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sunjunkie
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 07.05.2006
Beiträge: 516
Wohnort: Ostsachsen
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Verfasst am:
09.02.2007, 21:25 |
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Stellt sich die Frage ,ob eure Gestaltungssatzung überhaupt rechtens ist.
Wenn man in D. etwas bauen will muß man halt die richtige Lobby haben.
Bei uns wurde der Antrag auf Errichtung von ein paar Windrädern von der Gemeinde abgelehnt ,daraufhin sind die Investoren zum Regierungspräsidium gegangen ,und die haben die Gemeinde einfach übergangen und die Räder genehmigt.
Bei dir dürfte das aber etwas schwerer werden. trotzdem,nicht alles was die Kommune beschließt muss auch richtig sein ,ob PV-Anlagen einfach verboten werden dürfen halte ich für fraglich.
SJ.  |
_________________ 5,04kwp 24x Sanyo HIP210 NHE1 1x Fronius IG 60
Ausrichtung: 150 Grad bei 32 Grad Neigung |
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Verfasst am:
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Mattn
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Riegelsberg (Saarland)
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Verfasst am:
10.02.2007, 08:48 |
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Ts also ich glaub ich spinne sonst haben die nichts zu tun?
Wie Heiko schon schreibt...
Es gibt doch mittlerweile auch grüne blaue rote gelbe Ziegeln...
Darfst du sowas auch nur auf Antrag drauf bauen????
Lächerlich. Würd ich mir nicht 1 Minute gefallen lassen. |
_________________ 83 x Sanyo HIP-215 NHE 5
3 x SMA SB 5000 TL HC ESS , 1 x SMA SB 2100 TL ESS
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Hubsi
Vielschreiber


Angemeldet: 08.01.2006
Beiträge: 218
Wohnort: Baden-Württ.-Oberschwaben-Federsee
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Verfasst am:
10.02.2007, 14:44 |
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Hallo Clownies,
mir gefällt es halt nicht und ich finde es sieht auch nicht gut aus auf einer Kirche die schon älter ist und im Barockstil oder im gotischen Stil gebaut wurde. Auf einer neuen oder nicht so alten Kirche in einem modernen Stil da kann ich mir eine PV-Anlage schon vorstellen.
Gruß
Hubsi |
_________________ PVI - 15 kWp - 120 Kyocera Module - 3 Fronius WR - ans Netz Sept. 2004
PVII - 7 kWp - 44 IBC (Sharp) Module - 2 SB 3300TL WR - ans Netz Januar 2006 |
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Betatester
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2273
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
10.02.2007, 14:55 |
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| Hubsi hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Beta,
also auf der Kirche "Solar" oder die "Spiegel" neben der Kapelle, das muß dann auch wirklich nicht sein - da ist es schon gut, daß es Denkmalschutzgesetzte gibt
Gruß
Hubsi  |
Hallo Hubsi,
bei der Kirche und einer großflächigen PV-Anlage kann darüber gesprochen werden aber bei der Erdfunkstelle "Spiegel" bin ich ganz und gar anderer Meinung.
Ich find der Kontrast passt und ist Fotomotiv für sehr viele Touristen.
P.S. ich wohne nur 3 Km von der Erdfunkstelle weg
Dieses Kontrastbild gehört zu Bayern wie so vieles andere
Beta |
_________________ >>>>>> Zentraleuropa als Satbild alle 15 Min. aktualisiert // nachts im IR-Modus!
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PHVthm
Stammmitglied

Info: Händler
Angemeldet: 06.01.2007
Beiträge: 73
Wohnort: Heidenau / Sachsen
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Verfasst am:
10.02.2007, 19:06 |
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Für das Erbauen einer PV- Anlage auf dem Dach eines nicht denkmalgeschütztem Hauses braucht sich keiner eine Baugenehmigung einholen. Anders bei Fassadenmontage und Freiflächenaufbau, hier ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Auch bei denkmalgeschützten Häusern geht dies, mit Genehmigung natürlich, wie auf diesem Bild.
An Deiner Stelle würde ich bauen.
Gruß Thomas |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4971
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
10.02.2007, 19:17 |
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| Kunter hat Folgendes geschrieben: |
...da wir hier im Ort eine "Gestaltungssatzung" haben, und diese lässt Dachfenster, Kollektoren und natürlich auch PV "nur auf Antrag ausnahmsweise" zu. Aber bei mir gibts keine Ausnahme, so jedenfalls die Aussage der Bauvoranfrage.
Begründung: Das "intakte Ortsbild" in der nähe des Baudenkmals Kirche (siehe Foto) möchte doch bitte erhalten bleiben... |
Wir haben bei uns hier auch das gleiche Problem in einer Ortschaft. Der Ortskern ist schon mehrere hundert Jahre alt und komplett in Fachwerkbauweise mit Schieferdächern gehalten. Hierzu gibt es von der Stadt auch eine Gestaltungssatzung die moderne Technik verbietet. Nur wenn eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage nicht direkt sichtbar ist, dann dürfen hier diese errichtet werden. Aber wiederum erst nach einem Ortstermin mit dem Bauamt.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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pictoros
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2006
Beiträge: 476
Wohnort: Schwaben
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Verfasst am:
10.02.2007, 19:33 |
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| Zitat: |
An Deiner Stelle würde ich bauen.
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Hierzu mal eine Expertenmeinung:
"Photovoltaikanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Baurechtliche Vorschriften müssen auf jeden Fall beachtet werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht. In der angesprochenen Übersicht ist aufgeführt, an welcher Stelle in dem jeweiligen Landesbaurecht der einzelnen Bundesländer gesetzliche Vorschriften zur Genehmigung von Photovoltaikanlagen verankert sind. Der Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern ist grundsätzlich genehmigungsfrei, örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung o.ä.) z.B. zum Ensembleschutz oder zum Denkmalschutz können dem Bau aber entgegenstehen. Eine Anfrage bei dem örtlichen Bauamt ist zu empfehlen. Genehmigungsfrei heißt auch nur, dass das Bauvorhaben nicht von einer Behörde auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Der Bauherr ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften selber verantwortlich. Der Bau von Freiflächenanlagen muss genehmigt werden."
Wenn die Bauvoranfrage also negativ war, wird es wohl nichts mit der PV - ansosnten droht Rückbau!!
Gruß
pictoros |
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