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Autor
germanfarmer
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1111
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.02.2007, 09:10 Nach oben

Hi dinogebiss,

bei mir war es genauso. Der SFV hat auch zweimal mit meinem EVU gesprochen, ich etwa vier oder fünfmal aber jetzt ist es auch bei mir durch. Laughing

Am selben Tag ruft mich mein Cousin an "mein EVU will mir bei einer Erweiterung nicht die volle Vergütung zahlen..." scheint also noch nicht sehr bekannt zu sein...

Gruß und allzeit volle Vergütung
germanfarmer

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Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
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Verfasst am: Nach oben

Friday
Stammmitglied
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Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 120
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 28.02.2007, 11:38 Nach oben

Es setzt sich immer mehr bei den Netzbetreibern die Überzeugung durch, daß nur die 6 Monatsfrist als alleiniges Kriterium für die Entscheidung herangezogen wird, ob es sich um eine Anlage oder mehrere Anlagen handelt.

Wo die genaue Grenze der 6 Monate ist, wissen auch die Netzbetreiber nicht genau. Ein Grundsatzurteil für die in diesem Thread vorliegenden Sachverhalt gibt es nach meiner Kenntnis dazu nicht und ich glaube nicht, daß es überhaupt eines geben wird.

Eigentlich ist es dem Netzbetreiber doch egal wie hoch die Vergütungssätze sind, denn er holt sich das Geld vom Übertragungsnetzbetreiber wieder zurück und der legt es auf die EEG-Abgabe um, die letztendlich der Endkunde mit seiner Rechnung bezahlt. Somit wird der Netzbetreiber einer gerichtlichen Konfrontation immer aus dem Wege gehen denn er kann nur verlieren.

_________________
Friday der Bastler
germanfarmer
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1111
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.02.2007, 12:45 Nach oben

...nicht ganz, denn die EVU´s werden angeblich geprüft und sollte es dabei dazu kommen das eine Vergütung fälschlicherweise zu hoch gezahlt wurde, bleibt der Netzbetreiber auf den Kosten sitzen...
...so habe ich das gehört... Confused

Gruß
germanfarmer

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Friday
Stammmitglied
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Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 120
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 28.02.2007, 18:41 Nach oben

Soweit die Theorie.
In der Praxis wird aber niemand prüfen, ob die Entscheidung Erweiterung/Neuanlage für jede Anlage die vor dem Zeitpunkt einer eindeutigen Handlungsanweisung an die EVUs gebaut wurde, in diesem Sinne korrekt ist. Wenn solch eine Anweisung irgendwann von der Regulierungsbehörde ergangen sein sollte, dann sieht das für zukünftige Anlagen natürlich anders aus.
Hier gibt es eine kleine Regelungslücke, die sicher irgendwann geschlossen sein wird - bis dahin Wink

_________________
Friday der Bastler
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