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Autor
sunjunkie
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 07.05.2006
Beiträge: 516
Wohnort: Ostsachsen

BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 21:25 Nach oben

Stellt sich die Frage ,ob eure Gestaltungssatzung überhaupt rechtens ist.
Wenn man in D. etwas bauen will muß man halt die richtige Lobby haben.
Bei uns wurde der Antrag auf Errichtung von ein paar Windrädern von der Gemeinde abgelehnt ,daraufhin sind die Investoren zum Regierungspräsidium gegangen ,und die haben die Gemeinde einfach übergangen und die Räder genehmigt.
Bei dir dürfte das aber etwas schwerer werden. Crying or Very sad trotzdem,nicht alles was die Kommune beschließt muss auch richtig sein ,ob PV-Anlagen einfach verboten werden dürfen halte ich für fraglich.

SJ. Cool

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Verfasst am: Nach oben

Mattn
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Riegelsberg (Saarland)

BeitragVerfasst am: 10.02.2007, 08:48 Nach oben

Ts also ich glaub ich spinne sonst haben die nichts zu tun?
Wie Heiko schon schreibt...
Es gibt doch mittlerweile auch grüne blaue rote gelbe Ziegeln...
Darfst du sowas auch nur auf Antrag drauf bauen????
Lächerlich. Würd ich mir nicht 1 Minute gefallen lassen.

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Hubsi
Vielschreiber
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Angemeldet: 08.01.2006
Beiträge: 218
Wohnort: Baden-Württ.-Oberschwaben-Federsee

BeitragVerfasst am: 10.02.2007, 14:44 Nach oben

Hallo Clownies,

mir gefällt es halt nicht und ich finde es sieht auch nicht gut aus auf einer Kirche die schon älter ist und im Barockstil oder im gotischen Stil gebaut wurde. Auf einer neuen oder nicht so alten Kirche in einem modernen Stil da kann ich mir eine PV-Anlage schon vorstellen.

Gruß

Hubsi

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Betatester
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2273
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 10.02.2007, 14:55 Nach oben

Hubsi hat Folgendes geschrieben:
Hallo Beta,

also auf der Kirche "Solar" oder die "Spiegel" neben der Kapelle, das muß dann auch wirklich nicht sein - da ist es schon gut, daß es Denkmalschutzgesetzte gibt

Gruß

Hubsi Razz


Hallo Hubsi,

bei der Kirche und einer großflächigen PV-Anlage kann darüber gesprochen werden aber bei der Erdfunkstelle "Spiegel" bin ich ganz und gar anderer Meinung.

Ich find der Kontrast passt und ist Fotomotiv für sehr viele Touristen.
P.S. ich wohne nur 3 Km von der Erdfunkstelle weg Wink

Dieses Kontrastbild gehört zu Bayern wie so vieles andere Cool

Beta

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Angemeldet: 06.01.2007
Beiträge: 73
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BeitragVerfasst am: 10.02.2007, 19:06 Nach oben

Für das Erbauen einer PV- Anlage auf dem Dach eines nicht denkmalgeschütztem Hauses braucht sich keiner eine Baugenehmigung einholen. Anders bei Fassadenmontage und Freiflächenaufbau, hier ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Auch bei denkmalgeschützten Häusern geht dies, mit Genehmigung natürlich, wie auf diesem Bild.Image
An Deiner Stelle würde ich bauen.
Gruß Thomas
lehmann28
Forumsinventar
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4971
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 10.02.2007, 19:17 Nach oben

Kunter hat Folgendes geschrieben:
...da wir hier im Ort eine "Gestaltungssatzung" haben, und diese lässt Dachfenster, Kollektoren und natürlich auch PV "nur auf Antrag ausnahmsweise" zu. Aber bei mir gibts keine Ausnahme, so jedenfalls die Aussage der Bauvoranfrage.
Begründung: Das "intakte Ortsbild" in der nähe des Baudenkmals Kirche (siehe Foto) möchte doch bitte erhalten bleiben...


Wir haben bei uns hier auch das gleiche Problem in einer Ortschaft. Der Ortskern ist schon mehrere hundert Jahre alt und komplett in Fachwerkbauweise mit Schieferdächern gehalten. Hierzu gibt es von der Stadt auch eine Gestaltungssatzung die moderne Technik verbietet. Nur wenn eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage nicht direkt sichtbar ist, dann dürfen hier diese errichtet werden. Aber wiederum erst nach einem Ortstermin mit dem Bauamt.

Der Tom Cool

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Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
pictoros
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2006
Beiträge: 476
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 10.02.2007, 19:33 Nach oben

Zitat:
An Deiner Stelle würde ich bauen.


Hierzu mal eine Expertenmeinung:
"Photovoltaikanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Baurechtliche Vorschriften müssen auf jeden Fall beachtet werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht. In der angesprochenen Übersicht ist aufgeführt, an welcher Stelle in dem jeweiligen Landesbaurecht der einzelnen Bundesländer gesetzliche Vorschriften zur Genehmigung von Photovoltaikanlagen verankert sind. Der Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern ist grundsätzlich genehmigungsfrei, örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung o.ä.) z.B. zum Ensembleschutz oder zum Denkmalschutz können dem Bau aber entgegenstehen. Eine Anfrage bei dem örtlichen Bauamt ist zu empfehlen. Genehmigungsfrei heißt auch nur, dass das Bauvorhaben nicht von einer Behörde auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Der Bauherr ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften selber verantwortlich. Der Bau von Freiflächenanlagen muss genehmigt werden."

Wenn die Bauvoranfrage also negativ war, wird es wohl nichts mit der PV - ansosnten droht Rückbau!!

Gruß
pictoros
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