der U-Winkel gibt vielleicht nach. Aber unten direkt am Träger ist Rahmen auf Alu-Winkel auf Rahmen. D.h. wenn sich oben das Glas ausdehnt verzieht sich doch der Rahmen oder sehe ich da was falsch?
Und von unten nach oben sind die Module Stoss auf Stoss:
wobei 2 Module so aussehen:
gut, das ist nicht so schlimm, das Dach ist auch etwas krumm.
Oder vielleicht liegt es doch daran? Eins der defekten Module war genau auf diesem Träger - krummer Träger - verzogene Module?
Vielleicht herrscht bei mir ja auch mittlerweile etwas Paranoia
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superhaase
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Angemeldet: 14.11.2006
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Wohnort: München
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Verfasst am:
03.04.2007, 09:43 |
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die "vertikale" Montage auf Stoß sehe ich schon als problematisch an.
Auch eine Verwindung, wie Du erwähnst, darf nicht sein - zumindest darf ein Modul nicht verwunden (unter Spannung) montiert werden.
Die U-Klemmen sind üblich - ich frag mich da auch immer, wo die vielgelobte Ausdehnungsfreiheit da herkommen soll.
Allerdings muss man berücksichtigen, dass sich auch die Aluschienen unter den Modulen bei Erwärmung ausdehnen. Den restlichen Unterschied in der Ausdehnung fangen dann wirklich die Rahmenprofile der Module auf. Scheint aber kein Problem zu sein, denn sonst würden überall reihenweise die Module platzen.
ciao,
sh
PS: kannst Du die riesigen Bilder etwas kleiner machen? Das macht den Thread wegen der Querausdehnung recht unleserlich.... |
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Helios
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Verfasst am:
03.04.2007, 10:52 |
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kato
Moderator

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Angemeldet: 30.07.2005
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Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
03.04.2007, 12:15 |
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Horizontal auf Stoß ist durchaus üblich, habe ich auch. Will aber jetzt nicht eine neues Diskussion vom Zaun brechen...hatten wir irgendwo schon ausgiebig erörtert.
(auch Basta)
Kato |
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Helios
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Verfasst am:
03.04.2007, 14:31 |
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Skydive
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Wohnort: Unterfranken
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Verfasst am:
03.04.2007, 20:15 |
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Hallo,
die Unterkonstruktion kann natürlich vieles ausgleichen..im bezug auf die Ausdehnung.
Aber als Metaller bin ich der Meinung das Stoß auf Stoß nicht optimal ist.
Zudem noch bei Aluminium...da bewegt sich bei Temperaturunterschied schon einiges..
aber wie gesagt...meine Meinung...
Gruß
Skydive |
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Am Netz seit 11.05.2006 mit 14,4 kWp. Erweiterung auf 26 kWp seit 10.10.06 |
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egnurg
Stammmitglied


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Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 125
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Verfasst am:
23.04.2007, 22:38 |
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hallo,
mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Rechnung "auf Eis" liegt.
Schriftlich gab es nichts. Die Anlage läuft jetzt, aber der "reparierte" String hat bei Leistungen ab ca. 2000 W deutlich weniger Leistung (100W bei 2000W Stringleistung).
Das Dach wurde kurz vor Montage der Anlage neu gedeckt (gleiches Gerüst wurde für Dach + Anlage verwendet). Dabei wurden auch tragende Teile des Daches verändert. Genauere Überprüfungen des Dachgebälks haben ergeben, daß sich das Dach um ca. 0,5cm gesetzt hat. Für das Dach ist das OK, aber durch die Montage auf Stoss dürfte das mit die Ursache für die Brüche sein.
Bisher gab es keinerlei Rückmeldung:
- fehlende Unterlagen zu den Modulen (mehrfach angefordert), auch nicht zu den Ersatzmodulen, keine Flashlisten, keine Seriennummern.
