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 Fiskus sponsert Solardach für Eigenheime Nächstes Thema anzeigen
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Autor
helmuth65
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.03.2007
Beiträge: 205
Wohnort: 59609 Anröchte

BeitragVerfasst am: 22.03.2007, 19:01 Nach oben

Hallo,

stand heute bei T-Online.

Zitat:

Wird beim Neubau eines Eigenheims gleich die Solarstromanlage auf dem Dach mit eingeplant, senkt das nicht nur dauerhaft die Energiekosten - der Bauherr spart auch Geld. Die im Preis enthaltene Umsatzsteuer erstattet das Finanzamt.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münster selbst dann in voller Höhe, wenn ein Großteil des Stroms gleich im privaten Haushalt verbraucht wird
(Az.: 15 K 2813/03 U). Dadurch fallen für die Investition nur die Nettokosten an.


Eigenverbrauch unerheblich
Steuerlich gesehen ist der Betrieb einer Fotovoltaikanlage eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit. Der Hauseigentümer speist den erzeugten Strom in die öffentlichen Netze ein und stellt hierfür Umsatzsteuer mit 19 Prozent in Rechnung. Entgegen der bisherigen Auffassung des Finanzamts liegt nach Meinung der Münsteraner Richter nicht nur dann eine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn die Anlage insgesamt mehr Solarstrom produziert, als im Haushalt verbraucht wird. Vielmehr darf die Energie überwiegend für die eigenen vier Wände genutzt werden.

Rechenbeispiel
Das Finanzamt fordert die Umsatzsteuer auf den eigenverbrauchten Strom zwar zurück, allerdings gestaffelt über zehn Jahre. Kostete die Solaranlage beispielsweise netto 40.000 Euro, sponsert der Fiskus zunächst die hierauf entfallende Umsatzsteuer von 7600 Euro. Fließt ein Viertel des später erzeugten Stroms ins eigene Haus, beläuft sich der Eigenverbrauch auf 1900 Euro - die Familie muss dem Finanzamt nun zehn Jahre lang jeweils 190 Euro zurückzahlen. Für die 1900 Euro ergibt sich über die Zeit also ein Zinsvorteil, der Rest der Umsatzsteuer in Höhe von 5700 Euro bleibt sowieso auf dem eigenen Konto.

Es geht auch einfacher
Der Hausbesitzer kann es sich unter Verlust des Zinsvorteils auch einfacher machen: Er lässt sich sofort nur drei Viertel der Umsatzsteuer erstatten und muss keinen Eigenverbrauch deklarieren.


Wäre interessant zu wissen ob dies nach diesem Urteil auch für die Betreiber von Inselanlagen gilt!

Grüße
Helmuth

_________________
"Carpe Diem" denn das Leben ist zu kurz um es zu vergeuden!

10,4 kWp mit: 52 x Kyocera KC200GHT-2; 2 x Solarmax 6000C; Solarlog 400e.
http://www.solarlog-home.de/familie-loewe/
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Verfasst am: Nach oben

Solarfarmer
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 307
Wohnort: Greven/Westf.

BeitragVerfasst am: 22.03.2007, 21:45 Nach oben

Hatte ich bereits hier gepostet.

Gruß,
Solarfarmer

_________________
Mein Solateur: www.fairsolar.de
Inbetriebnahme: 29.09.06
Meine Anlage: 6,90 Kwp mit 30 Stk. Total Energie TE 2200 230Wp poly mit WR 1 x Fronius IG 15 und 1 x Fronius IG 40
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=581
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