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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1111
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
28.02.2007, 09:10 |
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Hi dinogebiss,
bei mir war es genauso. Der SFV hat auch zweimal mit meinem EVU gesprochen, ich etwa vier oder fünfmal aber jetzt ist es auch bei mir durch.
Am selben Tag ruft mich mein Cousin an "mein EVU will mir bei einer Erweiterung nicht die volle Vergütung zahlen..." scheint also noch nicht sehr bekannt zu sein...
Gruß und allzeit volle Vergütung
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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Verfasst am:
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 120
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
28.02.2007, 11:38 |
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Es setzt sich immer mehr bei den Netzbetreibern die Überzeugung durch, daß nur die 6 Monatsfrist als alleiniges Kriterium für die Entscheidung herangezogen wird, ob es sich um eine Anlage oder mehrere Anlagen handelt.
Wo die genaue Grenze der 6 Monate ist, wissen auch die Netzbetreiber nicht genau. Ein Grundsatzurteil für die in diesem Thread vorliegenden Sachverhalt gibt es nach meiner Kenntnis dazu nicht und ich glaube nicht, daß es überhaupt eines geben wird.
Eigentlich ist es dem Netzbetreiber doch egal wie hoch die Vergütungssätze sind, denn er holt sich das Geld vom Übertragungsnetzbetreiber wieder zurück und der legt es auf die EEG-Abgabe um, die letztendlich der Endkunde mit seiner Rechnung bezahlt. Somit wird der Netzbetreiber einer gerichtlichen Konfrontation immer aus dem Wege gehen denn er kann nur verlieren. |
_________________ Friday der Bastler |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1111
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
28.02.2007, 12:45 |
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...nicht ganz, denn die EVU´s werden angeblich geprüft und sollte es dabei dazu kommen das eine Vergütung fälschlicherweise zu hoch gezahlt wurde, bleibt der Netzbetreiber auf den Kosten sitzen...
...so habe ich das gehört...
Gruß
germanfarmer |
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 120
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
28.02.2007, 18:41 |
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Soweit die Theorie.
In der Praxis wird aber niemand prüfen, ob die Entscheidung Erweiterung/Neuanlage für jede Anlage die vor dem Zeitpunkt einer eindeutigen Handlungsanweisung an die EVUs gebaut wurde, in diesem Sinne korrekt ist. Wenn solch eine Anweisung irgendwann von der Regulierungsbehörde ergangen sein sollte, dann sieht das für zukünftige Anlagen natürlich anders aus.
Hier gibt es eine kleine Regelungslücke, die sicher irgendwann geschlossen sein wird - bis dahin  |
_________________ Friday der Bastler |
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