- ein Datenblatt zu Conergy CP170M, aber laut Conergy sind die defekten Module keine Conergy-Module, d.h. keine Ahnung was ich auf dem Dach habe.
- Zähler trotz mehrfacher Reklamation seit Installation nicht mehr verplombt
- keine Stellungnahme zu den aufgeführten Problemen
Wie kann man da weiter vorgehen?
Fristsetzung? Anwalt?
Die Anlage läuft, aber die Rechnung ist nicht vom Tisch sondern wohl nur "auf Eis". Ausserdem würde ich schon gerne wissen was ich für Module habe und natürlich Garantie, daß es nicht zu weiterem Glasbruch wegen fehlender Abstände der Module kommt. |
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JSES
Gast
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Verfasst am:
24.04.2007, 06:54 |
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Frist setzen, mit ganz klarem Hinweis, dass ansonsten die Anlage zu Kosten des Installateurs von einem dritten Untersucht und in Ordnung gebracht wird.
Und ganz wichtig: alles via Einschreiben mit Rückschein. |
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egnurg
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 125
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Verfasst am:
24.04.2007, 08:06 |
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hm, stellt sich nur die Frage, was ich wirklich fordern kann und was übertrieben ist.
Zu den Modulabständen habe ich weder im Forum noch bei Google wirklich brauchbares gefunden. Gibt es denn keine Hersteller-Anweisung die den Abstand zwischen Modulen vorschreibt?
Einzig bei www.alustand.ch findet sich eine Vorgabe: "Die Module sind zwecks Aufnahme der Wärmedehnung mit einem Abstand von 10mm zwischen den Modulen zu verlegen".
Weder Conergy noch Sharp haben auf meine Anfrage dazu reagiert.
Also was kann ich fordern:
- Flash-Liste
-Modul-Liste mit Angabe des Herstellers und Seriennummer
- korrektes Datenblatt
- Verplombung des Zählers (war ein All-Inclusive-Angebot)
- Änderung des Modulabstands - siehe oben. <- Das ist meine größte Sorge.
Im Augenblick läuft die Anlage. Aber Gewährleistung ist ja nur 2 Jahre. Und danach sollte sie mindestens noch 20 weitere Jahre laufen. |
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helmuth65
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.03.2007
Beiträge: 205
Wohnort: 59609 Anröchte
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Verfasst am:
24.04.2007, 08:35 |
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Hallo,
| egnurg hat Folgendes geschrieben: |
hm, stellt sich nur die Frage, was ich wirklich fordern kann und was übertrieben ist.
- Flash-Liste
-Modul-Liste mit Angabe des Herstellers und Seriennummer
- korrektes Datenblatt
- Verplombung des Zählers (war ein All-Inclusive-Angebot)
- Änderung des Modulabstands - siehe oben. <- Das ist meine größte Sorge.
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ich gehe davon aus das Du eine gute Rechtschutzversicherung hast. Dann geh zum Anwalt, stelle die Punkte dar und gehe auf max. Forderung. Zeige das Du das was da läuft nicht mit Dir machen lässt. Wenn Du auf max. gehst, kannst Du Dich, bei den für Dich nicht so wichtigen, Dingen "runterhandeln" lassen. Wenn Du schon auf min. Forderung gehst werden die eh mit Dir handeln wollen.
Aber wie gesagt. Suche Dir einen pfiffigen und guten Anwalt, nehme alle Unterlagen die Du hast mit, und beauftrage ihn, nach Kostendeckungszusage Deiner RV, mit dem Thema. Dann hast Du den rechtlichen Stress nicht mehr, da kümmert er sich.
Wird schon werden. Wenn ein Anwalt sich rührt werden die meissten schnell geschäftig und kommen mit Lösungsvorschlägen. Außer sie nennen sich ANTEC. Aber die hast Du ja hoffentlich nicht auf dem Dahc.
Grüße
Helmuth65 |
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